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Autor Thema: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert  (Gelesen 26625 mal)

b
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In der europäischen Statistik klassifiziert man den Rundfunkbeitrag als Steuer:

Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA2010. Germany.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf

S. 129
Zitat
The radio and TV charge paid under this new scheme has to be considered as tax payment according to ESA2010.

Es wurde das Statistische Bundesamt befragt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/eurostat-esa2010-rundfunkbeitrag/

Frage:
Zitat
Wie man aus der Zitat entnehmen kann, wird in der europäischen Statistik nach ESA2010 der Rundfunkbeitrag als Steuerzahlung betrachtet.

Frage: betrachtet Statistisches Bundesamt den Rundfunkbeitrag auch als Steuerzahlung gemäß europäischen Vorgaben? Ich bitte um nähere Informationen.

Antwort:
Zitat
Wie in der zitierten Quelle schon ausgeführt wurde, wird der Rundfunkbeitrag in den VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) konzeptgemäß tatsächlich als "Steuer" gebucht.
Dies findet sich beispielsweise auch in WiSta 1/2017, S. 17
(https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile)

"Rundfunkbeitrag ab 2013

In Deutschland gibt es sowohl öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als auch privatrechtliche Sender, die sich unterschiedlich finanzieren. Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren (einschließlich TV-Gebühren), die sich am Vorhandensein von Fernseh- und Rundfunkgeräten in einem Haushalt oder Unternehmen orientierten. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt: Die von privaten Haushalten gezahlten Rundfunkgebühren waren Konsumausgaben der privaten Haushalte, die von Unternehmen gezahlten Rundfunkgebühren stellten Vorleistungskäufe dar.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss, unabhängig vom Vorhandensein der TV- und Rundfunkgeräte – also sogar, wenn kein Gerät vorhanden ist. Unternehmen und andere Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag je nach Anzahl der Betriebsstätten und der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte im Jahr. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben). Damit erzielen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Umsätze aus Rundfunkleistungen mehr und werden zu Nichtmarktproduzenten, die sich überwiegend über öffentliche Abgaben finanzieren. Daher werden sie ab 2013 nicht mehr als Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, sondern als „private Organisationen ohne Erwerbszweck“ im Sektor S15 klassifiziert. Ihr Produktionswert wird ab 2013 entstehungsseitig über die angefallenen Kosten ermittelt. Auf der Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts erhöhen sich ab 2013 die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, während sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringern.

Neben der Entstehungs- und Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts ist auch die Verteilung betroffen: Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Somit sind die Änderungen 2013 belegt: die LRAs wurden von Sektor S11 zu Sektor S15 verschoben. Der neue Rundfunkbeitrag wird zunächst als Steuereinnahme des Staates und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt. Dagegen waren die Rundfunkgebühren früher als Verkauf einer Dienstleistung gebucht.

Ja, ja, es hat sich nichts geändert. Die Einführung der Rundfunkbeitrags 2013 hat zur umfangreichen Änderung in der offiziellen Statistik geführt.


Edit DumbTV:
Thema präzisiert


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Antwort:
Zitat
Wie in der zitierten Quelle schon ausgeführt wurde, wird der Rundfunkbeitrag in den VGR (Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) konzeptgemäß tatsächlich als "Steuer" gebucht.
Dies findet sich beispielsweise auch in WiSta 1/2017, S. 17
(https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile)
[...]

In der in der Antwort referenzierten WiSta-Ausgabe 1/2017 (PDF) findet sich auf Seite 42-43 (PDF 44-45/136) noch ein weiterer Abschnitt zum Thema RF-Beitrag und der dazugehörigen Auffassung des Statistischen Bundesamtes:
Zitat
Aktuelle Diskussion mit Eurostat

Die Vorschriften zur Sektorzuordnung werden aus verschiedenen Gründen regelmäßig von Eurostat weiterentwickelt. Derzeit steht die sektorale Zuordnung von öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie Krankenhäusern im Fokus.

Anfang 2013 wurde die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt, der für jede Wohnung pauschal zu entrichten ist. Aufgrund der Regeln in der Ausgabe 2016 des Handbuchs zum Defizit und Schuldenstand des Staates ist dieser Rundfunkbeitrag nicht mehr als Umsatz, sondern als Steuer einzustufen. Für die Jahre ab 2013 [15] wird daher der Rundfunkbeitrag in den VGR wie eine Steuer an den Staat behandelt. Infolgedessen werden die Rundfunk- und Fernsehanstalten zu Nichtmarktproduzenten, da sie sich nun nicht mehr überwiegend durch Umsätze finanzieren, sondern ihre Kosten mehrheitlich durch Transfers vom Staat decken. Nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten selbst keine staatlich kontrollierten Einheiten, da die Entscheidungsgremien (Rundfunkrat) dieser Einheiten überwiegend nicht durch staatliche Stellen besetzt werden. Demnach sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht dem Sektor Staat zugeordnet, sondern den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck. Es ist derzeit noch offen, ob diese Sichtweise von der EU-Kommission (Eurostat) geteilt wird. [...]

[15] Mit der Ratifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags durch die 16 Bundesländer wurde der Rundfunkgebührenstaatsvertrag abgelöst und damit zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt.

Mag mir 'mal jemand dieses "Geschwurbel" erklären? Was würde denn dann aus diesen komischen "Festsetzungsbescheiden" der LRAen, etc.?

(Ist das Thema hier schon wieder: "The best from all worlds"...?)


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Mag mir 'mal jemand dieses "Geschwurbel" erklären? Was würde denn dann aus diesen komischen "Festsetzungsbescheiden" der LRAen, etc.?
Alles, was ÖRR und deren Helfershelfer in Verwaltung und Gericht in Relation zu anderen Personen tun, entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage.

Steuerrecht ist Bundesrecht, und
Zitat
privaten Organisationen
haben ganz sicherlich keine hoheitlichen Befugnisse.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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WISTA - Wirtschaft und Statistik 3/2016
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2016/03/Wista_3_2016.pdf?__blob=publicationFile
S. 101
Zitat
Ein aktuelles Beispiel ist die Behandlung des novellierten Rundfunkbeitrags. Dieser soll nach neuester Auslegung aufgrund des Zwangscharakters als Steuer behandelt werden (keine “Opt-out”-Option). Da Steuern aber nur an den Staat entrichtet werden können, werden gleichzeitig Transferleistungen an die Rundfunkanstalten unterstellt, die dann künftig als Nichtmarktproduzenten im Sektor Private Organisationen ohne Erwerbszweck nachgewiesen werden sollen. Bisher wurde der Rundfunkbeitrag als Entgelt (Verkauf) für bereitgestellte Dienstleistungen behandelt und die Anstalten folglich als Markproduzenten klassifiziert.
keine “Opt-out”-Option [von engl. "opt out": sich heraushalten]

WISTA - Wirtschaft und Statistik 5/2016
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2016/05/Wista_5_2016.pdf?__blob=publicationFile
S. 54
Zitat
Die sonstigen direkten Steuern sind im ersten Halbjahr 2016 mit +0,2% leicht angestiegen. Darin ist ab 2013 nun der neu gestaltete Rundfunkbeitrag, den private Haushalte leisten, berücksichtigt; der Rundfunkbeitrag der Unternehmen wird als sonstige Produktionsabgabe behandelt.

"nach neuester Auslegung aufgrund des Zwangscharakters als Steuer behandelt werden". Um welche Auslegung geht es? Um diese:

Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA2010. Germany.
December 2015
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VGR/EUStabilitaetspakt/Tabellen/EurostatEDPInfo.pdf?__blob=publicationFile
S. 129
Zitat
Public TV and radio

In Germany, the public TV and radio stations are not considered to be controlled by general government since they are governed by councils of representatives of the “societally” relevant groups.

Until the end of the year 2012, all services were mainly financed through license fees paid by everybody who keeps a radio, TV set, PC or mobile phone with internet access “ready for use”. Therefore, the public TV and radio stations were classified as market producers in sector S.11.

Since 1 January 2013, the radio and TV license fee is replaced by a household fee according to the “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag”. The household fee is to be paid by every household no matter if it keeps a receiving end. This new payment system requires a different treatment of the payments made by the households and corporations. The radio and TV charge paid under this new scheme has to be considered as tax payment according to ESA2010. Since the payments of households and corporations are not made to a government entity, the tax payment to government has to be imputed. It is counterbalanced by an imputed transfer to the radio and TV broadcasters (no government control) classified in sector S.15. Since the new “Rundfunkbeitrag” was subject to several legal proceedings and the possibility existed that the old system will return, the tax/transfer treatment has not been implemented yet. Since the legal procedures have been completed in 2014 and 2015 and the new system has been approved, the implementation of the tax/transfer solution will be introduced in 2016 backwards to 2013. In this context a reclassification of the radio and TV broadcasters from the non-financial corporations sector to the non-profit institutions serving households sector takes place.

Und das ist der frühere Dokument von 2013.

Inventory of the methods, procedures and sources used for the compilation of deficit and debt data and the underlying government sector accounts according to ESA95. Germany
December 2013

https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00001586/EurostatEDPInfo[1].pdf
S. 110
Zitat
Public TV and radio

Until to the end of the year 2012 In Germany the public TV and radio stations are not considered to be controlled by general government and therefore are classified in sector S.11. All services are mainly financed through license fees paid by everybody who keeps a radio, TV set, PC or mobile phone with internet access "ready for use", and are governed by councils of representatives of the “societally” relevant groups".

Since 1 January 2013 the radio and TV license fee is replaced by a household fee according to the Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. The household fee is to be paid by every household no matter if it keeps a receiving end. At present the recording of the household fee in NA is subject of discussions.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 00:46 von boykott2015«

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Entsprechend WiSta 1/2017, S. 17 (PDF 19/136)...
Zitat
Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt [1].

... dürfte ich mich nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes (und wie von user boykott2015 und user pinguin entsprechend unterfüttert - danke dafür!) nunmehr erstmal sorglos zurücklehnen, sämtliche "Liebesbriefe" von BS und LRA ignorieren, und bei einem (oder auch mehreren Käffchen) auf einen "Steuerbescheid" für unterstellten "örMedienkonsum" (neuerdings dann angepasst an mein Einkommen und mit "Austrittsmöglickeiten" versehen) des zuständigen Finanzamtes warten, ...ja? ;-)

[1] ...errh, wieso nur "dargestellt" - was wird denn das BVerfG dazu sagen, wenn der Bund das gesetzlich auch noch legitimieren [s|w]ollte, oder gar müsste?

(Wäre ja ein echt großer Schritt nach so vielen Jahren.)


EDIT: Und das war wohl ein noch sehr optimistisch verschwommener Blick in die Glaskugel des Dezember 2015 auf Seite 129/170 - von wegen "approved":
Zitat
[...] Since the legal procedures have been completed in 2014 and 2015 and the new system has been approved, the implementation of the tax/transfer solution will be introduced in 2016 backwards to 2013. [...]
Quelle: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/7110762/DE-EDP-Inventory-201512.pdf

Danke nochmal für die Quellen!


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c

cleverle2009

uiii - herzlichen Dank für die steuerlichen Hinweise. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich als 80-jähriger Rentner >:D dann voll draus aus der Nummer. Mein Renteneinkommen liegt unterhalb eines zu versteuernden Einkommens.


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m
  • Beiträge: 171
...
Neben der Entstehungs- und Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts ist auch die Verteilung betroffen: Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Na wenn ich auf den unsäglichen Rundfunk nun offiziell Steuern zahle, kann ich den doch auch bestimmt unter besondere Aufwendungen oder Werbungskosten absetzen.
Wäre im nächsten Jahr mal ein Versuch wert.
Diese Info dann gleich mit den Steuerunterlagen und Nachweisen dem zuständigen Finanzamt zukommen lassen.  ::)


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Statistisches Bundesamt verbucht den Rundfunkbeitrag als Steuer (Bundesstatistik: Rundfunkbeitrag = Steuer). Jetzt kann man ansehen, was eine Bundesstatistik überhaupt ist.

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/BJNR004620987.html

Zitat
§ 1 Statistik für Bundeszwecke
Die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistik) hat im föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistik die Aufgabe, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten, darzustellen und zu analysieren. Für sie gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Sie gewinnt die Daten unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden und Informationstechniken. Durch die Ergebnisse der Bundesstatistik werden gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge für Bund, Länder einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung aufgeschlüsselt. Die Bundesstatistik ist Voraussetzung für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik. Die für die Bundesstatistik erhobenen Einzelangaben dienen ausschließlich den durch dieses Gesetz oder eine andere eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift festgelegten Zwecken.

Wie man sieht, ist Bundesstatistik die Voraussetzung für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik. Und wenn Bundesstatistik unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden den Rundfunkbeitrag als Steuer verbucht, dann muss die Politik das berücksichtigen. Als Voraussetzung darf es nicht zur Seite geschoben werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2017, 23:25 von boykott2015«

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Bis 2013 waren LRAs im Sektor "Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)"
Ab 2013 sind LRAs im Sektor "Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)"


Was bedeuten diese Sektoren?

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 2010.
ISBN 978-92-79-31241-0
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5925749/KS-02-13-269-DE.PDF/
sehr schönes Büchlein über 741 Seiten. Es wurde natürlich nicht alles kopiert, im pdf sind deutlich mehr Infos drin.

S. 40
Zitat
Sektor: Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)
- Produzententyp: Marktproduzent
- Haupttätigkeit: Marktbestimmte Produktion von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen

Sektor: Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)
- Produzententyp: Privater Nichtmarktproduzent
- Haupttätigkeit: Produktion und Bereitstellung nichtmarktbestimmter individualisierbarer Güter
Im Sektor S.11 geht es um Waren und Dienstleistungen. Bei S.15 - Güter. Marktproduzent/Nichtmarktproduzent sticht sofort ins Auge.

S. 40
Zitat
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11)

Definition: Der Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11) umfasst institutionelle Einheiten, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und als Marktproduzenten in der Haupttätigkeit Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren.

Folgende institutionelle Einheiten werden erfasst:
a) private und öffentliche Kapitalgesellschaften, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
b) Genossenschaften und Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
c) öffentliche Produzenten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
d) Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit im Dienst von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, die als Marktproduzenten
hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren;
e) Hauptverwaltungen, die eine Gruppe von Marktproduzenten kontrollieren, wobei die überwiegende Tätigkeit des Konzerns insgesamt — gemessen an der Wertschöpfung — in der Produktion von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen besteht;
f) Zweckgesellschaften, deren Haupttätigkeit in der Lieferung von Waren oder in der Erbringung nichtfinanzieller Dienstleistungen besteht;
g) private und öffentliche Quasi-Kapitalgesellschaften, die als Marktproduzenten hauptsächlich Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren.

S. 55
Zitat
Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)

Definition: Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) umfasst Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen. Ihre Hauptmittel stammen aus freiwilligen Geld- oder Sachbeiträgen, die private Haushalte in ihrer Eigenschaft als Konsumenten leisten, aus Zahlungen des Staates sowie aus Vermögenseinkommen.

Zum Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck zählen die folgenden wichtigsten Arten privater Organisationen ohne Erwerbszweck, die nichtmarktbestimmte Waren und Dienstleistungen für private Haushalte bereitstellen, beispielsweise:

a) Gewerkschaften, Fachverbände und wissenschaftliche Gesellschaften, Verbraucherverbände, politische Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften (einschließlich derjenigen, die vom Staat finanziert, jedoch nicht kontrolliert werden) sowie soziale und kulturelle Vereinigungen, Sport- und Freizeitvereine, und

b) Wohlfahrtsverbände sowie Hilfswerke und Entwicklungshilfeorganisationen, die sich aus freiwilligen Sach- oder Geldtransfers anderer institutioneller Einheiten finanzieren. Zum Sektor S.15 gehören auch Wohlfahrtsverbände sowie Hilfswerke und Entwicklungshilfeorganisationen im Dienst von gebietsfremden Einheiten,
nicht jedoch Organisationen, deren Mitglieder einen festen Anspruch auf bestimmte Waren und Dienstleistungen haben.


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Zitat
Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) umfasst Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen.
Das funktioniert bei den dt. ÖRR aber nicht.

Eine private Organisation wird nicht dem Staat zugerechnet?

Eine nach öffentlichem Recht geschaffene Organisation wird aber vom EuGH dem Staat zugerechnet

->

Definition: „ dem Staat zuzurechnende Einrichtung “ -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23595.0.html

Alles noch komplizierter? "Aus staatlichen Mitteln" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25218.0.html

"Einrichtung des öffentlichen Rechts" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24833.0.html


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  • Beiträge: 776
pinguin

Lies bitte im pdf auf Seite 35 "Zweckgesellschaften des Staates".
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG 2010.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3859598/5925749/KS-02-13-269-DE.PDF/

BRD gehört nach Statistik in den Sektor "Mitgliedstaaten der Europäischen Union (S.211) / Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (S.2111)".

S. 68
Zitat
Die private Organisation ohne Erwerbszweck wird in den Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck eingeordnet, wenn sie ein Nichtmarktproduzent ist, außer, wenn sie vom Staat kontrolliert wird. Wenn eine private Organisation ohne Erwerbszweck vom Staat kontrolliert wird, wird sie in den Sektor Staat einbezogen.

Achtung: das ist statistische Betrachtungsweise.
Zitat
Eine nach öffentlichem Recht geschaffene Organisation wird aber vom EuGH dem Staat zugerechnet
In diesem Thread soll eher betrachtet werden, welche Änderungen ab 2013 stattgefunden haben. Und die waren so massiv, dass man LRAs in andere Sektoren schieben musste. Stichwort: Marktproduzent/Nichtmarktproduzent.

Wenn Gerichte je nach Laune entscheiden, so ist die Statistik verpflichtet, nach wissenschaftlichen Methoden zu agieren. Bis jetzt haben alle Gerichte geurteilt, dass es keine Änderungen 2013 gab. Dieser Thread hat aber das Gegenteil gezeigt. Außerdem weiß man, dass die Richter gern Statistik in ihren Urteilen zitieren  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 21:07 von boykott2015«

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Die Frage bleibt aber, ob diese statistische Einordnung sachlich richtig vorgenommen wurde?

Ich weiß aber schon, was Du sagen willst, da es hier ja nur darum geht, die Aussagen der nationalen Gerichte zu widerlegen.

Es ist unwiderlegbar, daß der EuGH nicht irgendein Gericht ist, sondern das höchste innerhalb der Gemeinschaft.

Und seine Aussage ist nun einmal, daß die dt. Rundfunkfinanzierung, soweit sie die Leistung des Bürgers an den ÖRR betrifft, als "aus staatlichen Mitteln geleistet" gilt, und folglich der Staat eine Kontrollpflicht ob der Verwendung seiner Mittel hat. Zudem kommt, daß jede Stelle, die auf Basis öffentlichen Rechts geschaffen wird/wurde, dem Staat zugerechnet wird.

Insofern kann die statistische Einordnung gar nicht korrekt erfolgt sein.


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Statistik auf allen Ebenen

EU-Statistik: Rundfunkbeitrag = Steuer
Bundesstatistik: Rundfunkbeitrag = Steuer
Landesstatistik: Rundfunkbeitrag = Steuer


Anfrage über fragdenstaat.de am 22.12.2017
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-28/
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)."

Wie ist die Situation in der NRW-Statistik? Wird in NRW-Statistik der Rundfunkbeitrag auch als Steuer gebucht?

Antwort vom 28.12.2017 (Information und Technik Nordrhein-Westfalen)
Zitat
Die Buchung der Rundfunkbeiträge erfolgt analog dem Vorgehen des Statistischen Bundesamtes auch in den Bundesländern seit 2013 als Steuern (sonstige direkte Steuern und Abgaben). Die Berechnung basiert auf den Daten des Bundesamtes. Die Aufteilung des Deutschlandwertes auf die Bundesländer erfolgt anhand von Daten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Bei Anstalten, die nicht länderscharf abgebildet sind, erfolgt eine Aufteilung der Rundfunkbeiträge anhand der Zahl der Wohnhaushalte, die im Rahmen des Zensus 2011 ermittelt und fortgeschrieben wurden.

Diese Berechnungen werden vom Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" durchgeführt. Im Rahmen der Arbeitsteilung in diesem Arbeitskreis berechnet jedes Bundesland bestimmte Bereiche der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach einheitlichen Methoden für alle Bundesländer (sog. Koordinierungsaufgabe). Die "Sekundäre Einkommensverteilung", zu deren Umfang auch die Berechnung und Buchung der Rundfunkbeiträge gehört, wird zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt.

Die Ebene des Landes ist deutlich interessanter, als Ebene des Bundes, da auf dieser Ebene die ganzen Staatsverträge beschlossen wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2017, 13:36 von boykott2015«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Es ist sicherlich vielsagend, daß der "Beitrag" in Deutschland statistisch als "Steuer" geführt wird -- allein, die deutsche statistische Einordnung selbst läßt sich IMHO leider nicht gerichtswirksam nutzen.

Vielleicht läßt sich aber die Begründung dieser Einordnung in Erfahrung bringen -- dort könnte auf deutsche Gesetze oder EU-Recht verwiesen werden, die unserem Widerstand neue Argumente liefern.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dass Statistiken selten die Realität abbilden, ist bekannt*. Nun lerne ich, dass die Statistiker immerhin in der Lage sind die Objekte ihrer Untersuchungen korrekt zu zuordnen. Halleluja!

M. Boettcher

* Bei der statistischen Durchschnittsbildung haben der Millionär von nebenan und ich regelmäßig je 500.000 € auf der hohen Kante. Als ich meinen Anteil kürzlich abholen wollte, hat man die Auszahlung doch glatt verweigert.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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