5.
Das ist recht einfach: "Was genau möchte @hansfurz ?"
Wenn @hansfurz zahlen möchte, dann zahlt er halt, Geld ist dann weg - und die möchten auch neues von @hansfurz, Lebenslänglich!
@hansfurz kann IMHO nach einem rechtsfähigen Widerspruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen, die Adresse des zuständigen Gerichtes steht sogar im Widerspruchsbescheid.
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostet @hansfurz etwas Zeit und rund 120,- Euro.
Die Vorteile für @hansfurz:
Stärkung der geistig-seelischen Widerstandsfähigkeit, die ohnehin überlasteten Gerichte müssen sich wieder mit so etwas herumplagen - und vielleicht beginnt mit der Klage von @hansfurz ein Paradigmenwechsel im Justizapparat.
Immerhin werden bis dahin keine unzumutbaren Anforderungen an @hansfurz gestellt, es sei denn er war Waldorfschüler und möchte seinen Namen im Kreis tanzen.
Danach kann @hansfurz weiter überlegen, oder es ist bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen.
Mit besten Gruß,
Ketzerkater
P.S. Warum wird @hansfurz erst jetzt mit dieser Problematik konfrontiert, vorher keine eigene Raumheit bewohnt ?