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Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017

Begonnen von dreamliner, 29. September 2017, 07:50

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dreamliner

Edit "Bürger": Hier der Diskussions-Thread zur Meldung unter
Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360

offizielle Quelle – Landtag NRW: (Ergänzung 12.2017: Die Dokumente wurden entfernt!)
Vorlage 17/103 (mit Anlagen, insgesamt 664 Seiten, ~50MB!)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf


Sicherungs-Abbilder, ~50MB!
https://web.archive.org/web/20170930182701/https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf
https://online-boykott.de/ablage/20170930-es-ist-angerichtet/MMV17-103.pdf

Sicherungs-Abbild, komprimiert auf ~10MB!
http://docdro.id/6DZsyZQ

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Hallo Mitstreiter,

ich bin gerade über die Internetseite
www.parlamentsspiegel.de
auf ein paar Interessante Informationen gestoßen.

Unter anderem findet sich dort aktuell ein "Verweis" auf ein
"Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017"

Leider ist jedoch dort das eigentliche "Schreiben" nicht zu finden.

Es findet sich lediglich die Information, dass dieses Schreiben wohl schon in mehreren Landesparlamenten auf die Agenda der Landtagssitzung gesetzt wurde:

Bayerischer Landtag
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen
- Verfassungsstreitigkeit -
, 28.09.2017 (PDF, 2 Seiten)
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012500/0000012931.pdf

Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg, E-HA 6/29, 6. Wahlperiode, 15. September 2017 (PDF, 4 Seiten)
Hauptausschuss, Einladung - Neudruck
Mitglieder des Hauptausschusses/ Chef der Staatskanzlei
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/einladungen/HA/29.pdf

Und hier noch die Links zu den Übersichten:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=BAY_17205_0000
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=SH_V-185162_0000
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=BRA_V-303767_0000

Fragen:

Hat jemand Kenntnis über dieses Schreiben des Bundesverfassungsgerichts bzw. liegt dies jemandem vor?

Wenn ja, könnte es hier bitte veröffentlicht werden?



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Edit "Bürger": Zwischenzeitlich aufgefundene Quelle verlinkt unter
Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360

offizielle Quelle – Landtag NRW: (Ergänzung 12.2017: Die Dokumente wurden entfernt!)
Vorlage 17/103 (mit Anlagen, insgesamt 664 Seiten, ~50MB!)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf


Sicherungs-Abbilder, ~50MB!
https://web.archive.org/web/20170930182701/https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf
https://online-boykott.de/ablage/20170930-es-ist-angerichtet/MMV17-103.pdf

Sicherungs-Abbild, komprimiert auf ~10MB!
http://docdro.id/6DZsyZQ

DJ_rainbow

Das ist relativ easy zu erklären: Das BVerfG gibt Behörden, die fachlich mit dem Thema einer Verfassungsbeschwerde zu tun haben, und Parlamenten Gelegenheit zur Stellungnahme. Also muss es entsprechende Aufforderungen verschicken - und in den Schwatzbuden kommt es dann halt auf die Tagesordnung eines Ausschusses. Insgesamt sinnloser Formalismus, weil nicht zielführend - aber so isses nun mal.
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

samson_braun

Das sind doch die 4 Leitverfahren, wenn ich das richtig sehe? Es könnten also die Stellungnahmen der Länder abgefragt sein - siehe für Bayern - da wirds keine geben lt. Vorschlag. Das Gericht will wohl die Meinungen der Länder kennen, bevor es einen Beschluss gibt.
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

FelsinderBrandung

Moin,

also in Schleswig-Holstein sind die Anlagen nicht öffentlich, können aber eingesehen werden.
Liegt wohl u.a. an der 'Menge', wie aus dem Schreiben ersichtlich.
Und es ist vom 21.09.2017, also gerade erst eingetroffen.

Schleswig-Holstein
Anschreiben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages an die
Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses
(PDF, 1 Seite)
"Verfassungsbeschwerden gegen § 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages"
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/00100/umdruck-19-00133.pdf

Gruß Petra

marga

Zitat von: dreamliner am 29. September 2017, 07:50
Bayerischer Landtag
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen
- Verfassungsstreitigkeit -
, 28.09.2017 (PDF, 2 Seiten)
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000012500/0000012931.pdf

Dieses Zitat aus obiger URL gibt einer fiktiven Person zu Denken?

Zitat
I. Beschlussempfehlung:
Der Landtag gibt in den Verfahren keine Stellungnahme ab.
Berichterstatter:
Jürgen W. Heike
Mitberichterstatter:
Franz Schindler
II. Bericht:
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat die Verfassungsstreitigkeit in seiner
76. Sitzung am 28. September 2017 beraten und e i n s t i m m i g  die o.g. Beschlussempfehlung vorgeschlagen.

Franz Schindler
Vorsitzender

Bild dir deine Meinung! +++  >:D  >:D  >:D
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

dreamliner

Danke @FelsinderBrandung

Die Idee zur Suche direkt über die Landesparlamentsdatenbanken ergab zumindest in NRW auch schon einen Treffer:

Landtag NRW, Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, 27.09.2017 (PDF, 3 Seiten)
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-748.pdf

Der selbe Tenor wie aus Bayern:
> Der Landtag nimmt zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Stellung.

Dennoch wüsste ich gerne, wie der Inhalt des Anschreibens seitens des Bundesverfassungsgerichtes ist.

René

Was bedeutet hier genau "keine Stellung nehmen"? Wie ist das zu interpretieren? Kann man das überhaupt, wenn man den Inhalt des Anschreibens des Bundesverfassungsgerichtes nicht kennt?

Hat jemand Zugang zu diesem Anschreiben?

samson_braun

Ich würde das jetzt mal so interpretieren, dass dann lt. Landesparlament kein/e Handlungsbedarf/ Bedenken existiert/en und alles in Ordnung ist. Alles Gegenteilige würde eine Fehlereingestehung bedeuten. Das werden die dem BVerfG gegenüber nicht eingestehen. Diese Formulierung wird bei allen Parlamenten so auftauchen.
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

mb1

"Keine Stellungnahme" eines Landtages bedeutet Absetzung des Themas von der Tagesordnung ohne Ablehnung oder Zustimmung.
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

Kurt

Zitat von: René am 29. September 2017, 09:17
Hat jemand Zugang zu diesem Anschreiben?
Versuche gerade dies zu erhalten > Telefonkontakt BVerfG; Sachbearbeiterin leider z.Zt belegt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

azdb-opfer

Zitat von: dreamliner am 29. September 2017, 09:08
Landtag NRW, Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, 27.09.2017 (PDF, 3 Seiten)
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-748.pdf
Der selbe Tenor wie aus Bayern:
ZitatDer Landtag nimmt zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Stellung.

im Wortlaut:
Zitat"Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. September 2017 mit den oben
angegebenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - -1 BvR 1675/16 - u.a. befasst
und einstimmig beschlossen, eine Stellungnahme nicht zu empfehlen."

Der Rechtsausschuss distanziert sich vom RBStV.

volkuhl

Zitat von: René am 29. September 2017, 09:17
Was bedeutet hier genau "keine Stellung nehmen"? Wie ist das zu interpretieren?

Ich würde das so interpretieren, dass den Ausschüssen einfach nichts einfällt, was man empfehlen könnte und die Entscheidung dem BVerfG überlassen wird.

Das lässt hoffen, dass die vorgebrachten Argumente so schlagkräftig sind, dass das BVerfG garnicht anders kann, als den Beschwerden stattzugeben.  >:D
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

Kurt

Lt. telefonischer Rücksprache mit der Sachbearbeiterin beim BVerfG  können die um Stellungnahme Ersuchten (es wurden nicht nur die 16 Länder angeschrieben) eine abgeben - müssen dies jedoch nicht.

Der genaue Wortlaut des Anschreibens des BVerfG an die Ersuchten sollte den 4 Beschwerdeführern der Leitverfahren bzw. deren Rechtsanwälte vorliegen; falls nicht, kann der Beschwerdeführer eines Leitverfahrens bzw. dessen Rechtsanwalt dies anfordern.

Augenscheinlich scheint da aber nichts von Belang drin zu stehen.

Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

René

Danke! Falls der besagte Beschwerdeführer mitliest, wäre es toll, wenn er uns dieses Anschreiben zur Verfügung stellen könnte.

muuhhhlli

Zitat von: volkuhl am 29. September 2017, 10:53
Zitat von: René am 29. September 2017, 09:17
Was bedeutet hier genau "keine Stellung nehmen"? Wie ist das zu interpretieren? ...
Das lässt hoffen, dass die vorgebrachten Argumente so schlagkräftig sind, dass das BVerfG garnicht anders kann, als den Beschwerden stattzugeben.  >:D

Oder es heißt, an dem RBStV wird nix geändert und das BVerfG soll die Interpretation der Verfahren so auslegen und entkräften.

Wenn da die Eingabe von Dr. Sprißler vom LG-Tübingen beim EuGH nicht wäre - denn das wissen die Damen und Herren Landtagsabgeordneten, und die wollen sich nicht die Finger schmutzig machen und nicht vorab dagegen sprechen (es sind eben Wendehälse).

Die Glaubwürdigkeit dieser Politiker einschließlich der Parteien ist für mich beim Thema Rundfunk eh bei NULL, denn
"Wer einmal Lügt dem glaubt man nicht und wenn er tausendmal die Wahrheit spricht."

Siehe EU-Kommisar Günther Oettinger
EU-Kommissar Oettinger kritisiert Internet-Angebote von ARD und ZDF
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24465.msg155296.html#msg155296

und dazu die beklagendswerten Worte von Herr Dr. Eicher über Herrn Oettinger
FAZ-Gastbeitrag - Eicher/SWR "Zeitgemäßer Auftrag im Internet für ARD & ZDF"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24614.msg156128.html#msg156128

An diesem Vorgang,
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017 an die 16 Landtage
ist doch die Vermutung, dass die Urteile über die Klagen zum RF-Beitrag von den VG bis einschließlich zum BVerwG abgesprochen waren, bestätigt.