Ich finde es schon merkwürdig,
Ich nicht, denn sie haben ein Amt und keine Meinung. Man könnte auch den bekannten Spruch einsetzen, der da lautet: "Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing'".
Was bitte soll ein Landesbeamter tun, wenn er das ihm vorgesetzte Bundesrecht zitiert, aber als Landesbeamter für das Land tätig ist, sich im Grunde also für Landesinteressen einzusetzen hat, sich aber auch dann nicht über das ihm vorgesetzte Bundesrecht hinwegsetzen darf, wenn es dem Landesinteresse entgegensteht?
Da entstehen schon mal Loyalitätskonflikte, die dann eben dazuführen, daß vorgesetztes Recht lediglich kommentarlos wiedergegeben wird.
Mehr als diese Aussage
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft
braucht man allerdings in Verbindung zu EuGH C-337/06 nicht, um zu wissen, daß sowohl Rundfunkbeitrag als auch Rundfunkgebühr eine Steuer sind, weil im europäischen Recht alles eine Steuer ist, wo der Staat dem Bürger eine Leistung vorschreibt und es nicht auf das aktive Zutun des Bürgers ankommt, daß diese Zahlung als zusätzliche Zahlung infolge einer Handlung des Bürgers entsteht.
Die Rundfunksteuer ist dabei sogar die einzige Steuer, die gesamtsummenmäßig nicht vom Bürger beeinflusst werden kann, außer über die totale Zahlungsverweigerung.
Selbst denken anscheinend nicht gern gesehen.
Kommt darauf an, in welchem hierarchischen Level des Staates und seiner Wirtschaft Du eingebunden bist.
Bist Du Staatenlenker, also Chef des Ganzen, ist es oberstes Gebot für Dich, daß die Leute selber denken, weil Du erstens selbst nicht alles berücksichtigen kannst, damit auch nicht frei von Fehlentscheidungen bist und zweitens eine erfolgreiche Wirtschaft, eben wegen erstens, nicht auf jenen gründet, die nur nachplappern.
Würden sie alle an der Realisierung des grenzenfreien, europäischen Binnenmarktes mitwirken, sowohl Bedeutung als auch Tragweite dessen erkennen, diesen auch nach außen schützen, würde es sehr vermutlich allen erheblich besser gehen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;