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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: mullhorst am 18. April 2018, 00:33

Titel: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: mullhorst am 18. April 2018, 00:33
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Handelsblatt, 17.04.2018
Streit um Finanzierung von ARD und ZDF
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Neue Wendung im Streit um die Rundfunkgebühr: Zwei Kläger lehnen Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof ab. Der Grund: sein Bruder.


Weiterlesen unter ("Premium")
http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html (http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html)


Hinweis: Der google-Link scheint die "Premium"-Schranke irgendwie zu "umgehen"...
Rundfunkbeitrag vor Verfassungsgericht: Kläger lehnen Richter ab
www.handelsblatt.com › Unternehmen › IT + Medien
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjN28bEx8LaAhWPmLQKHTGQDKUQFgg5MAI&url=http%3A%2F%2Fwww.handelsblatt.com%2Fmy%2Funternehmen%2Fit-medien%2Fstreit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab%2F21182950.html&usg=AOvVaw2lNoIPTxKyEEEcla3Faong
Weitere Möglichkeit: google news Suche nach "Rundfunkbeitrag Befangenheit"
https://news.google.com/news/search/section/q/rundfunkbeitrag%20befangenheit/rundfunkbeitrag%20befangenheit?hl=de&gl=DE&ned=de
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Bürger am 18. April 2018, 01:09
Danke für den Fund - jetzt ist es also raus... ;)
...nur dass ich bislang nicht weit lesen konnte, da "Premium"/ nur mit Registrierung

Bleibt abzuwarten, wie sich das weiterentwickelt.

Ich finde ja, dass schon der Fragenkatalog "tendenziös" und "suggestiv" ist und wichtige Fragenstellungen auslässt...
Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.0.html

Insofern krankt es schon an der Vorbereitung - nicht nur an der weiteren Be- und Verhandlung.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: mb1 am 18. April 2018, 01:27
Auf jeden Fall interessant.

Ich finde ja, dass schon der Fragenkatalog "tendenziös" und "suggestiv" ist und wichtige Fragenstellungen auslässt...

Ich bin der Meinung, dass der Fragenkatalog von Kirchhof nur verantwortlich weitergeleitet wurde, aber vom Berichterstatter Paulus federführend formuliert und veranlasst wurde.
Der Verantwortung des BVerfGs immanent wurden dabei durchaus "Brücken" gebaut.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Minion am 18. April 2018, 02:05
Ich konnte ohne Premium drauf zugreifen. Ein Fehler im System? Hab sicherheitshalber die Seite als PDF und im HTML Format gesichert. Evtl. lässt sich das via PN verteilen? Bin jedenfalls nicht eingeloggt gewesen und habe defintiv auch keinen Premium Account.


Edit "Bürger": Der google-Link scheint auch (irgendwie) die "Premium"-Schranke zu "umgehen"...
Rundfunkbeitrag vor Verfassungsgericht: Kläger lehnen Richter ab
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Weitere Möglichkeit: google news Suche nach "Rundfunkbeitrag Befangenheit"
https://news.google.com/news/search/section/q/rundfunkbeitrag%20befangenheit/rundfunkbeitrag%20befangenheit?hl=de&gl=DE&ned=de
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: unGEZahlt am 18. April 2018, 08:33
Anm.:
Falls das BverfG auf die Befangenheits-Ablehnung gegen Ferdinand Kirchhof antworten sollte, wissen wir bereits jetzt schon, wie deren "Antwort" lauten wird.

Siehe deren "Antwort" im Anhang

Markus
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: drboe am 18. April 2018, 08:54
Im Artikel heißt es:

Zitat
In seinem Befangenheitsantrag schreibt Anwalt Koblenzer: „Sollte der Erste Senat die Verfassungswidrigkeit feststellen, hätte dies für Professor Paul Kirchhof nicht nur einen enormen Reputationsschaden zur Folge, sondern würde auch dazu führen, dass die Landesrundfunkanstalten Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihn geltend machen können.“

Das mit dem Schadenersatz ist ziemlich sicher Quatsch. Soweit ich informiert bin haben die Länder den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geschlossen und jeweils als Gesetz verabschiedet. Die Verantwortung für Gesetze tragen immer noch die in den Parlamenten sitzenden Politiker. Bevor man also einen Auftragsschreiber mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, sollten erst einmal die Politiker zur Verantwortung gezogen werden. Wann hätten die jemals aus dem Privatsäckel für Schäden durch schlecht gemachte Gesetze oder falsche Entscheidungen nur einen Cent aus privater Schatulle bezahlt? Zudem ist man dem Gutachter Kirchhof nicht in allen Punkten gefolgt, was quasi eine Ausstiegsoption für K. darstellt.

Die Sender und die Politik planten die Einführung einer Wohnungsabgabe zudem schon lange vor dem Kirchhof-Gutachten. Schon 2007 war dies Gegenstand des Gutachtens von Prof. Jarass. Man darf als sicher annehmen, dass auch diesem Gutachten Diskussionen innerhalb der Sender voraus gingen.

Sofern Anwalt Koblenzer dies wirklich gesagt hat: verzichtet er dem Kläger gegenüber auf Entlohnung, wenn das BVerfG ihm nicht zum Sieg verhilft?

M. Boettcher
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: pjotre am 18. April 2018, 09:05
Erfolgreicher Fall der Ablehnung von Bundesverfassungsrichter  Kirchhof:
- wohl: Paul Kirchhof -
 BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
 https://www.jurion.de/urteile/bverfg/1990-04-05/2-bvr-413_88/   
Zitat
RN 24 === Der zulässige Antrag auf Ablehnung des Richters Kirchhof wegen Besorgnis der Befangenheit ist begründet.
 RN 29 === Bei dessen Gutachten handelt es sich nicht lediglich um ein privates ergebnisoffenes Gutachten im Auftrag der Landesregierung. Der Gutachtenauftrag wurde vielmehr erst erteilt, nachdem die wissenschaftliche Meinung des Gutachters zu den streitigen verfassungsrechtlichen Fragen in der Anhörung bekannt geworden war, die Landesregierung also wußte, daß Professor Kirchhof ihre - und nicht die von der Fraktion bevorzugte - Regelungskonzeption für das Wasserentnahmeentgelt unterstützte. Das Gutachten war somit von vornherein dazu bestimmt, den Gesetzentwurf der Landesregierung verfassungsrechtlich abzustützen; ihm kam, wie der Gang des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, eine für die Entscheidung in der politischen Kontroverse mit der eigenen Fraktion ausschlaggebende Funktion zu.
 

Demnach: Paul Kirchhof wäre als Richter bezüglich Rundfunkbeitrag ablehnbar. Ferdinand eher nicht.
"Sippenhaft ist abgeschafft."
Berichterstatter und Ausrichter in unserem Sinn: Prof. Paulus.
Die Meinung war hier immer, dass Ferdinand Kirchhof eher positiv ist für unsere Interessen, weil er den Unfug gutmachen könnte, der in Folgewirkung des Gutachtens seines älteren Bruders angerichtet wurde. So sieht es nach bisherigem Stand auch aus.
Der Befangenheitsantrag von Prof. Koblenzer, Koblenzer immer gut für überraschenden Anwaltsmut, wird Ferdinand Kirchhof vermutlich nicht von der Mitwirkung entbinden. Folgewirkung wird aber sein, dass dieser erst recht wird beweisen wollen, nicht befangen zu sein.

Manche Anträge stellt man im vollen Bewusstsein der Aussichtslosigkeit mit einem Win-Win-Kalkül: Auch die Ablehnung erzeugt taktischen Nutzen.
Solche Sachen beweisen, wie aussichtslos der unvorbereitete Normalbürger ist gegen den rechtbrechenden Vorsatz des ARD-Volljuristen-Kartells. Mit hilflosen Prosatext-Schriftsätzen über Gerechtigkeit und große Dinge, gegen diese Machtdominanz reicht es nicht.
Man muss juristischer und politischer Tiefschlag-Stratege sein, um im eigenen Verfahren zu siegen. Wer ist das schon?
Dank an Professor Koblenzer.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Winkelmann am 18. April 2018, 09:30
Keine neue Wendung, dies wurde z.B. auf der Veranstaltung GEZxit Berlin 2017, mindestens von Prof. Koblenzer angekündigt, daran kann ich mich erinnern.

Diese Dinge sind dem Gericht ohnehin bekannt. Man hätte schon vor Verfahrensbeginn Abhilfe schaffen müssen.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: cook am 18. April 2018, 10:52
Ferdinand hat nun zwei Möglichkeiten: er kann entweder die Reputation seiner Familie, insb. seines Bruders und damit auch dessen Universität, beschädigen oder die Reputation des BVerfG und der gesamten deutschen Justiz weiter in den Dreck ziehen.

Warum sich die Kirchhofs wegen eines sechsstelligen Betrags mit einem solchen, schlicht falsch argumentierten Gefälligkeitsgutachten in diese Lage manövriert haben, ist nicht nachvollziehbar. So knapp kann es doch nicht sein. Oder sind die Schuldenberge wegen der Vorstadtvilla so groß?

Offensichtlich zählen Reputation und Rechtstaatlichkeit heute nichts mehr. Es geht nur noch um Kohle und individuelle Vermögensvorteile einiger weniger. Deutlicher könnte es nicht werden.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: nexus77 am 18. April 2018, 11:43
Warum sich die Kirchhofs wegen eines sechsstelligen Betrags mit einem solchen, schlicht falsch argumentierten Gefälligkeitsgutachten in diese Lage manövriert haben, ist nicht nachvollziehbar. So knapp kann es doch nicht sein. Oder sind die Schuldenberge wegen der Vorstadtvilla so groß?

Offensichtlich zählen Reputation und Rechtstaatlichkeit heute nichts mehr. Es geht nur noch um Kohle und individuelle Vermögensvorteile einiger weniger. Deutlicher könnte es nicht werden.

Es geht hier nicht (nur) um Geld, das könnten die Profiteure sogar verschmerzen (wenn man davon ausgeht, dass sie ja noch andere "Tätigkeiten" haben sowie auch sicher gut darin sind, Beträge "beiseite" zu schaffen - in Hartz4 o. als normaler Arbeitnehmer wird keiner landen).
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: HÖRby am 18. April 2018, 13:00
Der Termin am BVerfG 16./17. Mai '18 sollte einfach nur sechs Wochen hinausgeschoben werden (mindestens):

-> F. Kirchhof (* 1950) geht am: 30. Juni 2018 <-
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht

Damit wäre der Familenbetrieb K&K im BVerfG Geschichte und erledigt.

Naja, vielleicht wird doch noch jemand krank?

Repost aus:
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html  (reply119)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: faust am 18. April 2018, 16:25
... gefällt mir !

Eine große Schlacht (.. na, wenn das keine ist  >:D (#) 8) ) hat bitteschön auch mit Pauken und Trompeten zu beginnen !
Ich habe schließlich vorab schon 2x105 Euro "Kriegsdividende" bezahlt !
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: ChrisLPZ am 18. April 2018, 16:53
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Golem, 18.04.2018

Gegner des Rundfunkbeitrags lehnen Verfassungsrichter ab

Der Termin im Mai zur Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag könnte nicht einzuhalten sein: Kläger lehnen einen der Verfassungsrichter ab, weil dessen Bruder die Grundlage für das 2013 eingeführte Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schrieb. Artikel veröffentlicht am 18. April 2018, 15:14 Uhr , Achim

Von Achim Sawall

Zitat
Im Streit um den Beitrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk werfen die Gegner dem Bundesverfassungsgericht Befangenheit vor. Wie das Handelsblatt berichtet, lehnen zwei der vier Beschwerdeführer den Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof wegen Befangenheit ab. Kirchhof ist Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und dessen Vizepräsident. Die Beschwerdeführer begründen ihren Befangenheitsantrag mit der Verwandtschaft von Kirchhof. Der Richter ist der jüngere Bruder von Paul Kirchhof - dem Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. […]

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html (https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 18. April 2018, 18:38
Die sind selbst zum Abschreiben zu schlau:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht will sich am 17. und 18. Mai mit der Klage beschäftigen.

Quelle/Auszug aus dem golem.de-Artikel: https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Philosoph am 19. April 2018, 10:07
Zitat
Zu den Klägern zählen neben dem Autovermieter Sixt auch mehrere Privatleute.
Gut, im Vergleich zu 40 Mio. Erwachsenen sind einige Hundert Verfassungsbeschwerdeführer tatsächlich nur "mehrere". Ich finde aber, daß hier ein falscher Eindruck entsteht.

Daß die mögliche Befangenheit von Richter Kirchhof nicht vom Gericht vorausgesehen wurde und der Termin einfach nach hinten verlegt, finde ich auch etwas seltsam. Möglicherweise hätte ein späterer Termin dann eine Kollision mit einem anderen Termin verursacht? (Damit meine ich jetzt keine BVerfG-interne Angelegenheit.)

Interessant finde ich, daß Paul Kirchhof anscheinend nicht zum ersten Mal ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt hat [Dank an pjotre https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.msg170599.html#msg170599]. Da könnte man schon fragen, ob ein solches Gutachten noch einen Hauch von Objektivität beanspruchen kann (wenn man es gelesen hat, muß man sich diese Frage nicht mehr stellen), unabhängig davon, ob Kirchhofs Vorgaben dann auch wirklich umgesetzt wurden oder nicht.
Für den ein oder anderen Landtag wird es aber wohl schon ärgerlich werden, denn immerhin wurde aufgrund des Kirchhof-Gutachtens behauptet, der Rundfunkbeitrag sei "karlsruhesicher". Da kann man jedoch auch nur sagen: Wer selbst denkt, kann nicht auf des Kaisers neue Kleider hereinfallen.

Zitat
Kirchhof legitimiert die Gebühren auch damit, dass ARD und ZDF möglichst unabhängig von Werbereinnahmen sein sollen.
Unglaublich. Wir schreiben das Jahr 2018, seit 4 Jahren herrscht der Rundfunkbeitrag in Deutschland. Würde es sich um Gebühren handeln, dann müßten die Rundfunkfreien nicht auf die Barrikaden gehen, weil der Staat ihnen dennoch Geld abpressen will.

Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen Paul Kirchhof für sein Gutachten nach Schätzungen von Medienrechtsprofessoren mindestens 100.000 Euro oder mehr gezahlt haben.
Wow! Was man mit diesem Geld Sinnvolles hätte leisten können... Gehört das Honorar für ein Gutachten eigentlich zum Kern des Rundfunks, der aus Gebühren-/Beitragsgeldern finanziert werden soll? War zudem ja nicht das einzige Gefälligkeitsgutachten.


Edit "Bürger":
Zum Thema Honorar für das Kirchhof-Gutachten siehe bitte u.a. bereits existierende Diskussion unter
Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18112.0.html
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Metzelmaennchen am 19. April 2018, 10:46
Auch wenn ich mich wiederhole... das Kirchhof Gutachten ist nicht vollstaendig umgesetzt worden. Es gibt sogar ein Statement von ihm dazu das er damit nicht gluecklich ist. Es geht um die Punkte Werbefreiheit und das man Nichtnutzer ist. Waeren diese Punkte umgesetzt worden, waeren wir heute nicht hier, weil jeder sich davon befreien koennte.
Ich sehe das sogar positiv, der kleine Bruder kann sich darauf berufen, dass das Gutachten nicht vollstaendig umgesetzt wurde.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: drboe am 19. April 2018, 10:52
Unglaublich. Wir schreiben das Jahr 2018, seit 4 Jahren herrscht der Rundfunkbeitrag in Deutschland.

2013, 2014, 2015, 2016, 2017 - also ich komme auf 5 Jahre, 3 Monate und 19 Tage. :laugh:

Dass man den ehemaligen Verfassungsrichter Kirchhof mit dem Gutachten betraute, war sicher kein Zufall. Es war schnell klar, dass es beim seit Jahren gewünschten Wohnungsbezug der Finanzierung zu Klagen kommen würde und diese erst vom BVerfG entschieden werden könnten. Allein der Bekanntheitsgrad bei Fachkollegen und natürlich die Tatsache selbst einmal Verfassungsrichter gewesen zu sein "adelten" Kirchhofs Ausführungen gewissermaßen als verfassungskonform. Das Problem wurde schon einmal im Auftrag der ÖRR gutachterlich untersucht - siehe ua. unter
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145936.html#msg145936)

Man darf also davon ausgehen, dass es zuvor entsprechende Überlegungen gegeben hat und die verfassungsrechtlichen Risiken recht gut bekannt waren. U. U. war ja die Idee hinter dem Auftrag, dass allein der Name Kirchhof dafür sorgen würde, die Risiken eines Scheiterns beim BVerfG zu minimieren. Der Bruder, Ferdinand Kirchhof, ist seit dem 01.10.2007 Richter am BVerfG. Am 5. März 2010 wurde er Vorsitzender des Ersten Senates des BVerfG und Vizepräsident. Egal, ob man sich aus dieser Konstellation, Paul K. auf Seiten der ÖR-Anstalten, Ferdinand K. auf der Seite des alles entscheidenden Gerichts schon damals Vorteile erhoffte, richtig nachteilig  ist das vermutlich nicht. Es ist daher seitens der Antragsteller konsequent F. Kirchhof abzulehnen. Schließlich will man sich auch als Vertreter der Beschwerdeführer im Fall eines Unterliegens nicht nachsagen lassen, man hätte es versäumt die Richterbank auf eine mögliche Voreingenommenheit zu betrachten.

Und ja, natürlich gibt es keine Sippenhaft. Aber es gibt offenbar juristische Erbhöfe. Ferdinand Kirchhof senior, der Vater von Paul und Ferdinand junior, war 20 Jahre lang Richter am BGH. Auch vom BGH kann man die Nation mit Urteilen beglücken, ggf. Rechtsgeschichte schreiben. Die beiden Söhne studierten Jura, so weit so gewöhnlich, und werden beide Richter am BVerfG. Es muss ein eklatanter Mangel an hochklassigen Richtern in Deutschland herrschen, dass man sich für die höheren und höchsten Positionen so massiv aus einer einzigen Familie versorgen muss. Ich bin schon gespannt auf die nächste Generation, Paul K. hat vier Kinder, sein Bruder ist allerdings kinderlos. Die Frau von F. Kirchhof ist übrigens Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat also gewissermaßen in Rundfunkfragen auch eine Art Schleusenwärterfunktion

M. Boettcher
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Markus KA am 19. April 2018, 18:15
Die Frau von F. Kirchhof ist übrigens Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat also gewissermaßen in Rundfunkfragen auch eine Art Schleusenwärterfunktion.

Interessanter Hinweis.
Sie ist zwar nicht direkt mit dem Rundfunkrecht  im Senat 1 beauftragt, sondern im Senat 6 tätig.
Allerdings ist der Weg zu den Kollegen nicht weit ;)

Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 VGH
http://www.vghmannheim.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/VGH/GVP%202018/180416%20GVP.pdf (http://www.vghmannheim.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/VGH/GVP%202018/180416%20GVP.pdf)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: gez-negativ am 19. April 2018, 21:12
Ich sehe das sogar positiv, der kleine Bruder kann sich darauf berufen, dass das Gutachten nicht vollstaendig umgesetzt wurde.
In gewisser Hinsicht hast du sogar recht. Formal juristisch stimmt das. Könnte man gelten lassen, sozusagen als Ausrede.

Man lässt ein sicher teures Gutachten erstellen. Dieses Gutachten soll als Grundlage dafür dienen, besser auf alle Menschen in diesem Land zugreifen zu können, auf deren Geldbeutel.

Wenn man ein Gutachten erstellen lässt, dann wäre es m.M.n. zwingend erforderlich, dies auch wortgetreu umzusetzen.

Ganz nüchtern betrachtet: Der kleine Bruder soll das jetzt sozusagen als Schutzbehauptung raushauen, um darzustellen, welch Feiner Herr doch sein Bruder ist?
Denkbar ist das schon. Er hat es gewusst und ich würde da die Ausrede nicht gelten lassen, denn sein Bruder hat den Grundstock überhaupt erst gelegt.

Mitleid oder positiv sehen ist unangebracht.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 19. April 2018, 21:18
[..] Wenn man ein Gutachten erstellen lässt, dann wäre es m.M.n. zwingend erforderlich, dies auch wortgetreu umzusetzen. [..]

Wie magst Du diese - Deine Meinung - begründen?

Ein "Gutachten" ist - in diesem Fall - eine "Machbarkeitsstudie".

WIE die umgesetzt wird, hat doch nicht der Gutachten-/Machbarkeitsstudienersteller zu befinden!?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Metzelmaennchen am 19. April 2018, 23:36
Ist zwar ein bisschen Offtopic... aber nur ein bisschen.
Meine Freundin fragte mich ob es sich um ein Rechtsgutachten handeln wuerde. Dann muessten zwingend alle Punkte umgesetzt werden.
Ich konnte noch nichts dazu finden, ich gehe erstmal davon aus, dass es kein Rechtsgutachten ist.
Der Kirchhof ist nicht dumm, bei der Laufbahn glaube ich das nicht.
Meiner Meinung nach wusste er, dass dieses Konstrukt ziemlich wackelig ist und hat auch genau aus diesem Grund unter anderem die Moeglichkeit der Nichtnutzung ins Gutachten aufgenommen.
Wenn alles so umgesetzt waere, dann wuerden wir heute nicht hier sein.
Wir haetten uns befreien lassen und alles waere gut, keiner wuerde sich beschweren.
Warum auch? Die, welche es nutzen, zahlen dafuer und der Rest kann sich befreien lassen.
Aber die Rundfunkanstalten waren zu raffgierig und haben sich nur die Rosinen aus dem Gutachten rausgepickt.
Werbung streichen? Nee...
Nichtnutzer befreien? Nee...
...

Alles in allem. Ich meine der Herr wusste genau, dass jenes Konstrukt eigentlich verfassungswidrig ist.
Daher hat er ein Gutachten erstellt, welches eigentlich verfassungswidrig waere und sich nur deshalb retten wuerde, weil Leute welche sich beschweren wuerden, sich davon abmelden koennen.


Edit "Bürger" - Anmerkung:
Nicht nur die Rundfunkanstalten waren "raffgierig" - der "Staatsvertrag" ist unter den Ministerpräsidenten ausgehandelt und unterzeichnet und später von den Landesparlamenten durchgewunken worden.
Die Politik ist hier maßgeblich beteiligt!!!
Eher wäre den Rundfunkanstalten (und auch P. Kirchhof!) vorzuwerfen, dass diese auf die Gefahren/ verfassungsrechtlichen Bedenken einer vom Gutachten in elementaren Punkten abweichenden Gesetzgebung offenkundig sehenden Auges nicht hingewiesen und den Gesetzgeber nicht zu Korrekturen gedrängt haben.
Siehe auch Anmerkung im Folgekommentar.
Hier bitte weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Philosoph am 20. April 2018, 10:37
Auch wenn ich mich wiederhole... das Kirchhof Gutachten ist nicht vollstaendig umgesetzt worden. Es gibt sogar ein Statement von ihm dazu das er damit nicht gluecklich ist. Es geht um die Punkte Werbefreiheit und das man Nichtnutzer ist. Waeren diese Punkte umgesetzt worden, waeren wir heute nicht hier, weil jeder sich davon befreien koennte.
Auch ich wiederhole mich an dieser Stelle gern, auch wenn ich damit recht allein stehe:
Das Kirchhof-Gutachten läßt an keiner Stelle eine Ausstiegsoption für Rundfunkunwillige erkennen. Es wird betont, daß die Möglichkeit der Nutzung beitragspflichtig ist, nicht der Wille dazu. Deswegen gilt die Ausstiegsoption nur für Personen, die nachgewiesenermaßen im "(Rundfunk-)Funkloch" leben.
Daß Kirchhof hinterher ein Statement abgibt, daß er das so gar nicht gemeint hat, fällt darum bei mir nicht auf fruchtbaren Boden. Ich halte das für einen Versuch, die Ausstiegsoption im Nachhinein so auszulegen, daß auch Nutzungsunwillige sich "befreien" lassen können (was sowieso schon eine Frechheit ist). Diese Ausstiegsoption scheint mir bzgl. der verfassungsrechtlichen Einordnung der Rundfunkabgabe als "Rundfunkbeitrag" essentiell, da ohne Nutzungswillen auch kein Sondervorteil unterstellt werden kann und wir genau vor dem jetzigen Problem stellen, daß die Allgemeinheit verfassungswidrig "bebeitragt" wird.
Daß die Ausstiegsoption für Nichtnutzer im Gutachten nicht angelegt ist, sieht man auch daran, daß gerade die "Wohnungsschnüffelei" durch "Gebührenbeauftragte" vermieden werden sollte. Wenn wir nun die Gegenfrage stellen, wie soll denn jemand beweisen, daß er keine Rundfunkgeräte hat, dann merken wir, daß genau das nicht bewiesen werden kann. Zwar kann ich zum Zeitpunkt der Nachprüfung alle Rundfunkgeräte entfernt haben, das heißt aber nicht, daß ich nicht vorher oder nachher wieder Geräte vorrätig halte. Deswegen sollte der Beitrag auch pauschal erhoben werden, weil man die Nichtnutzung nicht beweisen oder wirklich überprüfen kann. (Stichwort: Erhebungsdefizit)
-> Die von Kirchhof im Nachhinein behauptete Ausstiegsoption für Nichtnutzer war in seinem Gutachten nicht enthalten. (Auch die Verweise auf sein Statement können mich noch immer nicht von etwas Anderem überzeugen. Entweder war er geistig nicht auf der Höhe, als er das Gutachten geschrieben hat (worauf die wirre Argumentation hinweist) oder er hat es mit Absicht so geschrieben. So oder so, das Gutachten schlägt ein Modell vor, das verfassungswidrig ist und nur dem Zweck diente, die Einnahmequellen des örR auch für die rundfunkfreie Zukunft zu sichern.)


Edit "Bürger" - Anmerkung:
Dass sich Kirchhof mit der einzuräumenden Möglichkeit der "Widerlegbarkeit der Regel-/Nutzungsvermutung" nur auf "Funkloch"-Fälle bezieht, scheint mir nicht zu stimmen - siehe hierzu u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
im Gutachten dann auf Seite 61ff.
Dass die Ausführungen in Kirchhofs Gutachten "nebulös" bleiben, mag allerdings stimmen.
Und dass die
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
geprägt sein könnte von "Schadensbegrenzung" bzgl. seines Rufs, mag evtl. auch stimmen.
Diesbezügliche vertiefende Diskussionen jedoch der Thementreue wegen bitte dort.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: ChrisLPZ am 20. April 2018, 14:13
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Golem, 20.04.2018

Rundfunkbeitrag
Zuständigkeit des umstrittenen Richters erfolgte per Gesetz

Wie konnte der Bruder des Begründers des Rundfunkbeitrags zum zuständigen Richter in der Verhandlung um die mögliche Verfassungswidrigkeit des Modells werden? Das Bundesverfassungsgericht erklärt den fraglichen Vorgang.

Von Achim Sawall

Zitat
Im Streit um den Beitrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ist der wegen möglicher Befangenheit kritisierte Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof nicht ausgewählt worden. Das sagte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, Max Schoenthal, Golem.de […]

Zitat
Richter des Bundesverfassungsgerichts werden nicht für ein Verfahren 'ausgewählt', sondern es gilt das Prinzip des gesetzlichen Richters, das heißt, es folgt aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Verbindung mit entsprechenden Beschlüssen des Plenums, welcher der beiden Senate zuständig ist", erklärte Schoenthal. "In diesem Fall war der erste Senat zuständig, dessen Vorsitzender Professor Kirchhof ist."

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-zustaendigkeit-des-umstrittenen-richters-erfolgte-per-gesetz-1804-133963.html (https://www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-zustaendigkeit-des-umstrittenen-richters-erfolgte-per-gesetz-1804-133963.html)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: cook am 20. April 2018, 15:44
Interessant, dass sich der Sprecher des BVerfG bereits dazu rechtfertigen muss. Hihi.

Es ist jedoch umgekehrt, Golem: Es war bereits klar, dass Ferdinands Senat zuständig sein wird, als das Gutachten an Paul vergeben wurde.

Im Übrigen ändert die Auswahl der Richter per Zuständigkeit nichts an der Befangenheit. Es kommt immer wieder vor, dass ein Richter befangen ist, obwohl er zufällig oder eben per Geschäftsverteilung dem Fall zugeordnet wurde.

Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 20. April 2018, 16:06
cook,

wieso vorverurteilst Du denn?
Der Ferdinand ist doch bestimmt nicht befangen - warum sollte er ?

Wenn doch sein Bruder Paul kein "Verfahrensbeteiligter" ist warum sollte dann er - der Ferdi - befangen sein !?  8) :o ;D

hierzu bitte den Anhang von Markus weiter oben im Thread beachten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.msg170597.html#msg170597

Gruß
Kurt
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: PersonX am 20. April 2018, 19:38
Wichtig: Es ist nicht wirklich wichtig, ob der Richter tatsächlich befangen ist - wichtig ist nur die Sichtweise des Klägers dazu. Es reicht für die Beurteilung zur Stellung des Antrags aus, wenn der Kläger diesen Eindruck bekommen hat. Nach dem Stellen des Befangenheitsantrags muss geprüft werden, ob diese Sichtweise des Klägers tragfähig ist. Im Fall des Falls bedeutet es, dass der Richter an einer Entscheidung nicht mitwirken darf und das ganz unabhängig davon, ob er tatsächlich befangen ist. Es gibt natürlich auch Fälle echter Befangenheit - das wären wohl diese, wo sich die Befangenheit aus dem bisherigen Verhalten des Richters ableiten lässt. So ein Fall wird hier wahrscheinlich jedoch nicht offensichtlich vorliegen. Eine leichte Lösung für das aktuelle wäre zudem möglich, wenn die Möglichkeit bestünde, dass ein Richter von sich aus nicht mitwirken möchte und eine passende Erklärung abgibt. Passiert dss nicht, muss halt die Begründung des Klägers geprüft werden mit dem Ergebnis, dass die Bedenken ausgeräumt oder dem Antrag stattgegeben werden.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 20. April 2018, 19:38
Der Befangenheitsantrag ist in der Sache aufgrund der direkten, engen verwandtschaftlichen und beruflichen Beziehung der Brüder zueinander schlüssig. Er musste gestellt werden. Am Umgang des Bundensverfassungsgerichte mit diesem Antrag wird auch einiges zu erkennen sein.
Gut, dass er gestellt wurde!

LG Peli
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 28. April 2018, 12:44
Als freier, selbständig denkender Mensch müsste man sich doch fragen, wieso eigentlich Richter über einen "Beitrag" urteilen, die diesen selber zahlen. Man könnte doch welche aus der "beitragsfreien Allgemeinheit" wählen, die den superspeziellen, hochindividuellen Sondervorteil "Rundfunk" (hier darf gelacht werden) nicht bezahlen müssen. Die sind ja schon alle befangen, weil's für sie selbst auch teurer wird, wenn jetzt bei 3 bis 10 Millionen Bürgern von 40 bis 60 Millionen Hypnotisierten nicht mehr gepfändet werden darf.

Dessen ungeachtet finde ich es besonders spannend, ob der ggf. befangene Richter durch einen vom BT- oder BR-Posten ersetzt wird. F. Kirchhof ist nämlich ersteres (Planstelle 1 BT 4.6) und damit gewählt durch ein Gremium, nicht durch den Bundestag selbst. Ein BR'ler wäre nicht durch ein kleines Gremium gewählt worden. Dast hat m.E. einen empfindlichen Einfluss auf die Rechtsmaterie, denn der Einfluss des absoluten Souveräns auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nichtmal durch ein Germium des Bundestages/-Rates kanalisiert sondern erschöpft sich in ... absolut gar nichts.

Ich fände es daher nett, wenn da jemand von einer BR-Planstelle nachrückt.

Die bisher von mir untersuchten Verfassungsbeschwerden, die unbegründet Abgewiesen wurden, wurden alle zu 2/3 von BT'lern bearbeitet. Ich halte das für keinen Zufall  :police:
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: drboe am 28. April 2018, 13:18
Bis Juni 2015 wurden alle Richter, die durch den Bundestag bestimmt wurden, verfassungswidrig durch einen Kungelausschuss gewählt, obwohl laut Gesetz der gesamte Bundestag hätte wählen müssen. Dr. Josef Christ vom Ersten Senat ist der erste Richter überhaupt, der ordnungsgemäß gewählt wurde und dort bislang der einzige.

M. Boettcher
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: faust am 28. April 2018, 22:12
... das Thema "Befangenheit, da selbst Beitragszahler" wurde mal fiktiv von einem Bekannten von mir vor einem fiktiven VG angesprochen.

Der - ansonsten nicht direkt sympathische - Richter hatte daraufhin keine schlechte Antwort:

Dann müsste auch ein Richter, der im Verkehrsrecht urteilt, befangen sein, da er ja auch Verkehrsteilnehmer ist - und sei es nur als Fußgänger.

Natürlich liegt der Fall hier anders.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 29. April 2018, 13:32
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Rundfunkbeitrag hat mit Straßenverkehr halt nichts zu tun. Sachfremde, zielgerichtete Argumentation wäre in dem "fiktiven" Fall auch ein Grund für einen Befangenheitsantrag. Sachfremd und zielgerichtet ist es, auf einen Befangenheitsantrag bzgl. Rundfunkbeitrag mit der Straßenverkehrsordnung zu argumentieren. Warum sollte der Richter im Straßenverkehrsrecht grundsätzlich befangen sein? Wäre die Argumentation gültig, so könne man gar keine Befangenheitsanträge mehr stellen, weil ja jeder Richter fiktiv auch in die Rolle des Klägers oder des Beklagten schlüpen könnte. Wir wohnen ja alle auf demselben Planeten. Wie könnte man da unbefangen sein? Der fiktive Richter sollte aus dem Amt entfernt werden. Er zahlt selbst Rundfunkbeitrag und wollte nicht, dass es für ihn teurer wird. Er war befangen.

Maßgeblich ist nunmal der Einzelfall. In einem Mietrechtsstreit würde ich den Richter ablehnen, wenn er selbst als Vermieter auftritt - und der schlaue beklagte ihn dann, wenn er als Mieter auftritt. Muss der "arme" Richter halt in seinen eigenen vier Wänden wohnen, um sich durch seine Rechtsprechung nicht selbst bevorteilen zu können. Wer als Richter am BGH nicht weiß wohin mit dem Geld und daher die eine oder andere Wohnung kauft und vermietet, der hat auch starkes Interesse daran, zahlungsunwillige Mieter durch "Eigenbedarf blah schwätz Eigentümergemeinschaft" zu kündigen. Und wie haben die geurteilt? Überraschung!

Dieser Sachverhalt zeigt aber m.E. die eklatanten Mängel im deutschen Verwaltungsrecht auf. Schließlich gibt dieses dem Richter das Recht, trotz nicht abgeholfenem Befangenheitsantrag zu Urteilen. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist, wenn ich nicht irre, ca. 150 Jahre alt. Da fällt einem doch nichts mehr ein.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Nirgens am 03. Mai 2018, 10:03
Befangenheitsantrag wurde abgelehnt:

Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
Pressemitteilung Nr. 30/2018 vom 3. Mai 2018
Beschluss vom 24. April 2018
1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html

Ohne Mitwirkung von Herrn Kirchhof (nicht wie in anderen Fällen wo Richter ihre eigene Befangenheit verneint haben).

Edit "Markus KA":
Ergänzend hierzu der Beschluss des BVerfG zum Befangenheitsantrag:
Beschluss vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html (http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html)

Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Mai 2018, 11:13
Aus deren "Begründung":
Zitat
Es sind keinerlei relevante.... Nachteile erkennbar, die Paul Kirchhof aus einer Entscheidung des Senats erwachsen könnten.

Täusche ich mich da, oder soll das etwas bedeuten:
"Wir werden das "Urteil" derart ausgestalten,
dass wir den Bruder unseres Senatsvorsitzenden vor jedweden Schaden bewahren."


Das soll im Umkehrschluss wohl bedeuten (so wie jedenfalls ich das verstehe)
dass diese "Richter" den Rundfunkbeitrag als verfassungskonform erklären werden und
Paul Kirchhof somit dann leider wegen seinem "Gutachten" nicht in Erklärungsnot geraten wird?
Toll.

Im Gegenteil. Paul Kirchhof kann sich ja dann damit sogar noch brüsten...
"Sehen Sie, ich habe alles richtig gemacht!
Mein Bruder hat dafür sogar unterschrieben!"



Markus



Edit:
Und wenn diese "Verhandlung" überhaupt zu Ergebnissen führen soll,
dann wird doch wohl gerade eine der zentralen Fragen sein:
Was sind Paul Kirchhofs "Gutachten" -wie z. Bsp. das über die Rundfunkbeitrageinführung- eigentlich so wert? Taugen sie etwas? Kann der mit so etwas überhaupt beauftragt werden?
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: marga am 03. Mai 2018, 11:14
Befangenheitsantrag wurde abgelehnt: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html

Man(n), Frau betrachte die Zivilprozessordnung mit § 41 Nr. 3.

Zitat
§ 41 ZPO
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

(…)
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
(…)
Quelle: https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=232

Hier wird eindeutig tituliert:
in Sachen einer Person, mit der …

Daraus folgt, dass der RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) auf Grundlage des Gutachtens seines Bruders mit der „Sache einer Person“ behaftet ist und Richter Vizepräsident Kirchhof als „Befangen“ abzulehnen ist.
 >:D

PS.
Ah jetzt ja ... eine Insel mit 2 Bergen ....
Guggst du hier:

Peter Aloysius Müller (* 25. September 1955 in Illingen) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (CDU). Er war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident und von 2009 bis 2011 auch Justizminister des Saarlandes. Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident) (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident))

Auch dieser Richter ist "abzulehnen"

Derweil dieser folgendes unterschrieben hat: ...
-------------------------------------------------------------------------
Zitat
Gesetz Nr. 1760
über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom?30.?November?2011
Der?Landtag?des?Saarlandes?hat?das?folgende?Gesetz?
beschlossen,?das?hiermit?verkündet?wird:
Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag ...
Quelle: http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/sov/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint (http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/sov/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint)
--------------------------------------------------------------------------
... Unterschrift von  Peter Müller zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag RBStV:
Für das Saarland:
Berlin, den 15. Dezember 2010
Müller


Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: NichtzahlerKa am 03. Mai 2018, 11:35
Ich sag mal so:
Wäre das Gutachten 1 zu 1 umgesetzt worden, würde ich eine Befangenheit sehen. Allein schon die vermutlich positive Einstellung zum eigenen Bruder trübt die Sicht unvermeidlich.
Dadurch, dass die Rundfunkanstalten sich nur die Rosinen aus dem Gutachten gepickt haben und dann noch eigenen Schwachsinnserguß drüber gegossen haben, ist es alles halb so heiß.

Es ist auch nicht gesagt, ob ein Ausschluss wirklich die Befangenheit nimmt, da dann ev. die anderen Richter aus "Kollegialität" ein Urteil im Sinne des Ausgeschlossenen stellen. Deswegen sollte man nicht bei Marginalien schon Befangenheit rufen, da sie so vielleicht erst geschaffen wird.

Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Markus KA am 03. Mai 2018, 12:11
Zitat
"Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Er habe sich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weder öffentlich noch innerhalb der Familie jemals geäußert, geschweige denn darüber diskutiert."
Quelle:
Beschluss vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html (http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html)

Wie heisst es so schön in dem ein oder anderen Leitsatz gewisser Urteile:

"Allerdings kann sich die Behauptung eines (hier) Richters, er hätte sich niemals dazu geäußert, je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles als reine Schutzbehauptung erweisen mit der Konsequenz, dass die Diskussion im Familienkreis im Wege des Indizienbeweises als bewirkt anzusehen ist."  8)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: marga am 03. Mai 2018, 12:23
Zitat
"Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Er habe sich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weder öffentlich noch innerhalb der Familie jemals geäußert, geschweige denn darüber diskutiert."
Quelle:
Beschluss vom 24. April 2018 - 1 BvR 745/17
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html (http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html)

Wie ist denn nun § 41 Nr. 3. ZPO auszulegen bei diesem Zitat bzw. dienstliche Stellungnahme des Richters Vizepräsident Kirchhof?

Hier nochmal der § 41 Nr. 3 ZPO

Zitat
§ 41 ZPO Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes
(…)
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
(…)
::)

Hier nochmal der Ausschnitt  aus der Stellungnahme:

Zitat
(...)
Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwaige Umstände, die eine besondere Verbindung Paul Kirchhofs zur streitgegenständlichen Regelung belegen sollen, könnten die Besorgnis der Befangenheit nach § 19 BVerfGG daher nur dann begründen, wenn dadurch auch die Unparteilichkeit des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof berührt wäre.
(...)
Quelle: http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html (http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Mai 2018, 13:02
"Richter":
Zitat
"Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben."

Soll das etwa heißen:
Ferdinand Kirchhof ist verpflichtet, um bei Rundfunkbeitragsverfahren mitwirken zu dürfen, vorher eine dienstliche Stellungnahme abzugeben ( ? )


Es gab u. a. bspw. ja auch mal das "Verfahren" 1BvR 1700/12.
VDGN-Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgewimmelt
( https://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ )

Vielleicht könnte dann dieser "Beschluss" 1BvR 1700/12 ungültig sein ( ? ) .
Möglicherweise machte dort das BVerfG vielleicht den formalen Fehler,
Ferdinand Kirchhof ohne dienstliche Stellungnahme unberechtigt mitwirken zu lassen.

Markus
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: denyit am 03. Mai 2018, 13:07
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
(…)
Das bezieht sich wohl auf Personen die Prozesspartei sind.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: pinguin am 03. Mai 2018, 13:26
Beispiele für Befangenheit und Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht findet man am Bundesverfassungsgericht in Sachen des Bundesverfassungsrichters Müller.

Zitat
Die Ablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit wird für begründet erklärt.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2018
- 2 BvR 651/16 - Rn. (1-26),

http://www.bverfg.de/e/rs20180213_2bvr065116.html

@Marga

Zitat
Peter Aloysius Müller (* 25. September 1955 in Illingen) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (CDU). Er war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident und von 2009 bis 2011 auch Justizminister des Saarlandes. Seit Dezember 2011 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_(Ministerpr%C3%A4sident)

Auch dieser Richter ist "abzulehnen"

Was hat her Bundesverfassungsrichter Müller mit den Entscheidungen in Sachen Rundfunkbeitrag zu tun? Er gehört einem anderen Senat an, nämlich dem 2ten. Zuständig in Sachen Rundfunkbeitrag ist aber der 1te Senat.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: jedi_ritter am 03. Mai 2018, 13:48
Zitat
Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
?  :o
Das war's dann leider wohl. Es besteht hier im Lande keine Möglichkeit, dass jemals Recht ausgesprochen wird.
Auch das BVerfG hat nun sein wahres Gesicht endgültig gezeigt: Wir stehen vor einer unheilbaren Form von Staatsrundfunk Lobby.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Mork vom Ork am 03. Mai 2018, 14:27
Rumheulen hilft hier nicht weiter.

Ich finde es gut, dass das BVerfG eine Entscheidung getroffen hat. Dass Ferdinand Kirchhof unter besonderer Beobachtung steht, ist wohl jetzt öffentlich bekannt. Mir ist es lieber, ihn dort sitzen zu haben, als irgendeinen Nobody. Vielleicht kann er auch den Unfug wieder gerade rücken, der mit dem Gutachten seines Bruders betrieben wurde.
Gebt ihm eine Chance!

Euer Mork vom Ork
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: dreamliner am 03. Mai 2018, 14:45
Ich finde diesen Beschluss sehr erschreckend. Wie kann ein Beschluss klar gegen ein Geschriebenes Gesetzt verstoßen? Man hat es zwar in der Begründung "gut verpackt" aber liest man rein nur das Gesetzt besagt dieses:

Zitat
§ 18

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

 1.  an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war, eine Lebenspartnerschaft führt oder führte, in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder (....)
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html

Ferdinand ist der Bruder von Paul = Verwandtschaft ersten Gerades in der Seitenlinie

Man beachte bitte zudem, dass im Gesetzestext ein oder und nicht ein und steht

____
Edit "ChrisLPZ": Link zu §18 BVerfGG hinzugefügt
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Mork vom Ork am 03. Mai 2018, 15:09
Ja, die Frage lautet: Ist Paul Kirchhof Beteiligter in dieser Sache?

Meiner Wenigkeit nach ist P. K. kein Beteiligter. Er ist ja nicht Ministerpräsident, der den RBStV unterschrieben hat.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: dreamliner am 03. Mai 2018, 15:28
Der Beteiligte stellt in dem Gesetzestext nur eine der vielen Variablen da. Sobald eine davon erfüllt ist, ist der Richter meiner Auslegung nach auszuschließen. Um es zu verdeutlichen, formuliere ich den Paragraphen mal um:

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

1. an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war
2. eine Lebenspartnerschaft führt oder führte
3. in gerader Linie verwandt oder verschwägert
4. in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist

Trifft nur einer der vier oben aufgeführten Punkte zu, ist der Richter auszuschließen. Nach meinem Verständnis trifft hier Punkt 4 zu.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: mb1 am 03. Mai 2018, 15:39
Wenn schon umformulieren, dann auch richtig:

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

1. an der Sache beteiligt

oder mit einem Beteiligten
2. verheiratet ist oder war
2. eine Lebenspartnerschaft führt oder führte
3. in gerader Linie verwandt oder verschwägert
4. in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist

Paul Kirchhof ist unzweifelhaft kein Beteiligter!
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: linkER am 03. Mai 2018, 15:43
https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html (https://www.golem.de/news/befangenheit-gegner-des-rundfunkbeitrags-lehnen-verfassungsrichter-ab-1804-133924.html)
Zitat
Im Streit um den Beitrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk werfen die Gegner dem Bundesverfassungsgericht Befangenheit vor.

Dieser Satz trifft es wohl am besten. Alle Richter des Bundesverfassungsgerichts sind "Befangen". Gewählt werden die Richter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat. Das Gesetz stellt nur drei Voraussetzungen an die Richter. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein,über 40 Jahre alt und die Befähigung zum Richteramt besitzen. Staatsferne ist keine Voraussetzung für Richter des Bundesverfassungsgerichts.

§ 3 Abs. 3 BVerfGG
Zitat
Sie können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie aus solchen Organen aus.
Quelle :
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html (https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BJNR002430951.html)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Jarumasta am 03. Mai 2018, 15:55

Paul Kirchhof ist unzweifelhaft kein Beteiligter!

Indirekt IST er an dem Schlamassel beteiligt, hat sich auch gut bezahlen lassen.
Desweiterem ist Rundfunk = Staatsfunk, wer die Massen kontrolieren will brauch ein Aparat der meinungsbildung zu eigenen gunsten. In Russland finansiert der Kremel alles in BRD hat man ne bessere lösung. Das Volk zahlt für Ihre eigene manipulation so mit bleibt dem Staat genug Geld um z.B den Springer Verlag und andere Privaten mit Geld gefügik zu machen. Das ist POLITIK, 3 Staatsgewalten existieren NUR auf Papier den eine Hand wäscht die andere.
Verbrechen im namen des Volkes
Wer am dem Bundesverfassungsgericht glaubt zu dem kommat auch noch der Osterhase
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: NichtzahlerKa am 03. Mai 2018, 16:05
Wenn man es wirklich ernst gemeint hätte mit der Befangenheit, dann hätte man den Bruder des Richters zum Beteiligten machen müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beteiligter
D.h. man hätte ihn mindestens zum Verfahren hinzuziehen müssen. Z.B. als Sachverständigen oder Zeugen etc. Wenn er all das nicht ist, dann ist er nicht am Verfahren beteiligt (siehe Listen im Link).
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: drboe am 03. Mai 2018, 16:17
Die Entscheidung abwarten, Tee trinken und bereit sein den Gang zum EuGH zu finanzieren!

M. Boettcher
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: mb1 am 03. Mai 2018, 16:18
Paul Kirchhof hat lediglich ein Gutachten erstellt, das der internen Vorbereitung des Projektes "Rundfunkbeitrag" gedient hat. Da das Gutachten zum Einen nicht 1:1 umgesetzt worden ist und zum Anderen gerade nicht selbst Gegenstand des Verfahrens ist, ist der Gutachter selbst als unbeteiligt zu sehen.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Nevrion am 03. Mai 2018, 16:24
Bei solchen Meldungen muss man sich zuweilen noch mal vergewissern ob wir 1933 oder 2018 haben, denn wenn man hier schon anfängt unsachgemäß die Begründungen der Befangenheit abzuweisen, dann kann ja hinten dran bald auch nicht mehr raus kommen. Selbst wenn man rein von den benannten Kriterien her Hr. Kirchhof als unbefangen einstuft, so hätte man sich doch zu Gunsten aller Prozessbeteiligten darauf einigen können, ihn trotzdem vom Prozess auszuschließen, einfach um zumindest dein Eindruck zu wahren, man wolle unbefangen und vorurteilsfrei an das Verfahren heran gehen. Warum man sich hier unnötigerweise selbst Steine in den Weg legt, ist mir schleierhaft. Was verspricht man sich denn davon Hr. Kirchhof in die Verhandlung einzubinden? Muss er da wirklich dabei sein? Kann das im Zweifelsfall kein anderer genauso gut?

Also wenn man sich die Fragen mal durch den Kopf gehen lässt, dann kann man eigentlich nur zu einem Schluss kommen - hier wird der Kläger für dumm verkauft.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: NichtzahlerKa am 03. Mai 2018, 16:32
Also richtig clever wäre gewesen, hätte ein Kläger den Ausschluss wegen Befangenheit beantragt und ein anderer hätte einen Antrag eingereicht diesen Antrag abzulehnen. Dann hätte man nämlich die "richtigen" Gründe schriftlich gehabt. Nämlich, dass das Gutachten an essentiellen stellen willkürlich missachtet wurde und dadurch als Ganzes keine relevante Grundlage für den ÖR mehr bieten konnte.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Mork vom Ork am 03. Mai 2018, 17:22
Lasst doch mal die Kirche im Dorf!
Es wird schon seinen guten Grund haben, weshalb Richter Kirchhof noch kurz vor seinem Ruhestand an diesem Prozess beteiligt sein will. Den Bezug zum Gutachten seines Bruders kennen die Richter des BVerfG doch schon ohne den Befangenheitsantrag. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Verhandlung erst nach seinem Eintritt in den Ruhestand stattfinden zu lassen. Das ist aber nicht passiert. Wir dürfen gespannt sein  >:D
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: marga am 03. Mai 2018, 17:36
Da das Gutachten zum Einen nicht 1:1 umgesetzt worden ist und zum Anderen gerade nicht selbst Gegenstand des Verfahrens ist, ist der Gutachter selbst als unbeteiligt zu sehen.

Werter user @mb1,

bitte hier verinnerlichen, dass das Verfahren BVerwG 6 C 7.15 (siehe Quellenangabe),
sehr wohl etwas mit den Beschwerden beim BVerfG zu tun hat.
Im Schreiben (Vorlage des BVerfG vom 30.08.2017 an alle Beteiligten des RBStV),
wurde in Hinsicht (siehe Zitat) auf das Gutachten des Herrn Kirchhof Stellungnahme verlangt vom BVerfG.
Guggst du hier:
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Erster Senat
Der  Vorsitzende
Karlsruhe, den 30. August 2017
1  BvR  1675/16
1  BvR  745/17
1  BvR  98 1/17
1  BvR  836/17
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BVerwG 6 C 7. 15
OVG 2 A 2423/14
Quelle auf Seite 141: https://www.docdroid.net/pVP4MbE/mmv17-103-compressed.pdf
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Zitat
Eine derartige Auslegung dieses Begriffs widerspräche dem Normzweck der §§ 2 ff. RBStV,
weil die Rundfunkbeitragspflicht für private Haushalte nach dem Regelungskonzept
dieser Bestimmungen in Abkehr von der früheren Rundfunkgebührenpflicht
gerade unabhängig von dem Bereithalten eines Empfangsgeräts bestehen soll
(LT-Drs. NW 15/1303·S. 34 f.; Kirchhof, Gutachten über die Finanzierung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Heidelberg, April 2010, S. 10 f. und 56 ff.
).
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 ::)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Housebrot am 03. Mai 2018, 18:43
(Auszug aus der Begründung, warum der Befangenheitsantrag abgeleht wird:
Sachverhalt

Der Einführung des Rundfunkbeitrags gingen mehrjährige Reformüberlegungen voraus. Hierbei  wurden mehrere Modelle zur Reform der früheren Rundfunkgebühr erörtert. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines dieser Modelle erstattete unter anderem der Finanzverfassungsrechtler und ehemalige Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof 2010 im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten. In dem Gutachten wird die Verfassungsmäßigkeit einer geräteunabhängigen Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe bejaht. In der Gesetzesbegründung zu den Umsetzungsgesetzen des Rundfunkbeitragstaatsvertrags verwiesen die Gesetzgeber unter anderem auch auf dieses Gutachten. Beim Ersten Senat sind derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags anhängig, eine mündliche Verhandlung ist auf den 16. und 17. Mai 2018 anberaumt. Zwei der Beschwerdeführer haben angeregt, den Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof wegen Verwandtschaft mit einem an der Sache Beteiligten von der Ausübung des Richteramts auszuschließen und ersatzweise beantragt, ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

Ich lese daraus bereits die Begründung, warum der ganze Rundfunkstaatsvertrag doch verfassungskonform ist... Es wird dabei (ganz bewußt) auf die Nennung der Umstände verzichtet, die es einem ermöglichen, aus dem System der Rundfunkfinanzierung auszusteigen.

Ich habe Angst, dass genau diese Begründung zur angeblichen Verfassungskonformität herangezogen wird...

Adonis
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: marga am 03. Mai 2018, 18:52
In der Gesetzesbegründung zu den Umsetzungsgesetzen des Rundfunkbeitragstaatsvertrags verwiesen die Gesetzgeber unter anderem auch auf dieses Gutachten.

Guggst du auch hier, das BVerfG macht es sich leicht und hatte im August 2017 eine Stellungnahme angefordert von allen Beteiligten des RBStV:

Zitat
Als Anlage übersende ich Ihnen jeweils einen Abdruck der o. a. Verfassungsbeschwerden einschließlich ergänzender Schriftsätze sowie der angegriffenen Entscheidungen.

Gemäß §§ 94, 77 BVerfGG gebe ich Ihnen Gelegenheit zur Äußerung bis zum
31. Oktober 2017.


Von besonderem Interesse wäre dabei eine Stellungnahme zu folgenden Punkten:

1. Wie ist der Rundfunkbeitrag finanzverfassungsrechtlich zu qualifizieren? Wie wirkt es sich auf die Qualifizierung des Rundfunkbeitrags aus, dass der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich durch die Anknüpfung an die Wohnungsinhaberschaft beinahe die gesamte Bevölkerung beitragspflichtig stellt?
Hervorhebung durch user @marga
 ::) ???

Quelle auf Seite 7 der verlangten Stellungnahme des BVerfG an die Beteiligten vom RBStV:

https://www.docdroid.net/pVP4MbE/mmv17-103-compressed.pdf#page=7 (https://www.docdroid.net/pVP4MbE/mmv17-103-compressed.pdf#page=7)

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Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: pinguin am 03. Mai 2018, 21:43
Ich bin sicher, daß Herr Bundesverfassungsrichter Kirchhof nicht befangen ist; sein das Gutachten erstellender Bruder ist weder Kläger, noch Beklagter, noch sonstwie Verfahrensbeteiligter.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 03. Mai 2018, 22:19
hier mal umformuliert:

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts (Ferdinand) ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

1. an der Sache beteiligt

oder mit einem BETEILIGTEN
2. verheiratet ist oder war
2. eine Lebenspartnerschaft führt oder führte
3. in gerader Linie verwandt oder verschwägert
4. in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist (hier geht es den Paul - der aber kein BETEILIGTER des Verfahrens ist)

Paul Kirchhof ist unzweifelhaft kein (Verfahrens-)Beteiligter im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG);
somit wird Ferdinand nicht ausgeschlossen.


Einfach. Für alle.
Oder?

PS: Danke an mb1 - er hatte es hier schon erklärt:
Wenn schon umformulieren, dann auch richtig:

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

1. an der Sache beteiligt

oder mit einem Beteiligten
2. verheiratet ist oder war
2. eine Lebenspartnerschaft führt oder führte
3. in gerader Linie verwandt oder verschwägert
4. in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist

Paul Kirchhof ist unzweifelhaft kein Beteiligter!
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: drboe am 03. Mai 2018, 22:49
Herr Paul Kirchhof ist nicht direkt Verfahrensbeteiligter, wenn man darunter das Gerichtsverfahren verstehen will. Er ist aber einerseits nicht zufällig beauftragt worden ein Gutachten zur geplanten Rundfunkabgabe zu verfassen, weil allen Beteiligten klar war, dass es Klagen geben würde und diese letztlich um Verfassungsfragen kreisen würden, mithin vom BVerfG zu entscheiden sein würden. Es war daher taktisch gut, wenn man einen ehemaligen Verfassungsrichter beauftragt sich mit den verfassungsrechtlichen Fragen zu befassen. Und insofern ist Paul Kirchhof Beteiligter an der Etablierung eines Finanzierungsgesetzes, das eine Steuer auf wohnen zum Gegenstand hat. Man erzähle mir nicht, dass er unzweifelhaft Nicht-Beteiligter an der Einführung des Gesetzes ist, wenn auch mittelbar. Er hat faktisch dem Gesetz die höheren Weihen der Verfassungskonformität attestiert, auch wenn dieses erst hinterher ausformuliert wurde. Die Behauptung, Ferdinand Kirchhof wäre nicht befangen sich in einem Urteil ggf. gegen seinen Bruder stellen zu müssen, ist unglaubwürdig. Selbstverständlich riskiert man nicht familiären Streit über beruflich differierende Auffassungen, selbst wenn man seit Jahren eigene Familien gegründet und unterschiedliche Erfahrungen hat.

Kurz: unzweifelhaft ist hier gar nichts. Ich zum Beispiel bezweifle die Unbefangenheit von F. Kirchhof, vorher, jetzt und zukünftig. Zumal ich es merkwürdig finde, dass beide Söhne des ehemaligen Bundesrichters Kirchhof zum Verfassungsrichter berufen werden. Der Mangel an geeigneten und politisch genehmen Fachpersonal für diese Positionen muss groß sein, dass man sich so massiv einer Familie bedienen muss.

M. Boettcher
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 03. Mai 2018, 23:12
Herr Paul Kirchhof ist nicht direkt Verfahrensbeteiligter, wenn man darunter das Gerichtsverfahren verstehen will. [..]

Es geht um das Gerichtsverfahren. Um nichts anderes. "Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.
Ob und wem das jetzt schmeckt und ob das ein "Gschmäckle" hat und ob es morgen regnet oder schneit: egal.

Nachzulesen im https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: cook am 03. Mai 2018, 23:16
Es ist eine Frage der Ethik, der Integrität und der Moral. Sich an den Buchstaben des Gesetzes langzuhangeln und mittels Spitzfindigkeiten aus der Affäre zu ziehen, ist äußerst billig. Für das Gericht und das Ansehen des Rechtsstaats ist es mehr als peinlich.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: jedi_ritter am 03. Mai 2018, 23:41
Man erzähle mir nicht, dass er unzweifelhaft Nicht-Beteiligter an der Einführung des Gesetzes ist, wenn auch mittelbar. Er hat faktisch dem Gesetz die höheren Weihen der Verfassungskonformität attestiert, auch wenn dieses erst hinterher ausformuliert wurde.

Sehe ich genauso.

Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort: Der RBStV, und alles was dazu gehört, ist sakrosankt, unantastbar! Radikaler können Urteile nicht fallen.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: denyit am 03. Mai 2018, 23:52
Ich denke Mal der Prof. Koblenzer ist schlau genug, um sowas einzuschätzen. ;-) Die Diskussion hier ist daher eher belanglos.

Interessant wird es wenn mit einer Stimme Mehrheit die Konformität abgesegnet wird und dies Raum für Konspirationstheorien öffnet. ;-)

Was ich selbst vom BVerfG erwarte ist eine "sinnvolle" Argumentation (im ggs. zum BVerwG). Und es ist mir persönlich egal ob mit oder ohne Herrn K.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: McKaber am 03. Mai 2018, 23:57
Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort: Der RBStV, und alles was dazu gehört, ist sakrosankt, unantastbar! Radikaler können Urteile nicht fallen.

Welche Entscheidung heute?
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: unGEZahlt am 04. Mai 2018, 08:57
Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort:

Welche Entscheidung heute?

Das BVerfg nennt diese "Entscheidung" ja 1 BvR 745/17 bzw. 1 BvR 981/17.
( Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html )

Pers. würde ich die "Entscheidung" aber eher betiteln mit:
Bruderliebe darf Menschenrechte aushebeln.

Oder aber sogar:
Der kleine Bruder will doch auch mal einen a.D.-Auftrag für ein ARDZDFDR-Gutachten bekommen. Lassen wir ihn sich empfehlen!
(Es ist schließlich genug Rundfunkbeitragsgeld für die ganze Familie da....)



Markus
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: marga am 04. Mai 2018, 09:53
"Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.

Ohhhhh, das ist aber nun wirklich „starker Tobak“. :o

„Die Deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit“ interpretiert in ihren Beschlüssen und Urteilen zum RBStV aber genau diese „konfusen Auslegungen der Normen“.
Ein  fiktive Person denkt, dass man(n) Frau hier in diesem Thread durchaus nach „konfusen Auslegungen der Normen“ für die anhängigen Beschwerden zum RBStV beim BVerfG „diskutieren und informieren" darf.
 >:D
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: drboe am 04. Mai 2018, 10:05
Es geht um das Gerichtsverfahren. Um nichts anderes. "Man" kann da nichts anderes darunter verstehen oder (hinein)interpretieren.
Ob und wem das jetzt schmeckt und ob das ein "Gschmäckle" hat und ob es morgen regnet oder schneit: egal.

Nachzulesen im https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/18.html

1. habe ich darauf hingewiesen, dass Paul Kirchhof nicht Beteiligter am Gerichtsverfahren ist. Das Gesetz wird daher formal beachtet.
2. nenne ich es betriebsblind, wenn man sich an Formalien entlang hangelt um Unbefangenheit zu behaupten, nicht festzustellen.

Ich habe aufgezeigt, was auch jedem Richter des BVerfG bekannt ist, nämlich dass die verfassungsrechtliche Absicherung der Gesetzesmacher durch den Bruder des Vorsitzenden der urteilenden Kammer vorgenommen wurde. Und das war seitens der Auftraggeber eindeutig mit Absichten für ein mögliches Verfahren vor dem BVerfG verbunden. Wer diese Verbindung in Abrede stellt ist entweder ein Dummkopf oder ein Lügner.
Ein anständiger Mensch würde sich bei dieser Konstellation, ein Richter urteilt mittelbar über die Arbeit eines engen Verwandten, selbst aus dem Verfahren ausklinken, schon um dem Verdacht einer Befangenheit zu begegnen und Zweifeln am Urteil vorzubeugen. Die wären nämlich auch dann vorhanden, wenn z. B. bekannt wäre, dass die beiden Brüder Kirchhof sich spinnefeind sind. Wenn sich der Richter am Bundesverfassungsgericht Kirchhof anders verhält, dann denke ich mir meinen Teil und fühle mich wieder einmal in meinem (Vor-)Urteil zu Richtern im Allgemeinen und dem Bundesverfassungsgericht im Besonderen bestätigt.
Die Richter am BVerfG sind weniger unabhängig als man denkt. Fast 50% der Richter sind nicht auf dem im Grundgesetz vorgeschriebenen Weg gewählt, sondern über einen Kungelrunde bestimmt worden. Bei einigen, wie dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Saarlandes Müller, darf man die fachliche Qualifikation bezweifeln. Gerade bei Müller ist zudem der Wechsel von der Führung eines Bundeslandes ans höchste Gericht schon an sich anrüchig. Die Richterin Baer beschäftigt sich in ihren Werken und ihrer Forschung mit feministischer Rechtswissenschaft. Also mit Kokolores! Eine feministische Rechtswissenschaft gibt es so wenig, wie es eine feministische Physik oder eine andere feministische Wissenschaft gibt. Wer Sachentscheidungen vom Chromosomensatz abhängig macht ist, außer in medizinischen Berufen, nicht ernst zu nehmen.

M. Boettcher
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Markus KA am 04. Mai 2018, 11:30
Schweinbar geht es nicht nur im die Beziehung zu einem direkten Beteiligten, wäre doch dann die dienstliche Stellungnahme gar nicht nötig gewesen.

In einer Familie,
in der die Juristerei vorherrschendes Thema ist,
über die Rundfunkabgabe schon einige Urteile erstellt wurden,
der Bruder selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war,
der Bruder ein Hauptgutachten zum Rundfunkbeitrag für die direkten Beteiligten erstellt hat (somit eigentlich  indirekt ein Beteiligter des Verfahrens wäre),
sowie eine mögliche Verfassungswidrigkeit in Sachen Rundfunkbeitrag Konsequenzen für das Ansehen des Bruders haben könnte,
in dieser Familie soll angeblich nie über das Thema Rundfunkbeitrag gesprochen oder diskutiert worden sein? ???

Man darf gespannt sein, welche Wellen das Thema am 16/17. Mai noch schlagen wird  8)
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 04. Mai 2018, 11:42
[..]
2. nenne ich es betriebsblind, wenn man sich an Formalien entlang hangelt um Unbefangenheit zu behaupten, nicht festzustellen.

[..]
Ein anständiger Mensch würde sich bei dieser Konstellation, ein Richter urteilt mittelbar über die Arbeit eines engen Verwandten, selbst aus dem Verfahren ausklinken, schon um dem Verdacht einer Befangenheit zu begegnen und Zweifeln am Urteil vorzubeugen. Die wären nämlich auch dann vorhanden, wenn z. B. bekannt wäre, dass die beiden Brüder Kirchhof sich spinnefeind sind. Wenn sich der Richter am Bundesverfassungsgericht Kirchhof anders verhält, dann denke ich mir meinen Teil und fühle mich wieder einmal in meinem (Vor-)Urteil zu Richtern im Allgemeinen und dem Bundesverfassungsgericht im Besonderen bestätigt.
[..]

Da bin ich ja ganz bei Dir:
Die 7 Richter haben sich an den Buchstaben des § 18 BVerfGG entlanggehangelt: sie konnten demnach Ferdi nicht ausschliessen.

Der einzige der sich elegant "mit Anstand" hätte ausklinken können ist Ferdi selbst. Hat er aber nicht.
Augenscheinlich ziehen alle in der Familie Kirchhof die Hosen mit der Beißzange an oder - wie Du schon erwähntest - sind sie sich "spinnefeind" und dies würde dann tatsächlich stimmen:
Zitat
Vizepräsident Kirchhof hat unter dem 18. April 2018 eine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Er habe sich zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags weder öffentlich noch innerhalb der Familie jemals geäußert, geschweige denn darüber diskutiert. Es liege ihm fern, aus familiärer Bindung eine bestimmte verfassungsrechtliche Sichtweise einzunehmen.
Aber egal wie - wir müssen dies (ob es uns passt oder nicht) nun erstmal so hinnehmen und können nur zuwarten.
Diskussionen darüber sind "für die Katz'".

Gruß
Kurt
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 04. Mai 2018, 11:47
Es scheint noch mehr Mitglieder im Kirchhof-Richter-Clan zu geben, die als juristische Entscheider in höchsten Ämtern unmittelbar mit Rundfunkgebührenrecht zu tun haben. Es geht um Else Kirchhof, verh. mit Ferdinand Kirchhof, Ihres Zeichens seit 2004 Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Stuttgart   :o :

18.11.2004
Neue Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Stuttgart
Zitat
Nun ist Frau Dr. Else Kirchhof an das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückgekehrt. Seit November 2004 führt sie - auch insoweit als Nachfolgerin von Stefan Kuntze - den Vorsitz der 3. Kammer, die insbesondere für Fahrerlaubnissachen, Luftrecht, verkehrsrechtliche Planfeststellungen und Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, Rundfunkgebührenrecht und Baurecht zuständig ist.

Quelle / siehe auch:
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/1220276/?LISTPAGE=1220268
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 04. Mai 2018, 11:52
was hat das mit dem Eingangsthema zu tun?
Zudem ist die "Meldung" falsch/überholt:

Zitat

Vizepräsidentin Kirchhof zur Senatsvorsitzenden ernannt


Datum: 16.04.2007

Kurzbeschreibung: Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Dr. Else Kirchhof, wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ernannt.
Quelle: http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 04. Mai 2018, 12:29
Wer von Euch glaubt auch, dass sowohl das Urteil wie auch dessen Begründung schon seit Längerem feststehen ?

LG Peli

Edit "Markus KA":
Bitte das im Moment spekulative Thema „Urteil“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: faust am 04. Mai 2018, 16:16
... über Befangenheit kann man bis zu einem gewissen Grade spekulieren - FAKT ist jedoch:

Das BVerfG  MUSS  bei seinen Entscheidungen auch und vor allem die (langfristigen) gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen im Auge haben (... "damit a Rua is", wie der Bayer sagt).

Und die haben sich verändert, denn es sitzt - unsichtbar - ein weiterer mächtiger Kläger mit im Raum: die AfD.
Das muss man nicht mögen - natürlich nicht. Aber es gibt diesen doofen Satz: Der Feind meines Feindes ist mein Freund.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 04. Mai 2018, 17:46
Für die aktuell - noch gut funktionierenden - Seilschaften in Politik und Justiz ist die AfD noch nicht mächtig genug. Die Banane für "Bananenrepublik", welche an das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil geht, ist quasi schon verpackt. Die Begründung für die Nichtablehnung mag zwar juristisch noch in Ordnung sein, an der "Verbrüderung" ändert dies gar nichts. Man sieht es dort nicht einmal im Ansatz als notwendig an, dieses Thema sensibel anzugehen.     

Ich sehe das mittlerweile sehr pragmatisch; wenn man uns Bürger weiter so in´s Leere laufen lässt, ist die Einstellung" wenn ihr uns fallen lässt, dann machen wir dasselbe mit Euch" mehr als aktzeptabel.

Der Hauptgrund für die Erschaffung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks nach dem Krieg (und mit ausschließlicher Genehmigung der Allierten und deren Geheindienste) war der Wunsch nach Kontrolle und Manipulation. Der Bezug auf das Dritte Reich ist nur die nach Außen dienende Argumentationsschale. Wer sich die Vorträge von Rainer Mausfeld aufmerksam ansieht merkt sehr schnell, dass ganz besonders beim Thema ÖRR nichts dem Zufall überlassen wird. An Recht und Rechtsprechung glaube ich hier nicht. Man "darf" in die Verfahren gehen, mehr aber auch nicht.
Genauso so wie man "wählen darf".
Dass mit Herrn Dr. Sprießler ein Richter an einem Landgericht sich gegen diese Systemwillkür zu Wehr setzt, war ganz sicher nicht eingeplant. Am ehesten traue ich noch dem EUGH etwas zu, da der Abstand zu unserem Filz hier doch deutlich größer ist.

LG Peli 
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Housebrot am 04. Mai 2018, 18:15
Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort: Der RBStV, und alles was dazu gehört, ist sakrosankt, unantastbar! Radikaler können Urteile nicht fallen.

Lasst uns doch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Voßkuhle anschreiben, und ihm unsere Bedenken mitteilen:

Andreas Voßkuhle
Becherwaldstraße 31
79249 Merzhausen

Vielleicht einfach eine kleine Postkarte, und sachlich formuliert, was wir von ihm als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes erwarten.

Grüße
Adonis
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: FKupp am 05. Mai 2018, 12:10
Die befangenen Richter entscheiden, dass sie nicht befangen sind, und betonen, dass dies gesetzeskonform sei.
Nach Art. 3 (1) sind alle Menschen nach dem Gesetz gleich. D.h. jeder Mensch, der gegen Recht und Gesetz verstoßen hat, sollte dann in eigener Sache selbst entscheiden, ob er das jetzt ernst nehmen will oder nicht.
Damit ist dann jegliches Rechtssystem überflüssig und die Bundesrepublik benötigt auch kein Bundesverfassungsgericht mehr.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: NichtzahlerKa am 05. Mai 2018, 18:06
Damit ist dann jegliches Rechtssystem überflüssig und die Bundesrepublik benötigt auch kein Bundesverfassungsgericht mehr.
Wenn hier nur noch Unsinn erzählt wird können wir den Thread auch schließen. Ihr solltet zumindest mal ernsthafte Belege haben und nicht einfach nur irgendwas in den Raum blasen. Setzt Euch in die Verhandlung und schaut zu wie die Richter ihre Arbeit machen, wenn Ihr nicht glaubt, dass es funktioniert. Alle Verfassungsgerichtsverhandlungen sind öffentlich und kein bisheriges Urteil kam in seiner Abwegigkeit dem Beitragsunsinn des Bundesverwaltungsgerichts auch nur nahe. Deswegen gibt es viel Grund für Optimismus.

Klar könnte die Gewaltenteilung in Deutschland besser funktionieren, aber wir sind noch nicht so arm dran wie die USA oder die meisten anderen Staaten der Welt. Ich hab mir schon einmal eine Verhandlung angeschaut und war völlig einverstanden mit den meisten Richtern. Sie wissen wie wichtig ihre Aufgabe ist und lassen sich auch nicht so einfach für dumm verkaufen. Dass die Urteile dann trotzdem oft etwas "staatszahm" ausfallen ist eben dem Freiraum der Demokratie geschuldet. Es sind ja nicht die Richter Schuld am Rundfunk, sondern die Politiker und die Wähler. Das Gericht darf auch nicht einfach alles diktieren. Dann würde man unsere Staatsform nämlich anders nennen.
Ich bin für meinen Teil zuversichtlich, dass der Beitrag zumindest in einen Kopfbeitrag umgewandelt werden muss. Das wird meinen Rechtsstreit mit dem ÖR nicht beenden und es wird ein zweites Urteil brauchen, aber um viel mehr wird am 16./17. gar nicht verhandelt. Es wird nur die "Wohnung" auf den Kopf gestellt. Staatsnähe, einseitge Berichterstattung etc. ist nicht Thema, weil die 150 Verfassungsbeschwerden es nicht thematisieren.
Dass sie sich dafür freiwillig 2 Tage lang den Bullshit des dÖRrs etc. anhören zeigt, dass sie die Sache ernst nehmen und eben nicht einfach irgendwelchen Länderfürsten gehorchen.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: unGEZahlt am 05. Mai 2018, 21:24
Weshalb wird denn eine Richterablehnung gestellt? Normalerweise doch nur, wenn das Verfahren voraussichtlich auf ungerechte Weise geführt werden wird und höchstwahrscheinlich Rechtsbeugung zu erwarten ist.
Die Mandanten von Prof. Koblenzer haben sich sicher schon etwas dabei gedacht.

Gefühlsmäßig kann ich das ja natürlich voll nachvollziehen, dass schon der Wunsch besteht,
die vom BVerfG für grundseriös, vollkommen ehrlich und Gerechtigkeitsliebend halten zu wollen.

Meine Zweifel daran würde ich z. Bsp. mit dem Kopftuchverfahren belegen wollen.
Voraussetzung wäre, dass diese These annehmbar ist ( ? ? ):

Kirchhofs Bruder kommt gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept Rundfunkbeitrag zu.
(Der Rundfunkbeitrag hat ja offiziell seine unterstellte Verfassungsmäßigkeit durch den Namen Kirchhof erhalten.)

Als das BVerfG bspw. 2014 über Kopftücher nachdenken wollte, wurde Ferdinand Kirchhof ja dort ausgeschlossen. ( Quelle http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-022.html )
So wie ich das sehe: Das hätte vernünftigerweise dieses Mal genauso sein müssen.

Selbst kann ich mir nun diese jetzige Richterablehnungs-Ablehnung nur damit erklären, dass die unmissverständlich klarmachen wollen: Kirchhof entscheidet über Kirchhofs "Gutachten"-Idee.

Da kann ich beim besten Willen wirklich kein bisschen Zuversicht auftreiben.
Das ist m. M. nach doch völlig eindeutig!

Markus
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 05. Mai 2018, 21:41
es gibt da zum Thema "Kopftuch" gegenüber dem Rundfunkbeitrag einen "kleinen" aber feinen und entscheidenden Unterschied. Beim Rundfunk gehts es:

a) um Einnahmen von 8 Milliarden Euro jährlich. Dies ist in der Summe über einen langen Zeitraum ökonomisch der größte "Fisch", der je verhandelt wurde

b) um das zentrale Informations-, Macht- und Manipulationsinstrument des Staates und der "Eliten" in diesem Land schlechthin


Wer hier glaubt, dass man bei Bundesverfassungsgericht sachlich und neutral urteilen wird, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Man wird es besser verpacken, nicht so plump und dreist, wie es das Bundesverwaltungsgericht getan hat, aber freiwillig hergeben wird man dieses informationstechnische und finanzielle Machtinstrument niemals. Der Grundtenor wird deshalb sein, dass der ÖRR unverzichtbar ist. Dies wird die "Schutzhülle" sein, um die man das Urteil herumbasteln wird. 

Für mich ist das Beibehalten des Herrn Kirchhof ein klares Zeichen nach Außen, dass man als Gericht "sein" Ding durchziehen wird. Man könnte es auch als eine Art Machtdemonstration verstehen.

LG Peli
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: marx am 05. Mai 2018, 22:11
Ich bin nicht so pessimistisch. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Die Mängel an der aktuellen Situation sind so vielzählig und ins Auge springend, der Apparat hat seine Rechtfertigung verloren.

- Sender, die sich als Unternehmen gerieren, mit Geschäftsleitung
- außergesetzliche Bezüge oberhalb der Ministerbesoldung
- gewerblich tätig (Unternehmensbeteiligungen)
- empfänglich für die Annahme von Geldern („Sponsoring“) von Unternehmen
- [...]

Ein großer Mangel ist, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Artikel 5 GG) sein kann.

Die Grundrechte aus Artikel 5 GG (Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit) stehen jedem zu. Einen Zwang, sein Grundrecht zurück zu stellen, und sich an der Grundrechtsausübung Anderer beteiligen zu müssen, darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.

Ich bin zuversichtlich, dass dieser rechtswidrige Zustand beseitigt werden wird und dass gerade Ferdinand Kirchhof den Ruf des Bundesverfassungsgerichts schützen wird.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 05. Mai 2018, 22:21
 @ marx

Dies würde ich mir wirklich sehr wünschen! Sollte Deine/Ihre Version eintreten, gebe ich sehr gerne zu, dass ich mich speziell im Bundesverfassungsgericht getäuscht habe. Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit hat allerdinges Ihre Bürger komplett hängen, auflaufen, finanziell ausbluten lassen. Deshalb mussten auch einige in den Knast gehen. Dies haben und werden viele nicht vergessen. Das "an Ihren Früchten werdet Ihr sie erkennen" gilt auch für das Bundesverfassungsgericht. Die Früchte der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Thema Rundfunk sind als "giftig" zu bezeichnen. 

LG Peli   
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Kurt am 05. Mai 2018, 22:28
OT
Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit hat allerdinges Ihre Bürge komplett hängen, auflaufen, finanziell ausbluten und einige in den Knast gehen lassen. Dies haben und werden viele nicht vergessen. [..]
LG Peli   
Sorry - "in den Knast"; sprich. in Beugehaft - gingen bislang alle (bekannten Fälle) weil sie dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkamen.
Dies ist nichts rundfunkspezifisches sondern basiert auf der Verwaltungsvollstreckung: passiert auch bei Nichtzahlung von sonstigen Beiträgen/Gebühren.

Gruß
Kurt
OT Ende
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Tereza am 05. Mai 2018, 22:36
Man wird es besser verpacken, nicht so plump und dreist, wie es das Bundesverwaltungsgericht getan hat, aber freiwillig hergeben wird man dieses informationstechnische und finanzielle Machtinstrument niemals. Der Grundtenor wird deshalb sein, dass der ÖRR unverzichtbar ist. Dies wird die "Schutzhülle" sein, um die man das Urteil herumbasteln wird. 
Sehe ich genauso.
Es geht einzig um Macht(erhalt).
Und zwar genauso wie bei der Etablierung des "Kopftuchs":
Zwei deutsche(!) Gerichte haben gerade mit phantasievollen Begründungen EuGH-Rechtsprechung
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-157-15-kopftuch-verbot-unternehmen-diskriminierung-religion-neutralitaet/
gebrochen:
1. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-nuernberg-7sa304-17-kopftuch-kassiererin-drogerie-mueller-verbot-rechtswidrig/
2. https://www.tagesspiegel.de/politik/verwaltungsgericht-kassel-beamtin-darf-ihr-kopftuch-tragen/21241430.html

Und so wird es auch beim Rundfunk"beitrag" kommen. Egal, was beim BVerfG oder dereinst beim EuGH "entschieden" wird, das
Zitat
zentrale Informations-, Macht- und Manipulationsinstrument des Staates und der "Eliten" in diesem Land
wird auch in Zukunft weiterhin auf allen juristischen Ebenen in Deutschland mit Zähnen und Klauen verteidigt werden.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Roggi am 05. Mai 2018, 23:27
Es war immer mein Ziel, bis zum Bundesverfassungsgericht zu kommen mit meiner Klage. Das wird den meisten auch so gehen. Der Grund war ja gerade, dass dort entschieden wird über solche Sachen. Es sollte keine Rolle spielen, welcher Richter mit am Verhandlungstisch sitzt. Aber: Misstrauen gegen die "Mächtigen und die Eliten" ist immer angebracht. Deshalb wurde damals das Bundesverfassungsgericht installiert, auch damit Regierungen den Rundfunk nicht nochmal kapern und für ihre Zwecke missbrauchen können. Die Intendanten haben ihre Macht missbraucht, jede Regierung kann zur Zeit den örR für die eigenen Ziele einsetzen - sogar gegen die Bürger gerichtet. Selbst schuld, wird das Bundesverfassungsgericht da hoffentlich feststellen: Auftrag verfehlt, der nächste bitte...
Brüderchen wird das wohl besonders gut beurteilen können, ganz sicher werden darüber schon mal Gespräche geführt worden sein... kontrovers!
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peer_Gynt am 06. Mai 2018, 08:34
Ich bin da optimistischer, weil es jetzt vor dem BVerfG gerade nicht um das
Zitat
zentrale Informations-, Macht- und Manipulationsinstrument des Staates und der "Eliten" in diesem Land
geht. Sich dieses zu erhalten, hat der Staat nach wie vor viele Freiheiten (vor allem Dank der GroKo-Mehrheiten).

Es geht hier aber vielmehr um das Finanzierungssystem (RBStV), welches das BVerfG beanstanden kann und auch beanstanden wird.
Das BVerfG wird der Politik eine Übergangsfrist auferlegen, innerhalb derer ein neues Finanzierungsmodell geschaffen werden muss (jetzt egal, ob Lösung über Landes- oder Bundesrecht, Steuer, Zuweisung o.ä.).

Aber auf jeden Fall wird das jetzige System der Zwangsbebeitragung enden! Meine große Hoffnung:
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: pinguin am 06. Mai 2018, 08:51
Bitte berücksichtigt, daß das Bundesverfassungsgericht formal an 5. Stelle im Gesamtstaat steht; ich bin sicher, daß es um seine Verantwortung für den Gesamtstaat weiß.

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Roggi am 06. Mai 2018, 09:00
Die Finanzierung des Rundfunks und der Rundfunk sind eng miteinander verbunden, darüber gab es schon ein höchstrichterliches Urteil.
Die Staatsferne ist offensichtlich nicht gegeben mit dem jetzigen System, das kann leicht festgestellt werden.
Kirchhof hat in seinem Gutachten einiges gefordert, was jedoch nicht umgesetzt wurde. Damit ist das Gutachten unbrauchbar geworden. Wenn örR jetzt schreit: "Kirchhof hat aber gesagt...", kann auch das leicht widerlegt werden. Ein Statiker, der als Gutachter 10 Stützbalken fordert, ist nicht verantwortlich, wenn das Konstrukt zusammenbricht, wenn nicht alle Stützbalken umgesetzt werden.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 06. Mai 2018, 09:30
@ Roggi

darf ich daran erinnern, dass man Ermano Greuer vor dem Bayerischen Verfassungsgericht aber sowas von voll hat auflaufen lassen, dass es einem ganz übel würde. Auch damals waren die Hoffnungen echt und groß. Genauso lief es vor dem Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz. Nur weil außen "Verfassungericht" drauf steht, heißt es nicht unbedingt, dass die Verfassung im Urteil auch berücksichtigt werden wird. Dies ist ein Fakt, wie die Urteile der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen! Hat man das schon vergessen, verdrängt?

Einen großen Vorteil hat das zukünftige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

A. Entweder es urteilt gegen eine Verfassungskonformität, und stellt damit das Bundesverwaltungsgericht sowie die Landesverfassungsgerichte als das dar, was sie sind..., nämlich echte "Rundfunkfreunde" und im gleichen Atemzug in Gänze Gegner des Bürgers,

oder

B. Die vielen Tagträumer, die nicht an Macht- und gezielte Desinformationspolitk bestimmter Schichten und Kreise glauben, und von den Urteilen der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes immer noch nicht überzeugt wurden, werden vielleicht endlich einmal wach. Dies würde dann auch belegen, dass der ganze Verwaltungsgerichtsweg nichts anderes war und ist, als ein Laufrad, um die Bürger beschäftigt zu halten und mürbe zu machen.

Man darf gespannt sein..,wer sein Gesicht verliert, behält und ob der Bürger im letzten Atemzug doch noch was wert ist, oder ob wir vollendes in der Banananrepublik angekommen sind.

Die Mängel, Widersprüchlichkeiten und Verstöße gegen geltendes Recht, deren Deckung durch die Politk und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Verfassungsgerichtsbarkeit zweier Bundesländer sowie deren eindeutige Absichten - Verhinderung der Flucht aus der Rundfunkgebühr - sind bei der jetzigen Regelung sowas von offensichtlich, dass man kein Jurist sein muss, um dies zu merken. 

 LG Peli
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: boykott2015 am 06. Mai 2018, 10:01
1. BVerfG ist Beitragsschuldner und zahlt Rundfunkbeiträge. Allein diese Situation sagt schon einiges. BVerfG als Beitragsschuldner hätte selbst gegen Rundfunkbeitrag vorgehen können und das System gerichtlich prüfen können.

2. Man weigert auf Nachfragen Kirchhof-Gutachten inkl. dazugehöriger Infos (Höhe der Zahlung, genauer Auftrag) zu liefern. Alles was man hat, ist eine pdf-Datei im Netz.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: muuhhhlli am 06. Mai 2018, 10:10
Bitte berücksichtigt, daß das Bundesverfassungsgericht formal an 5. Stelle im Gesamtstaat steht; ich bin sicher, daß es um seine Verantwortung für den Gesamtstaat weiß.

Über allem steht der RBStV. Das muss man erwähnt werden. Die LRA's haben keine Verantwortung.
Die LRA's haben die Legimation als Staat im Staate zu tun und lassen was sie wollen. Und sie nutzen das schamlos aus.

Von Staatsferne, Unternehmen, nicht rechtsfähig und trotzdem rechtsfähig zu sein, Staatsgewalt einsetzen ohne richterlichen Beschluss. Andere Behörden zu beauftragen die Drecksarbeit zu machen. Daten von den Meldebehörden abziehen und dafür diese Meldeämter finanziell pro Datensatz zu bezahlen.

Und dann redet unser Heimatminister von rechtsfreiem Raum, den sich die Politik, Verwaltung, der RF für sich in Anspruch nehmen tut und darf, das ist ja so gewollt und rechtens. Diese angeblichen Verwaltungen nutzen Ihren rechtsfreien Raum in dem Sie einfach gegen die Gesetze verstoßen ohne Rücksicht auf die Menschen - siehe auch dazu Vorratsdatenspeicherung.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Mai 2018, 11:27
Ihr solltet zumindest mal ernsthafte Belege haben und nicht einfach nur irgendwas in den Raum blasen.

Dann gebe ich mal zu den "Ausführungen" des BVerfG
( Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10426.0;attach=3739 )
folgendes zu bedenken:

Wenn ich versuche, da irgend einen Sinn hinein zu interpretieren, dann könnte das da am ehesten noch bedeuten:

Vom BVerfG aus gesehen, hätte Ferdinand Kirchhof keinen Grund,
sich bzgl. des Rundfunkbeitragsverfahrens selbst ablehnen zu dürfen.


Anders gesagt: Eine tatsächliche Selbstablehnung von ihm hätte dann zudem sogar, aufgrund von "Nichtanzeigung"(?), vom BVerfG abgelehnt werden müssen!

Wenn dieses BVerfG-Schreiben tatsächlich irgend einen Sinn ergeben sollte, dann komme ich jedenfalls immer nur zu dem Ergebnis:
Lt. BVerfG hat Ferdinand Kirchhof obligatorisch beim Rundfunkbeitragsverfahren mitzuwirken!
(Analog einer obdachhabenden Person bzgl. der Rundfunkfinanzierungspflicht.)


(Eine Klarstellung. Ich würde mich wirklich freuen, wenn es diesen, jedenfalls von mir, analysierten
Rundfunkbeitragsverfahrensmitwirkungszwang für Kirchh. in Wirklichkeit nicht gäbe.

Aber was -um alles in der Welt- soll das denn da dann sonst heißen ? ?)

Markus
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: pinguin am 06. Mai 2018, 17:07
Über allem steht der RBStV. Das muss man erwähnt werden. Die LRA's haben keine Verantwortung.
Auch wenn es ironisch gemeint ist oder sein sollte, ist das nicht richtig.

Schaut wirklich niemand in die Entscheidungen des BVerfG hinein, die seit 2013 getroffen worden sind? Meint wirklich jemand, daß sich das BVerfG derart "ad absurdum" führen würde, wenn es diese Entscheidungen nicht mit berücksichtigen würde?

Auch die BVerfG-Entscheidungen sind wie die des EuGH gegliedert; interessant ist prioritär jener Part, wo das Vorbringen der Klageparteien, das ja ebenfalls in eine Entscheidung aufgenommen wird, vom Gericht behandelt wird.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: jedi_ritter am 07. Mai 2018, 12:21
Folgende Aussage
Zitat
Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit.
finde ich nach wie vor äußerst oberflächlich. Jetzt wird man sogar gezwungen zu glauben, dass Verwandtschaft in einem Höchstgericht keinerlei Einfluss auf die Regularität von Beschlüssen haben kann.
 
Mal sehen, wie die Ungerechtigkeiten Zwangsmitgliedschaft sowie Zwangsabgabe beim BVerfG berücksichtigt werden. Jedenfalls spätestens seitdem ich den Begriff "Mafia" kenne, weiß ich, dass Verwandtschaft öfter verheerende Folgen auf die Weltordnung und Weltwirtschaft hat.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Roggi am 07. Mai 2018, 12:34
Ja, dafür wurde eigens der Begriff La Familia geprägt. Dennoch muss man nicht so schwarz sehen, das Gutachten wurde missbraucht und somit sein Erschaffer hintergangen.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: jedi_ritter am 07. Mai 2018, 14:13
Dennoch muss man nicht so schwarz sehen...

Ich hoffe sehr, Du hast recht. Allerdings nachdem der Befangenheitsantrag vom BVerfG abgelehnt wurde, glaube ich jetzt auch, dass ein Urteil gegen die Bundesbürger feststeht.

Mehr als "Famiglia" ist mir "Cosa Nostra" bekannt. Unglaublich welche flächendeckenden Schäden Familienclans in Institutionen anrichten können. Nun, die ARD ZDF D-Radio Zwangsabgabe gibt mir immer mehr das unheimlich schlechte Gefühl mit "il pizzo" (Schutzgeld) zu tun haben zu müssen.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Peli am 07. Mai 2018, 22:15
Dennoch muss man nicht so schwarz sehen...
Roggi erinnert mich sehr an die Halter von pennystocks an der Börse, der Unternehmenswert ins Bodenlose gekracht ist, die aber noch ganz fest auf den großen turnaround hoffen, ewig ihre Aktien halten, damit sie ja keine Verluste realisieren müssen. Happy endings treten da zu 99,99% nicht auf.

Zur REALITÄTSABKLÄRUNG:
Es stellt sich die ganz reale Frage, ob das Bundesverfassungsgericht bereit ist, die oben drei genannten Instanzen durch eine gegenteilige Ansicht als inkompetent hinzustellen.

Ich halte 1. - 3. nicht für inkompetent sondern korr...t, durch und durch dem ÖRR gefällig und gegen die Bürger eingestellt, so dass tatsächlich kein echtes Recht gesprochen werden kann. Es war in allen drei Fällen eine reine Show-Veranstaltung mit bereits vorher feststehenden Ausgängen.

Und jetzt soll plötzlich beim Bundesverfassungsgericht alles ganz anders sein ? .. Der Himmel über Karlsruhe ist blau, die Sonne scheint und die Vögeln zwitschern..? Von der Farbe Schwarz weit und breit keine Spur...?

LG Peli
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: noGez99 am 07. Mai 2018, 22:27
Auf das BVerfG setze ich im Prinzip nicht viel Hoffnung, die fällen ohne mit der Wimper zu zucken ein Gefälligkeitsurteil, wenn, ja wenn dahinter nicht der EUGH stehen würde.

Die Frage für das BVerfG ist jetzt:
    - Gibt es ein Gefälligkeitsurteil für den ÖR und dieses wird dann vom EUGH kassiert, oder
    - Ein Urteil, dass nicht der EUGH angerufen wird.

Die Gefahr beim EUGH ist, dass alles zurückgezahlt werden muss !!!

Und da sitzt das BVerfG nun in eine argen Zwickmühle.

Ich bin sehr gespannt. Meine Prognose ist, dass sie das Recht biegen und für den Rundfunk entscheiden.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Bürger am 07. Mai 2018, 22:30
@alle:

Hier bitte nicht in allerlei Spekulationen, Schwarz- oder Weißmalerei, Hellseherei usw. abdriften - dafür hat das Forum schlichtweg keine Kapazitäten.
Bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
und den diesbezüglichen Artikel im Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: art18GG am 09. Mai 2018, 15:26
Nachdem ich den Beschluss des 1. Senates zur Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen den vorsitzenden Richter Kirchhof gelesen habe
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. April 2018
- 1 BvR 745/17 - Rn. (1-15)
http://www.bverfg.de/e/rs20180424_1bvr074517.html
hoffe ich mal, dass die Behauptungen der Richter des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes auch der Wahrheit entsprechen.

Denn Kirchhof(f)-Gesetze sollte es auch in Zukunft nur in der Physik geben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchhoffsches_Gesetz

Als in Italien der Medienmogul Berlusconi ein auf ihn zugeschnittens Gesetz während seiner Präsidentschaft durchsetzte, dass ihn vor Strafverfolgung durch die Justiz schützen sollte, habe ich eigentlich gedachte, dass man Macht nicht dreister ausnutzen kann, als dieser Medienmensch es praktiziert hat. Dann kam der RBStV und ich bin eines "Besseren" belehrt worden. Das italienische Verfassungsgericht hat das Berlusconi-Gesetz dann wenigstens gekippt und für ungültig erklärt, auch wenn der Medienmogul dennoch davonkam, weil die Vorwürfe gegen ihn durch die lange Verfahrenszeit verjährt waren.

Können wir in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht auch in dieser Richtung vertrauen?   
Titel: Re: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
Beitrag von: Tereza am 09. Mai 2018, 16:34
Können wir in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht auch in dieser Richtung vertrauen?

Ich sag's mal mit Prof. Thym:
Zitat
Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant
Quelle: https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/

Oder mit dem "Argument" einer Vollziehungsbeamtin des Finanzamtes Berlin:
[...] dass der RBB eine öffentlich-rechtliche Anstalt sei und das Recht auf Selbsttitulierung und Vollstreckungshilfe hat, der RBStV ist ein Gesetz  - wird es auch nach den Entscheidungen beim BVerfG und der Entscheidung vor dem EuGH bleiben (!) [...]
Quelle:
Gespräch Vollziehungsbeamtin Finanzamt Berlin auf Vollstreckungsankündigung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27342.0.html

Fazit:
Demnach ist letztendlich die (Nicht-)Mitwirkung von Vizepräsident Kirchhof bedeutungslos.

Ich hoffe, ich bin mit dieser Kommentierung noch nah genug am Kern-Thema drangeblieben.
Wenn nicht, meinen Beitrag bitte nachbessern oder löschen. Danke!