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Autor Thema: Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017  (Gelesen 59589 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Was die vielfach aufgeworfenen Fragen nach dem Grund des kollektiven Schweigens unserer "Hohen Häuser" in den jeweiligen Landeshauptstädten angeht, wie u. v. a. etwa:
Was sollten die Landtage auch in eine Stellungnahme schreiben? Etwa die gleichen Textbausteine, die den Bürgern ständig vorgesetzt werden?
Man könnte z. B. die Argumente der Kläger widerlegen. Als "Beklagter" sollte man das sogar machen. Die Aussageverweigerung belegt eigentlich nur, dass alle Argumente der Kläger zutreffen.
...

oder auch:
...
Es ist unglaublich erhebend, die Fragen des BVerfG zu lesen - und es ist unglaublich erhellend, die Texte der Verfassungsbeschwerden zu lesen.

Und es ist unglaublich befriedigend, dass z.B. u.a. der Bayerische Landtag keine Stellungnahme abgibt. Was sollte er sich auch noch lächerlicher machen, als eh schon ...  ::)
....
P.S.
Hoffentlich kriegt man irgendwie mal die Stellungnahmen der LRAs zu lesen.  ;D
...

...könnte ein fiktiver Besucher sich vorstellen, dass Koll. mb1 das Ganze am prägnantesten zusammenfasst & insofern sozusagen "am dransten" am Sachverhalt ist. Lächerlich wäre das Ganze natürlich auch, wollten irgendwelche Freunde des ÖRR sich jetzt noch herausnehmen, das BVerfG bzw. den EuGH belehren zu wollen. Es geht aber - das wäre m. E. ja unbedingt hinzuzufügen - nicht nur darum, dass sich das eine oder andere Landesparlament noch "lächerlicher machen [könnte], als eh schon...".

Stattdessen laufen diese angesichts der Brisanz des Ganzen (nun BVerfG & EuGH) regelrecht Gefahr, sich vollkommen um Kopf und Kragen zu reden, je mehr sie sich nun noch öffentlich über die Angelegenheit RBStV verbreiten. Je mehr sie jetzt noch öffentlich erzählen, umso größer die Wahrscheinlichkeit von Verdachtsmomenten, von Anfang an & womöglich wider besseren rechtlichen Wissens und insofern bösgläubig diesen RBStV verabschiedet zu haben. Und je mehr das öffentlich ruchbar würde, umso weniger Handlungsmöglichkeiten zugunsten ihrer Freunde hätten die örr-freundlichen Herrschaften bei unseren Qualitätspolitikern dann später. Aus demselben Grunde hatten nach dem Eindruck eines fiktiven Besuchers auch unsere Qualitätspolitiker speziell bei CDU und Spezialdemokraten sich ja auch nicht öffentlich ggü. BVerfG bzw. den europäischen Rechtsinstitutionen gemuckst, als die die ersten Varianten der anlasslosen Ausschnüffelei des Bürgers per "Vorratsdatenspeicherung" kassiert hatten - mit dem Ziel, es dann eben einfach nochmal zu probieren. Letzteres wäre ungleich schwieriger gewesen, wäre die Öffentlichkeit durch einen Schlagabtausch oder durch Herumgepäpe und Lamentieren der Überwachungsspezialisten bei CDU / Spezialdemokraten über BVerfG / EuGH zusätzlich sensibilisiert worden.

Die Landesparlamente  werden also im aktuellen Zusammenhang ebenso den Teufel tun, jetzt noch das Maul aufzumachen. Was ein Besucher (und nicht nur der) aktuell sich auf eben dem Hintergrund des versuchten Totschweigens der Angelegenheit überlegen könnte zu tun, wäre, *gerade jetzt* seine Landtagsabgeordneten per öff. Aufrufes zu einer Stellungnahme aufzufordern, angesichts dessen, wie sich genau die von den vielen Zwangszahlern (und Rechtsgutachten) vorgebrachten Klagepunkte 1:1 im Konvolut der "Fragen" des BVerfG widerspiegeln.

Besonders interessant findet der Besucher - neben der genauso wichtigen impliziten Frage, wie sich denn unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten die Ungleichbehandlung von Einzelmietern ggü. im weitesten Sinne Wohngemeinschaften rechtfertigen lasse bzw. nach der Begründung, weshalb ausgerechnet eine Wohnung (außer, das billigste Vehikel zum Zweck darzustellen, möglichst vielen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen zu können) als sachgerechte Tatbestandsfestschreibung für Rundfunknutzung dienen können soll - den Aspekt, der nach der Berechtigung der Erhebung von Zweit-, Dritt-, und Viertbeträgen im Falle mehrerer Behausungen fragt.

So trivial wie richtig besagter Fragenkatalog in dem Zusammenhang feststellt, dass man doch den Rundfunk nur einmal nutzen könne, sich ergo schon klonen lassen müsste, um zur gleichen Zeit mehrfach den angeblichen Sondervorteil nutzen zu können, so eindeutig ergibt sich für einen Besucher - angesichts der Willkürlichkeit der genau gegenteiligen Unterstellung des RBStV und der willkürlichen Festsetzung der Mehrfach-Zahlungspflicht -  gerade daraus der eindeutigste Hinweis darauf, dass es sich beim sogenannten "Rundfunkbeitrag" um eine Steuer handelt und um nichts anderes. Eben *der* Passus des RBStV ist (zum Zweck der Einnahmenmaximierung) garantiert schlicht aus den kommunalen Gesetzesvorschriften abgeschrieben worden, die für Gemeinden die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beinhalten (und analog im Falle Auto, wo man auch für mehrere Karren Steuern zahlen muss, obwohl man zur selben Zeit nur in einer sitzen kann).

Irgendwie komisch, dass gerade die Eindeutigkeit der Klamotte mit den Zweit- und Drittbeträgen in Bezug auf die Steuernatur des sogenannten "Rundfunkbeitrages"  so lange niemandem aufgefallen zu sein scheint.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 16:13 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

S
  • Beiträge: 1.133
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also wenn die Landtage jetzt keine Stellungnahmen abgeben wollen, finde ich das ehrlich gesagt ein wenig arm.
Alleine hier im Forum sind etliche Stellungnahmen von Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu finden, beispielsweise über dieses fragdenstaat.de oder auch aus diversen Artikeln in der Presse.

Und wenn ich dann auch noch an diese herzzereißenden Reden zuletzt im Landtag NRW zum Antrag der AfD denke, da hatten die Politiker anscheinend alle noch eine Meinung zum Thema. Und die soll sich jetzt ganz plötzlich verflüchtigt haben? Nicht gerade sehr glaubhaft.

Interessant dürfte es sein, ob von den Rundfunkanstalten eine Stellungnahme kommen wird. Ganz besonders vom SWR, denn das fällt doch dann wohl in den Zuständigkeitsbereich des bekannten Herrn Dr. Eicher?

Und so schwierig wären die Stellungnahmen nun wirklich nicht. Alleine für die erste Frage gibt es doch schon eine gerichtlich abgesegnete Antwort:
"Das Ding ist ein Beitrag, basta! Auf abweichende Literaturmeinungen kommt es nicht an. Das ist so hinzunehmen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 16:18 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Klingt zwar alles nach äußerst ergötzlicher Satire - doch wer weiss? Wäre ja nicht das erste Mal, dass die Realität i. S. Satire "dem Fass die Krone ins Gesicht schlägt", wie es des öfteren heisst.

...
Werden Sie bloss nicht frech. Wir Gesetzgeber benötigen keine Rechtfertigung. Passen Sie also besser auf, sonst stutzen wir Ihnen die Flügel, sofern wir es nicht vorziehen das BVerfG gleich ganz einzustampfen. Schließlich muss der Staat sparen und irgendwo muss man ja anfangen.

Was den letzten Punkt angeht, ganz besonders. Denn lange bevor erst im Frühjahr / Sommer diesen Jahres die PIS in Polen ihren großen Coup zu landen gedachte, hatte nach dunkler Erinnerung eines fiktiven Besuchers Schäuble - als der noch Innenminister war - doch schon sinngemäss (müsste im Kontext des Themenkomplexes Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr/deren Einsatz im Innern gewesen sein) in einem öffentlichen Stoßseufzer gefordert, dass das BVerfG doch endlich an die Kette der etablierten Politik zu legen gehörte. Dann also wohl auch dessen Unterwerfung unter die Knute des Bundesjustizministers oder so ähnlich.

Wäre insoweit dann nichts Neues.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 16:17 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

a
  • Beiträge: 178
Eben habe ich nochmal die Einladung für die entsprechende Sitzung des Rechtsausschusses durchgelesen.
Zitat
13. Verwaltungsgerichte an der Belastungsgrenze - Sachstandbeschreibung und Lösungen des Ministeriums
Link: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME17-51.pdf

 ;D ;D ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 16:18 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Also wenn die Landtage jetzt keine Stellungnahmen abgeben wollen, finde ich das ehrlich gesagt ein wenig arm.
Alleine hier im Forum sind etliche Stellungnahmen von Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen zu finden, beispielsweise über dieses fragdenstaat.de oder auch aus diversen Artikeln in der Presse.
Und so schwierig wären die Stellungnahmen nun wirklich nicht. Alleine für die erste Frage gibt es doch schon eine gerichtlich abgesegnete Antwort:

Mann & Frau könnte dem BVerfG ja behilflich sein und die Stellungnahmen von den Politikern allein die in diesem Forum dem BVerfG zusenden.

Die freuen sich bestimmt ;D

Die Politiker sind doch nach der Wahl in Schockstarre und wieder mit “Stühlerücken“ beschäftigt!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Hier die Pressemitteilung zu diesem Thema:

Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360

Diskussionsthread bleibt jedoch dieser hier.

Grüße
René


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a
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Die Politiker sind doch nach der Wahl in Schockstarre und wieder mit “stühlerücken“ beschäftigt!

In Niedersachsen ist bald Landtagswahl.
Wer wohnt da und hat Lust, seine Landespolitiker zu befragen?


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  • Beiträge: 890
 Badische Zeitung,
 der Sonntag, wurden grade informiert


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m
  • Beiträge: 436
In Niedersachsen ist bald Landtagswahl.
Wer wohnt da und hat Lust, seine Landespolitiker zu befragen?

Das sind sicher ganz gute Möglichkeiten diesen Landespolitikern auf den Zahn zu fühlen, welche ja maßgeblich mit Ihrem Abstimmungsverhalten zu diesen RF-Gesetz führte, vor der Öffentlichkeit zu fragen, warum sie jetzt den S...... einziehen. Vergleichbares habe ich selbst zur BT-Wahl gemacht.

Zuerst mal hingehen und sich solch eine Veranstaltungen ansehen, wie die organisiert von diesem und jenen Landesfürsten abläuft. Dann sich Gedanken machen, mit welchen Fragen und zu welcher Zeit ergreife ich das Wort mit meinen Fragen oder zum Mikrofon und werfe meine Fragen ein, vor den interessierten Bürgern die diesen Politikern zuhorchen. Das bringt schon was. Vor allem: Man findet breiteres Gehör bei teilweise 100erten Menschen die keine Ahnung zum Thema haben und nach Ttreu und Glauben immer schön den Beitrag abbuchen lassen.

Am besten dann noch anschließend Flyer verteilen (hatte ich nicht).
Sodann ist der Partei-Jutebeutel mit Wahlwerbung und Flyer der Politiker zweite Wahl.


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r
  • Beiträge: 37
Hallo Kollegen, ich werde heute Abend mal noch einen Nachtrag zu meiner noch offenen Klage nachreichen.

Die Fragen von Herr Prof. Dr. Kirchhof sind gut.

Da bin ich dann mal gespannt wie die Beklagte auf die Fragen argumentiert.

Danke an alle, die für die Veröffentlichung gesorgt haben!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 16:32 von Bürger«

m
  • Beiträge: 272
Zu einem Thema der finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag (Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16, z.B. Kap. 5.5) hat sich der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfallen vor ein paar Monaten bereits auf diese Weise geäußert:

Die Benachrichtigung des Petitionsausschusses habe ich deswegen mit der kurzen Rückfrage erwidert:

Zitat
petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Betr.: Petition I.3/16-P-2016-13310-00 - Rundfunk und Fernsehen - Meine Eingabe vom 25.01.2016

Sehr geehrte Frau xxx, Sehr geehrte Frau yyy,

danke für Ihre Benachrichtigung.

Bitte erlauben Sie mir eine kurze Rückfrage zu der leicht verschwommenen Erklärung des Petitionsausschusses:

Zitat
Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfallen
...
"der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 28.06.2016 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Der Petitionsausschuss hat sich über den mit der Petition vorgetragenen Sachverhalt und die Rechtslage unterrichtet. Er sieht nach Prüfung der Angelegenheit keine Möglichkeit im Sinne der Petition weiter tätig zu werden."

Könnten Sie mir bitte die Kopie des Protokolls der Sitzung oder die genauen Gründe für die Ablehnung der Petition mitteilen?

Die Petition sollte die einzige wichtige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag klären, besonders im Hinblick auf den fortschreitenden Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems:
 
- Horst Röper vom Forschungsinstitut Formatt, Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Thorsten Ricke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bestätigten während der 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011 den deutlichen Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems,
 
- Beim Radio erreichte der private Senderverbund Radio NRW (5,9 %) und der private Hörfunksender Antenne Bayern (5,6 %) die höchsten Nutzeranteile VOR den ö.-r. Radios:
http://www.vprt.de/sites/default/files/MedienVielfaltsMonitor_2014-II_Nutzeranteile_Radio.jpg

Bedenkt man, dass ein Teil der Gesellschaft die öffentlich-rechtliche Option nutzt, so ist es logisch, dass ein anderer große Teil der Gesellschaft die Option eben nicht nutzt. Die Nichtnutzer und die aus Sorge vor Repressalien zahlenden Millionen Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme nutzen den Überfluss an Medien und informieren / unterhalten sich über andere Quellen. Sie sollten bei ihrer Informationsbeschaffung aus anderen Quellen durch den Rundfunkbeitrag finanziell nicht gehindert werden.

Warum will der Petitionsausschuss diese wichtige Frage zur finanziellen Hinderung durch den Rundfunkbeitrag und damit zum Verstoß gegen den Artikel 5 GG ungeklärt lassen?


Sie können mir gerne per E-Mail antworten. Meine E-Mailadresse lautet: xxx

Vielen Dank für Ihre Mühe

Auf eine konkrete Antwort warte ich bis heute.


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V
  • Beiträge: 58
Beschlussempfehlung zu diesem Schreiben ist in BW für die Plenarsitzung am 12.10.2017 unter Punkt 10. der Tagesordnung geplant.
Ohne Aussprache...


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F
  • Beiträge: 102
So jetzt habe ich mal eine ganz dumme Frage:

Zitat aus dem Anschreiben von Herrn Kirchhof:
Zitat
...Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie eine etwaige Stellungnahme in zwanzig Stücken ab­
geben würden...

Was ist eine 'Stellungnahme in zwanzig Stücken' ?
Wer kann mir das erklären?!

Gruß Petra


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Hat jemand eine Erklärung dafür, warum z. B. der Deutsche Bundestag, der Bundesrat (= die Landesregierungen), das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen angeschrieben wurden? Diese haben m. E., bis auf die Landesregierungen, die aber auch direkt angeschrieben wurden, mit der Rundfunkfinanzierung an sich nichts zu tun. Weder waren die Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt, noch die angeschriebenen Bundesminister/Bundesministerien an der Verabschiedung des sog. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beteiligt, noch haben sie die Rundfunkfinanzierung als Parlamentarier, die sie ggf. auch sind, verabschiedet noch werden sie dieses in ihrer Funktion als Minister oder Kanzler zukünftig tun. Man hätte ebenso gut jeden Teilnehmer dieses Forums anschreiben können.  8)

M. Boettcher

FelsinderBrandung: es ist gemeint, dass man 20 Exemplare der Stellungnahme liefern möge


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

a
  • Beiträge: 178
User @dreamliner hat gestern den Fragenkatalog des BVerfG zum Thema RBStV erwähnt und mir in Antwort #5
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156215.html#msg156215
die entscheidenden Suchtipps gegeben. (danke  :) )

Dieser Fragenkatalog ist sehr aussagekräftig. Wir wissen jetzt, welche Mängel für das BVerfG verfahrensrelevant sind. Auch sonst kann man in den Fragen ziemlich viel "zwischen den Zeilen" herauslesen.


Meine Gedanken hierzu:

Zitat
2. Auf welchen Erwägungen beruht die tatbestandliche Anknüpfung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich an die Wohnungsinhaberschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz und der Zunahme mobiler Empfangsgeräte? Welche Alternativen wären vorstellbar?
- Bedeutet, dass diese Regelung zweifellos verfassungswidrig ist, wenn der Landesgesetzgeber keine glaubwürdige Begründung dafür nachliefert. Auf den Widerspruch zwischen "mobilen Empfangsgeräten" und der immobilen Wohnung wird ausdrücklich hingewiesen. Gleichzeitig erwartet das Gericht Änderungsvorschläge für eine Neuregelung.

Zitat
5. Wie rechtfertigt es sich, dass Einpersonenhaushalte mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrags belastet werden, wohingegen Mehrpersonenhaushalte aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung den Beitrag unter sich aufteilen können? Insbesondere: Welche verwaltungstechnischen Umstände bedingen eine solche Lösung?

6. Wie rechtfertigt es sich, dass Zweitwohnungen mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrags belastet werden, obwohl der Beitragspflichtige zum gleichen Zeitpunkt den Rundfunk nur einmal nutzen kann? Insbesondere: Welche verwaltungstechnischen Umstände bedingen eine solche Lösung?
- Bedeutet, dass diese Regelungen möglicherweise verfassungsgemäß sein könnten, wenn der Landesgesetzgeber eine glaubwürdige Begründung dafür abliefert. Sonst sind sie verfassungswidrig.

Zitat
3. In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Wohnungen mit herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten (vor allem Fernsehgeräten) ausgestattet? In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Wohnungen mit internetfähigen Empfangsgeräten (PC, Laptops, Tablets, Smartphones et cetera) und Breitbandverbindungen ausgestattet, das heißt mit - mobilem oder stationärem - Internetzugang, dessen Geschwindigkeit mindestens dem 3G-Standard entsprach? In welchem Umfang sind dies Wohnungen, die nicht zugleich über herkömmliche Empfangsgeräte verfügen?
Zitat
7. In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet? In welchem Umfang waren in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags Betriebsstätten mit internetfähigen Empfangsgeräten (PC, Laptops, Tablets, Smartphones et cetera) und Breitbandverbindungen, das heißt mit - mobilem oder stationärem - Internetzugang, dessen Geschwindigkeit mindestens dem 3G-Standard entsprach, ausgestattet?
- Der Verweis der Vorinstanzen auf die Bundesstatistik war offensichtlich für das Gericht nicht zufriedenstellend. Jetzt muss für jedes einzelne Bundesland belegt werden, dass die Typisierung zulässig war.


Wie soll es bei den verwaltungsgerichtlichen Klagen weitergehen?
Wie könnten die Richter überzeugt werden, das Verfahren auszusetzen, um weitere Fehlurteile zu vermeiden?

Können wir die Vollstreckungsbehörden jetzt überzeugen, die Vollstreckung bis zu einem BVerfG-Urteil auszusetzen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2017, 18:35 von azdb-opfer«

 
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