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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: boykott2015 am 21. Dezember 2017, 12:01

Titel: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 21. Dezember 2017, 12:01
In der europäischen Statistik klassifiziert man den Rundfunkbeitrag als Steuer:

Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA2010. Germany.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf

S. 129
Zitat
The radio and TV charge paid under this new scheme has to be considered as tax payment according to ESA2010.

Es wurde das Statistische Bundesamt befragt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/eurostat-esa2010-rundfunkbeitrag/

Frage:
Zitat
Wie man aus der Zitat entnehmen kann, wird in der europäischen Statistik nach ESA2010 der Rundfunkbeitrag als Steuerzahlung betrachtet.

Frage: betrachtet Statistisches Bundesamt den Rundfunkbeitrag auch als Steuerzahlung gemäß europäischen Vorgaben? Ich bitte um nähere Informationen.

Antwort:
Zitat
Wie in der zitierten Quelle schon ausgeführt wurde, wird der Rundfunkbeitrag in den VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) konzeptgemäß tatsächlich als "Steuer" gebucht.
Dies findet sich beispielsweise auch in WiSta 1/2017, S. 17
(https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile)

"Rundfunkbeitrag ab 2013

In Deutschland gibt es sowohl öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als auch privatrechtliche Sender, die sich unterschiedlich finanzieren. Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren (einschließlich TV-Gebühren), die sich am Vorhandensein von Fernseh- und Rundfunkgeräten in einem Haushalt oder Unternehmen orientierten. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt: Die von privaten Haushalten gezahlten Rundfunkgebühren waren Konsumausgaben der privaten Haushalte, die von Unternehmen gezahlten Rundfunkgebühren stellten Vorleistungskäufe dar.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss, unabhängig vom Vorhandensein der TV- und Rundfunkgeräte – also sogar, wenn kein Gerät vorhanden ist. Unternehmen und andere Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag je nach Anzahl der Betriebsstätten und der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte im Jahr. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben). Damit erzielen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Umsätze aus Rundfunkleistungen mehr und werden zu Nichtmarktproduzenten, die sich überwiegend über öffentliche Abgaben finanzieren. Daher werden sie ab 2013 nicht mehr als Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, sondern als „private Organisationen ohne Erwerbszweck“ im Sektor S15 klassifiziert. Ihr Produktionswert wird ab 2013 entstehungsseitig über die angefallenen Kosten ermittelt. Auf der Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts erhöhen sich ab 2013 die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, während sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringern.

Neben der Entstehungs- und Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts ist auch die Verteilung betroffen: Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Somit sind die Änderungen 2013 belegt: die LRAs wurden von Sektor S11 zu Sektor S15 verschoben. Der neue Rundfunkbeitrag wird zunächst als Steuereinnahme des Staates und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt. Dagegen waren die Rundfunkgebühren früher als Verkauf einer Dienstleistung gebucht.

Ja, ja, es hat sich nichts geändert. Die Einführung der Rundfunkbeitrags 2013 hat zur umfangreichen Änderung in der offiziellen Statistik geführt.


Edit DumbTV:
Thema präzisiert
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drone am 21. Dezember 2017, 23:14
Antwort:
Zitat
Wie in der zitierten Quelle schon ausgeführt wurde, wird der Rundfunkbeitrag in den VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) konzeptgemäß tatsächlich als "Steuer" gebucht.
Dies findet sich beispielsweise auch in WiSta 1/2017, S. 17
(https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile)
[...]

In der in der Antwort referenzierten WiSta-Ausgabe 1/2017 (PDF) findet sich auf Seite 42-43 (PDF 44-45/136) noch ein weiterer Abschnitt zum Thema RF-Beitrag und der dazugehörigen Auffassung des Statistischen Bundesamtes:
Zitat
Aktuelle Diskussion mit Eurostat

Die Vorschriften zur Sektorzuordnung werden aus verschiedenen Gründen regelmäßig von Eurostat weiterentwickelt. Derzeit steht die sektorale Zuordnung von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie Krankenhäusern im Fokus.

Anfang 2013 wurde die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt, der für jede Wohnung pauschal zu entrichten ist. Aufgrund der Regeln in der Ausgabe 2016 des Handbuchs zum Defizit und Schuldenstand des Staates ist dieser Rundfunkbeitrag nicht mehr als Umsatz, sondern als Steuer einzustufen. Für die Jahre ab 2013 [15] wird daher der Rundfunkbeitrag in den VGR wie eine Steuer an den Staat behandelt. Infolgedessen werden die Rundfunk- und Fernsehanstalten zu Nichtmarktproduzenten, da sie sich nun nicht mehr überwiegend durch Umsätze finanzieren, sondern ihre Kosten mehrheitlich durch Transfers vom Staat decken. Nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten selbst keine staatlich kontrollierten Einheiten, da die Entscheidungsgremien (Rundfunkrat) dieser Einheiten überwiegend nicht durch staatliche Stellen besetzt werden. Demnach sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht dem Sektor Staat zugeordnet, sondern den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Es ist derzeit noch offen, ob diese Sichtweise von der EU-Kommission (Eurostat) geteilt wird. [...]

[15] Mit der Ratifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags durch die 16 Bundesländer wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst und damit zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.

Mag mir 'mal jemand dieses "Geschwurbel" erklären? Was würde denn dann aus diesen komischen "Festsetzungsbescheiden" der LRAen, etc.?

(Ist das Thema hier schon wieder: "The best from all worlds"...?)
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 21. Dezember 2017, 23:42
Mag mir 'mal jemand dieses "Geschwurbel" erklären? Was würde denn dann aus diesen komischen "Festsetzungsbescheiden" der LRAen, etc.?
Alles, was ÖRR und deren Helfershelfer in Verwaltung und Gericht in Relation zu anderen Personen tun, entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage.

Steuerrecht ist Bundesrecht, und
Zitat
privaten Organisationen
haben ganz sicherlich keine hoheitlichen Befugnisse.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 22. Dezember 2017, 00:01
WISTA - Wirtschaft und Statistik 3/2016
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2016/03/Wista_3_2016.pdf?__blob=publicationFile
S. 101
Zitat
Ein aktuelles Beispiel ist die Behandlung des novellierten Rundfunkbeitrags. Dieser soll nach neuester Auslegung aufgrund des Zwangscharakters als Steuer behandelt werden (keine “Opt-out”-Option). Da Steuern aber nur an den Staat entrichtet werden können, werden gleichzeitig Transferleistungen an die Rundfunkanstalten unterstellt, die dann künftig als Nichtmarktproduzenten im Sektor Private Organisationen ohne Erwerbszweck nachgewiesen werden sollen. Bisher wurde der Rundfunkbeitrag als Entgelt (Verkauf) für bereitgestellte Dienstleistungen behandelt und die Anstalten folglich als Markproduzenten klassifiziert.
keine “Opt-out”-Option [von engl. "opt out": sich heraushalten]

WISTA - Wirtschaft und Statistik 5/2016
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2016/05/Wista_5_2016.pdf?__blob=publicationFile
S. 54
Zitat
Die sonstigen direkten Steuern sind im ersten Halbjahr 2016 mit +0,2% leicht angestiegen. Darin ist ab 2013 nun der neu gestaltete Rundfunkbeitrag, den private Haushalte leisten, berücksichtigt; der Rundfunkbeitrag der Unternehmen wird als sonstige Produktionsabgabe behandelt.

"nach neuester Auslegung aufgrund des Zwangscharakters als Steuer behandelt werden". Um welche Auslegung geht es? Um diese:

Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA2010. Germany.
December 2015
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VGR/EUStabilitaetspakt/Tabellen/EurostatEDPInfo.pdf?__blob=publicationFile
S. 129
Zitat
Public TV and radio

In Germany, the public TV and radio stations are not considered to be controlled by general government since they are governed by councils of representatives of the “societally” relevant groups.

Until the end of the year 2012, all services were mainly financed through license fees paid by everybody who keeps a radio, TV set, PC or mobile phone with internet access “ready for use”. Therefore, the public TV and radio stations were classified as market producers in sector S.11.

Since 1 January 2013, the radio and TV license fee is replaced by a household fee according to the “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag”. The household fee is to be paid by every household no matter if it keeps a receiving end. This new payment system requires a different treatment of the payments made by the households and corporations. The radio and TV charge paid under this new scheme has to be considered as tax payment according to ESA2010. Since the payments of households and corporations are not made to a government entity, the tax payment to government has to be imputed. It is counterbalanced by an imputed transfer to the radio and TV broadcasters (no government control) classified in sector S.15. Since the new “Rundfunkbeitrag” was subject to several legal proceedings and the possibility existed that the old system will return, the tax/transfer treatment has not been implemented yet. Since the legal procedures have been completed in 2014 and 2015 and the new system has been approved, the implementation of the tax/transfer solution will be introduced in 2016 backwards to 2013. In this context a reclassification of the radio and TV broadcasters from the non-financial corporations sector to the non-profit institutions serving households sector takes place.

Und das ist der frühere Dokument von 2013.

Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA95. Germany
December 2013

https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00001586/EurostatEDPInfo[1].pdf
S. 110
Zitat
Public TV and radio

Until to the end of the year 2012 In Germany the public TV and radio stations are not considered to be controlled by general government and therefore are classified in sector S.11. All services are mainly financed through license fees paid by everybody who keeps a radio, TV set, PC or mobile phone with internet access "ready for use", and are governed by councils of representatives of the “societally” relevant groups".

Since 1 January 2013 the radio and TV license fee is replaced by a household fee according to the Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. The household fee is to be paid by every household no matter if it keeps a receiving end. At present the recording of the household fee in NA is subject of discussions.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drone am 22. Dezember 2017, 01:29
Entsprechend WiSta 1/2017, S. 17 (PDF 19/136)...
Zitat
Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt [1].

... dürfte ich mich nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes (und wie von user boykott2015 und user pinguin entsprechend unterfüttert - danke dafür!) nunmehr erstmal sorglos zurücklehnen, sämtliche "Liebesbriefe" von BS und LRA ignorieren, und bei einem (oder auch mehreren Käffchen) auf einen "Steuerbescheid" für unterstellten "örMedienkonsum" (neuerdings dann angepasst an mein Einkommen und mit "Austrittsmöglickeiten" versehen) des zuständigen Finanzamtes warten, ...ja? ;-)

[1] ...errh, wieso nur "dargestellt" - was wird denn das BVerfG dazu sagen, wenn der Bund das gesetzlich auch noch legitimieren [s|w]ollte, oder gar müsste?

(Wäre ja ein echt großer Schritt nach so vielen Jahren.)


EDIT: Und das war wohl ein noch sehr optimistisch verschwommener Blick in die Glaskugel des Dezember 2015 auf Seite 129/170 - von wegen "approved":
Zitat
[...] Since the legal procedures have been completed in 2014 and 2015 and the new system has been approved, the implementation of the tax/transfer solution will be introduced in 2016 backwards to 2013. [...]
Quelle: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf (http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf)

Danke nochmal für die Quellen!
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: cleverle2009 am 22. Dezember 2017, 08:17
uiii - herzlichen Dank für die steuerlichen Hinweise. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich als 80-jähriger Rentner >:D dann voll draus aus der Nummer. Mein Renteneinkommen liegt unterhalb eines zu versteuernden Einkommens.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: mistersh am 22. Dezember 2017, 08:20
...
Neben der Entstehungs- und Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts ist auch die Verteilung betroffen: Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Na wenn ich auf den unsäglichen Rundfunk nun offiziell Steuern zahle, kann ich den doch auch bestimmt unter besondere Aufwendungen oder Werbungskosten absetzen.
Wäre im nächsten Jahr mal ein Versuch wert.
Diese Info dann gleich mit den Steuerunterlagen und Nachweisen dem zuständigen Finanzamt zukommen lassen.  ::)
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 22. Dezember 2017, 23:06
Statistisches Bundesamt verbucht den Rundfunkbeitrag als Steuer (Bundesstatistik: Rundfunkbeitrag = Steuer). Jetzt kann man ansehen, was eine Bundesstatistik überhaupt ist.

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/BJNR004620987.html

Zitat
§ 1 Statistik für Bundeszwecke
Die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik) hat im föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistik die Aufgabe, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Für sie gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Sie gewinnt die Daten unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden und Informationstechniken. Durch die Ergebnisse der Bundesstatistik werden gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge für Bund, Länder einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung aufgeschlüsselt. Die Bundesstatistik ist Voraussetzung für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik. Die für die Bundesstatistik erhobenen Einzelangaben dienen ausschließlich den durch dieses Gesetz oder eine andere eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift festgelegten Zwecken.

Wie man sieht, ist Bundesstatistik die Voraussetzung für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik. Und wenn Bundesstatistik unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden den Rundfunkbeitrag als Steuer verbucht, dann muss die Politik das berücksichtigen. Als Voraussetzung darf es nicht zur Seite geschoben werden.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 23. Dezember 2017, 20:05
Bis 2013 waren LRAs im Sektor "Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)"
Ab 2013 sind LRAs im Sektor "Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)"


Was bedeuten diese Sektoren?

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 2010.
ISBN 978-92-79-31241-0
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5925749/KS-02-13-269-DE.PDF/
sehr schönes Büchlein über 741 Seiten. Es wurde natürlich nicht alles kopiert, im pdf sind deutlich mehr Infos drin.

S. 40
Zitat
Sektor: Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)
- Produzententyp: Marktproduzent
- Haupttätigkeit: Marktbestimmte Produktion von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen

Sektor: Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)
- Produzententyp: Privater Nichtmarktproduzent
- Haupttätigkeit: Produktion und Bereitstellung nichtmarktbestimmter individualisierbarer Güter
Im Sektor S.11 geht es um Waren und Dienstleistungen. Bei S.15 - Güter. Marktproduzent/Nichtmarktproduzent sticht sofort ins Auge.

S. 40
Zitat
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)

Definition: Der Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11) umfasst institutionelle Einheiten, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und als Marktproduzenten in der Haupttätigkeit Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren.

Folgende institutionelle Einheiten werden erfasst:
a) private und öffentliche Kapitalgesellschaften, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
b) Genossenschaften und Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
c) öffentliche Produzenten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
d) Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit im Dienst von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, die als Marktproduzenten
hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
e) Hauptverwaltungen, die eine Gruppe von Marktproduzenten kontrollieren, wobei die überwiegende Tätigkeit des Konzerns insgesamt — gemessen an der Wertschöpfung — in der Produktion von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen besteht;
f) Zweckgesellschaften, deren Haupttätigkeit in der Lieferung von Waren oder in der Erbringung nichtfinanzieller Dienstleistungen besteht;
g) private und öffentliche Quasi-Kapitalgesellschaften, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren.

S. 55
Zitat
Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)

Definition: Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) umfasst Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen. Ihre Hauptmittel stammen aus freiwilligen Geld- oder Sachbeiträgen, die private Haushalte in ihrer Eigenschaft als Konsumenten leisten, aus Zahlungen des Staates sowie aus Vermögenseinkommen.

Zum Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck zählen die folgenden wichtigsten Arten privater Organisationen ohne Erwerbszweck, die nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen für private Haushalte bereitstellen, beispielsweise:

a) Gewerkschaften, Fachverbände und wissenschaftliche Gesellschaften, Verbraucherverbände, politische Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften (einschließlich derjenigen, die vom Staat finanziert, jedoch nicht kontrolliert werden) sowie soziale und kulturelle Vereinigungen, Sport- und Freizeitvereine, und

b) Wohlfahrtsverbände sowie Hilfswerke und Entwicklungshilfeorganisationen, die sich aus freiwilligen Sach- oder Geldtransfers anderer institutioneller Einheiten finanzieren. Zum Sektor S.15 gehören auch Wohlfahrtsverbände sowie Hilfswerke und Entwicklungshilfeorganisationen im Dienst von gebietsfremden Einheiten,
nicht jedoch Organisationen, deren Mitglieder einen festen Anspruch auf bestimmte Waren und Dienstleistungen haben.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 23. Dezember 2017, 20:31
Zitat
Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) umfasst Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen.
Das funktioniert bei den dt. ÖRR aber nicht.

Eine private Organisation wird nicht dem Staat zugerechnet?

Eine nach öffentlichem Recht geschaffene Organisation wird aber vom EuGH dem Staat zugerechnet

->

Definition: „ dem Staat zuzurechnende Einrichtung “ -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23595.0.html

Alles noch komplizierter? "Aus staatlichen Mitteln" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25218.0.html

"Einrichtung des öffentlichen Rechts" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24833.0.html
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 23. Dezember 2017, 20:48
pinguin

Lies bitte im pdf auf Seite 35 "Zweckgesellschaften des Staates".
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 2010.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5925749/KS-02-13-269-DE.PDF/

BRD gehört nach Statistik in den Sektor "Mitgliedstaaten der Europäischen Union (S.211) / Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (S.2111)".

S. 68
Zitat
Die private Organisation ohne Erwerbszweck wird in den Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck eingeordnet, wenn sie ein Nichtmarktproduzent ist, außer, wenn sie vom Staat kontrolliert wird. Wenn eine private Organisation ohne Erwerbszweck vom Staat kontrolliert wird, wird sie in den Sektor Staat einbezogen.

Achtung: das ist statistische Betrachtungsweise.
Zitat
Eine nach öffentlichem Recht geschaffene Organisation wird aber vom EuGH dem Staat zugerechnet
In diesem Thread soll eher betrachtet werden, welche Änderungen ab 2013 stattgefunden haben. Und die waren so massiv, dass man LRAs in andere Sektoren schieben musste. Stichwort: Marktproduzent/Nichtmarktproduzent.

Wenn Gerichte je nach Laune entscheiden, so ist die Statistik verpflichtet, nach wissenschaftlichen Methoden zu agieren. Bis jetzt haben alle Gerichte geurteilt, dass es keine Änderungen 2013 gab. Dieser Thread hat aber das Gegenteil gezeigt. Außerdem weiß man, dass die Richter gern Statistik in ihren Urteilen zitieren  ;)
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 24. Dezember 2017, 14:14
Die Frage bleibt aber, ob diese statistische Einordnung sachlich richtig vorgenommen wurde?

Ich weiß aber schon, was Du sagen willst, da es hier ja nur darum geht, die Aussagen der nationalen Gerichte zu widerlegen.

Es ist unwiderlegbar, daß der EuGH nicht irgendein Gericht ist, sondern das höchste innerhalb der Gemeinschaft.

Und seine Aussage ist nun einmal, daß die dt. Rundfunkfinanzierung, soweit sie die Leistung des Bürgers an den ÖRR betrifft, als "aus staatlichen Mitteln geleistet" gilt, und folglich der Staat eine Kontrollpflicht ob der Verwendung seiner Mittel hat. Zudem kommt, daß jede Stelle, die auf Basis öffentlichen Rechts geschaffen wird/wurde, dem Staat zugerechnet wird.

Insofern kann die statistische Einordnung gar nicht korrekt erfolgt sein.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 29. Dezember 2017, 13:22
Statistik auf allen Ebenen

EU-Statistik: Rundfunkbeitrag = Steuer
Bundesstatistik: Rundfunkbeitrag = Steuer
Landesstatistik: Rundfunkbeitrag = Steuer


Anfrage über fragdenstaat.de am 22.12.2017
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-28/
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)."

Wie ist die Situation in der NRW-Statistik? Wird in NRW-Statistik der Rundfunkbeitrag auch als Steuer gebucht?

Antwort vom 28.12.2017 (Information und Technik Nordrhein-Westfalen)
Zitat
Die Buchung der Rundfunkbeiträge erfolgt analog dem Vorgehen des Statistischen Bundesamtes auch in den Bundesländern seit 2013 als Steuern (sonstige direkte Steuern und Abgaben). Die Berechnung basiert auf den Daten des Bundesamtes. Die Aufteilung des Deutschlandwertes auf die Bundesländer erfolgt anhand von Daten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Bei Anstalten, die nicht länderscharf abgebildet sind, erfolgt eine Aufteilung der Rundfunkbeiträge anhand der Zahl der Wohnhaushalte, die im Rahmen des Zensus 2011 ermittelt und fortgeschrieben wurden.

Diese Berechnungen werden vom Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" durchgeführt. Im Rahmen der Arbeitsteilung in diesem Arbeitskreis berechnet jedes Bundesland bestimmte Bereiche der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach einheitlichen Methoden für alle Bundesländer (sog. Koordinierungsaufgabe). Die "Sekundäre Einkommensverteilung", zu deren Umfang auch die Berechnung und Buchung der Rundfunkbeiträge gehört, wird zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt.

Die Ebene des Landes ist deutlich interessanter, als Ebene des Bundes, da auf dieser Ebene die ganzen Staatsverträge beschlossen wurden.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: maikl_nait am 29. Dezember 2017, 14:05
Hallo!

Es ist sicherlich vielsagend, daß der "Beitrag" in Deutschland statistisch als "Steuer" geführt wird -- allein, die deutsche statistische Einordnung selbst läßt sich IMHO leider nicht gerichtswirksam nutzen.

Vielleicht läßt sich aber die Begründung dieser Einordnung in Erfahrung bringen -- dort könnte auf deutsche Gesetze oder EU-Recht verwiesen werden, die unserem Widerstand neue Argumente liefern.

MfG
Michael
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 29. Dezember 2017, 14:37
Dass Statistiken selten die Realität abbilden, ist bekannt*. Nun lerne ich, dass die Statistiker immerhin in der Lage sind die Objekte ihrer Untersuchungen korrekt zu zuordnen. Halleluja!

M. Boettcher

* Bei der statistischen Durchschnittsbildung haben der Millionär von nebenan und ich regelmäßig je 500.000 € auf der hohen Kante. Als ich meinen Anteil kürzlich abholen wollte, hat man die Auszahlung doch glatt verweigert.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: maikl_nait am 31. Dezember 2017, 02:16
Hallo!

@drboe
Zuordnung richtig?! -- Dann lies mal den Absatz zur Einordnung auf S. 17!

War die "Gebühr" früher "Konsum" der Haushalte bei "Kapitalgesellschaften", werden beim "Beitrag" aus diesen KG jetzt "private Unternehmen ohne Erwerbszweck", die als "Nichtmarktproduzenten" tätig werden. Denn: im Gegensatz zur "Gebühr" kommt es beim "Beitrag" nicht mehr auf Nutzung an!

Wie gesagt, da für die Einordnung aber Regeln befolgt werden, wäre interessant zu wissen, durch welche Gesetze diese Regeln zustande kommen...

MfG (und viel Spaß beim Lesen!)
Michael
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 31. Dezember 2017, 11:31
@maikl_nait: ich beziehe mich auf die Feststellungen diverser Gutachter, die den sogn. Rundfunkbeitrag als Steuer einstufen. Wenn Statistiker dies, aus welchen Gründen auch immer, ebenfalls tun, gut so.

Was die frühere Rundfunkgebühr angeht, so war diese mit Sicherheit keine Gebühr, weil es auf die Nutzung des ÖR-Rundfunks ebenso wenig ankam wie heute. Hätte man diese "Gebühr" nicht an den Besitz von Empfangsgeräten gekoppelt, sie hätte ohne jeden Zweifel als Steuer eingestuft werden müssen. Daher war die sogn. Rundfunkgebühr eigentlich ein Beitrag.

Eine reine Umbenennung unter Erhalt des Anknüpfungspunktes "Gerät" hätte mich folglich nicht veranlasst zu klagen. Da wäre mir der Aufwand denn doch zu hoch gewesen. Durch die Änderung des Anknüpfungspunktes, der unter keinen Umständen sachgerecht ist, wird der sogn. Rundfunkbeitrag aber zur Steuer. Einen unschädlichen Etikettenschwindel - Gebühr anstelle Beitrag - konnte ich hinnehmen, den jetzigen aber nicht. Ich gestehe freimütig, dass ich dies als Hebel betrachte die Diskussion um den ÖRR an sich zu führen. Ich bin Anhänger der Idee des ÖR-Rundfunks, kann aber dem, wie er real ist, mit seinen Abhängigkeiten, der Manipulation, den Kosten, Machern und seinem Programm nichts abgewinnen.

M. Boettcher
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: tokiomotel am 31. Dezember 2017, 12:24
...Ich bin Anhänger der Idee des ÖR-Rundfunks,...
Welche Idee ?
Gibt es dafür eine klare nachvollziehbare Definition. Ich vermisse diese wohl auch weiterhin bis zum Sankt Nimmerleins Tag.
Diese angebliche Idee verliert sich in Versuchen zur rechtfertigenden Erklärung doch immer wieder aufs Neue in nebulösem Wischiwaschi-Geschwätz.
Es ist nichts und gar nichts klar geregelt und somit eine openEnd Veranstaltung.

Würdest du denn den örR freiwillig mitfinanzieren wollen ?
Selbst Anhänger des ÖR-Rundfunks geraten hier unweigerlich in einen Zwiespalt !
Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Umfang von Programmangebot. ?
Bitte kein weiteres Philosophieren (Herumreden um den heißen Brei)...

Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: nexus77 am 31. Dezember 2017, 14:03
Whow was die für Buchungstricks erfinden, nur um das irgendwie noch halbwegs als "staatliche" Abgabe in den Statistiken darstellen zu können....  auch interessant, der Unterschied zwischen privaten und Unternehmen, wenn es als "sonstige Produktionskosten" für Unternehmen gilt, können die das natürlich auch von der Steuer absetzen. Privathaushalte aber nicht  >:D

Und das mit der Steuer ist natürlich Quatsch, wie ja schon bei uns auch höchstrichterlich - korrekt - festgestellt wurde. :laugh:
Daher fragt man sich dauernd und immer dringender,warum diese "Anstalten" immer noch einfach so sog. "Amtshilfe" benutzen dürfen, um angebliche Schulden einzutreiben ?? :'( Und die Opfer dieser - wie sich immer mehr herausstelt - nicht rechtsmäßigen Praxis, sich staatlichgen Zwangmaßnahmen unterwerfen müssen?

Edit, grade noch gefunden:
Zitat
Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)

Definition: Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) umfasst Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen. Ihre Hauptmittel stammen aus freiwilligen Geld- oder Sachbeiträgen, die private Haushalte in ihrer Eigenschaft als Konsumenten leisten, aus Zahlungen des Staates sowie aus Vermögenseinkommen.

Wie meinen ?  Freiwillig ?

Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 31. Dezember 2017, 14:53
Ist etwas Off-Topic:

@tokiomotel: wieso betrachtest du ÖR-Rundfunk als "angebliche Idee"? Es gibt auch eine Idee von Demokratie als Staatsform und man kann trefflich darüber streiten, ob wir in einer Demokratie leben. Selbst wenn man das verneint, so gibt es dennoch die Idee. Diese verschwindet ja nicht, wenn sie nicht verwirklicht wird.

Und ja, ich wäre bereit für ÖRR zu bezahlen. Freiwillig, wenn er dem Ideal deutlich näher wäre als derzeit, und zähneknirschend, wenn die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung verfassungskonform geregelt wäre. Das war bis Ende 2012 (nahezu) der Fall, durch den Gerätebezug, der ganz nebenbei ermöglichte den ÖRR nicht zu finanzieren, in dem man auf Empfangsgeräte verzichtete.

Zum einschränkenden "nahezu": m. E. hat ein ÖR-Sender das Recht sich im Internet darzustellen und  das Programm der nächsten Zeit anzukündigen. Ganze Sendungen via Internet zu übertragen aber sollen sie m. E. nicht dürfen. Damit entfiele das "Argument", es gäbe "neuartige Empfangsgeräte" und damit der Griff in die Kassen von PC-Besitzern. Wer deren Programm will, kauft sich sicher ein geeignetes Gerät.

M. Boettcher
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: nexus77 am 31. Dezember 2017, 15:34
Hier nochmal (weil anscheinend einige nicht nur hier im Forum, sondern auch diese Statistikersteller das vergessen haben, wenn sie es als Steuer verbuchen! Aber später sich selber widersprechen, dass diese "Steuer" an nicht staatliche Stellen gehen solle LOL)

Zitat
Pressemitteilung Nr. 21/2016 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/pm/2016/21
Die Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe handelt. Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung ...

Was vollkommen richtig festgestellt wurde und soweit ich weiß, ist das Urteil gültig. Man berichtige mich, falls ich falsch liege. Darüber steht ja nur noch der europ. Gerichtshof, bisher hat der meines Wissens nichts gegenteiliges gesagt (?) Das ist ein wichtiges Urteil, was man auch zur Abwendung von Zwangmaßnahmen durch (vorgeblich?) staatliche Stellen mit einbeziehen kann.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 31. Dezember 2017, 15:48
Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung ...

Argument der Statistik ist:
Zitat
Ein aktuelles Beispiel ist die Behandlung des novellierten Rundfunkbeitrags. Dieser soll nach neuester Auslegung aufgrund des Zwangscharakters als Steuer behandelt werden (keine “Opt-out”-Option).

Wie man sieht, wird "warmes" mit "weichem" verglichen. Was spielt eine Gegenleistung für eine Rolle, wenn es unter Zwang passiert? Richtig. Gegenleistung spielt keine Rolle. Da es Zwang ist, muss das zwangsläufig unter "Steuer" eingebucht werden. Übrigens, in Landes-Statistik.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: nexus77 am 31. Dezember 2017, 15:56
Aber nur manche Steuern haben diesen Zwangscharacter, hier zB. Ust, wäre eine davon, die MUSS man bezahlen, sobald man Handel treibt. Also nur jemand der nichts einkauft könnte sich entziehen, was wohl nur sehr wenige tun. Das wäre zB. Tauschwirtschaft (welche ich positiv sehe, aber ich denke sollte sich das ausweiten, der Staat würde auch hier eine Steuer drauf erfinden).

Andere Steuern sind freiwillig und vermeidbar, hier zB. Tabaksteuer, Versicherungssteuer, Alkoholsteuer, KFZ Steuer etc... wer nicht raucht, keine Versicherung hat, keinen Alk trinkt, kein Fahrzeug hat, muss die Steuern nicht bezahlen. Also kein Zwang, sondern freiwilig.

Ergo, die pauschale Aussage, Steuern hätten generell Zwangscharacter ist falsch.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 31. Dezember 2017, 16:08
Ergo, die pauschale Aussage, Steuern hätten generell Zwangscharacter ist falsch.

Man ging in umgekehrter Richtung: es wurde festgestellt, dass Zwangscharakter da ist. Daraus folgt, dass Rundfunkbeitrag als Steuer eingebucht werden soll. Nicht könnte eingebucht, soll eingebucht.

Jede Landesstatistik hat das durch diese Feststellung und richtige Einordnung bestätigt.

Ja, es gibt manche Steuern mit “Opt-out”-Option, wie die Kirchensteuer. Bei dieser Steuer könnte man streiten, ob doch keine Steuer, sondern eine freiwillige Zahlung. Beim Rundfunkbeitrag ist fest: keine “Opt-out”-Option --> automatisch Steuer.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: nexus77 am 31. Dezember 2017, 16:12
Das stimmt, Kirchensteuer ein gutes Beispiel, Kirchenbeitrag wäre eher richtig. Eine Religion kann durchaus als eine Art Verein gesehen werden und Vereinsmitglieder zahlen Beiträge. Nun aber, oh Schreck, das RF Gedöns heisst nun auch Beitrag. Aber aus dem Verein kann man nur austreten, wenn man obdachlos ist  :o :(
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 31. Dezember 2017, 16:25
@Alpha667: was das BVerwG zum sogn. Rundfunkbeitrag sagt, ist nicht das Schwarze unter den Fingernägeln wert. Die Verwaltungsgerichte habe sich bei der Einstufung als Nicht-Steuer völlig verrannt und als willfährige Handlanger staatlicher Organisation und politischer Wünsche der Länderregierungen etabliert. Als Streitschlichter zwischen Bürger und Staat haben sie sich diskreditiert.
Egal was die Richter am BVerwG sagen: der sogn. Rundfunkbeitrag ist seiner Natur nach eine Steuer! Eiert in dieser elementaren Frage auch das BVerfG herum, entscheidet eben der EUGH.

M. Boettcher
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: nexus77 am 31. Dezember 2017, 16:38
Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ? Und ebenso, Vorgehen der EMA, die unsere Daten weitergeben....

Mit dem Argument, dass es positiv wäre, dass das eine Steuer ist, komme ich nicht zurecht. Dann wird das halt umgetauft und dann?
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: GEiZ ist geil am 31. Dezember 2017, 18:16
Mit dem Argument, dass es positiv wäre, dass das eine Steuer ist, komme ich nicht zurecht. Dann wird das halt umgetauft und dann?

Dann wird alles nach Leistungsfähigkeit erhoben, d.h. der Student, der kein BAFÖG bekommt aber quasi kein Einkommen hat, muss den Dreck nicht zahlen, ebenso der Rentner, der mit der Rente unter dem Existenzminimum zurechtkommt. Und keiner der Richter, die zu den Besserverdienenden gehören und dann mehr zahlen müssen, wird sagen dass es sich um vergleichsweise geringe Beträge handelt.
Und der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: tigga am 31. Dezember 2017, 18:18
Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ? Und ebenso, Vorgehen der EMA, die unsere Daten weitergeben....

Mit dem Argument, dass es positiv wäre, dass das eine Steuer ist, komme ich nicht zurecht. Dann wird das halt umgetauft und dann?

Die Länder sind nicht befugt Steuern zu erheben/festzuschreiben. Das ist Aufgabe des Bundes. Somit ist die Steuer, die auf Länderebene beschlossen wurde, nichtig.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 31. Dezember 2017, 18:19
@Alpha667
@drboe

Versucht doch bitte mal das große Ganze zu sehen

Im europäischen Recht ist die nationale, dt. Rundfunkfinanzierung "aus staatlichen Mitteln geleistet"; ergo sind es Steuermittel, also Steuern;

im europäischen Recht ist Rundfunk eine Dienstleistung und befindet sich im innereuropäischen Wettbewerb;

im europäischen Recht haben öffentliche Unternehmen keine hoheitlichen Befugnisse; schon gar nicht im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit; siehe Art. 10 EMRK; wo nach keine "public authority" Eingriffsrechte auf Personen hat, die über die in der EMRK genannten Ausnahmen hinausgehen;

im nationalen Recht ist Steuerrecht Bundesrecht;

Die können das alle drehen, wie sie wollen; um einen ernsthaften, europatauglichen Umbau des ÖRR kommen die nicht drumherum.

Die EMRK ist der zentrale Punkt, weil EU-Recht wie Bundesrecht und tlw. Landesverfassungsrecht, wie bei uns in BBL.

@alpha667
Zitat
Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ?
Das Vorgehen der Vollstreckungsstellen kann nicht korrekt sein, weil ein öffentliches Wettbewerbsunternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, somit keine Behörde darstellt und folglich auch nicht amtshilfeberechtigt ist.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Knax am 01. Januar 2018, 02:14
Das Vorgehen der Vollstreckungsstellen kann nicht korrekt sein, weil ein öffentliches Wettbewerbsunternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, somit keine Behörde darstellt und folglich auch nicht amtshilfeberechtigt ist.

Ich finde es ganz schlimm, dass in diesem Berufsstand anscheinend niemand Zivilcourage zeigt und seine Stimme erhebt. Stattdessen lassen sich die Vertreter des Berufsstandes in besonderen Seminaren auch noch zeigen, mit welchen Argumentationsvorlagen sie gegen diejenigen vorgehen können, die die Rundfunkbeitragszahlungen verweigern. Mich würde wirklich einmal sehr interessieren, ob die Damen und Herren in den Vollstreckungsstellen es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, beispielsweise gegen einen kleinen Rentner vorzugehen, dessen Rente gerade so zum Überleben ausreicht.

Ich finde, wir schießen hier zwar zu Recht gegen Intendanten und Politiker. Würden aber die Mitarbeiter in den Vollstreckungsstellen genügend Eier in der Hose haben, wäre der Rundfunkbeitrag binnen kürzester Zeit Geschichte.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Markus KA am 01. Januar 2018, 04:20
Bitte das Thema „Gerichtsvollzieher und Vollstreckungen“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 01. Januar 2018, 11:24
@pinguin: ich bin immer noch davon überzeugt, dass der sogn. Rundfunkbeitrag auch unter Berücksichtigung rein nationaler, deutscher Gesetze zu knacken ist. Und zwar genau deshalb, weil er eine Steuer ist. Dieser Charakter wurde in allen Gutachten, die die Finanzierung via "Beitrag" betrachten, heraus gearbeitet. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass für einen Beitrag die Gegenleistung zu gering ist, so übrigens schon Jarass 2007 für die ARD, und der Anknüpfungspunkt Wohnung, bzw. wie @seppl richtig bemerkt, "wohnen", nicht sachgerecht ist. Strassenausbaubeiträge werden ja auch nicht gefordert, weil man atmet.

Trifft das Argument "Steuer" zu, woran ich keinen Zweifel habe, so ist die Feststellung, dass der sogn. Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, unvermeidlich. Die Klassifizierung durch die Statistik ist zwar nett, ersetzt aber nicht die Würdigung der Abgabe auf der Basis bestehenden Rechts. Man kann natürlich feststellen, dass die Statistiker ehrlicher sind als Politik und Gerichte. Auch wenn diese das letztlich genau deshalb machen, weil die EU den Charakter der Abgabe richtig erkannt hat und entsprechende Vorgaben macht. Folglich ist die Klassifizierung ein weiteres Indiz dafür, dass die Verfassungsbeschwerden überwiegend richtig argumentieren, jedenfalls soweit sie den sogn. Beitrag Verfassungswidrigkeit attestieren, weil er eben kein Beitrag sondern eine Steuer ist.

Ich bin davon überzeugt, dass auch den Erfindern der Abgabe auf "wohnen" und den Sendern völlig klar ist, dass die Kritiker des sogn. Rundfunkbeitrags richtig liegen. Immerhin hat das bis kurz vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags auch die Landesregierung in Thüringen so gesehen. Für ihren Meinungswechsel ist sie die Begründung m. W. schuldig geblieben. Es vermutlich auch kein Zufall, dass man die geänderte Finanzierung nicht der EU vorgelegt hat. M. E. handelt es sich um bewussten Rechtsbruch.

M. Boettcher
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: nexus77 am 01. Januar 2018, 12:08
@alpha667
Zitat
Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ?
Das Vorgehen der Vollstreckungsstellen kann nicht korrekt sein, weil ein öffentliches Wettbewerbsunternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, somit keine Behörde darstellt und folglich auch nicht amtshilfeberechtigt ist.

Das ist ja genau das, was ich die ganze Zeit predige (seit ich mir das ganze Konstrukt mal besser angeschaut habe).

Meine Frage war aber an Dr. Boetcher gerichtet. Es kann ja sein, dass ich mich hier irre, aber das Argument der Beitrag sei eine Steuer konterkariert u.a. mein Argument, dass keine Amtshilfe möglich ist, um den Beitrag einzutreiben. Denn Steuer ist nunmal eine staatliche Abgabe und staatliche Stellen dürften das dann auch einziehen / vollstrecken.

Deswegen ist auch das Urteil, was ich oben postete, hilfreich - es wurde höchstrichterlich festgestellt, dieser Beitrag ist keine Steuer. Gut so und richtig festgestellt. Und LG Tübingen ebenso, es hat erkannt, es ist keine staatliche Abgabe und auch deutliche Zweifel am Status der LRA (in diesem Falle SWR) geäußert, sowie an der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen zumindest im Bereich des SWR. Vollkommen korrekt.

Aber wenn die Leute mit dem Steuer Argument erfolgreich sind, dann haben sie natürlich auch meinen Segen. Aber ich will weder eine weitere Steuer für ÖR, noch den jetzigen Beitrag, noch eine Gebühr wie vor 2013. Mir wäre am liebsten dieser ganze Apparat würde ersatzlos abgeschaft. Wenn ich Infos will, dann finde ich diese auch, ich brauche keinen Kindergärtner/Märchenonkel vom ÖR, der mir erzählt was wichtig und wahr sein soll.

@ Knax: Es gibt auch Broschüren / Handlungsanweisungen die verteilt werden von der "Amadeu Antonio Stiftung", die sich vorgeblich gegen "Reichsbürger" richtet. Es wird darin empfohlen, nicht mit Leuten zu argumentieren bzw. deren Argumente zu ignorieren und die Sache durchzuziehen.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 01. Januar 2018, 12:18
@pinguin: ich bin immer noch davon überzeugt, dass der sogn. Rundfunkbeitrag auch unter Berücksichtigung rein nationaler, deutscher Gesetze zu knacken ist. Und zwar genau deshalb, weil er eine Steuer ist.
Er ist in ganz Europa eine Steuer, und kann national schon deswegen keinen Bestand haben, weil die Hoheit über Finanzmonopole beim Bund liegt.

Ich bin davon überzeugt, dass auch den Erfindern der Abgabe auf "wohnen" und den Sendern völlig klar ist, dass die Kritiker des sogn. Rundfunkbeitrags richtig liegen.
Jedes Gesetz ist nur solange verfassungskonform, wie es in Übereinstimmung zur Verfassung angewendet wird; in Sachen Rundfunk ist dieses sowohl gegenüber Geringverdiener als auch gegenüber den Rundfunknichtnutzern nicht eingehalten worden ist. Auch wenn ich mich hier wiederhole; im gesamten Regelwerk steht nicht drin, daß jeder Wohnungsinhaber zahlpflichtig ist; zum Regelwerk zählt nämlich auch der eigentliche Rundfunkstaatsvertrag, dessen Inhalt dem Bürger gegenüber sträflich mißachtet wird.

Mißachtet werden einige Entscheidungen des BVerfG, (bspw. zur Geltung von EMRK; Vorranganwendung EU-Recht; Bindung an EuGH-Entscheidungen auch für die Länder), Entscheidungen des EuGH, (Gebühr aus staatl. Mitteln; öffentl. Stelle wird dem Staat zugerechnet), Entscheidungen des BGH, (Rundfunk steht im Wettbewerb), und auch solche des BFH, (Wettbewerbsunternehmen ohne hoheitliche Befugnis); alles hier im Forum schon mannigfaltig "ausgelatscht".

Wenn der Rundfunk insgesamt kippt, haben sich das der Rundfunk, die Verwaltungsgerichte wie auch die lokal Handelnden selber zuzuschreiben.

Es vermutlich auch kein Zufall, dass man die geänderte Finanzierung nicht der EU vorgelegt hat. M. E. handelt es sich um bewussten Rechtsbruch.
Es mag nur Zufall sein, daß die EU genau in den Jahren 2016/2017 Regeln aufgestellt hat, hinsichtlich Schadensersatz durch Mißbrauch marktbeherrschender Stellung, bzw. auch hinsichtlich Betrug an den finanziellen Interessen der Union, bzw. auch, daß Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung ab 2018 rückwirkend für 2 Jahre zu ahnden sind, (weil in 2016 in Kraft getreten), etc.


@alpha667
Denn Steuer ist nunmal eine staatliche Abgabe und staatliche Stellen dürften das dann auch einziehen / vollstrecken.
Eine Steuer muß selbst verfassungsgemäßen Erfordernissen standhalten, wie eigentlich alle Abgaben; als "Steuer" dürfen die Länder das mangels Gesetzgebungskompetenz so nicht gestalten.

Also heißt es nach Landesrecht, es sei ein "Beitrag", damit es national halbwegs durchkommt, damit die europäische Dimension aber völlig mißachtend.

Die Länder haben hier verbockt, was sie nur irgend verbocken können.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 01. Januar 2018, 13:00
@Alpha667: staatliche Abgaben sind a) Steuern, b) Gebühren und  c) Beiträge. Es trifft also nicht zu, dass die staatlichen Abgaben, die als Beiträge deklariert sind, nicht eingetrieben werden können. Hingegen gibt es eine staatliche Finanzverfassung, so ab GG 105, die klar festlegt, dass die Länder eine "Rundfunkfinanzierungssteuer" nicht verabschieden dürfen. Ist der sogn. Rundfunkbeitrag also eine Steuer, dann macht es "puff!" und die derzeitige Rundfunkfinanzierung löst sich in Luft auf.

Stellt sich die Frage, warum nicht ein einziges Verwaltungsgericht bis hinauf zum BVerwG feststellen will, was Gutachter längst beschrieben haben und mit @pinguins Hinweisen sowohl auf Grund des GG und europäischer Gesetze praktisch unvermeidlich ist, nämlich dem sogn. Rundfunkbeitrag die Steuereigenschaft zu zuschreiben. Vermutlich traut sich kein Richter den Totengräber der Rundfunkfinanzierung zu geben. Dabei wäre eine schnelle Eskalation an das BVerfG die Lösung gewesen. Jetzt aber summiert sich der Schaden auf vermutlich gut 40 Milliarden Euro und mit immer größerer Heftigkeit wird die Frage nach der Berechtigung für ÖR-Rundfunk insgesamt gestellt.

Das BVerfG wird es nicht leicht haben einen Ausweg zu finden. Stellt es die Verfassungswidrigkeit fest, stehen die Mehrzahl der Politiker, sämtliche Verwaltungsgerichte bis zum BVerwG und die Sprücheklopfer im ÖRR am Pranger. Zudem steht dann die Frage im Raum, ob Einnahmen auf Grund einer verfassungswidrigen Finanzierung zurück gezahlt werden müssen. Der EUGH würde das vermutlich bejahen womit ÖR-Rundfunk in Deutschland sofort zum Sanierungsfall würde.
Stellt aber das BVerfG die Verfassungswidrigkeit nicht fest, dann auf zum EUGH. Das Risiko für den Bestand der Finanzierung des ÖRR dürfte da nicht geringer sein, im Gegenteil. Zudem droht dann noch eine weitere Schlappe für das BVerfG.

Du siehst hoffentlich, dass die Feststellung, dass der sogn. Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, für die Befürworter des "Beitrags" praktisch der GAU ist. Drücken wir uns also die Daumen!

M. Boettcher
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 01. Januar 2018, 15:21
Im "Statistisches Jahrbuch. Deutschland und Internationales. 2017. Statistisches Bundesamt"
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/StatistischesJahrbuch2017.pdf?__blob=publicationFile
auf Seiten 517, 519, 633, 636 ist eine interessante Fußnote enthalten:
Zitat
Ab dem Berichtsjahr 2015 werden die Rundfunkbeiträge nicht mehr den Umsätzen zugeordnet sondern den Subventionen.


Bedeutung der Wörter "Umsätze" und "Subventionen" in der Statistik:

Umsatz, S. 540
Zitat
Er umfasst die insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen, einschließlich Steuern und Abgaben (ohne Umsatzsteuer).

Subventionen, S. 347
Zitat
Laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der Staat oder Institutionen der Europäischen Union an gebietsansässige Produzenten leisten, um den Umfang der Produktion dieser Einheiten, ihre Verkaufspreise oder die Entlohnung der Produktionsfaktoren zu beeinflussen.

Staat, S. 347
Zitat
Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 01. Januar 2018, 16:07
@boykott2015

"Subvention" ist der andere Begriff für "staatliche Beihilfe"
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 03. Januar 2018, 15:54
Leider ist der Thread geschlossen.
Wer oder was ist der Beitragsservice und wo ist dies geregelt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17801.0.html

Daher hier, im Statistik.
Das Geheimnis wurde durch NRW-Statistik gelüftet.

Anfrage bei fragdenstaat.de vom 23.12.2017
https://fragdenstaat.de/anfrage/stelle-beitragsservice-4/
Zitat
Zitat
bitte nennen Sie den Sektor, in welchem die Stelle "Beitragsservice" statistisch erfasst wurde.

Antwort am 3.01.2018 von Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Zitat
Die statistische Einheit "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist im statistischen Unternehmensregister dem Wirtschaftszweig "82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g." zugeordnet.

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Mit Erläuterungen
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/klassifikationwz2008_erl.pdf?__blob=publicationFile
S. 498
Zitat
82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.

Diese Abteilung umfasst die Erbringung von Sekretariats- und Schreibdiensten als Tagesgeschäft sowie von laufenden routinemäßigen Dienstleistungen für Geschäftsvorgänge für andere im Lohnauftrag. Sie umfasst ferner den Betrieb von Copy-Shops und Call Centern, die Tätigkeit von Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern. Inkassobüros und Auskunfteien, das Abfüll- und Verpackungsgewerbe sowie alle anderweitig nicht genannten Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen.

Die in dieser Abteilung eingeordneten Einheiten stellen nicht das Betriebspersonal für die Ausführung der gesamten Geschäftsvorgänge eines Unternehmens bereit.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 31. Januar 2018, 11:36
Statistik-Anfragen laufen weiter.

Anfrage über fragdenstaat.de vom 22.12.2017
https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgrundlage-fur-die-erhebung-der-daten-zum-rundfunkbeitrag/
Zitat
Eine neue Statistik benötigt grundsätzlich eine Rechtsgrundlage – in der Regel ein Gesetz.

Welche Rechtsgrundlage hat die Erhebung der Daten zum Rundfunkbeitrag?

Antwort vom 31.01.2018
Zitat
Wir verstehen Ihr Anliegen dahingehend, dass Sie nach der Rechtsgrundlage einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen fragen. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht.

Die Statista GmbH, welche Statistiken zu Rundfunkgebühren auf ihren Internetseiten veröffentlicht, besitzt keine Zugehörigkeit zum Statistischen Bundesamt.

Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Betrag, welchen die Anstalten für den Bestandsschutz und die Fortentwicklung benötigen, welche laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge.

Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag finden Sie unter folgendem link:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag finden Sie hier:
http://www.ard.de/download/1899692/Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag__geaendert_duch_den_20__Rundfunkaenderungsstaatsvertrag__vom_8__bis_16__12__2016.pdf

Diese Informationen können Ihnen vielleicht bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich sein.

Höchst-interessante Antwort:
- Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe, offizielle Statistik zu Rundfunkbeiträgen wird aber nicht geführt. Widerspruch!
- Alle Statistik-Daten, die von BS kommen, können somit manipuliert sein. Nicht nur sein, sondern sind, da eine gesetzliche Vorgabe (wie / wo / wann usw.) die Daten zu sammeln sind, existiert nicht. Die Daten werden nach privater Meinung von BS gesammelt und ausgewertet. Was BS ist, siehe obere Anfrage: "Die statistische Einheit "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist im statistischen Unternehmensregister dem Wirtschaftszweig "82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g." zugeordnet."
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 01. Februar 2018, 11:54
Nachtrag fragdenstaat.de vom 31.01.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgrundlage-fur-die-erhebung-der-daten-zum-rundfunkbeitrag/

Zitat
vielen Dank für Ihrer Antwort, in der Sie schreiben, dass "das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht."

Ihre Antwort irritiert mich.
Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Hat Statistisches Bundesamt nicht die Aufgabe, Statistik zu öffentlichen Abgaben zu sammeln?

Ich bitte um nähere Informationen. Warum gerade der Rundfunkbeitrag als öffentliche Abgabe von Staatsstatistik ausgenommen wurde.

Antwort
Zitat
Das Statistische Bundesamt hat nicht die Aufgabe, Statistiken zu öffentlichen Abgaben zu erstellen. Das Statistische Bundesamt entscheidet auch nicht selbst, welche Statistiken es erstellt.

Zu den Aufgaben des Statistischen Bundesamtes gehört die Bereitstellung objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger.
Eine kurze Erläuterung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier:
https://www.destatis.de/DE/UeberUns/UnsereAufgaben/Bundesstatistiken/Bundesstatistiken.html

Oder auch bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Statistisches_Bundesamt

Der Aufgabenbereich des Statistischen Bundesamtes ist im Bundesstatistikgesetz definiert, dort in § 3.
Jede Bundesstatistik bedarf zu ihrer Durchführung und Veröffentlichung einer Rechtsgrundlage, in der Regel ein Bundesgesetz oder eine Rechtsverordnung.

Das Bundesstatistikgesetz finden Sie hier; darin sind auch die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes unter § 3 BstatG dargestellt:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/010_BStatG.pdf?__blob=publicationFile

Da es keine Rechtsgrundlage gibt, die pauschal die Erfassung von öffentlichen Abgaben vorsieht, ist die Nicht-Erfassung der Rundfunkbeitragsabgaben in der Bundesstatistik also keine Ausnahme.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: PersonX am 01. Februar 2018, 14:40
Zitat
Da es keine Rechtsgrundlage gibt, die pauschal die Erfassung von öffentlichen Abgaben vorsieht, ist die Nicht-Erfassung der Rundfunkbeitragsabgaben in der Bundesstatistik also keine Ausnahme.

So sind Lücken in der Statistik einfach vorprogrammiert.  Denn es wird jeweils auf irgendein Gesetz abgestellt oder sich berufen. -> Läuft das denn immer so?

Zitat
Zu den Aufgaben des Statistischen Bundesamtes gehört die Bereitstellung objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger.

Es wird also eine Aufgabe definiert. Aber wenn es nicht noch ein Gesetz dazu gibt, welche Daten zu erheben sind, dann werden dort keine Daten erhoben oder nur die welche das Gesetz vorsieht, eine Bereitstellung ist somit nur dort möglich wo es eine genauere Regelung gibt. -> Das bedeutet im Zweifel sind die Daten wertlos oder unvollständig, wenn nicht das gewünschte darin zu finden ist. Wollten wir also eine Statistik über die Ausgaben jeweils für Rüstung R oder Bildung B jeweils über einen Betrag, welchen wir sogleich teilen in S und T und B in C und D, und nur für Rüstung für Ausgaben im Bereich S gäbe es ein Gesetz zur Erfassung und bei Bildung nur im Bereich C, so kann es passieren, dass der Bürger nicht erfährt, was mit T bei Rüstung und D für Bildung passiert sei.
R = 100000,- Rüstung
S = 20 % von X
T = 80% von X

B = 100000,- Bildung
C = 40 % von B
D = 60% von B

Keine Statistik erhoben wird über T von Rüstung und D von Bildung, damit wäre dann der Auftrag objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger nicht erfüllbar, bzw. nur im Bereich von S und C. Transparenz geht wenn das so läuft sehr wahrscheinlich anders.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 01. Februar 2018, 15:31
Anfrage bei Bundesministerium der Finanzen über fragdenstaat.de vom 07.01.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer/
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Wie berücksichtigt Bundesministerium der Finanzen in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?

Antwort vom 01.02.2018
https://fragdenstaat.de/files/foi/82651/IFG-Schreiben_2018_0062976_geschwaerzt.pdf
Zitat
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag in den Statistiken zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuereinnahme des Staates gebucht.

Im Rahmen der europäischen Haushaltsüberwachung erstellt das Bundesministerium der Finanzen jährlich im April den Bericht „Deutsches Stabilitätsprogramm“ und im Oktober den Bericht „Haushaltsplanung Deutschland“. Die darin veröffentlichen Daten basieren auf den Buchungsregeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die in diesen Berichten enthaltenen Daten in Bezug auf die Steuereinnahmen umfassen somit auch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 01. Februar 2018, 19:58
In der Antwort vom 1.02.2018 hat Bundesministerium der Finanzen erklärt, dass Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag Teil der Steuereinnahmen sind und es wurden 2 Dokumente genannt.

Hier sind diese 2 Dokumente in der aktuellen Fassung:
Deutsches Stabilitätsprogramm. Aktualisierung 2017. Stand April 2017
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2017-european-semester-stability-programme-germany-de.pdf

Haushaltsplanung Deutschland 2018. gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013. Oktober 2017
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/2018_dbp_de_de_0.pdf

VERORDNUNG (EU) Nr. 473/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai 2013

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0473&qid=1427896616927
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Gee am 01. Februar 2018, 21:19
In Bezug auf die WISTA 1/2017 hat das Stat. Bundesamt per Email auf nachstehende Fragen wie aufgeführt geantwortet im Jan 2018:

Zitat
Betreff: Erfassung  Rundfunkbeitrag  (KitaBeiträge/Transferleistungen)  in  den  VGR  und Finanzstatistiken,  Statistisches  Bundesamt,  GZ [...] / [...]
Von: info@destatis.de
Vom: 8.  Januar  2018  16:15
Statistisches  Bundesamt
Zentraler  Auskunftsdienst Tel.  +49  (0)  611  75  2405
https://www.destatis.de/kontakt

Sehr  geehrte  ....,
vielen  Dank  für  Ihre  Anfrage  vom  3.  Januar  2018. Hier  unsere  Stellungnahmen  zu  Ihren  Fragen:

a)   FRAGE:  Gibt  es  weitere  Beispiele,  bei  denen  Beiträge,  z.B.  Kita-Beitrag,  in  den Volkswirtschaftlichen  Gesamtrechnungen  als  Steuer  ausgewiesen  werden? Wenn ja,  bitte  benennen  und  in  Euro  beziffern.
ANTWORT:  Kita-Beiträge  zählen  nicht  zu  den  Steuern,  sondern  zu  den Verkäufen  im  Sinne  der  Volkswirtschaftlichen  Gesamtrechnungen. Bestimmte  Verwaltungsgebühren  fallen  nach  den  Regeln  des  ESVG  2010 unter  die  Steuern.

b)   FRAGE:  Beinhalten  die  Transferleistungen  weitere  Kategorien,  welche  von den  Bürgern  der  Bundesrepublik  Deutschland  selbst  geleistet  werden?  z.B. Gebühren  o.ä.  Wenn  ja,  bitte  benennen  und  in  Euro  beziffern.
ANTWORT:  Der  Rundbeitrag  stellt  eine  Ausnahme  dar  entsprechend  der Vorgaben  des  ESVG  2010.  Ansonsten  können  Transferleistungen  auch  aus allgemeinen  Steuermitteln  finanziert  werden.

c)   FRAGE:  Wie  wird  der  Rundfunkbeitrag  in  den  Landeshaushalten  gebucht bzw.  klassifiziert?
ANTWORT:  Im Rahmen der Finanzstatistik  liegen  hierzu  keine  Daten  vor.  Die GEZ  sammelt  die  Rundfunkbeiträge  und  leitet  diese  entsprechend  an  die Rundfunkanstalten  weiter.  Es  handelt  sich  hierbei  um  Finanzströme,  die nicht  über  die  Haushalte  laufen.   

d)   FRAGE:  Gibt  es  schriftliche  Ausführungen,  Verordnungen,  Erlasse  etc.,  über die  Buchung  bzw.  Klassifizierung  der  Rundfunkbeiträge  im  Haushaltsrecht? Wenn ja,  sind  diese  auch  öffentlich  einsehbar.  Bitte  Homepages  angeben.
ANTWORT:  Hierzu  liegen  DESTATIS  keine  Daten  vor.  Wir  empfehlen  Ihnen eine  Kontaktaufnahme  mit  dem  Bundesministerium  der  Finanzen.   

e)   FRAGE:  Bei  welchen  weiteren  öffentlich-rechtliche  Anstalten  oder  auch Körperschaften  o.ä.  ist  in  den  letzten  Jahren  die  Klassifizierung  dahingegen geändert  worden,  dass  sie  nun  als  private  Organisationen  ohne Erwerbszweck  klassifiziert  sind  und  sich  dadurch  die  Konsumausgaben  der privaten  Haushalte  verringert  haben?
ANTWORT:  Uns sind  keine  weiteren  öffentlich-rechtliche  Anstalten  oder auch  Körperschaften  bekannt.

Bei  weiteren  Fragen  stehen  wir  Ihnen  gern  zur  Verfügung.   Bitte  nutzen  Sie  dafür  unser  Kontaktformular https://www.destatis.de/kontakt/

Mit  freundlichen  Grüßen
Im  Auftrag
[...]
Anmerkung: Kontaktdaten öffentlich auch einsehbar unter
https://www.destatis.de/DE/Meta/Impressum/Impressum.html
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Infoservice/Kontakt.html



M.E. sollte der Rundfunkbeitrag bei Konsumausgaben der privaten Haushalte in der statistischen Kategorie „Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung“ hinzugefügt werden. Diesbezügl. wurde auch eine Partei angefragt - Antwort steht noch aus.

Gruß


Edit "Bürger": Quelle/ Email ergänzt.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 05. Februar 2018, 19:18
Anfrage über fragdenstaat.de bei Information und Technik Nordrhein-Westfalen (https://www.it.nrw.de/)

Frage vom 03.02.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer-8/
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt folgendes geantwortet: "Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht."

1. Auf Bundesebene existiert somit keine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren / -beiträge vorsieht. Existiert eine solche Rechtsgrundlage auf Landesebene in NRW?

2. Welche Stelle in NRW wurde beauftragt, offizielle Statistik zu Rundfunkbeiträgen zu sammeln?

Antwort vom 05.02.2018
Zitat
Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene ist eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen gegeben. Entsprechend werden von der amtlichen Statistik keinerlei Daten erhoben, gepflegt oder verwaltet.

Eigentümerinnen der Daten zu Rundfunkbeiträgen sind die Landesrundfunkanstalten, wie z.B. der WDR, die diese Daten erheben, pflegen und verwalten (Vgl. § 8 und § 11 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: ChrisLPZ am 05. Februar 2018, 19:44
[…]
Antwort vom 05.02.2018
Zitat
Weder auf Bundes-, noch auf Landesebene ist eine Rechtsgrundlage zur Führung einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen gegeben. Entsprechend werden von der amtlichen Statistik keinerlei Daten erhoben, gepflegt oder verwaltet.

Eigentümerinnen der Daten zu Rundfunkbeiträgen sind die Landesrundfunkanstalten, wie z.B. der WDR, die diese Daten erheben, pflegen und verwalten (Vgl. § 8 und § 11 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Bedeutet das etwa, dass hier einem "nicht rechtsfähigen Nichts" beim Kassensturz der Milliardenbeträge vollstes Vertrauen ausgesprochen wird - so ganz ohne "externe" Kontrolle? Übernehmen das "intern" die Verwaltungsräte?
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 07. Februar 2018, 09:30
Anfrage über fragdenstaat.de bei Bundesverwaltungsgericht
https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-zu-rundfunkbeitrag-1/

Anfrage vom 04.02.2018
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Ist diese Information bei Bundesverwaltungsgericht vorhanden? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Bundesverwaltungsgericht übermittelt?

Antwort vom 06.02.2018
Zitat
Vorausschicken möchte ich Folgendes: Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG), auf das Sie Ihre Informationsbitte ausdrücklich gründen, gilt für Behörden des Bundes. Auf Gerichte ist es nur insoweit anwendbar, als sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben – also insbesondere Aufgaben der Gerichtsverwaltung – wahrnehmen (§ 1 Absatz 1 Satz 2 IFG). Ihr Informationsanspruch kann deshalb nur insoweit bestehen, als er sich auf Informationen richtet, die das Gericht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Rechtsprechungstätigkeit erreicht haben.

Zu Ihrer Frage: Sie selbst haben uns die genannten Informationen des Statistischen Bundesamtes übermittelt. Bevor wir Ihre E-Mail erhielten, lag uns diese Auskunft des Statistischen Bundesamtes nicht vor.


Edit "Bürger"  Hinweis:
Die im Doument nicht geschwärzte Tel-Nummer ist augenscheinlich offiziell - bereits veröffentlicht u.a. unter
Organisationsplan des BVerwG
https://www.bverwg.de/user/data/media/organisationsplan.pdf
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: drboe am 07. Februar 2018, 09:45
Zitat
Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht.

Ich muss Jahrzehnte auf einem anderen Planeten, womöglich in einem anderen Sonnensystem gelebt haben. Zum mitmeisseln:

E s   g a b   n i e   e i n e   G E Z - Z a h l u n g   f ü r   d i e   N u t z u n g   d e s   Ö R - R u n d f u n k s !

Hintergrund: die als Gebühr bezeichnete Zahlung bis zum 31.12.2012 war an den Besitz geeigneter Empfangsgeräte gekoppelt. Auf die reale Nutzung der Geräte kam es ebenso wenig an wie auf den Konsum öffentlich-rechtlicher Programme. Dies führte dazu, dass die sogn. Gebühr in Wahrheit ein Beitrag war. Wesen eines Beitrags ist es, dass nicht die Nutzung abgeschöpft wird, sondern die Nutzungsmöglichkeit. Im Gegensatz dazu ist der heutige "Rundfunkbeitrag" in Wahrheit kein Beitrag sondern eine Steuer auf Wohnen. Dies liegt vor allem an der Entkopplung von der notwendigen Empfangstechnik. Eine Wohnung kann gar nichts, außer ggf. schimmeln. Ich bin schon in zig Wohnungen gewesen, bei der Suche nach einer neuen Bleibe, in keiner dieser leeren Wohnungen konnte ich je ein Rundfunk- oder Fernsehprogramm hören oder sehen.

M. Boettcher
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 07. Februar 2018, 09:58
drboe
Bitte keine Diskussion zur Nutzung.

Es geht allein um diese Info:
Zitat
... wird der Rundfunkbeitrag ... als Steuer gebucht.
Aus welchem Grund der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht wird, spielt erstmals keine Rolle. Hauptsache: der wird als Steuer gebucht.
Und noch ein Hinweis: Bundesverwaltungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und kannte diese Info nicht. Der Bürger - schon.

Warum man den Rundfunkbeitrag als Steuer buchen musste, nämlich aufgrund des Zwangscharakters (keine “Opt-out”-Option), wurde hier im Thread schon erläutert unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25676.msg162695.html#msg162695
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 09. Februar 2018, 16:53
Anfrage über fragdenstaat.de bei Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
In dieser Anfrage ist noch mehr Information drin, also den gesamten Schriftverkehr durchlesen.

Anfrage vom 07.02.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer-3/
Zitat
"Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht."

Lag diese zitierte Information bei Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor meiner Anfrage vor? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt?

Antwort vom 09.02.2018
Zitat
die Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" gehört zum Bestand der Bibliothek des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Aufnahme des vom Statistischen Bundesamt übersandten Hefts 1.2017 erfolgte am 17. Februar 2017.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 13. Februar 2018, 13:29
Anfrage bei der Europäischen Kommission per Mail

Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb
Registratur Staatliche Beihilfen
1049 BRÜSSEL
BELGIEN
Fax (32-2) 296 12 42
stateaidgreffe@ec.europa.eu

http://ec.europa.eu/competition/forms/download_de.html

Anfrage
Zitat
Auf meine Anfrage hat deutsches Statistisches Bundesamt geantwortet, dass deutscher Rundfunkbeitrag in der EU-, Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile

"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Ist diese Information bei der Europäischen Kommission vorhanden? Falls ja, welche Stelle hat diese Information an Europäische Kommission übermittelt? Und wann wurde diese Information an Europäische Kommission übermittelt?

Antwort
Zitat
Der Umstand, dass Rundfunkgebühren vor 2013 nicht als Steuer gebucht wurden, ist hier in der Generaldirektion Wettbewerb nicht bekannt gewesen; er hat aber bei der Erwägung, dass es sich hierbei in jedem Fall um eine staatliche Beihilfe handelt, auch keine Rolle gespielt.

Dass sie jetzt als Steuer gebucht werden, bestätigt nur die ursprüngliche Einschätzung der Kommission.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 13. Februar 2018, 15:00
Anfrage bei Bundesministerium der Finanzen über fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/staatliche-statistik-rundfunkbeitrag-1/

Anfrage vom 31.01.2018
Zitat
1.1.2013 wurde in Deutschland für alle eine öffentliche Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt.

Auf Nachfrage beim Statistischen Bundesamt wurde geantwortet, dass "Statistisches Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt".

Außerdem wurde geantwortet: "Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Welche Stelle wurde seit 1.1.2013 beauftragt, die Rolle des Statistischen Bundesamts im Fall der eingeführten öffentlichen Abgabe "Rundfunkbeitrag" zu übernehmen und offizielle staatliche Statistik zu erheben? Vor allem im Lichte, dass der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht wird und alle Steuereinnahmen des Staates in der offiziellen staatlichen Statistik zu erfassen sind.

Antwort vom 13.02.2018
https://fragdenstaat.de/files/foi/83234/IFG-Schreiben_2018_0116136_geschwaerzt.pdf
Zitat
zu Ihrer Frage vom 31. Januar 2018 -

„Welche Stelle wurde seit 1.1.2013 beauftragt, die Rolle des Statistischen Bundesamts im Fall der eingeführten öffentlichen Abgabe ,Rundfunkbeitrag‘ zu übernehmen und offizielle staatliche Statistik zu erheben ? “ -

liegen mir keine Informationen vor. Das Bundesministerium der Finanzen erhebt solche Statistiken nicht.

Ich rege an, sich an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ zu wenden (www.rundfunkbeitrag.de).
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 15. Februar 2018, 13:23
Deutschland in Zahlen. Ausgabe 2017. Stand: April 2017
ISBN 978-3-602-14989-6 (Druckausgabe)
ISBN 978-3-602-45607-9 (E-Book|PDF)

https://www.deutschlandinzahlen.de/fileadmin/diz/content_data/Startseite/Printversion/Deutschland_in_Zahlen_07_2017.pdf

S. 64
Zitat
Kaufkraft der Lohnminute
RundfunkbeitragMenge19912016
PreisArbeitszeitPreisArbeitszeit
EuroStd. / Min.EuroStd. / Min.
1 Monat9,710 / 5717,501 / 1
2016: pro Wohnung, vorher Rundfunkgebühr
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: PersonX am 15. Februar 2018, 16:12
dazu muss aber zum Verständnis die Angabe

Zitat
Kaufkraft der Lohnminute1
[...]


1 Westdeutschland; Berechnungsbasis ist die Nettolohn- u. -gehaltssumme je geleistete Arbeitsstunde: 1960 = 1,29 Euro, 1991 = 10,23 Euro, 2016 = 17,33 Euro (Schätzung); 

Wer das also für sich prüfen will müsste somit den Wert von 1991 ausrechnen und den Wert von 2016 nehmen und für sich ins Verhältnis setzen.

Nettoeinkommen in Euro je Monat
WestOstD

1991

2015

1991

2015

1991

2015
Einpersonen-Haushalte
1032

1709

435

1352

934

1634
  40 Stunden p. Woche bzw. 21 Arbeits Tage a 8 h --> 168h
6,14

10,17

2,59

8,05

5,56

9,73

Diese Schätzung würde bei Einzelpersonen bereits nicht stimmen, denn es wäre fast eine 100% Steigerung zu 2015, schaut man sich die Einkommen im Beispiel auf Seite 63 an, so ist das aber nicht zu erkennen, dass die Einkommen Brutto so stark steigen, unter der Annahme, das ca. 30% vom Brutto abgeht für das Netto.

Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer 1
1Ohne Sonderzahlungen; Vollzeitbeschäftigte;
2 Kredit- u. Versicherungsgewerbe



.
Jahr
.

Produzierendes Gewerbe
 
.
Handel.
Finanzdienstleister 2
West Brutto70% als NettoBrutto70% als NettoBrutto70% als Netto

2015

3911

2737,7

3387

2370,9

4882

3417,4

2016

3992

2794,4

4118

2882,6

4971

3479,7
40h -> 21 Tage a 8h 168
2015

16,30

14,11

20,34
40h -> 21 Tage a 8h 168
2016

16,63

17,16

20,71
Ost

2015

2775

1942,5

2478

1734,6

3803

2662,1

2016

2846

1992,2

2855

1998,5

3921

2744,7
40h -> 21 Tage a 8h 168
2015

11,56

10,33

15,85
40h -> 21 Tage a 8h 168
2016

11,86

11,90

16,34
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 18. Februar 2018, 12:50
RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
Steuer- und Abgabenlast in Deutschland – Eine Analyse auf Makro- und Mikroebene
Endbericht
Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
25. März 2017

http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/rwi-projektberichte/rwi-pb_steuer-_und_abgabenlast.pdf

S. 6-7
Zitat
Das in den VGR ausgewiesene Steueraufkommen umfasst neben den in der Finanzstatistik enthaltenen Steuerarten (ohne – wie später ausgeführt – die Erbschaftsteuer) steuerähnliche Abgaben.

Letztere werden danach abgegrenzt, dass ihnen keine unmittelbare Gegenleistung an die Abgabepflichtigen gegenübersteht. Zu diesen „VGR-spezifischen“ Steuern zählen [...] der Rundfunkbeitrag4 (8,1 Mrd. €) [...] und weitere kleinere Posten5.

4 Der ursprünglich nach Geräten im Haushalt bemessene Rundfunkbeitrag wird seit 2013 von jedem Haushalt erhoben und seitdem in den VGR beim Steueraufkommen erfasst.

5 In den VGR nicht als Steuer gebucht wird die Kirchensteuer (Aufkommen zuletzt rund 11 Mrd. €). Sie wird auch n der vorliegenden Studie nicht zu den Steuern gerechnet, da die Zahlung insofern freiwillig ist, weil die Steuer nur von Kirchenmitgliedern entrichtet wird.
VGR - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

S. 32
Zitat
Unterteilt man die Haushalte weiter nach dem Familienstand, um homogene Vergleichsgruppen zu schaffen, so zeigt sich, dass sowohl bei Singles und Alleinerziehenden, wie auch bei Paaren mit und ohne Kindern die jeweils durchschnittlichen Einkommensbezieher bereits sehr nah an der stärksten Belastung durch Steuern und Abgaben sind. Zu beachten ist dabei, dass diese Berechnungen die tatsächliche Belastung eher unterschätzen dürften, da nicht alle Abgaben bestimmten Einkommensklassen zugerechnet werden können.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 19. Februar 2018, 22:45
Anfrage bei der Europäischen Zentralbank per Mail
statistics@ecb.europa.eu

Frage
Zitat
Auf meine Anfrage hat deutsches Statistisches Bundesamt geantwortet, dass deutscher Rundfunkbeitrag in der EU-, Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

Welche Information hat Europäische Zentralbank dazu, bzw. wie wird der Rundfunkbeitrag bei der Europäischen Zentralbank behandelt?

Antwort
Zitat
The ECB only receives the data as reported by the German Statistical Office to Eurostat (total taxes broken down in two categories - on products and on services), thus if the German Statistical Office reported these amounts as taxes, we are also handling these figures as taxes.

EUROPEAN COMMISSION
EUROSTAT
Luxembourg, 24 September 2014

FINAL FINDINGS
EDP dialogue visit to Germany
26-27 February 2014

http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/3991219/Final-findings-EDP-mission-DE-26-27-February-2014.pdf

S. 31
Zitat
- TV and radio licence fees

Prior to the visit, Eurostat requested a note describing the reform of the system of financing the German public broadcasters and its statistical implications. In the note provided, the Federal Statistical Office presented its methodological considerations pertinent to the case, and concluded that no change to the treatment of the payments and units involved was envisaged in the German national accounts.

Eurostat believed that the classification of the payment levied to finance public broadcasters in Germany (‘Rundfunkbeitrag’), and, consequently, of the broadcasters themselves, should be revisited. Under the new arrangement, all households and business had to contribute to financing of public broadcasters, irrespective of whether they were in fact owners of a TV or radio receiver. Hence, Eurostat found that it would not be correct to continue to record the charges in national accounts as a payment for a service. Given the unrequited and compulsory nature of the payments their classification as taxes seemed to better reflect their economic nature. As a consequence, the payments would not be included in the calculation of sales for the market/nonmarket test when deciding the sector classification of the broadcasters and the classification of the entity collecting the payments could also be affected.

In this context, Eurostat took note of the view of the Federal Statistical Office that government did not control the broadcasters. Therefore, the broadcasters could not be considered as public sector units, and be classified to the general government sector. For this reason, the option of classification of the payments to finance the broadcasters as taxes was discounted by the Federal Statistical Office, given that, under ESA, taxes constituted a type of revenue pertinent to government entities. The Federal Statistical Office recalled that the level of the charges in Germany was fixed not by government but by an external, independent body and that the scheme operated entirely independently of government.

Eurostat stated that given that the types of charges could be imposed only under legislation, government could be deemed to levy taxes earmarked for financing the operation of the broadcasters. Similar arrangements were encountered in other Member States, and in such cases government revenue and related expenditure were imputed by national statistical institutes, following the option of re-routing according to the ESA guidance on rearranged transactions. The approach did not impact on EDP deficit and debt measurement; notwithstanding, in Eurostat’s view, it ensured comparability of estimations of tax burden across the EU Member States.

The Federal Statistical Office explained that it was not clear whether the system would be retained in its existing form given the upcoming court cases challenging the obligation to pay the contribution. Moreover, in the opinion of the Federal Statistical Office, the transactions depicted in the national accounts should be recorded as they were perceived by parties to a transaction and should remain as close as possible to actual cash flows. In addition, in the view of the Federal Statistical Office, neither ESA95 nor ESA 2010 request an extensive use of the rearrangement of transactions. ESA 2010 paragraph 1.72 says that in principle transactions are recorded in the same way as they appear to the institutional units involved and only some transactions are rearranged, i.e. ESA is clear regarding the scale of carrying out the rearrangement of transactions. Finally, the Federal Statistical Office stated that the ESA guidance on rerouting was implemented in the German accounts only where some impacts on EDP deficit or debt arose from a given transaction.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 21. Februar 2018, 11:04
Anfrage über fragdenstaat.de bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer-4/

Anfrage vom 01.02.2018
Zitat
[...] Wie berücksichtigt Bundesministerium für Arbeit und Soziales in ihrer Arbeit diese Änderung seit 2013 in der offiziellen Statistik: Rundfunkgebühr bis 2012 = Kauf des privaten Haushalts, Rundfunkbeitrag ab 2013 = Steuereinnahme des Staates?

Antwort vom 21.02.2018
Zitat
In den vom BMAS veröffentlichten amtlichen Statistiken (offiziellen Statistiken) zum Bespiel für die Träger der Deutschen Rentenversicherung oder die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung werden Rundfunkgebühren als Erhebungs- oder Aufbereitungsmerkmale nicht berücksichtigt.

Im Rechnungswesen der Sozialversicherungsträger werden Rundfunkbeiträge berücksichtigt und zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung in der Kontenklasse 7 gebucht (vgl. hierzu: Kontenrahmen für die Träger der Deutschen Rentenversicherung).
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Sylphe am 21. Februar 2018, 15:56
Hallo
ich hab heute morgen eine Anfrage an das Bayerische Landesamt für Steuern gestellt.

Das kam als Antwort zurück

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen allgemein und unverbindlich Folgendes mitteilen:

Der Rundfunkbeitrag ist in der Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Diese sind gemäß Rundfunkstaatsvertrag im öffentlichen Auftrag tätig. Der Rundfunkbeitrag wird eingezogen durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Nähere Einzelheiten zum Rundfunkbeitrag finden Sie z.B. hier. Der Rundfunkbeitrag gehört zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben. Bei den öffentlich-rechtlichen Abgaben unterscheidet man zwischen Steuern (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung AO) und sonstigen Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zinsen, Sonderabgaben, Geldstrafen und Geldbußen sowie sonstige Ungehorsamsfolgen wie etwa Auflagen nach § 153a StPO, Zwangsgelder oder Ordnungsgelder). Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
 
Volljährige Privatpersonen zahlen derzeit je Wohnung einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 €. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben. Privatpersonen können den Rundfunkbeitrag im Regelfall steuerlich bei der Einkommensteuer nicht geltend machen, da er grundsätzlich zu den steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz – EStG) gehört. Auch ein Abzug des Rundfunkbeitrags nach § 35a EStG kommt nicht in Betracht, da es sich insofern um keine haushaltsnahe Dienstleistunghandelt. Bei Privatleuten kommt eine steuerliche Berücksichtigung des Rundfunkbeitrags somit nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. So können z.B. im Rahmen einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) u.a. die Kosten der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, zu denen auch der Rundfunkbeitrag gehört, bis zu 1.000 € monatlich steuerlich abgesetzt werden.

Unternehmen und Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge. Für Unternehmer handelt es sich um Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).

Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen etwas weiter.

Des weiteren ging eine Anfrage an das Bayerische Landesamt für Statistik:

Die Antwort dazu:

der Rundfunkbeitrag ist nicht Gegenstand der amtlichen Statistik.

Den aktuellen Geschäftsbericht finden Sie im Internet: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

Weitere Informationen zu dieser Thematik liegen uns leider nicht vor.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Sylphe am 21. Februar 2018, 15:59
Ich finde es schon merkwürdig, dass selbst von Ministerien und öffentlichen Stellen die gleichen Floskeln wie beim Beitragsservice selbst kommen.
Ich werde eine weitere Anfrage noch an die erste Stelle schreiben.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: ope23 am 21. Februar 2018, 17:38
Mich wundert das nicht. Der ängstliche Beamte, der eine Antwort verfassen muss, wird nach der großzügig von den Schergen undercover bereitgestellten Textvorlage Argumentationshilfe greifen.

Dass eine öffentlich-rechtliche Institution derart massiv Behörden, Amtspersonen, Beliehene und Verwaltungsgerichte unterwandert und täuscht, dürfte in der deutschen Geschichte ohne Beispiel sein.

(In den dunklen Zeiten, an die man zur Entgegnung vielleicht denken mag, hat man nicht unterwandert, sondern für jedermann sehr sichtbar agiert.)


Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Sylphe am 22. Februar 2018, 16:50
Ich finde den fast eins zu eins Wortlaut sehr interessant. Selbst denken anscheinend nicht gern gesehen.

Ich werde die Fragerunde etwas ausweiten um genauere Details zu dem ganzen zu bekommen.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pinguin am 22. Februar 2018, 19:16
Ich finde es schon merkwürdig,
Ich nicht, denn sie haben ein Amt und keine Meinung. Man könnte auch den bekannten Spruch einsetzen, der da lautet: "Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing'".

Was bitte soll ein Landesbeamter tun, wenn er das ihm vorgesetzte Bundesrecht zitiert, aber als Landesbeamter für das Land tätig ist, sich im Grunde also für Landesinteressen einzusetzen hat, sich aber auch dann nicht über das ihm vorgesetzte Bundesrecht hinwegsetzen darf, wenn es dem Landesinteresse entgegensteht?

Da entstehen schon mal Loyalitätskonflikte, die dann eben dazuführen, daß vorgesetztes Recht lediglich kommentarlos wiedergegeben wird.

Mehr als diese Aussage

Zitat
Steuern sind nach § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichen-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft
braucht man allerdings in Verbindung zu EuGH C-337/06 nicht, um zu wissen, daß sowohl Rundfunkbeitrag als auch Rundfunkgebühr eine Steuer sind, weil im europäischen Recht alles eine Steuer ist, wo der Staat dem Bürger eine Leistung vorschreibt und es nicht auf das aktive Zutun des Bürgers ankommt, daß diese Zahlung als zusätzliche Zahlung infolge einer Handlung des Bürgers entsteht.

Die Rundfunksteuer ist dabei sogar die einzige Steuer, die gesamtsummenmäßig nicht vom Bürger beeinflusst werden kann, außer über die totale Zahlungsverweigerung.

Zitat
Selbst denken anscheinend nicht gern gesehen.
Kommt darauf an, in welchem hierarchischen Level des Staates und seiner Wirtschaft Du eingebunden bist.

Bist Du Staatenlenker, also Chef des Ganzen, ist es oberstes Gebot für Dich, daß die Leute selber denken, weil Du erstens selbst nicht alles berücksichtigen kannst, damit auch nicht frei von Fehlentscheidungen bist und zweitens eine erfolgreiche Wirtschaft, eben wegen erstens, nicht auf jenen gründet, die nur nachplappern.

Würden sie alle an der Realisierung des grenzenfreien, europäischen Binnenmarktes mitwirken, sowohl Bedeutung als auch Tragweite dessen erkennen, diesen auch nach außen schützen, würde es sehr vermutlich allen erheblich besser gehen.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 24. Februar 2018, 18:22
Anfragen bei Eurostat über Portal: https://ec.europa.eu/eurostat/xtnetassist//login.htm
Man wollte herausfinden, welche Daten genau dort übermittelt werden. Das der gesammelte Rundfunkbeitrag in Steuern enthalten ist, und so nach Eurostat gemeldet wird, weiß jetzt wohl jeder.

Man beachte, dass es keine offizielle staatliche Statistik zu Rundfunkbeiträgen existiert. Weder auf Landes-, Bundes-, bzw. EU-Ebene. Deswegen ist es fraglich, welche "Statistik-Daten" (die es offiziell nicht gibt) EU-Stelle Eurostat gemeldet werden.

Da es keine Statistik gibt, ist es jetzt ersichtlich, warum man bei Rundfunkbeiträgen immer so rechnet: +/- 1-3 Milliarden.
Die Sperrkonten, auf denen der "überflüssige" Rundfunkbeitrag liegt, kann man auch als Unterstützung der Banken ansehen.

Anfrage
Zitat
ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information:

Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html

"Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt."

Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?

Antwort
Zitat
Leider gibt es bei Eurostat diesbezüglich keine Informationen.

Anfrage (diese Anfrage ist wichtig, da obwohl Rundfunkbeitrag in der Statistik als Steuer gebucht wird, wird der Rundfunkbeitrag mit Einkommensteuer belegt, d.h. der Staat erhebt Steuer auf Steuer)
Zitat
Rundfunkbeitrag gehört zum zu versteuerndes Einkommen und wird somit versteuert. D.h., der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk erzeugt bei allein wohnenden Person Mindestausgaben in dieser Höhe: 210 Euro Rundfunkbeiträge pro Jahr + Steuer auf diese Summe.

Die Länder haben die Abgabe "Rundfunkbeitrag" eingeführt und der Staat kassiert dann auch noch Steuer auf diese Abgabe.

Wie ist diese Situation in der Statistik abgebildet? Welche Informationen haben Sie zum Thema "Einkommensteuer auf Rundfunkbeitrag"?

Antwort
Zitat
Eurostat hat dazu keine Daten.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Sylphe am 27. Februar 2018, 16:14
Hallo
habe heute die Antwort vom Bayerischen Landesamt für Steuern auf meine Rückfrage erhalten:

Sehr geehrte,

nach Rückfrage beim zuständigen Referat in unserem Hause kann ichIhnen leider keine Auskünfte über konkrete Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag geben.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat - als Unterbehörde des Finanzministeriums - nur Zugriff auf Abgaben, die im steuerlichen Bereich entstanden sind und durch uns vereinnahmt werden.

Die Rundfunkgebühren werden durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vereinnahmt und fließen ausschließlich den öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten zu und werden auch nur von diesen verwendet. Die Erfassung erfolgt daher ebenfalls in deren Büchern bzw. bei der vereinnahmenden Stelle (https://www.rundfunkbeitrag.de/).

Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem ein kleines Stück weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: noGez99 am 27. Februar 2018, 16:31
Zitat
fließen ausschließlich den öffentlich- rechtlichen Sendeanstalten zu
Und wieder Fake News! Die Landesmedienanstalten werden auch (rechtswidrig) durch den Rundfunkbeitrag finanziert.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: cleverle2009 am 27. Februar 2018, 17:00
Hallo
habe heute die Antwort vom Bayerischen Landesamt für Steuern auf meine Rückfrage erhalten:


Der Ansprechpartner wäre für diese Anfrage die bayerische Staatskanzlei.
Der Erfolg wäre jedoch auch dann nicht gegeben.
Denn schon die Abgeordneten klagen über die mangelnde Auskunftsfreude.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-wenn-die-staatsregierung-die-auskunft-verweigert-1.3855780

Die CSU interessieren die Gesetze nicht.
Die CSU hat dort überall die Mehrheit und die nutzen das gewissenlos aus.

Sehr gut ist das in folgendem thread erfahrbar.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.msg120850.html#msg120850

und

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25383.0.html

selbst die Kritik von Prof. Piazolo (Freie Wähler) führte nicht zu einer Überprüfung.

https://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=53&view=fit

enthalten in

https://www1.bayern.landtag.de/webangebot1/dokumente.suche.maske.jsp?DOKUMENT_TYPE=SIMPLE&STATE=SHOW_RESULT&SHOW_REDNER=25233&VORL_ID=25131&ERW_PLPR=&REL_DOCS=false&DETAILS=FALSE#LASTFOLDER
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 05. März 2018, 10:32
Anfrage beim Statistischen Bundesamt bezüglich der Höhe der Rundfunkbeiträge seit 1.1.2013 per Mail

Antwort vom 05.03.2018
Zitat
Noch als Nachtrag, möchten wir Ihnen die Steuereinnahmen aus dem VGR-Konzept, wo u. a. die Rundfunkgebühren (Ländersteuern) aufgeführt werden, übermitteln.
Beachten Sie bitte, dass die übersandte EXCEL-Tabelle aus mehreren Datenblättern (Staat, Bund, Länder und Gemeinde) besteht.

Daten aus Excel-Tabelle (Datenblatt Ld - Länder)
Zitat
11 Steuereinnahmen des Staates nach Steuerarten
11.3 Länder insgesamt
Mrd. €
Gegenstand der Nachweisung201220132014201520162017
Rundfunkgebühren von Unternehmen 0,7070,7660,7480,7410,735
Rundfunkgebühren von privaten Haushalten 6,9757,5587,3837,3187,258
...
Steuereinnahmen insgesamt223,496239,861250,318265,429286,405300,244

Überprüfung beim Jahr 2013 mit BS-Geschäftsbericht 2013:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
S. 7
Zitat
Erträge aus Rundfunkbeiträgen 7.681,2 Mio. €
Daten aus der Tabelle: 0,707 (Unternehmen) + 6,975 (Haushalten) = 7,682 Mrd. €

S. 8 dieses Geschäftsberichts offenbart die immer wiederholende Lüge, dass sich nichts geändert hat.
Zitat
Nach einer zunehmend kritischen Ertragsentwicklung in den Vorjahren haben sich die Rundfunkbeitragserträge nach der Umstellung auf die neue Rundfunkfinanzierung wieder positiv entwickelt. Die Gesamterträge sind von 7.492,5 Mio. € im Jahr 2012 um 188,7 Mio. € auf 7.681,2 Mio. € im Jahr 2013 gestiegen.

Da sich der Anknüpfungspunkt des Rundfunkbeitrags im Vergleich zur gerätebezogenen Rundfunkgebühr verändert hat, ist ein direkter Vergleich zu den im Vorjahr gemeldeten Sachverhalten nicht mehr möglich.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 06. März 2018, 17:41
Anfrage über fragdenstaat bei Deutscher Bundesbank
https://fragdenstaat.de/anfrage/offizielle-statistik-rundfunkbeitrag-ist-steuer-14/

Antwort vom 6.03.2018
Zitat
Diesbezüglich können wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Bundesbank die von Ihnen übermittelten Ausführungen des Statistischen Bundesamtes zur Verbuchung des Rundfunkbeitrags als Steuer seit 2013 bestätigen kann und die Sachlage in den zitierten Textauszügen zutreffend beschrieben ist. Da der Rundfunkbeitrag als nichtfinanzielle Transaktion abgebildet wird, ist er vom Statistischen Bundesamt, und nicht der Deutschen Bundesbank, in der VGR zu verbuchen.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 16. März 2018, 08:58
Anfrage vom 19.02.2018 beim Statistischen Bundesamt bezüglich Sperrkonten per fragdenstaat.de
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-sperrkonten/

Anfrage
Zitat
ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information:

Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html

"Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt."

Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?

Antwort vom 16.03.2018
Zitat
In diesem Zusammenhang verweisen wir Sie an unseren IFG-Bescheid im Verfahren 187. In diesem heißt es:

dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt.

Zusätzlich verweisen wir auf unseren Bescheid im Verfahren 190, in dem wir ausführten, dass Nutzerzahlen (weder inländische noch ausländische) oder sonstige Informationen zu Beitragszahler-Gruppen von uns nicht erhoben werden.

Da uns keine Informationen zu Ihrer Frage vorliegen können wir Ihnen diese leider nicht beantworten.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 29. August 2018, 12:10
Antwort vom Statistischen Bundesamt - 29.08.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkunternehmen-zdf-und-deutschlandradio/
Zitat
Eurostat hat jüngst (im Juli dieses Jahres) entschieden, dass die öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland dem institutionellen Sektor Staat zuzuordnen sind). Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die öffentlichen Rundfunkanstalten daher baldmöglichst, zur nächsten umfassenden Revision im Sommer 2019, dem Sektor Staat zuordnen.

Die zugrundeliegende Entscheidung von Eurostat finden Sie unter folgendem link:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/8683865/Advice-2018-DE-Sector-classification-of-the-DE-public-broadcasting-agencies.pdf/58f841a7-4681-4a18-9908-b672a663710b

Hier wird von Eurostat auch darauf hingewiesen werden, dass eine Finanzierung über Zwangsabgaben nicht automatisch zu einer Zuordnung zum Sektor Staat führen muss.

Das von Ihnen dargestellte Fazit, wonach ein einzelnes Kriterium (Grad der Finanzierung) für eine Sektorzuordnung ausreichen sollte, wird von Eurostat also nicht geteilt. Eurostat ist jedoch der Überzeugung, dass  eine überwiegende Zahl von Indikatoren für eine Zuordnung der öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zum Sektor Staat spricht (siehe Seite 13 des Eurostat-Advice).
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: Gee am 29. August 2018, 13:03
 In der Entscheidung von Eurostat heißt es wie folgt:

Zitat
3.  CONCLUSION

The  TV  user  payments  are  taxes  in  national  accounts.  In  Eurostat's  view,  this  was  already  the case before the change in the system  at the beginning of the year 2013.

Aber das stimmt nicht, denn nicht jeder TV-Nutzer zahlt und seit 2013 müssen auch Nicht-Nutzer zahlen!
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: muuhhhlli am 29. August 2018, 14:37
Antwort vom Statistischen Bundesamt - 29.08.2018
Die zugrundeliegende Entscheidung von Eurostat finden Sie unter folgendem link:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/8683865/Advice-2018-DE-Sector-classification-of-the-DE-public-broadcasting-agencies.pdf/58f841a7-4681-4a18-9908-b672a663710b

daraus auf Seite 5

Zitat
Die Kommission zur Bestimmung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF)

Derzeit wird KEF von Destatis im Sektor Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11) klassifiziert, der bedeutet, dass die Einheit eine institutionelle Einheit und ein Marktproduzent ist. Im Rahmen des EDP-Standard-Dialogbesuchs von 2018 nach Deutschland äußerte sich Eurostat Zweifel daran, dass die KEF eine institutionelle Einheit ist - dh eine echte Entscheidungsautonomie hat.

KEF hat 16 Mitglieder, alle delegiert von den Ministerpräsidenten der Länder. Es scheint, dass die Aktivität von Mitglied der KEF zu sein, ist nur eine Nebenaktivität der Mitglieder. Alle Mitglieder haben ein anderer Beruf; Die Kommission umfasst ua. Präsidenten der regionalen Rechnungshöfe oder Leiter von Universitätsabteilungen. Das Büro, einschließlich Logistik wie E-Mail-Server, von
KEF befindet sich in der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Eurostat bat um weitere Informationen Informationen über KEF in Bezug auf die Erfüllung der Kriterien für eine institutionelle Einheit.

Ungeachtet des Vorstehenden ist Eurostat der Auffassung, dass, selbst wenn man annimmt, dass die KEF die Merkmale einer institutionellen Einheit, sollte es dennoch in den allgemeinen eingestuft werden Regierungssektor, auf der Grundlage seiner Tätigkeit - das kann nicht als "Markt" betrachtet werden.

KEF wird durch den Staatsvertrag über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen. Seine Aufgaben sind die Berechnung des Finanzierungsbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und damit die Empfehlung der Höhe der Nutzungsentgelte sowie die Bewertung der Einhaltung der Artikel 1 Absatz 3 des Staatsvertrages über die Finanzierung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinsichtlich der Bestimmung, dass die Rundfunkanstalten nur dann Kredite aufnehmen dürfen, wenn sie mit Investitionen in die für die Erbringung der Rundfunkdienste erforderlichen Vermögenswerte verbunden sind.

......

Es scheint Eurostat zu sein, dass die Regierung eine Regulierungsaufgabe mit beigefügter Autorität delegiert hat über die Rundfunkanstalten zu KEF. Autorität über andere institutionelle Einheiten zu haben, ist Charakteristisch für echte "Regierungseinheiten" gemäß ESVG 2010. ESA 20.06 definiert echte "Regierungseinheiten" als Einheiten, die " juristische Personen, die durch politischen Prozess gegründet wurden, die legislative, gerichtliche oder exekutive Autorität über andere institutionelle Einheiten innerhalb eines gegebenen Bereich.

Außerdem wird KEF durch eine Steuer finanziert. Die Finanzierungsquelle sind die Benutzerzahlungen für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Daher ist es auch ein Nichtmarktproduzent.

Jetzt hör ich auf weiteres zu kommentieren. Es reicht - die Fake News in der Tagesschau - wenn dort verkündet wird, was die KEF vorgeschlagen und beschlossen habe usw.. Das sind doch Argumente die man den Richtern an unserem höchsten Gericht in Karlsruhe unter die Nase reiben sollte.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 01. September 2020, 01:33
Neues: Die Rundfunkgebühr/der Rundfunkbeitrag werden ab dem Jahr 1991 im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuern dargestellt.

WISTA - Wirtschaft und Statistik 5/2019
https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/05/wista-052019.pdf?__blob=publicationFile
S. 78
Zitat
Mit Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrags zum 1. Januar 2013 wurde der Rundfunkbeitrag (anstelle der Rundfunkgebühr) eingeführt. Damit ist die Zahlung von Rundfunkbeiträgen nicht mehr an den Besitz eines entsprechenden Gerätes, sondern an den Haushalt beziehungsweise die Betriebsstätte gekoppelt. Der Rundfunkbeitrag erfüllt im Sinne des ESVG 2010 – präzisiert durch die Vorschriften des Handbuchs zu Defizit und Schuldenstand 2016 (Manual on Government Deficit and Debt 2016) – den Tatbestand einer Steuer, da er je Haushalt beziehungsweise Unternehmen erhoben wird und somit nicht von der Höhe der Gegenleistung abhängt. Gemäß eines Hinweises (Advice) des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) aus dem Jahr 2018 handelt es sich auch bei der vor dem 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkgebühr um eine Steuer im Sinne des ESVG 2010. Somit werden ab der VGR-Generalrevision 2019 die Rundfunkgebühr/der Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 1991 im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuern dargestellt.

Insgesamt beliefen sich die VGR-spezifischen Steuern im Jahr 2018 auf 11,8 Milliarden Euro. Nach dem Rundfunkbeitrag mit 7,9 Milliarden Euro bildeten die steuerähnlichen Einnahmen (1,6 Milliarden Euro) sowie die Emissionsberechtigungen (1,5 Milliarden Euro) die größten Positionen.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: boykott2015 am 23. September 2020, 09:00
Der Finanzausgleich wird statistisch nicht erfasst.

Statistische Erfassung des Finanzausgleichs (Rundfunkbeitrag) [#196481]
Datum 2. September 2020 14:45
An Statistisches Bundesamt
https://fragdenstaat.de/a/196481

Frage
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer dargestellt.

Der in größeren Bundesländern gesammelte Rundfunkbeitrag bleibt allerdings nicht komplett im Bundesland, stattdessen wird ein Teil des Rundfunkbeitrags an 2 kleine Landesrundfunkanstalten überwiesen.

Information von ARD zum Finanzausgleich:

"Am 18. 9. 2013 wurde der Finanzausgleich neu geordnet. Die bislang bis Ende 2014 befristeten Kooperationsleistungen an Radio Bremen und den SR sollen überwiegend in Geldleistungen gewandelt und dauerhaft gewährt werden, insgesamt 16,4 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich bekommen die beiden Sender freiwillige Finanzausgleichsleistungen von je 5 Millionen Euro jährlich für 2015 und 2016. Diese Unterstützung erbringen die fünf großen ARD-Sender BR, MDR, NDR, SWR und WDR gemeinsam."

Wie wird der Finanzausgleich (Rundfunkbeitrag) statistisch erfasst?

Antwort
Zitat
Sie haben zu Ihren Fragen zum den Rundfunkbeiträgen bereits am 21.12.22017 einen IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30179) von uns erhalten. In diesem Bescheid haben wir Ihnen Folgendes erläutert. "Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Weiterhin haben Sie am 31.01.2018 einen weiteren IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30187) erhalten, in dem wir Ihnen erläutert haben, "dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht."

Diese Informationen sind weiterhin gültig. Wir können Ihnen nichts anderes zum Thema Rundfunkbeiträge mitteilen, da wir hierzu keine Daten erfassen.
Titel: Re: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert
Beitrag von: pjotre am 23. September 2020, 11:02
Dank an den Aufklärer  @boykott2015. Soeben wurde ein Sammelgutachten "Rechsfehler bie ARD, ZDF etc." wie folgt erweitert: (1 von nun rund 400 Seiten)
 
Zitat
FTE3.   Die Statistik des Länder-Finanzausgleiches ist zu erweitern um die ARD-Transfers.

a) Der Bürger will es wissen:
von September 2020 an das Statistische Bundesamt
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/196481

b1) Frage:
"Der Rundfunkbeitrag ist im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer dargestellt. Der in größeren Bundesländern gesammelte Rundfunkbeitrag bleibt allerdings nicht komplett im Bundesland, stattdessen wird ein Teil des Rundfunkbeitrags an 2 kleine Landesrundfunkanstalten überwiesen.

Information von ARD zum Finanzausgleich:
'Am 18. 9. 2013 wurde der Finanzausgleich neu geordnet. Die bislang bis Ende 2014 befristeten Kooperationsleistungen an Radio Bremen und den SR sollen überwiegend in Geldleistungen gewandelt und dauerhaft gewährt werden, insgesamt 16,4 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich bekommen die beiden Sender freiwillige Finanzausgleichsleistungen von je 5 Millionen Euro jährlich für 2015 und 2016. Diese Unterstützung erbringen die fünf großen ARD-Sender BR, MDR, NDR, SWR und WDR gemeinsam.'

b2) Wie wird der Finanzausgleich (Rundfunkbeitrag) statistisch erfasst?" (Ende des Zitats der Frage.)

c) Die Antwort des Statistischen Bundesamts:

"Sie haben zu Ihren Fragen zum den Rundfunkbeiträgen bereits am 21.12.22017 einen IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30179) von uns erhalten. In diesem Bescheid haben wir Ihnen Folgendes erläutert.
'Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt.'

Weiterhin haben Sie am 31.01.2018 einen weiteren IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30187) erhalten, in dem wir Ihnen erläutert haben, 'dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht.'

Diese Informationen sind weiterhin gültig. Wir können Ihnen nichts anderes zum Thema Rundfunkbeiträge mitteilen, da wir hierzu keine Daten erfassen. " (Ende des Zitats der Antwort.)

d) Schlussfolgerungen: Finanzausgleich zu berichtigen?
(1) Die Rundfunkabgabe wird bundesrechtlich als Steuer angesehen - so jedenfalls beim Statistischen "Bundes"-Amt.
(2) Dennoch wird sie beim Finanzausgleich der Bundesländer nicht erfasst (also nicht angerechnet auf das parlamentarisch zugebilligte Volumen).
(3) Ist das Unterlassen von Anrechnung ein finanzieller Rechtsverstoß der Zuständigen der Landesregierungen??

Vorstehend ist der Beleg der Fehlerhaftigkeit der Berechnung des Finanzausgleiches? Müssten diese Beträge - wohl richtig gesehen immerhin knapp 30 Millionen Euro pro Jahr - nicht eingehen als anrechenbare Teile des Länderfinanzausgleiches?

Ein fehlendes Gesetz der statistischen Erfassung darf ja wohl nicht zur Unterbindung von buchhalterischer Erfassung führen?
Das Fehlen von amtlicher Statistik über etwas darf ja wohl nicht zur Überschreitung von parlamentarisch und damti verbindlich angeordneten Zahlungs-Obergrenzen führen?