Dann könnte man ja ein Schreiben aufsetzen, das an alle Länderregierungen adressiert wird, natürlich sichtbar für jeden Empfänger, in dem diese Information abgefragt wird. Wird dann weiter gemauert, dann bleibt nur die Klage. Es kann doch nicht sein, dass eine Institution, deren Existenz gegenüber dem BVerfG als Beleg für die Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks verwendet wird, mit Geheimhaltung belegt wird.
Mit der gleichen Begründung könnte man ja sämtliche Rundfunkgesetzgebung zu Geheimgesetzen mutieren.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.