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Autor Thema: Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG  (Gelesen 54231 mal)

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Ich habe mir das Pamphlet grade mal angeschaut...witzig ist auch die Stelle auf S. 17, wo Herr Dörr das BVerfG-Urteil BVerfGE 31, 314 (329) zitiert, in dem der Satz steht:
Zitat
Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung.

Dann schreibt Herr Dörr einen Absatz weiter unten:
Zitat
...so wird doch klar, dass das Gericht bei der Rundfunkgebühr von dem Bestehen eines für die Vorzugslast obligatorischen Gegenleistungsverhältnisses ausgeht.

So was kann also Professor werden. ;D Das mit der fehlenden Gegenleistung hatte selbst schon Herr Kirchhof mitbekommen.

@cook:
Zitat
Der ÖRR macht ja nur Sinn, wenn er möglichst viele indoktrinieren und auf Linie trimmen kann. Oder zumindest ruhig stellt und von der Straße wegbringt.
Genau darum geht es, der ganze Schmodder außenrum mit Fiktionen, Geräten, Beiträgen, statistischen Typisierungen, "allgemeinem Vorteil", "Rundfunkfreiheit" usw. ist m. E. letztlich nur Show und Mittel zum Zweck, um das Staatsfernsehen in seiner ganzen Pracht so lange es geht zu erhalten und solange noch etwas weiter zu mästen. Nur dazu sind solche gut vom System bezahlten Hilfsjuristen wie Herr Dörr da, was sie dann im einzelnen schreiben ist letztlich irrelevant.
Einen ernstzunehmenden sachlichen Grund für das aktuelle Konzept gibt es schon lange nicht mehr. Selbstverständlich ist das alles was nun z. B. Herr Dörr schreibt Unfug, selbstverständlich könnte das Fernsehen von den Nutzern bezahlt werden, so wie auch nur die Nutzer ihr Fitnessstudio bezahlen, obwohl jeder die Möglichkeit hat da hinzugehen.

Warum das nicht gemacht wird, ist so offensichtlich wie nur was: Das würde einen gewissen unerwünschten Druck auf den Apparat ausüben, und der etablierten Politik ein Stück weit ihr Spielzeug und ihre mediale Unterstützung wegnehmen.



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c
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Nochmal zur Haushaltsfinanzierung:

Das Kef-Steuerfinanzierungs-Modell wird von Dörr augenscheinlich im Rahmen der Zwecksteuer-Diskussion deshalb abgelehnt, weil das Parlament immer über das Budget frei entscheiden können muss. Die parlamentarische Kontrolle dürfe nicht von der Kef eingeschränkt werden. Das ist nun etwas merkwürdig, weil das Budgetrecht ja auch der BVerfG-Rechtsprechung entstammt. Daher kann das BVerfG natürlich eines der beiden Rechte auf finanzielle Unabhängigkeit in einer Gesamtabwägung einschränken. Auch kann man die Kef-Vorgabe als Empfehlung begreifen, von der nach unten oder oben abgewichen werden kann, solange die Finanzierung des ÖRR in seinen Kernaufgaben weiter sichergestellt ist (Frage: was passiert, wenn sich heute die Kef "verrechnet" und zuwenig festlegt? Kann der ÖRR dann klagen? Oder steht er ohne Rechte da?).

Irgendeiner muss eben über die Höhe entscheiden. Und diese Personen sind dann diejenigen, die die ultimative Macht über den Rundfunk haben. Ein durch allgemeine Wahlen kontrolliertes Parlament mit mehreren hundert Volksvertretern erscheint mir dafür die beste Option (noch besser wäre eine direkte Gebühren-Finanzierung durch die Bürger mittels Verschlüsselung des Dualen Rundfunks, s.o.)

Herr Dörr verweist hier auf ein Geheimgutachten: vom Finanzrechtler Prof. Christian Waldhoff (Humboldt-Uni), das die Thüringische Staatsregierung im Jahr 2010 in Auftrag gegeben hatte und seitdem unter Verschluss hält, weil das Ergebnis (Haushaltsfinanzierung ist rechtens) nicht passt. Waldhoff hat jedoch diese Gedanken publiziert, auf diese Fundstellen hätte Dörr ja mal hinweisen können (z.B. AfP 2011, S. 1 - 10; ). Das BVerfG wird sich jedenfalls nach diesem Hinweis der Diskussion stellen müssen.

Siehe bereits:
Thema: Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke] 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5817.0


Verifizierbarkeit der Wohnung als Anknüpfungspunkt

Dörr behauptet, die Vermutung der Inhaberschaft der Wohnung könne nur durch eine korrigierte Meldebescheinigung widerlegt werden.

Damit macht er die Wohnungsabgabe zu einer Meldeabgabe. Der einzige, wirkliche Abgabengrund ist die Meldeadresse. Nicht mehr, nicht weniger.

Das ist widersprüchlich, denn der sachgerechte Abgabenbezug sollte ja die Wohnung darstellen. Diese wird jedoch gar nicht identifiziert. Es gibt keinen Bescheid für eine Wohnung, sondern immer für eine Person. Man kann einfach durch die Behauptung, man würde zusammenwohnen, durch Angabe einer bereits bestehenden Beitragsnummer an der Adresse der Abgabenpflicht entrinnen. Das lässt sich nicht überprüfen. (Nach dem BMG erforderliche Vermieterbestätigungen sehen teilweise -- je nach Gemeinde -- eine Beschreibung der Wohnung vor. Allerdings wird das wohl nicht im Datensatz erfasst und auch nicht weitergegeben.)

Umgekehrt werden an einer Adresse gemeldete Personen, die denselben Nachnamen haben, nicht alle von der Beitragspflicht erfasst. Es werden eben nicht alle Eheleute und erwachsene Kinder angeschrieben und gebeten mitzuteilen, ob schon eine Beitragsnummer für ihre Wohnung besteht. Auch nicht nach den Meldedatenabgleichen. Das müsste aber passieren, wenn es eine echte Wohnungsabgabe wäre. Wieviele Millionen Müllers, Meyers und Schmidts bekommen keine Bescheide, weil sie in einem Hochhausblock leben?

Wenn man es richtig machen wollte, müsste man mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand und extremem Eingriff in die Privatsphäre (Hausbesuch -- alle mal antreten!) rechnen.

Dörr gibt dies unter Punkt V. auch ganz offen zu:

"Im Übrigen wäre eine an der Anzahl der Bewohner orientierte Beitragshöhe auch deshalb unpraktikabel, weil sich die Anzahl der Wohnungsbewohner ständig ändern kann und sich dies kaum verifizieren ließe."

Reichte die Meldeadresse zur Identifizierung der Wohnung aus, wäre es ja kein Problem, die Anzahl der Personen zu berechnen.

Auch in Bezug zur Zweitwohnung läuft die Argumentation komplett aus dem Ruder: nun soll man durch falsche Angabe einer Zweitwohnung der Abgabenpflicht entkommen können. Das ist unstimmig, weil ja jeder zumindest einen Hauptwohnsitz haben muss.



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Ohne bislang Gelegenheit gehabt zu haben, den Thread und die Dokumente eingehend zu sichten, aber:

Ist jemandem schon aufgefallen, dass in der Stellungnahme (wieder mal)
10x (!) auf das von ARD-ZDF-GEZ mitverfasste und mitherausgegebene Lobby-Gesetzgebungs-Lobby-Kommentarwerk "Beck'scher Rundfunkkommentar" verwiesen wird...?
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html

...und zwar sogar auf die zum Zeitpunkt der Stellungnahme augenscheinlich noch "(in Druck)" befindliche und also noch nicht veröffentlichte, aktuelle Ausgabe, den nunmehr "Binder/Vesting"?

Eine Stellungnahme zu dieser Stellungnahme sollte daher eigentlich erst angemessene Zeit nach Veröffentlichung dieser neuen Ausbrut an selbstverfasster Rundfunk-Gesetzgebungs-Kommentierung möglich sein. Das "Werk" scheint erst seit ~20.12.2017 lieferbar zu sein - siehe o.g. Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg162124.html#msg162124

Wer mit solcherlei bis vor kurzem noch unveröffentlichten "Geheim-Waffen" (noch dazu aus eigener Produktion) kämpft, der scheint es jedenfalls bitter nötig zu haben...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man könnte sich auch die Mühe machen zu prüfen und übersichtlich zu dokumentieren, wie und ob Herr Dörr die Fragen des BVerfG beantwortet. 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
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die "Stellungnahme Dr. Dörr" im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG ist hierin enthalten:

Das ist ja nix neues an Informationen zumal diese Stellungnahme von Dr. Dörr mit dem Datum 15.11.2017 versehen ist.

Die AfD Abgeordnete im Sächsischen Landtag Frau Karin Wilke hat Ihre Anfrage Drs.-Nr.: 6111220 am 01.12.2017 gestellt und damals war die Stellungnahme schon veröffentlicht.
Olaf Kretschmann hat über die Ausfertigung seine Kenntnisse schon lang veröffentlicht. Nur davon will man sich hier im Forum distanzieren.
Deshalb über die Aktualität kann sich jeder selbst seine Gedanken machen. Na dann halt Monate später.
http://afd-fraktion-sachsen.de/files/afd/fraktion-sachsen/Dokumente/Kleine%20Anfragen/2017/6_Drs_11220_1_1_1_.pdf


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es wäre dann Staatsfunk. Das dürfe nicht sein.

Ach was! Wir haben staatliche Gerichte, staatliche Schulen, staatliche Kindergärten und staatliche Universitäten, staatliche Krankenhäuser, staatliche Banken, staatlichen ÖPNV, staatliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, staatliche Müllentsorgung, staatliche Museen, staatliche Autobahnen, staatliche Theater und Opernhäuser, staatliche Olympioniken (getarnt als Bundeswehrsoldaten), eine staatliche Fernbahn, eine staatliche Druckerei, ein staatliches Hotel, staatliche Marketingagenturen, ein staatliches Telekommunikationsunternehmen , ein staatliches Bergwerk, staatlichen Braunkohlebergbau, staatliche Flughäfen, staatliche See- und Binnenhäfen, einen staatlichen Informationsdienstleister/Verlag, staatliche Beteiligungen an einem Automobilhersteller und an einer Fluggesellschaft, eine staatliche Brauerei, usw. usf.

Bund und Länder sollen an insgesamt fast 15 000 Unternehmen beteiligt sein, und zwar bis zu 100%. Man erzähle mir nicht, dass von der behaupteten aber nie erreichten Staatsferne des Rundfunks die Demokratie abhängt oder der Untergang des Staates droht, sollte man die Propaganda künftig aus dem großen Steuertopf finanzieren. Dies ist, wie die ständige Berufung auf Artikel 5 GG zur Finanzverpflichtung für ÖR-Anstalten, eine der großen Legenden der Republik.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
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Ach was! Wir haben staatliche Gerichte, staatliche Schulen, staatliche Kindergärten und staatliche Universitäten,..................................

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Außer daß die "Pöstchen" bei den echten Staatsbehörden nicht so lukrativ bezahlt und berentet werden.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kleine Zwischenanmerkung (ich hoffe, das doppelt sich nicht mit der Entdeckung durch jemand anderes?):

In diesem Pamphlet der via Dr. Dörr erfolgten "gemeinsamen Stellungnahme" der Länder zum Fragenkatalog des BVerfG bzgl. der Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rundfunkbeitrag" finden sich sage und schreibe mind. 14(!!!) Verweise auf den
"Binder/ Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht",
dem Lobbygesetz-Lobbykommentarwerk von ARD-ZDF-GEZ und deren einschlägige Autoren wie
- "Schneider" bzw.
- "Göhmann/ Schneider/ Siekmann"

Näheres hierzu siehe u.a. nochmals unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
und dort gleich im Einstiegsbeitrag
[...]
Sabine Göhmann - Autor des Kapitels über den RBStV
Beitragsservice - Teamleiterin in der Abteilung Recht und Personal
http://www.casting-network.de/Offener-Bereich/out-takes/cn-kolumne/69-Schon-GEZahlt-Auch-internetfaehige-Geraete-sind-anzumelden.html
[...]
Axel Schneider - Autor des Kapitels über den RBStV
BR - juristischer Referent, Datenschutzbeauftragter des BR
http://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverwaltungsgericht-rundfunkgebuehr-ist-rechtens/13339096.html
Weitere Infos hier im Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147822.html#msg147822
[...]
Klaus Siekmann - Autor des Kapitels über den RBStV
NDR - Justitiariat
https://www.kanzlei-hoenig.de/2010/die-gez-das-internet-und-die-zensur/
[...]
Im gleichen Thread dann unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg165008.html#msg165008
Autorenliste des Kapitels zum RBStV in der erst kürzlich erschienen 4. Auflage 2018.

Achso, und dass sogar mind. einer der beiden Herausgeber "Binder/Vesting", namentlich Herr Dr. Reinhart Binder ebenfalls ÖR-Zögling und gut dotierter, leitender ÖR-Mitarbeiter war/ist - geschenkt... - siehe ebenfalls in o.g. Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147860.html#msg147860


Die Länder geben also via Dr. Dörr eine "Stellungnahme" ab, welche zu großen Teilen nachweislich auf der Sichtweise und Auslegung von ARD-ZDF-GEZ basiert.

Die "Stellungnahme" der Länder liest sich denn auch wie ein "Wunschkonzert" von ARD-ZDF-GEZ:

Jegliche Beeinträchtigungen der Betroffenen und Finanzierungsbelasteten werden "wegpauschaliert", "wegtypisiert", "wegversachlichgerechtfertigt", "wegpraktikabilisiert", "wegverwaltungsvereinfacht".

Haste Töne...
...aber was hätte man auch anderes erwarten sollen ::)


Dies hier im Thread jedoch nur in konkretem Bezug zum Kern-Thema dieses Threads thematisieren, welches da lautet
Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
und insbesondere die Stellungnahme selbst zum Gegenstand hat.
Vertiefende Diskussionen zum LobbyGesetz-LobbyKommentarwerk des sog. "Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" bitte nur unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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h
  • Beiträge: 304
Nur ist es ein Mythos, dass tatsächlich eine "Verwaltungsvereinfachung" bei Wohnungsbeitrag im Vergleich zu personenbezogenem Beitrag existieren soll.

Das BVerwG hat dazu in seinen Urteilen gesagt
z.B. BVerwG 6 C 15.16, Rn 50
http://www.bverwg.de/250117U6C15.16.0
Zitat
Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber (Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35).

Der Beitragsservice selbst widerlegt die Argumentation des BVerwG
bei der Begründung des Meldedatenabgleichs 2018
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html
Zitat
Warum findet nach dem Meldedatenabgleich 2013/2014 nun der Meldedatenabgleich 2018 statt?
[...] Es wird davon aus­gegangen, dass inzwischen für zahlreiche Wohnungen zu Unrecht kein Rundfunk­beitrag gezahlt wird. Das heißt konkret: Zieht ein Beitrags­zahler beispielsweise aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Auflösung einer Wohn­gemeinschaft aus, so werden durch die anlassbezogene Melde­daten­über­mittlung keine Informationen zu den Personen über­mittelt, die weiter­hin in der Wohnung wohnen. Meldet sich keiner der ver­bliebenen Bewohner – ob bewusst oder unbewusst – beim Beitrags­service, würde dieser hiervon nichts er­fahren. Der Meldedatenabgleich 2018 ermöglicht es, diese Personen anzu­schreiben und den Sach­verhalt zu klären [...]

In den regelmäßig vorkommenden oben genannten Fällen genügt es also gerade nicht, dass nur ein Wohnungsinhaber bekannt ist und die Fluktuation in der Wohnung ist sehr wohl relevant.

Der Meldedatenabgleich ist mit drastischstem Verwaltungsaufwand verbunden, Ergebnisse werden laut Geschäftsführer Wolf für 2022 erwartet, obwohl ab Tag 1 nach dem Meldedatenabgleich die o.g. Problemfälle wieder von neuem auftreten.
Daher werden regelmäßige Meldedatenabgleiche auch in Zukunft nötig sein.
Mir ist schleierhaft, wo die "Verwaltungsvereingfachung" hier zu finden sein soll.

Zusätzlich hat der Beitragsservice keine Möglichkeit, anhand der Meldedaten die Wohnungszugehörigkeit zu bestimmen - siehe Antwort des BS zu der Frage:
Zitat
Kann es passieren, dass ich – obwohl ich bereits im Rahmen des Meldedatenabgleichs 2013/2014 alle notwendigen Angaben gemacht habe – noch einmal vom Beitragsservice angeschrieben werde?
[...] Hinter­grund ist, dass aus Daten­schutz­gründen viele Daten­sätze (beispiels­weise abge­meldete Beitrags­konten) gelöscht wurden und daher nicht mehr vor­handen sind. [...]
In Mehrparteienhäusern ist es ein Leichtes, den Beitrag bei minimalem Entdeckungsrisiko zu vermeiden, indem man sich auf das Beitragskonto des Nachbarn unter der gleichen Adresse anmeldet - siehe Antwort des BS zu der Frage:
Zitat
Was muss man tun, wenn man angeschrieben wird?
[...] Teilt die angeschriebene Person mit, dass bereits ein Mit­bewohner den Rund­funk­beitrag für die Wohnung zahlt und gibt die ent­sprechende Beitrags­nummer an, werden alle Angaben dieser Person sofort gelöscht. [...]

In Summe hat der "Wohnungsbeitrag" eine Fülle von systematischen Ermittlungsunsicherheiten bis hin zur Nichtvollziehbarkeit, so dass die behauptete "Verwaltungsvereinfachung" im Vergleich zum personenbezogenen Beitrag eine Farce ist.

Die angebliche "Flucht aus der Rundfunkgebühr", die die Umstellung auf den Beitrag nach Ansicht der Rundfunkanstalten nötig machte, wird durch eine mögliche "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" ersetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 18:08 von Bürger«

d

denyit

Die Wohnungsabgabe wurde schon von Kirchhof in seinem Gutachten empfohlen: Sie dient der Kontinuität für den Übergang von Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Also im Klartext, die Leute kennen das schon, warum also nicht genauso weitermachen. Der BS hat sich möglicherweise gedacht: Hey, brauchen wir unsere EDV nicht umzustellen, toll! Man ist also den Weg des "geringsten Widerstandes" gegangen, was nicht immer schlecht sein muss, und häufig auch klappt. Weiter voraus denken liegt nicht unbedingt in der Natur der Menschen. Leider. Da muss man auch keine Verschwörungstheorie draus machen. Das Problem bei solchen Sachen ist, dass wenn der Stein einmal am Rollen ist, dann findet er kaum noch Widerstand. Und dann wird auf Biegen und Brechen argumentiert, dass das alles so gewollt war und auch rechtmäßig ist. :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 17:54 von Bürger«

L
  • Beiträge: 353
Kleine Zwischenanmerkung (...)

In diesem Pamphlet der via Dr. Dörr erfolgten "gemeinsamen Stellungnahme" der Länder zum Fragenkatalog des BVerfG bzgl. der Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rundfunkbeitrag" finden sich sage und schreibe mind. 14(!!!) Verweise auf den "Binder/ Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht", dem Lobbygesetz-Lobbykommentarwerk von ARD-ZDF-GEZ und deren einschlägige Autoren wie
- "Schneider" bzw.
- "Göhmann/ Schneider/ Siekmann"
...

Neben dem mittlerweile hinreichend bekannten Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht hat der Autor dieser "gemeinsamen Stellungnahme" in den entscheidenden Passagen offenbar vor allem aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. vom 13.5.2014 — VGH B 35/12) abgeschrieben. Sonderlich originell war der gute Prof. Dörr nicht ...


Edit "Bürger":
...und dieses Urteil des VerfGH Rheinland-Pfalz wiederum bezieht sich selbstverständlich ebenfalls mind. 3x auf die Vorgänger-Ausgabe "Hahn/Vesting" ;)
Dies wäre dann aber bitte in o.g. Thread zum Beck'schen Rundfunkkommentar zu ergänzen und zu vertiefen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2018, 21:37 von Bürger«

a
  • Beiträge: 178
Neben dem mittlerweile hinreichend bekannten Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht hat der Autor dieser "gemeinsamen Stellungnahme" in den entscheidenden Passagen offenbar vor allem aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. vom 13.5.2014 — VGH B 35/12) abgeschrieben. Sonderlich originell war der gute Prof. Dörr nicht ...

Ist ja auch kein Wunder, der Professor Dörr war schließlich Prozessvertreter der Landesregierung.
FOCUS mit dpa, 13.05.2014
Prozesse
Koblenzer Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag rechtmäßig
Zitat
[...] Für die Gegenseite sagte der Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr als Vertreter der rheinland-pfälzischen Landesregierung, das Urteil habe den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eindrücklich bestätigt. [...]
Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-koblenzer-verfassungsrichter-rundfunkbeitrag-rechtmaessig_id_3839799.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 22:19 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.624
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Die Wohnungsabgabe wurde schon von Kirchhof in seinem Gutachten empfohlen:

Im Gutachten von Prof. Dr. Hans D. Jarass aus Mai 2007 kommt dieser in der Zusammenfassung u. a. zu folgendem Ergebnis:

Zitat
9. Eine neue (Landes—)Rundfunksteuer, die etwa auf Wohnungen und Betriebsstätten erhoben wird, auch wenn keine Rundfunkempfangsgeräte betrieben werden, sieht sich bereits im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz gravierenden Bedenken ausgesetzt. Hinzu kommen Probleme der verfassungsrechtlichen Ertragskompetenz.

Dies Gutachten zeigt, dass die Überlegungen Wohnungen anstelle von Gerätebesitz zur Grundlage der Finanzierung keine Idee von Prof. P. Kirchhof sind, sondern schon länger gepflegt wurden und erste Überlegungen vermutlich sogar bis in die 1990er Jahre zurück reichen. Prof. Jarass war aber den Auftraggebern nicht weit genug zugeneigt. Er war in einem Punkt widerborstig: er betonte im Gutachten mehrfach, dass man bei nachgewiesenem Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nicht zahlen müsse. Er schrieb nämlich auch:

Zitat
4. Die für die verfassungsrechtliche Beurteilung zugrunde gelegte modifizierte Rundfunkgebühr wird zum einen von den privaten Haushalten erhoben, unabhängig von der Zahl und Art der bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräte. Der Pflichtige hat aber einen Anspruch auf Freistellung von der Rundfunkgebühr, wenn er keinerlei Rundfunkempfangsgerät bereit hält. Des Weiteren wird von den Betriebsstätten eine Rundfunkgebühr erhoben. Auch hier besteht ein Anspruch auf Gebührenfreistellung, wenn keine Rundfunkempfangsgeräte bereit gehalten werden. Orientiert an der Größe der Betriebsstätten erfolgt eine begrenzte Staffelung der Gebühren.

Das traf nun überhaupt nicht die Interessen der Sender. Offenbar gilt für die ÖR-Sender, dass man solange Gutachten einholt und den Gesetzgebern präsentiert, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Und Paul Kirchhof war genau der Mann, der für Geld und mit seiner Reputation als Ex-Verfassungerichter die Sache herumreißen konnte. Dr. Dörr ist so gesehen nur ein weiterer Kofmich in der langen Kette direkter Profiteure des ÖR-Rundfunks.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:42 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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