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Autor Thema: KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz  (Gelesen 9762 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wie bereits mehrfach im Forum kundgetan, war es ganz sicher nicht Intention des Gesetzgebers, daß sich die Begünstigten über EMRK, Grundgesetz, BVerfG und Co. hinwegsetzen; das den Begünstigten übertragene Recht der Selbstverwaltung macht es dem Gesetzgeber allerdings unmöglich, die Begünstigten händchenhaltend durch den Gesetzesdschungel zu führen.

Deine regelmäßigen Versuche zu suggerieren, die ÖR-Sender würden die Wünsche des Gesetzgebers nicht umsetzen, gegen seine "andere Intention" handeln und quasi allein für Verstöße gegen das Grundgesetz verantwortlich sein, korrespondieren nicht mit der Realität. Die Politik stützt schon aus Eigeninteresse den ÖR-Rundfunk, hat den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und alle anderen Rundfunkgesetze beschlossen und Hand in Hand mit dem BVerfG den Handlungsrahmen der Anstalten festgelegt. Auch schon vor dem sogn. RBStV wurde den ÖR-Sendern Satzungsvollmacht erteilt, was mithin kein Hinweis darauf ist, sie würden sozusagen "über die Stränge schlagen". Würden die Sender tatsächlich gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers handeln, sie und ihre Führungskräfte wären längst ausgebremst, abgesetzt. Tatsache ist vielmehr, dass die Politik fast unablässig die Werbetrommel für den ÖR-Rundfunk, seine finanziellen Interessen wie dessen Ausweitungswünsche rührt und ungeachtet gelegentlich kritischer Außerungen einzelner definitiv hinter den Sendern steht. Die Interessen des Gesetzgebers und der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind nahezu deckungsgleich. Das weißt du auch, andernfalls würdest du deine ziemlich steile These nämlich nicht ständig wiederholen sondern zu belegen versuchen. Bislang kommt da nichts.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter in allgemeine Thesen und Rede/ Gegenrede abdriften, sondern bitte hier wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
KEF-Anfrage fragdenstaat an Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Danke für das Verstnädnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 19:00 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
  • Beiträge: 776
Aufgaben und Rechtliche Grundlagen
https://kef-online.de/de/kommission/aufgaben/
Zitat
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet.

Rundfunkkommission der Länder
https://landesvertretung.rlp.de/de/die-landesvertretung/die-aufgaben/medien-und-digitales/rundfunkkommission-der-laender/
Zitat
Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.

Beschreibung des Bundesrates:
Bundesrat
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39348/bundesrat
Zitat
Er ist das gemeinsame Organ der Länder auf Bundesebene [...]

Somit ist die Rundfunkkommission geknackt: die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist das gemeinsame Organ der Länder auf Ebene der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei.


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  • IP logged

  • Beiträge: 886
Deine regelmäßigen Versuche zu suggerieren, die ÖR-Sender würden die Wünsche des Gesetzgebers nicht umsetzen, gegen seine "andere Intention" handeln und quasi allein für Verstöße gegen das Grundgesetz verantwortlich sein, korrespondieren nicht mit der Realität. Die Politik stützt schon aus Eigeninteresse den ÖR-Rundfunk [...]

Das ist auch nicht ganz richtig. Es ist schon so, dass sich ein Klüngel aus Medienpolitikern und Senderverantwortlichen seine eigenen Spielregeln am Gesetz vorbei schafft. Mit welcher Dreistigkeit das geschieht habe ich hier mal im Anhang aus dem 10. KEF Bericht beigefügt. Da labert sich die KEF aus ihrer eigentlichen Aufgabe den Programmumfang zu prüfen komplett heraus und verdreht die Vorgaben des Verfassungsgerichts ins Gegenteil.
Dieser Medienklüngel ist regierungsnah und wenn Abgeordenete gegen den aufbegehren würden, wären sie sofort weg vom Fenster, weil die Parteispitzen da den Daumen drauf haben.  "Formal" nach Gesetzestexten werden die meisten rechtlichen Ansprüche an den Rundfunk eingehalten, in der Umsetzung erfüllt es aber (mit Rückendeckung der Regierungen) absolut nichts von dem was von ihm verlangt wird und verprasst bloß unser Geld zugunsten von ideologisierten Wohlfühlmillionären.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 16:29 von Markus KA«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

b
  • Beiträge: 776
KEF wird von offiziellen Statistik gar nicht erfasst.

Anfrage bei fragdenstaat.de am 15.08.2018 bei Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz
https://fragdenstaat.de/anfrage/kommission-zur-ermittlung-des-finanzbedarfs-der-rundfunkanstalten-kef-1/
Zitat
Wie wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in der offiziellen Statistik geführt?

Einzige Information, die zu dieser Kommission in der Öffentlichkeit ist, ist folgende:
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20.02.1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.

Antwort vom 28.08.2018
Zitat
... leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) derzeit nicht in unseren Statistiken geführt wird.

KEF wurde von Landesstatistik nicht erfasst --> Daten werden nicht an Bundesstatistik gemeldet --> Daten werden nicht an EU-Statistik gemeldet --> auf Bundes- und EU-Ebene weiß niemand, dass diese Stelle existiert. Noch Mal Hinweis: KEF wurde am 20.02.1975 gegründet. Seit dieser Zeit bis heute solche Zustände.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 15:00 von boykott2015«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zurückkommend auf den Einstiegsbeitrag - der schnelleren Erfassbarkeit hier ausnahmsweise als Vollzitat...
Anfrage über fragdenstaat bei Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut/
https://fragdenstaat.de/files/foi/84547/NAMENAME_26628_geschwaerzt.pdf

Anfrage
Zitat
RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Antwort vom 07.03.2018
Zitat
es handelt sich um einen Beschluss der 16 Länder, deren Einverständnis zur Veröffentlichung uns nicht vorliegt.

Man reitet auf Beitragsservice rum, obwohl KEF genauso unbekannt ist.

...hier nun aktuelle Informationen und Wortlaut im Volltext zum
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0


;)

Nochmals danke an den Initiator!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2022, 21:19 von Bürger«
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