Wie bereits mehrfach im Forum kundgetan, war es ganz sicher nicht Intention des Gesetzgebers, daß sich die Begünstigten über EMRK, Grundgesetz, BVerfG und Co. hinwegsetzen; das den Begünstigten übertragene Recht der Selbstverwaltung macht es dem Gesetzgeber allerdings unmöglich, die Begünstigten händchenhaltend durch den Gesetzesdschungel zu führen.
Deine regelmäßigen Versuche zu suggerieren, die ÖR-Sender würden die Wünsche des Gesetzgebers nicht umsetzen, gegen seine "andere Intention" handeln und quasi allein für Verstöße gegen das Grundgesetz verantwortlich sein, korrespondieren nicht mit der Realität. Die Politik stützt schon aus Eigeninteresse den ÖR-Rundfunk, hat den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und alle anderen Rundfunkgesetze beschlossen und Hand in Hand mit dem BVerfG den Handlungsrahmen der Anstalten festgelegt. Auch schon vor dem sogn. RBStV wurde den ÖR-Sendern Satzungsvollmacht erteilt, was mithin kein Hinweis darauf ist, sie würden sozusagen "über die Stränge schlagen". Würden die Sender tatsächlich gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers handeln, sie und ihre Führungskräfte wären längst ausgebremst, abgesetzt. Tatsache ist vielmehr, dass die Politik fast unablässig die Werbetrommel für den ÖR-Rundfunk, seine finanziellen Interessen wie dessen Ausweitungswünsche rührt und ungeachtet gelegentlich kritischer Außerungen einzelner definitiv hinter den Sendern steht. Die Interessen des Gesetzgebers und der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind nahezu deckungsgleich. Das weißt du auch, andernfalls würdest du deine ziemlich steile These nämlich nicht ständig wiederholen sondern zu belegen versuchen. Bislang kommt da nichts.
M. Boettcher
Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter in allgemeine Thesen und Rede/ Gegenrede abdriften, sondern bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Danke für das Verstnädnis und die Berücksichtigung.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.