@pinguin: ich bin immer noch davon überzeugt, dass der sogn. Rundfunkbeitrag auch unter Berücksichtigung rein nationaler, deutscher Gesetze zu knacken ist. Und zwar genau deshalb, weil er eine Steuer ist. Dieser Charakter wurde in allen Gutachten, die die Finanzierung via "Beitrag" betrachten, heraus gearbeitet. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass für einen Beitrag die Gegenleistung zu gering ist, so übrigens schon Jarass 2007 für die ARD, und der Anknüpfungspunkt Wohnung, bzw. wie @seppl richtig bemerkt, "wohnen", nicht sachgerecht ist. Strassenausbaubeiträge werden ja auch nicht gefordert, weil man atmet.
Trifft das Argument "Steuer" zu, woran ich keinen Zweifel habe, so ist die Feststellung, dass der sogn. Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, unvermeidlich. Die Klassifizierung durch die Statistik ist zwar nett, ersetzt aber nicht die Würdigung der Abgabe auf der Basis bestehenden Rechts. Man kann natürlich feststellen, dass die Statistiker ehrlicher sind als Politik und Gerichte. Auch wenn diese das letztlich genau deshalb machen, weil die EU den Charakter der Abgabe richtig erkannt hat und entsprechende Vorgaben macht. Folglich ist die Klassifizierung ein weiteres Indiz dafür, dass die Verfassungsbeschwerden überwiegend richtig argumentieren, jedenfalls soweit sie den sogn. Beitrag Verfassungswidrigkeit attestieren, weil er eben kein Beitrag sondern eine Steuer ist.
Ich bin davon überzeugt, dass auch den Erfindern der Abgabe auf "wohnen" und den Sendern völlig klar ist, dass die Kritiker des sogn. Rundfunkbeitrags richtig liegen. Immerhin hat das bis kurz vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags auch die Landesregierung in Thüringen so gesehen. Für ihren Meinungswechsel ist sie die Begründung m. W. schuldig geblieben. Es vermutlich auch kein Zufall, dass man die geänderte Finanzierung nicht der EU vorgelegt hat. M. E. handelt es sich um bewussten Rechtsbruch.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.