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Autor Thema: In europäischer Statistik: Rundfunkbeitrag ist als Steuer klassifiziert  (Gelesen 24069 mal)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@drboe
Zuordnung richtig?! -- Dann lies mal den Absatz zur Einordnung auf S. 17!

War die "Gebühr" früher "Konsum" der Haushalte bei "Kapitalgesellschaften", werden beim "Beitrag" aus diesen KG jetzt "private Unternehmen ohne Erwerbszweck", die als "Nichtmarktproduzenten" tätig werden. Denn: im Gegensatz zur "Gebühr" kommt es beim "Beitrag" nicht mehr auf Nutzung an!

Wie gesagt, da für die Einordnung aber Regeln befolgt werden, wäre interessant zu wissen, durch welche Gesetze diese Regeln zustande kommen...

MfG (und viel Spaß beim Lesen!)
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2017, 02:26 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@maikl_nait: ich beziehe mich auf die Feststellungen diverser Gutachter, die den sogn. Rundfunkbeitrag als Steuer einstufen. Wenn Statistiker dies, aus welchen Gründen auch immer, ebenfalls tun, gut so.

Was die frühere Rundfunkgebühr angeht, so war diese mit Sicherheit keine Gebühr, weil es auf die Nutzung des ÖR-Rundfunks ebenso wenig ankam wie heute. Hätte man diese "Gebühr" nicht an den Besitz von Empfangsgeräten gekoppelt, sie hätte ohne jeden Zweifel als Steuer eingestuft werden müssen. Daher war die sogn. Rundfunkgebühr eigentlich ein Beitrag.

Eine reine Umbenennung unter Erhalt des Anknüpfungspunktes "Gerät" hätte mich folglich nicht veranlasst zu klagen. Da wäre mir der Aufwand denn doch zu hoch gewesen. Durch die Änderung des Anknüpfungspunktes, der unter keinen Umständen sachgerecht ist, wird der sogn. Rundfunkbeitrag aber zur Steuer. Einen unschädlichen Etikettenschwindel - Gebühr anstelle Beitrag - konnte ich hinnehmen, den jetzigen aber nicht. Ich gestehe freimütig, dass ich dies als Hebel betrachte die Diskussion um den ÖRR an sich zu führen. Ich bin Anhänger der Idee des ÖR-Rundfunks, kann aber dem, wie er real ist, mit seinen Abhängigkeiten, der Manipulation, den Kosten, Machern und seinem Programm nichts abgewinnen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Cry for Justice
...Ich bin Anhänger der Idee des ÖR-Rundfunks,...
Welche Idee ?
Gibt es dafür eine klare nachvollziehbare Definition. Ich vermisse diese wohl auch weiterhin bis zum Sankt Nimmerleins Tag.
Diese angebliche Idee verliert sich in Versuchen zur rechtfertigenden Erklärung doch immer wieder aufs Neue in nebulösem Wischiwaschi-Geschwätz.
Es ist nichts und gar nichts klar geregelt und somit eine openEnd Veranstaltung.

Würdest du denn den örR freiwillig mitfinanzieren wollen ?
Selbst Anhänger des ÖR-Rundfunks geraten hier unweigerlich in einen Zwiespalt !
Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Umfang von Programmangebot. ?
Bitte kein weiteres Philosophieren (Herumreden um den heißen Brei)...



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Schrei nach Gerechtigkeit

n
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Whow was die für Buchungstricks erfinden, nur um das irgendwie noch halbwegs als "staatliche" Abgabe in den Statistiken darstellen zu können....  auch interessant, der Unterschied zwischen privaten und Unternehmen, wenn es als "sonstige Produktionskosten" für Unternehmen gilt, können die das natürlich auch von der Steuer absetzen. Privathaushalte aber nicht  >:D

Und das mit der Steuer ist natürlich Quatsch, wie ja schon bei uns auch höchstrichterlich - korrekt - festgestellt wurde. :laugh:
Daher fragt man sich dauernd und immer dringender,warum diese "Anstalten" immer noch einfach so sog. "Amtshilfe" benutzen dürfen, um angebliche Schulden einzutreiben ?? :'( Und die Opfer dieser - wie sich immer mehr herausstelt - nicht rechtsmäßigen Praxis, sich staatlichgen Zwangmaßnahmen unterwerfen müssen?

Edit, grade noch gefunden:
Zitat
Private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)

Definition: Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15) umfasst Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen. Ihre Hauptmittel stammen aus freiwilligen Geld- oder Sachbeiträgen, die private Haushalte in ihrer Eigenschaft als Konsumenten leisten, aus Zahlungen des Staates sowie aus Vermögenseinkommen.

Wie meinen ?  Freiwillig ?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2017, 15:00 von Alpha667«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ist etwas Off-Topic:

@tokiomotel: wieso betrachtest du ÖR-Rundfunk als "angebliche Idee"? Es gibt auch eine Idee von Demokratie als Staatsform und man kann trefflich darüber streiten, ob wir in einer Demokratie leben. Selbst wenn man das verneint, so gibt es dennoch die Idee. Diese verschwindet ja nicht, wenn sie nicht verwirklicht wird.

Und ja, ich wäre bereit für ÖRR zu bezahlen. Freiwillig, wenn er dem Ideal deutlich näher wäre als derzeit, und zähneknirschend, wenn die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung verfassungskonform geregelt wäre. Das war bis Ende 2012 (nahezu) der Fall, durch den Gerätebezug, der ganz nebenbei ermöglichte den ÖRR nicht zu finanzieren, in dem man auf Empfangsgeräte verzichtete.

Zum einschränkenden "nahezu": m. E. hat ein ÖR-Sender das Recht sich im Internet darzustellen und  das Programm der nächsten Zeit anzukündigen. Ganze Sendungen via Internet zu übertragen aber sollen sie m. E. nicht dürfen. Damit entfiele das "Argument", es gäbe "neuartige Empfangsgeräte" und damit der Griff in die Kassen von PC-Besitzern. Wer deren Programm will, kauft sich sicher ein geeignetes Gerät.

M. Boettcher


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n
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Hier nochmal (weil anscheinend einige nicht nur hier im Forum, sondern auch diese Statistikersteller das vergessen haben, wenn sie es als Steuer verbuchen! Aber später sich selber widersprechen, dass diese "Steuer" an nicht staatliche Stellen gehen solle LOL)

Zitat
Pressemitteilung Nr. 21/2016 | Bundesverwaltungsgericht
https://www.bverwg.de/pm/2016/21
Die Kompetenzregelungen der Finanzverfassung des Grundgesetzes sind nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe handelt. Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung ...

Was vollkommen richtig festgestellt wurde und soweit ich weiß, ist das Urteil gültig. Man berichtige mich, falls ich falsch liege. Darüber steht ja nur noch der europ. Gerichtshof, bisher hat der meines Wissens nichts gegenteiliges gesagt (?) Das ist ein wichtiges Urteil, was man auch zur Abwendung von Zwangmaßnahmen durch (vorgeblich?) staatliche Stellen mit einbeziehen kann.


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b
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Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung ...

Argument der Statistik ist:
Zitat
Ein aktuelles Beispiel ist die Behandlung des novellierten Rundfunkbeitrags. Dieser soll nach neuester Auslegung aufgrund des Zwangscharakters als Steuer behandelt werden (keine “Opt-out”-Option).

Wie man sieht, wird "warmes" mit "weichem" verglichen. Was spielt eine Gegenleistung für eine Rolle, wenn es unter Zwang passiert? Richtig. Gegenleistung spielt keine Rolle. Da es Zwang ist, muss das zwangsläufig unter "Steuer" eingebucht werden. Übrigens, in Landes-Statistik.


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Aber nur manche Steuern haben diesen Zwangscharacter, hier zB. Ust, wäre eine davon, die MUSS man bezahlen, sobald man Handel treibt. Also nur jemand der nichts einkauft könnte sich entziehen, was wohl nur sehr wenige tun. Das wäre zB. Tauschwirtschaft (welche ich positiv sehe, aber ich denke sollte sich das ausweiten, der Staat würde auch hier eine Steuer drauf erfinden).

Andere Steuern sind freiwillig und vermeidbar, hier zB. Tabaksteuer, Versicherungssteuer, Alkoholsteuer, KFZ Steuer etc... wer nicht raucht, keine Versicherung hat, keinen Alk trinkt, kein Fahrzeug hat, muss die Steuern nicht bezahlen. Also kein Zwang, sondern freiwilig.

Ergo, die pauschale Aussage, Steuern hätten generell Zwangscharacter ist falsch.


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Ergo, die pauschale Aussage, Steuern hätten generell Zwangscharacter ist falsch.

Man ging in umgekehrter Richtung: es wurde festgestellt, dass Zwangscharakter da ist. Daraus folgt, dass Rundfunkbeitrag als Steuer eingebucht werden soll. Nicht könnte eingebucht, soll eingebucht.

Jede Landesstatistik hat das durch diese Feststellung und richtige Einordnung bestätigt.

Ja, es gibt manche Steuern mit “Opt-out”-Option, wie die Kirchensteuer. Bei dieser Steuer könnte man streiten, ob doch keine Steuer, sondern eine freiwillige Zahlung. Beim Rundfunkbeitrag ist fest: keine “Opt-out”-Option --> automatisch Steuer.


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Das stimmt, Kirchensteuer ein gutes Beispiel, Kirchenbeitrag wäre eher richtig. Eine Religion kann durchaus als eine Art Verein gesehen werden und Vereinsmitglieder zahlen Beiträge. Nun aber, oh Schreck, das RF Gedöns heisst nun auch Beitrag. Aber aus dem Verein kann man nur austreten, wenn man obdachlos ist  :o :(


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@Alpha667: was das BVerwG zum sogn. Rundfunkbeitrag sagt, ist nicht das Schwarze unter den Fingernägeln wert. Die Verwaltungsgerichte habe sich bei der Einstufung als Nicht-Steuer völlig verrannt und als willfährige Handlanger staatlicher Organisation und politischer Wünsche der Länderregierungen etabliert. Als Streitschlichter zwischen Bürger und Staat haben sie sich diskreditiert.
Egal was die Richter am BVerwG sagen: der sogn. Rundfunkbeitrag ist seiner Natur nach eine Steuer! Eiert in dieser elementaren Frage auch das BVerfG herum, entscheidet eben der EUGH.

M. Boettcher


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n
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Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ? Und ebenso, Vorgehen der EMA, die unsere Daten weitergeben....

Mit dem Argument, dass es positiv wäre, dass das eine Steuer ist, komme ich nicht zurecht. Dann wird das halt umgetauft und dann?


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G
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Mit dem Argument, dass es positiv wäre, dass das eine Steuer ist, komme ich nicht zurecht. Dann wird das halt umgetauft und dann?

Dann wird alles nach Leistungsfähigkeit erhoben, d.h. der Student, der kein BAFÖG bekommt aber quasi kein Einkommen hat, muss den Dreck nicht zahlen, ebenso der Rentner, der mit der Rente unter dem Existenzminimum zurechtkommt. Und keiner der Richter, die zu den Besserverdienenden gehören und dann mehr zahlen müssen, wird sagen dass es sich um vergleichsweise geringe Beträge handelt.
Und der Bundesrechnungshof prüft die Verwendung.


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Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ? Und ebenso, Vorgehen der EMA, die unsere Daten weitergeben....

Mit dem Argument, dass es positiv wäre, dass das eine Steuer ist, komme ich nicht zurecht. Dann wird das halt umgetauft und dann?

Die Länder sind nicht befugt Steuern zu erheben/festzuschreiben. Das ist Aufgabe des Bundes. Somit ist die Steuer, die auf Länderebene beschlossen wurde, nichtig.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

  • Beiträge: 7.255
@Alpha667
@drboe

Versucht doch bitte mal das große Ganze zu sehen

Im europäischen Recht ist die nationale, dt. Rundfunkfinanzierung "aus staatlichen Mitteln geleistet"; ergo sind es Steuermittel, also Steuern;

im europäischen Recht ist Rundfunk eine Dienstleistung und befindet sich im innereuropäischen Wettbewerb;

im europäischen Recht haben öffentliche Unternehmen keine hoheitlichen Befugnisse; schon gar nicht im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit; siehe Art. 10 EMRK; wo nach keine "public authority" Eingriffsrechte auf Personen hat, die über die in der EMRK genannten Ausnahmen hinausgehen;

im nationalen Recht ist Steuerrecht Bundesrecht;

Die können das alle drehen, wie sie wollen; um einen ernsthaften, europatauglichen Umbau des ÖRR kommen die nicht drumherum.

Die EMRK ist der zentrale Punkt, weil EU-Recht wie Bundesrecht und tlw. Landesverfassungsrecht, wie bei uns in BBL.

@alpha667
Zitat
Also nach Deinem Wunsch soll festgestellt werden, ja es ist eine staatl. Abgabe und somit ist das Vorgehen der Vollstreckungsstellen korrekt ?
Das Vorgehen der Vollstreckungsstellen kann nicht korrekt sein, weil ein öffentliches Wettbewerbsunternehmen keine hoheitlichen Befugnisse hat, somit keine Behörde darstellt und folglich auch nicht amtshilfeberechtigt ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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