@WoodyWoodpecker
Wie PersonX schon andeutet, war und ist meine Frage
"Unterschied verstanden?" zwar meinen begrenzten Kapazitäten geschuldet vielleicht verkürzt und missverständlich, aber nicht etwa vorwurfsvoll gemeint und soll auch nicht behaupten, alles sei richtig abgelaufen.
Es geht um den Unterschied zwischen
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Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertrags-
Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ
Die in allen obigen Kommentaren einschl. Deines Hinweises erwähnte "Zustimmung"
Auszug aus dem Bayerischen Gesetzblatt:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:12/seite:258
Der Landtag des Freistaates Bayern hat mit Beschluss vom 17. Mai 2011 dem im Zeitraum vom 15. Dezember 2010 bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend bekannt gemacht.
München, den 7. Juni 2011
betrifft lediglich die
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Zustimmung nach Abschluss des Staatsvertrags ("Zustimmungsgesetz") zwecks Transformierung in LandesGESETZ.
Ob und wie die ebenfalls erforderliche
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Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertragserfolgte, ist bislang nicht bekannt.
Dies müsste also ggf. noch
verbindlich erfragt werden.
Eine verbindliche Anfrage könnte ggf. so oder so ähnlich formuliert sein:
Wann und wie erfolgte nachweislich die gem. Bayerischer Vefassung Art. 72 Abs. (2)
Artikel 72 Gesetzesbeschlüsse; Staatsverträge
(2) Staatsverträge werden vom Ministerpräsidenten nach vorheriger Zustimmung des Landtags abgeschlossen.
erforderliche Zustimmung des Landtags vor Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Ministerpräsidenten vom 15.12.2010?
Dass es dem Augenschein nach in den "Vorgangsmappen" nichts gäbe, was auf eine
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Zustimmung vor Abschluss des Staatsvertragshindeutet...
Es gibt Vorgangsmappen ... und in diesen Vorgangsmappen gibt es nichts vor der Unterzeichung des Rundfunkstaatsvertrags.
Dagegen gibt es einige Vorgangsmappen zu anderen Staatsverträgen, die nichts mit dem Rundfunk zu tun haben, in denen sehr wohl VOR der Unterzeichnung des Staatsvertrags um Zustimmung des Länderparlaments zum Staatsvertrag gebeten wird, das Gesetzgebungsverfahren strikt eingehalten wird. Nach diesen anderen Staatsverträgen gibt es danach keine Zustimmung mehr.
...wäre insofern also
schriftlich und nachweislich abzufragen bzw. bestätigen/ widerlegen zu lassen.
Eine ledigliche mündliche Äußerung einer im Landtag arbeitenden Person ist - selbst unter Ohrenzeugen - für eine weitere rechtliche Verwertung leider nicht ausreichend.