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Autor Thema: BVerfG nimmt weitere VDGN-Beschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag an  (Gelesen 9906 mal)

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03.01.2013
Bundesverfassungsgericht nimmt weitere VDGN-Beschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung an
"Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber Singlehaushalten moniert"
http://www.vdgn.de/news-single/article/bundesverfassungsgericht-nimmt-weitere-vdgn-beschwerde-gegen-neuen-rundfunkbeitrag-zur-bearbeitung-a/

Zitat
"Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt auch die zweite Verfassungsbeschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen den seit dem 1. Januar erhobenen neuen Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung angenommen.
Das Gericht führt die Beschwerde, die sich gegen die
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes insbesondere gegenüber Singlehaushalten
richtet, unter dem
Aktenzeichen 1BvR 2603/12.
http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Zweite_VDGN-Verfassungsbeschwerde_Rundfunkbeitrag.pdf

Eine erste VDGN-Verfassungsbeschwerde vom Juni 2012 monierte die
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung von Daten für den neuen Rundfunkbeitrag
und die finanzielle Doppelbelastung für die Inhaber von Wochenendhäuschen. Sie wird in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 1BvR 1700/12 geführt."
http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Verfassungsbeschwerde_Text.pdf


Die Front ist *breit* - wir lassen *nicht* nach!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!


"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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H
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Danke für den Hinweis, habe es auf http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html aktualisiert.


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K
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Hmm.

Die Verfassungsklage vom VDGN ist vom 28. Juni 2012

Der Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht bezüglich der PC Gebühr ist vom vom 5.September.2012.also etwa drei Monate später.

Seltsam, dass die "Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes insbesondere gegenüber Singlehaushalten" angenommen wurde. Hier hätte ich erwartet, dass erstmal der Rechtsweg ausgeschöpft werden soll.

Für mich sieht es fast so aus, als würde das Verfassungsgericht die Haushaltsabgabe kippen wollen. Um formal die Finanzierung der ÖRR zu sichern, wurde sozusagen vorbereitend die PC Gebühr bestätigt

Man wird sehen..


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Spannend  8)
Richterhaushalte = überwiegend Singlehaushalte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2017, 16:57 von Bürger«

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Das BVerfG hat die zur Bearbeitung angenommen, sprich die Verfahrensnummer ist zugeteilt.
Das sagt noch nichts zur Klage aus, denn zum Ablehnen braucht man auch diese Nummer.


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Stimmt schon. Aber das Bundesverfassungsgericht führt normalerweise eine Vorprüfung durch. Wenn da Bedenken gegen die Klage bestehen, bekommt man einen Bescheid - aber da sieht das Aktenzeichen etwas anders aus..

Das bedeutet: Entweder hat die Klage die erste Hürde genommen - oder aber die Kläger bestehen trotz Bedenken der Eingangsstelle auf einer Prüfung durch die Verfassungsrichter.


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Die Vorprüfung geht nicht in diese Tiefe, da wird nur formal geprüft.
Die Anmerkungen zur Beschwerde kommen erst viel später.


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Der durchaus sehr aktive VDGN - Verband Deutscher Grundstücksnutzer informiert zum aktuellen Stand seiner Aktivitäten gegen den neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag":

08.02.2013 Ablehnung nicht nachvollziehbar
Streit um neuen Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Entscheidung zur jüngsten VDGN-Verfassungsbeschwerde ab.
Zweite VDGN-Beschwerde weiter anhängig.
Normenkontrollklage gegen Beitragssatzung des rbb in Vorbereitung
http://www.vdgn.de/news-single/article/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/

"Ihr Problem: GEZ"
Gegen Ausforschung und doppelten GEZ-Beitrag
VDGN organisiert Gegenwehr gegen ungerechtes Modell der Rundfunkfinanzierung und Datenspitzelei
http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/

31.01.2013 Rundfunkbeitrag – jetzt die Notbremse ziehen!
VDGN erneuert Vorschlag nach Rundfunkabgabe als gerechtes Modell
http://www.vdgn.de/news-single/article/rundfunkbeitrag-jetzt-die-notbremse-ziehen/

29.01.2013 Keine Wohnung – kein Rundfunkbeitrag
VDGN rät: Datschen, in denen nicht gewohnt werden darf, vollständig abzumelden
http://www.vdgn.de/news-single/article/keine-wohnung-kein-rundfunkbeitrag/

Bei soviel Aktivitat könnte man selbst als Nicht-Grundstücksnutzer fast über eine Mitgliedschaft nachdenken  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2017, 16:56 von Bürger«
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t

themob

Nur eine rein privat und persönliche Meinung.
Es war abzusehen das es so, oder so ähnlich kommt.
Entweder findet man "formale Gründe" die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht anzunehmen oder es wird als Verfassungsgemäß bestätigt.


Seite u.a. unter
VDGN, 08.02.2013
Ablehnung nicht nachvollziehbar
Streit um neuen Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Entscheidung zur jüngsten VDGN-Verfassungsbeschwerde ab. Zweite VDGN-Beschwerde weiter anhängig. Normenkontrollklage gegen Beitragssatzung des rbb in Vorbereitung
https://www.vdgn.de/news-single/article/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/
https://www.vdgn.de/aktuelles/ablehnung-nicht-nachvollziehbar/

Wie kam es dazu ?

Step 1.
ÖRR und Politiker einigen sich auf eine "Beitragsreform"
Step 2.
Kirchhof (Bundesverfassungsrichter a. D. ) wird beauftragt Gutachten zu erstellen (auch mit ÖRR unangenehmen Aspekten, muss man ja nicht umsetzen) aber mit dem klaren Hintergedanken das bei etwaigen Verfassungsbeschwerden die Familienbande Kirchhof im Bundesverfassungsgericht greift.
Step 3.
Ministerpräsidenten billigen - Landesparlamente Ratifizieren
Step 4.
Verträge treten in Kraft
Step 5.
Private Bürger schreien - interessiert niemanden
Step 6.
einige wenige legen Verfassungsbeschwerde ein  (wurde im Vorfeld ja schon mit gerechnet, dass BVerfG ist ja namentlich gut besetzt)
Step 7.
Wirtschaftsverbände - Unternehmer - Kommunen, schreien. Der Schrei betrifft aber NUR die Höhe der Abgabe, nicht die Existenzberechtigung der ÖRR in seiner jetztigen Form. Man einigt sich Beiträge in gleicher Höhe zu bezahlen wie 2012, bis die tatsächliche Bemmessungsgrundlage ermittelt wurde.
Step 8. + Step n
Erste Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig erklärt  - aus formalen Gründen. Wird bei den anderen ähnlich gehandhabt bzw. NIEMAND aus dem BVG wird es als Verfassungswidrig erklären. (Schon begründet aus der Kirchhof Familienhistorie und der BVG Zugehörigkeit derselben in der Vergangenheit ,Gegenwart und Zukunft)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/geschaeftsverteilung_2013/s1-kammern.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/kirchhof.html

Und das jetzt die die Unzulässigkeit erklärt wird durch die 2'te Kammer des ersten Senats, wo kein Kirchhof direkt drin ist, wundert auch nicht. Man trifft sich auf den Fluren, in der Kantine, beim Kindergeburtstag etc etc etc
Paul Kirchhof - Ferdinand Kirchhof stehen sicherlich nicht wie Kain und Abel zueinander. Sonst hätte man jemand anderen mit dem Gutachten beauftragt.

Glaubwürdigkeit ? Im Namen des Volkes ? Sorry wird hier mit Füssen getreten. Armes Deutschland

Es ist ein wunderbares Beispiel wie die Realität aussieht, mit dem Unterschied das es die wenigsten wissen.

Der VDGN sagt: "Ablehnung nicht nachvollziehbar" - vielleicht können Sie es ja besser nachvollziehen, sollten Sie mein Post lesen

Diese Zusammenhänge müssen die Bürger in diesem Land kapieren - vielleicht sind Sie dann eher bereit, auf die Strasse zu gehen.

Zukunftsvision meinerseits:
Entweder kapieren ALLE "Beitragszahler" ohne Ausnahme das der ÖRR in seiner jetztigen Form weg muss und man geht gemeinsam auf die Strasse oder das ganze endet wie bei Step 8 + Step n





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2022, 15:51 von Bürger«

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03.01.2013
Bundesverfassungsgericht nimmt weitere VDGN-Beschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag zur Bearbeitung an
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Zitat
"...
Aktenzeichen 1BvR 2603/12.
http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Zweite_VDGN-Verfassungsbeschwerde_Rundfunkbeitrag.pdf

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http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Verfassungsbeschwerde_Text.pdf


Das ist klasse, beide Verfassungsbeschwerden helfen mir enorm weiter für Widerruf und meinen Klageweg. Danke für die Nennung beider Aktenzeichen.


Edit: Habe den Thread nun durchgelesen und bin enttäuscht. Dieses Land ist nur noch zum ko...  :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2013, 22:54 von abgezockter1984«

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Edit: Habe den Thread nun durchgelesen und bin enttäuscht. Dieses Land ist nur noch zum ko...  :(

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Edit "Bürger" - Querverweis:
Siehe u.a. auch unter
Nächster Versuch des VDGN - jetzt Normenkontrollklage (aus Juni 2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6296.msg147590.html#msg147590

[...]
VDGN, 07.05.2013
VDGN-Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgewimmelt
Bundesverfassungsgericht entschied unter Mitwirkung von Vizepräsident Ferdinand Kirchhof
https://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/



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