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Autor Thema: Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt  (Gelesen 46031 mal)

f
  • Beiträge: 18
Mittlerweile wird die Sache ganz schön teuer - siehe Kostenfestsetzungsantrag einer fiktiven Kanzlei im Anhang.

Würde mich interessieren, ob es hier schon etwas Neues gibt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2019, 14:13 von Bürger«

J
  • Beiträge: 14
Ja, die RA wissen schon wie es sich auch für sie lohnt.
Ich hatte eine ähnliche Situation und habe erst einmal alles geprüft + Belege gefordert:

1) Stimmt der Streitwert? Es geht nicht um den Wert, den die GEZ fordert, sondern der, der in der Klage genannte.
2) Verfahren + Termingebühr zu recht? Hat ein Verfahren stattgefunden? Mit den Nummern des RVG kann man sich schnell einlesen wann und wie hoch so eine Gebühr sein darf.
3) Reise: Belege anfordern. Hat der RA eventuell mehrere Termine am Gericht am selben Tag gehabt? (bei mir gab es keine Reisekosten)
4) Den Pauschalen für Post und Telekommunikation habe ich ebenfalls Belege gefordert, wurde zwar abgelehnt - hat aber dem RA Aufwand bereitet.
5) Verwaltungspauschale: Würde ich ebenfalls widersprechen. Insb. das eine Verwaltungs + Telekommunikationspauschale zeitgleich geltend gemacht wird.
6) Umsatzsteuer: Nachweis, dass keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt anfordern.

Wie du widersprichst hängt ein wenig von dem an, was in der Rechtshelfebelehrung zu diesem Schreiben steht.
ich möchte dir nicht viel Hoffnung machen: In erster Linie geht es darum dem RA arbeit zu bescheren, sodass sich solche Fälle nicht als Goldgrube für solche Machenschaften entwickelt.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zur Ergänzung und Erinnerung wird auf folgenden Beitrag von Philosoph weiter oben hingewiesen:

Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341

Anwendung und Erfahrungen mit möglicher Vorgehensweise in fiktiven Fällen könnten im Interesse des Forums sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2023, 16:51 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
  • Beiträge: 19
  • was zuviel ist, ist zuviel
Irgendwann letztes Jahr könnte vom Verwaltungsgericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen sein über x,xx € - gegen eine Person S.

Dann könnte lange Ruhe gewesen sein, keine Bezahlung, keine Ermahnung.

Nun könnte ein Schreiben einer fiktiven Kanzlei zugesandt worden sein, mit Aufforderung, Betrag x,xx direkt an LRA zu bezahlen. Keine Fristsetzung, kein Drohen mit Rechtsfolgen.

Person S könnte sich nun überlegen, erstmal nicht zu zahlen, hat aber gerade hier im Forum gelesen, dass so ein Kostenfestsetzungsbeschluss bei Nichtzahlung vom Gericht (also Verwaltungsgerich) vollstreckt würde. Ist das so richtig verstanden?
Siehe unter
Klage - Verwaltungsgericht Berlin - Begründung/Urteil /weiteres Vorgehen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31813.msg196446.html#msg196446
... Kosten für den gegnerischen Anwalt. Das ist natürlich blöd.  Möglicherweise kommt noch die Auslagenpauschale der Behörde dazu.

Diese beiden Posten werden vom Gericht festgesetzt (darauf sollte man noch warten) und ggf. vom Gericht vollstreckt, wenn keine Zahlung erfolgt.

Den Rundfunkbeitragsbescheid wird dagegen die Behörde (RBB) vollstrecken, so als ob es das Gerichtsverfahren gar nicht gegeben hätte ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 00:33 von Bürger«

G
  • Beiträge: 327
Wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss vom Verwaltungsgericht vollstreckt werden muss, dann kommen natürlich noch Vollstreckungskosten dazu.

Insofern ist das Schreiben erst einmal ein Angebot, den Betrag ohne diese Zusatzkosten zu begleichen.
Gläubiger des Anspruchs ist in der Tat die Landesrundfunkanstalt, da diese ja Beklagte und damit Prozesspartei war. Anscheinend hat die LRA die Anwaltskosten schon mit der Kanzlei abgerechnet, so dass die Kanzlei ihr Geld schon bekommen hat. Aber für diesen Ausgleich zu sorgen, wäre jetzt nicht das Problem des Klägers.

Wenn nicht gezahlt wird, kann übrigens auch dann die Vollstreckung beantragt werden, wenn das jetzige Schreiben noch keine diesbezüglichen Ankündigungen enthält.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bitte hier die Themen "Vollstreckung" und "vorläufig Vollstreckbar" nicht weiter vertiefen.
Bitte die Suchfunktion nutzen, und in den betreffenden Threads darüber diskutieren, ergänzend hierfür:

Vorläufige Vollstreckbarkeit - SWR bittet Verwaltungsgericht um Unterstützung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27636.0
Kostenfestsetzungsbeschluss gilt auch als Vollstreckungstitel für den SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26639.0
Vorläufige Vollstreckbarkeit - was bedeutet das?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12854.0

Es könnte bis jetzt noch nicht vorgekommen sein, dass ein Verwaltungsgericht sich die Mühe und Arbeit gemacht haben könnte für eine LRA zu vollstrecken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2023, 22:48 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

c
  • Beiträge: 1.025
Die Frage ist womöglich, wie das - etwas weiter oben von @sonich - erwähnte Schreiben externer Rechtsanwälte einzuordnen wäre, ob es als "Mahnung" im Sinne des Gesetzes (hier: Verwaltungsvollstreckungsgesetz Bayern) zu verstehen ist.


Folgende Überlegungen führen mich zur obigen Bemerkung:

1)    das Verwaltungsgericht, welches hier für die Vollstreckung eines KfB zuständig wäre, ist Vollstreckungsbehörde (§ 169 VwGO) ?

2)    d. h. Anordnungsbehörde wäre weiterhin die LRA, hier: BR ?

3)    laut bayer. Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist die Vollstreckung an "besondere Voraussetzungen" gebunden (Art. 23 BayVwZVG) -
neben (1) zugestelltem vollstreckbaren Titel (hier: KfB), sind Voraussetzungen (2) die "Fälligkeit der Forderung" und  (3) eine "Mahnung", "innerhalb einer Frist von einer Woche" zu zahlen.

Wenn so ein Schreiben der Anwälte nur eine Aufforderung enthielte (Fälligkeit??) müsste die LRA (evtl. auch ihr externer Anwalt) doch theoretisch** noch eine Mahnung versenden, bevor sie sich (als Anordnungsbehörde) noch einmal an das Verwaltungsgericht (als Vollstreckungsbehörde) wendete, um um Vollstreckung zu ersuchen? Dann könnte man bis zum Erhalt so einer Mahnung abwarten? Oder liegt die Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im "überwiegenden öffentlichen Interesse", so dass die Mahnung entfallen dürfte (Art. 23 Abs.3 BayVwZVG) ?


Was haltet ihr von diesen Überlegungen? Sind sie stimmig? Wenn ja, könnte eine fiktive Person (siehe @ sonich) evtl. getrost erst einmal abwarten. Aber vielleicht habe ich etwas übersehen.

(Zum Thema "Vollstreckung in Bayern" siehe grundsätzlich unser Vollstreckungsboard Bayern:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,79.0.html )


** ein fiktiver Richter könnte sich aber theoretisch einmal so geäußert haben: "Eine "Mahnung" fehlt? Wieso? Sie wissen doch, dass Sie [Rundfunkbeiträge] zahlen müssen" ...

> keine Rechtsberatung <


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 15:17 von cecil«
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c
  • Beiträge: 1.025
Meine obigen Überlegungen stehen allerdings in gewissem Widerspruch zu den vorherigen Anmerkungen von @gesamtschuldner

Insofern ist [so ein] Schreiben erst einmal ein Angebot, den Betrag ohne diese Zusatzkosten zu begleichen [...] Wenn nicht gezahlt wird, kann übrigens auch dann die Vollstreckung beantragt werden, wenn das jetzige Schreiben noch keine diesbezüglichen Ankündigungen enthält.

Wenn keine Ankündigung, so doch vielleicht Fristsetzung notwendig? Oder liegt die Sache bei KfB (Kostenfestsetzungsbeschlüssen) anders? Kein Verwaltungsakt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 15:50 von cecil«
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G
  • Beiträge: 327
Die Vollstreckung von verwaltungsgerichtlichen Kostenentscheidungen ist Anwendung von Bundesrecht: nämlich der Verwaltungsgerichtsordnung, die auf die ZPO (Zivilprozessordnung) verweist.
Insofern spielt das Bayrische Verwaltungsvollstreckungsgesetz diesbezüglich keine Rolle, auch wenn die Vollstreckung durch Landesbedienstete (Gerichtsvollzieher, Finanzbeamte, kommunale Vollstreckungsbeamte) ausgeführt wird.

Bevor es zu einer Vollstreckung kommt, muss das Verwaltungsgericht aber erneut tätig werden und eine Vollstreckungsanordnung beschließen. Dabei wird dem Vollstreckungsschuldner rechtliches Gehör gewährt. Insofern muss man nicht befürchten, dass sofort ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Das Gericht bemüht sich in der Regel, dass ohne Vollstreckung gezahlt wird, und erwartet wohl auch entsprechendes Bemühen von der Behördenseite.

Ein Beispiel für eine Vollstreckungsanordnung kann man z.B. hier finden:
https://openjur.de/u/863507.html (VG München, Beschluss vom 27.07.2015 - M 16 V 15.854)


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Hallo,

hier ist seit anderthalb Jahren nichts mehr gepostet worden. Gibt es Neuigkeiten?

Weil eine fiktive Nachbarin in einem fiktiven Fall vom Berliner Verwaltunsgericht ein Schreiben bekommen hat, dass der Beklagte nun auch anwaltlich vertreten wird.

So wie die Nachbarin es versteht, sind nunmal die Kosten für den Anwalt seitens des Beklagten von 1,3 Verfahrensgebühr und Postpauschale zzgl. MwSt., also um die 200,00€, schon angefallen.

D.h. die Kosten richten sich immer am Streitwert und nicht nach einem etwaigen Stundenhonorar vom Anwalt des Beklagten? D.h. eine Aufrechterhaltung der Klage hätte keinen Einfluss auf die Kosten? Ob man jetzt verliert (wegen Klagerücknahme) oder später, ist dann eigentlich egal?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Einstiegsbeitrag aus aktuellem und immer wiederkehrendem Anlass ergänzte Querverweise...
Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
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Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
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Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
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Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
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Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0



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