Der wesentliche Unterschied ist, dass diese Verfahren sich direkt gegen das Gesetz wendeten. Gegen die Rundfunkzwangsabgabe auf Wohnraum musste erst der gesamte Verwaltungsrechtsweg durchschritten werden. Das ist sozusagen ein tatsächlicher Filter, der den Gang vors BVerfG massiv erschwert. Mir ist kein anderes Gesetz bekannt, gegen das die Bürger auf so breiter Front sämtliche Verwaltungsgerichte angerufen haben und am Ende so viele Beschwerden beim BVerfG anhängig wurden.
Man muss sich mal klar machen, welche immense Kosten das auf allen Seiten verursacht und welchen Schaden der Rechtsfrieden in den vergangenen fünf Jahren genommen hat. Das BVerfG musste ja unbedingt die ersten Beschwerden, die bereits 2012 erhoben wurden, ablehnen, obwohl schon damals klar war, dass die Sache am Ende in Karlsruhe wieder hochkochen wird. Wahrscheinlich hat man nicht mit einem solchen Ansturm gerechnet. Man hat ja immer den Worten des ÖRR geglaubt, dass die Deutschen alle happy mit der Zwangsabgabe sind und sich im Prinzip auch kaum was ändere. Denkste. Trau schau wem.
Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars entfernt.
Hier der wiederholte Hinweis, dass solche ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare unterbleiben sollen, da diese vollkommen unnötig sind und der Übersicht des Forums schaden.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung im gesamten Forum.