Unglaublich. Wir schreiben das Jahr 2018, seit 4 Jahren herrscht der Rundfunkbeitrag in Deutschland.
2013, 2014, 2015, 2016, 2017 - also ich komme auf
5 Jahre, 3 Monate und 19 Tage.

Dass man den ehemaligen Verfassungsrichter Kirchhof mit dem Gutachten betraute, war sicher kein Zufall. Es war schnell klar, dass es beim seit Jahren gewünschten Wohnungsbezug der Finanzierung zu Klagen kommen würde und diese erst vom BVerfG entschieden werden könnten. Allein der Bekanntheitsgrad bei Fachkollegen und natürlich die Tatsache selbst einmal Verfassungsrichter gewesen zu sein "adelten" Kirchhofs Ausführungen gewissermaßen als
verfassungskonform. Das Problem wurde schon einmal im Auftrag der ÖRR gutachterlich untersucht - siehe ua. unter
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg145936.html#msg145936)
Man darf also davon ausgehen, dass es zuvor entsprechende Überlegungen gegeben hat und die verfassungsrechtlichen Risiken recht gut bekannt waren. U. U. war ja die Idee hinter dem Auftrag, dass allein der Name
Kirchhof dafür sorgen würde, die Risiken eines Scheiterns beim BVerfG zu minimieren. Der Bruder, Ferdinand Kirchhof, ist seit dem 01.10.2007 Richter am BVerfG. Am 5. März 2010 wurde er Vorsitzender des Ersten Senates des BVerfG und Vizepräsident. Egal, ob man sich aus dieser Konstellation, Paul K. auf Seiten der ÖR-Anstalten, Ferdinand K. auf der Seite des alles entscheidenden Gerichts schon damals Vorteile erhoffte, richtig nachteilig ist das vermutlich nicht. Es ist daher seitens der Antragsteller konsequent F. Kirchhof abzulehnen. Schließlich will man sich auch als Vertreter der Beschwerdeführer im Fall eines Unterliegens nicht nachsagen lassen, man hätte es versäumt die Richterbank auf eine mögliche Voreingenommenheit zu betrachten.
Und ja, natürlich gibt es keine Sippenhaft. Aber es gibt offenbar juristische Erbhöfe. Ferdinand Kirchhof senior, der Vater von Paul und Ferdinand junior, war 20 Jahre lang Richter am BGH. Auch vom BGH kann man die Nation mit Urteilen
beglücken, ggf. Rechtsgeschichte schreiben. Die beiden Söhne studierten Jura, so weit so gewöhnlich, und werden beide Richter am BVerfG. Es muss ein eklatanter Mangel an hochklassigen Richtern in Deutschland herrschen, dass man sich für die höheren und höchsten Positionen so massiv aus einer einzigen Familie versorgen muss. Ich bin schon gespannt auf die nächste Generation, Paul K. hat vier Kinder, sein Bruder ist allerdings kinderlos. Die Frau von F. Kirchhof ist übrigens Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, hat also gewissermaßen in Rundfunkfragen auch eine Art
Schleusenwärterfunktion.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.