Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge  (Gelesen 84167 mal)

M
  • Beiträge: 508
Brandenburg/ Potsdam stellt sich tot
Nö! Die haben nur keine Lust (?) auf den Fragenkatalog zu antworten.

Denn:
Nun gab es auf folgende klitzekleine Fragen: 
Zitat
1. Ist die Landesmedienanstalt (Medienanstalt Berlin-Brandenburg) eine Behörde der Länder Berlin und Brandenburg, die im Brandenburger "Medienaufsichtgesetz" (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/medienaufsichtsgesetz) unter § 2 auch als Behörde genannt ist, in ihrer Eigenbeschreibung allerdings sagt, sie sei eine "staatsferne Institution" (http://www.mabb.de/uber-die-mabb.html)?

2. Was ist der Unterschied bzw. die Definition einer staatlichen Behörde und einer nichtstaatlichen (staatsfernen) Behörde?

3. Ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Behörde?

4. Ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ein "Medien"-Unternehmen?

die folgende Nicht-Antwort aus der Staatskanzlei in Potsdam:
Zitat
Sie fragen nach dem rechtlichen Status der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB).
 
Der Rechtsstatus der mabb ist in §7 des Medienstaatsvertrags Berlin-Brandenburg geregelt. Die mabb ist demnach eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Sie nimmt als solche hoheitliche Aufgaben wahr, kann also Bescheide erlassen. Sie ist als Anstalt öffentlichen Rechts mit einer öffentlichen Aufgabe betraut. In diesem Falle der Zulassung und Aufsicht über den privaten Rundfunk. Sie nimmt diese Aufgabe frei von staatlichem Einfluss wahr. Der Sinn dieser Rechtskonstruktion ist die Schaffung einer Rundfunkaufsicht, die dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne des Rundfunks gerecht wird. Die mabb unterliegt der Rechtsaufsicht der Länder Berlin und Brandenburg. Diese Rechtsaufsicht beschränkt sich jedoch auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Führung ihrer Geschäfte und nicht auf die inhaltlichen, materiellen Entscheidungen, wie beispielsweise die Auswahlentscheidungen in Lizenzausschreibungsverfahren oder Förderentscheidungen. Somit ist sie funktional eine Behörde, also eine Verwaltungseinrichtung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, aber in ihrer Rechtsform außerhalb einer staatlichen Verwaltungshierarchie organisiert.
 
Diese Staatsferne ist damit auch der Wesensunterschied zwischen einer Behörde und einer Anstalt öffentlichen Rechts.
 
Auch der RBB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und staatsfern. Seine Aufgabe ist die Veranstaltung von Rundfunk gem. Artikel 5 Grundgesetz.
 
Der RBB ist kein Medienunternehmen, auch wenn er Medieninhalte produziert. Er kann sich jedoch zur Erfüllung seiner Aufgabe an Unternehmen beteiligen.
???
Alles klar!?

Den Knaller noch mal rausgehoben:
Zitat
[...] als Anstalt öffentlichen Rechts [...] ist sie [...] eine Behörde, also eine Verwaltungseinrichtung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, aber in ihrer Rechtsform außerhalb einer staatlichen Verwaltungshierarchie organisiert. Diese Staatsferne ist [...] der Wesensunterschied zwischen einer Behörde und einer Anstalt öffentlichen Rechts.

Ja, genau so!
Die Anstalt ist eine Behörde, aber unterscheidet sich in ihrem Wesen nach von einer Behörde.

Was soll das?    :(
fragen über fragen ergeben sich sind ergeben wurden ergeben oder ergaben nicht erhaben trallala nebelkerze
sry OT ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 02:31 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz:
Zitat
„Da Sie sich bereits in einem laufenden Gerichtsverfahren mit dem Südwestrundfunk beim Verwaltungsgericht befinden, kann und darf sich die Staatskanzlei zu Ihrer Angelegenheit nicht äußern.“

Staatsministerium Baden-Württemberg:
Zitat
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zurückkommen.
Ich möchte jedoch rein vorsorglich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht zu den Aufgaben des Staatsministerium gehört, im Einzelfall verbindliche Rechtsauskünfte oder rechtliche Ratschläge zu erteilen. Dies ist vielmehr den Angehörigen von rechtsberatenden Berufen vorbehalten, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten“


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2019, 20:25 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 4.011
Den Knaller noch mal rausgehoben:
Zitat
[...] als Anstalt öffentlichen Rechts [...] ist sie [...] eine Behörde, also eine Verwaltungseinrichtung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, aber in ihrer Rechtsform außerhalb einer staatlichen Verwaltungshierarchie organisiert. Diese Staatsferne ist [...] der Wesensunterschied zwischen einer Behörde und einer Anstalt öffentlichen Rechts.

Hier auch mal auf das Schaubild achten Stichwort "Legitimation" -> "durch Komunalwahlen, Sozialwahlen etc. ..." 
https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Staatsverwaltung
Zitat
Von mittelbarer Staatsverwaltung spricht man in der Bundesrepublik Deutschland, wenn der Staat - anders als bei der unmittelbaren Staatsverwaltung - seine Verwaltungsaufgaben nicht durch eigene Behörden in eigener Trägerschaft erfüllt, sondern durch rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten.[...]

Hier mal alles lesen und auch den Links unten folgen
https://www.anwalt24.de/lexikon/staatsverwaltung_-_mittelbare
Zitat
Staatsverwaltung - mittelbare
Normen
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Information
Verlagerung der staatlichen Aufgaben auf juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit.
Der Staat kann die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zum einen unmittelbar durch eigene Behörden, zum anderen mittelbar durch ausgegliederte juristische Personen erfüllen.
[...]
Formen:
[...]

Hier alles lesen ;) beginnend mit Normen bis siehe auch
https://www.anwalt24.de/lexikon/anstalt_des_oeffentlichen_rechts#
Zitat
Anstalt des öffentlichen Rechts

Normen
Satzungen der jeweiligen Anstalt
[...]
Mit Satzung wird hier bei die Anstaltsatzung gemeint wie aus
Zitat
3. Rechtsgrundlagen
[...]
Innerhalb der Anstalt werden die Rechtsverhältnisse durch die Anstaltssatzung geregelt, die entweder vom Anstaltsträger oder von den Anstaltsorganen erlassen wird.

Das Verhältnis zum Benutzer der Anstalt wird durch die Benutzungsordnung geregelt.

Ersichtlich wird:
Jetzt den Fragenkatalog vielleicht verändern, verbessern und genauer machen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Staatsverwaltung
Zitat
[...] Diese rechtlich selbständigen Verwaltungseinheiten sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die Beliehenen. Sie haben das Recht zur Selbstverwaltung, unterstehen aber zugleich der Rechts- und Fachaufsicht, die Gemeinden auch der Kommunalaufsicht des Staates. [...]

Hier wird behauptet, dass die Anstalten der Rechts- und der Fachaufsicht des Staates unterstehen, abweichend unterstehen die Gemeinden noch der Kommunalaufsicht des Staates.

Wahrscheinlich muss diese Frage zur Rechtsaufsicht und Fachaufsicht noch genauer formuliert werden.
Mittelbare Staatsverwaltung
https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Staatsverwaltung
Zitat
[...] Die Träger der mittelbaren Staatsverwaltung sind Behörden im Sinne des § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), können also auch Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG erlassen. [...]

Hier wird behauptet, dass Träger der mittelbaren Staatsverwaltung Behörden sind - vgl.
https://www.anwalt24.de/lexikon/anstalt_des_oeffentlichen_rechts#
Zitat
[...] Beispiele:Rundfunkanstalten, kommunale Sparkassen.Anstalten sind wie Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts Träger der mittelbaren Staatsverwaltung.
Charakteristisch ist, dass eine Anstalt keine Mitglieder aufnimmt, sondern der Zweck durch eine Benutzungsmöglichkeit gewährt wird. Ausschlaggebend ist nicht die Bezeichnung der juristischen Person, sondern das Vorliegen der Voraussetzungen, da es Körperschaften gibt, die als Anstalten bezeichnet werden.
[...]

Wahrscheinlich muss nicht gefragt werden, ob die LRA eine Körperschaft ist, welche als Anstalt bezeichnet wird, denn die Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen mitgliedschaftlich organisierte Zusammenschlüsse sein, welche öffentliche Aufgaben wahrnehmen und deren Mitglieder Einfluss auf die Willensbildung nehmen sollen. Das ist beim Rundfunk so aktuell nicht gegeben, PersonX würde es somit ausschließen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 03:25 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Da Anstalten des öffentlichen Rechts "(Be-)Nutzer" haben... (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts
https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts#Deutschland
Zitat
AöR sind öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtungen, die einem bestimmten Nutzungszweck dienen und im Unterschied zu Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mitgliedschaftlich organisiert sind. AöRs haben stattdessen Benutzer. Das Verhältnis zwischen Anstalt und ihren Benutzern wird durch eine Anstaltsordnung bestimmt.

Zitat
+1) Haben die Rundfunkanstalten eine Anstaltsordnung/ Benutzerordnung?
Wann und wo wurden diese veröffentlicht?

Oder genauer, je nachdem wohin die Frage gerichtet wird:
Zitat
+1) Hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts eine Anstaltsordnung/ Benutzerordnung?
Wann und wo wurde diese veröffentlicht?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 00:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Edit "Bürger" @alle:
Thread musste ausgiebigst moderiert bzw. eine Menge an nichts konstruktiv zum eigentlichen Kern-Thema, dem Fragenkatalog/ der Fragensammlung, beitragenden bzw. weit über das Thema hinausgehenden Kommentaren gelöscht werden.
Weitere Bereinigung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zwischenzeitlich eine interessante Entscheidung des BGH zu Auskunftspflichten auch von "juristischen Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden"

BGH zum presserechtlichen Auskunftsanspruch: AG in öff­ent­li­cher Hand muss ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24206.msg153648.html#msg153648

Das könnte ggf. die Aktion der Fragenkataloge und etwaiger Beweisanträge beflügeln...? ;)

Der Thread wird nunmehr wieder geöffnet mit der ausdrücklichen Bitte, sich nicht an Nebenbemerkungen aufzuhängen, sondern konstruktiv weitere Fragen zu sammeln!

Um zu verstehen, worum es hier im Thread geht, bitte zuallererst den Einstiegsbeitrag lesen
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html

Abschweifende Kommentare werden - aus Kapazitätsgründen kommentarlos - gelöscht.

Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin, Eigenverantwortung und konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 01:18 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

q
  • Beiträge: 402
Ein Wohnungsinhaber, der im Einflußbereich des WDR wohnt, hat einen Festsetzungsbescheid über angeblich rückständige Rundfunkbeiträge aus dem Briefkasten gefischt und hiergegen in der ersten Dekade des April fristgerecht Widerspruch eingelegt.

In dem Widerspruch wird der WDR zur Beantwortung von 8 Fragen als notwendige Voraussetzung für eine Begründung des Widerspruchs aufgefordert:
Zitat
Die Begründung des Widerspruchs bleibt einem besonderen Schriftsatz vorbehalten, der Ihnen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zugehen wird, nachdem der WDR die nachfolgend bezeichneten Auskünfte erteilt hat. Ohne die Erteilung der nachfolgend angeforderten Auskünfte kann eine Begründung des Widerspruchs nicht erfolgen.
Bitte teilen Sie mit:
  • Auf welche Rechtsvorschrift begründet der WDR die Aussage, bei dem Festsetzungsbescheid handele es sich um einen vollstreckbaren Titel? Bitte nennen Sie die Rechtsvorschrift und die genaue Fundstelle innerhalb derselben.
     
  • In welcher Rechtsvorschift ist der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“® zu der in § 10 Abs. 7 RBStV und in § 2 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge genannten im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten bestimmt worden? Wann und wo wurde diese Rechtsvorschrift öffentlich verkündet?
     
  • In Art. 77 der Verfassung des Landes NRW ist bestimmt, daß die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten durch Gesetz erfolgen. Auf welches Gesetz / auf welche Rechtsvorschrift begründet der WDR die von ihm ausgeübte hoheitliche Gewalt, zum Ausdruck gebracht durch den Erlaß von Verwaltungsakten? Es sei darauf hingewiesen, daß § 10 Abs. 5 RBStV keine ausreichende Ermächtigung zu hoheitlichem Handeln darstellt. Sofern keine gesetzliche Vorschrift genannt werden kann, ist darzulegen, worauf das für die Verwaltungsaktbefugnis außerhalb des Anwendungsbereichs einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung erforderliche Subordinationsverhältnis von WDR und Wohnungsinhaber begründet ist.
     
  • In dem angefochtenen Festsetzungsbescheid wird ein offener Gesamtbetrag in Höhe von nnnn,nn Euro genannt. Bitte legen Sie detailliert und unter genauer Aufstellung aller Einzelforderungen, aller von mir geleisteter Zahlungen, und aller Verrechnungen von Zahlungen mit Rückständen aus früheren Zeiträumen die Zusammensetzung dieses Betrags dar. Soweit Zahlungen mit Rückständen aus früheren Zeiträumen verrechnet wurden, ist genau aufzuführen, welche Zahlung mit welchem Rückstand aus welchem Zeitraum verrechnet wurde.
     
  • Unter Berufung auf Art. 15 DSGVO ist die vollständige zu der o. a. Beitragsnummer gespeicherte Historie einschließlich aller Bearbeiterkennzeichen und aller Bearbeitungsvermerke zu übermitteln. Die Übermittlung kann auch auf einem digitalen Datenträger (USB-Stick / CD-ROM / DVD-ROM) in einem allgemein lesbaren Datenformat (vorzugsweise PDF) erfolgen.
     
  • Der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit ist gem Art. 5 Abs. 1 nur auf der Grundlage eines allgemeinen Gesetzes möglich. Der RBStV ist aber kein allgemeines Gesetz, sondern eine spezialgesetzliche Regelung. Bitte benennen Sie das allgemeine Gesetz, nach dessen Wortlaut in das nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 geschützte Grundrecht auf Informationsfreiheit dadurch eingegriffen werden darf, daß ein Wohnungsinhaber, der keine Empfangsgeräte besitzt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt, durch die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags eingeschränkt oder gar gehindert wird, die entsprechenden Geldmittel zur Unterrichtung aus anderen kostenpflichtigen Quellen zu verwenden.
     
  • Bitte legen Sie die Abläufe bei der Entscheidung über den Erlaß von Festsetzungsbescheiden dar. Welche Personengruppe in welcher Funktion trifft die Entscheidung über den Erlaß eines Festsetzungsbescheids. Nach welchen Kriterien wird über den Zeitpunkt der Festsetzung und den Zeitraum, für den die Festsetzung erfolgt, entschieden? Stehen die zur Entscheidung befugten Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis?
     
  • Erfolgt der Erlaß der Festsetzungsbescheide vollautomatisiert, also als Folge einer ohne jede menschliche Einwirkung stattfindenden vollständig automatisierten Entscheidungsfindung? Welche Logik liegt einer derartigen vollautomatisierten Entscheidungsfindung zugrunde? Bitte benennen Sie die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen.

Auf eine Beantwortung wartet der Widerspruchsführer noch immer. Sollte es dem WDR die Sprache verschlagen haben? Dabei sollte eine Landesrundfunkanstalt doch die Fragen nach den Rechtsgrundlagen und den Grundprinzipien ihres Handelns unverzüglich beantworten können. Oder liegt es möglicherweise daran, daß es zumindest auf einige dieser Fragen keine Antworten geben könnten?


Edit "Bürger":
Diesen Beitrag mit dem bereits bestehenden Thread zusammengeführt.
Vorsorgliche Bitte, die Einzelfragen hier nicht zu vertiefen, sondern an einem universellen, erweiterten Fragenkatalog in Anlehnung an den Einstiegsbeitrag zu arbeiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21499.0
welcher reproduzierbar wäre.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2020, 04:16 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

D
  • Beiträge: 28
Weitere mögliche Fragen:

1. Wie hält die LRA Art. 10 EMRK ein?
2. Wie hält die LRA Art. 11 GrCh ein?
3. Woher hat die LRA meine Daten?
4. Wie wurde ich angemeldet?
5. Ist die LRA ein Unternehmen?
6. Hat die LRA (oder welcher Teil) hoheitliche Rechte? Wo ist das festgelegt?
7. Widerspruch gegen die Anmeldung da ich Nichtnutzer bin.
8. Wer hat obigen Bescheid erlassen? Namen und verantw. Vorgesetzten angeben.
9. Bitte geben sie an, welche Sendungen den Gegenleistungskriterien des BVerfG Urteil v. 18.7.2018, Rn. 80 entsprechen und welche Sendungen nicht entsprechen.
10. Wie lautet die Definition und Umfang für den Auftrag Ihrer Rundfunkleistung?
11. Gab es eine Ausschreibung für Ihre Rundfunkleistung?
12. Geben sie den Kreis der Gesamtschuldner der Wohnung an!
13. Begrenzen sie die Schuld auf meinen Anteil, die Behörde darf sich nicht ins Privatrecht flüchten und mir die Last aufbürden, den Beitrag ohne gesetzliche Grundlage von Mitbewohner zu fordern.
14. Wie lautet die Berechnungsformel für den Beitrag bei befreite Mitbewohner?
15. Entsprechend  § 268 AO  im Sinne von § 44 AO beantrage ich die Aufteilung der Schuld auf meinen Anteil.
16. Welche Mittarbeiter der LRA können Verwaltungsverfahren durchführen? Welches LVwG, LVwVfG o.ä. ist die gesetzliche Grundlage?
17. Ist der oben genannte Festsetzungsbescheid ein vollstreckbarer Titel? Warum?
18. Warum enthält ein Festsetungsbescheid ein Leistungsgebot? Gesetzliche Grundlage?
19. Hat die LRA hoheitliche Rechte? Wo ist das festgelegt?
20. Hat das Fernsehen negative Auswirkungen, z.B auf Kinder?
21. Wie kann ich für eine gemeinnützige Einrichtung meiner Wahl spenden um mich befreien zu lassen?


off topic
Diese Anträge nicht vergessen:

Antrag datenschutzrechtliche Auskunft nach DSGVO :  Ich fordere Sie gemäß Art. 15 EU-DSGV auf, mir über alle meine Person betreffenden gespeicherten Daten zu senden.
Antrag auf Befreiung Ich stelle einen rückwirkend Antrag als besonderer Härtefall nach  § 4 RBStV Abs.6. Welche Dokumente sind dafür erforderlich?

Weitere Befreiungsanträge wie Gewissensgründe, Nichtnutzer usw.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 08:02 von DavidGegenGez«

G
  • Beiträge: 272

18. Warum enthält ein Festsetungsbescheid ein Leistungsgebot? Gesetzliche Grundlage?



 :o


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

D
  • Beiträge: 28
Du hast recht, unglücklich formuliert. Die Gerichte phantasieren ja immer ein Leistungsgebot hinein.
Besser ist vielleicht:

18. Enthält ein ausschließlich festsetzender Festsetzungsbescheid ein Leistungsgebot? Gesetzliche Grundlage?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 13:32 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
Es gibt eine gesetzliche Grundlage in NRW, dass der Festsetzungsbescheid den Leistungsbescheid ersetzt. Bitte selbst recherchieren, ich kann den passenden § leider nicht mehr finden.


Edit "Bürger":
Diesen Paragrafen darf dann gern die "Rundfunkanstalt" bei der Beantwortung der Auskunftsanträge liefern ;)
Hier aber bitte keine weitere Vertiefung der Einzelfragen, auch nicht der Frage, wie genau ein Leistungsbescheid aussehen muss und ob ein "Festsetzungsbescheid" einen Leistungsbescheid "ersetzen" kann und darf - das halte ich persönlich nämlich für höchst fraglich, egal ob es dazu eine "gesetzliche Grundlage" gibt, denn diese dürfte dann vmtl. im Widerspruch zur sonstigen Rechtsordnung stehen. Ansonsten bräuchte es ja keinerlei Leistungsbescheide und alle öffentlichen Abgaben könnten via "Schickschuld-Allgemeinverfügungs-Leistungsgebot" per Gesetz "angefordert" werden. Das wäre dann doch ein eigenständiges Thema.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2020, 13:36 von Bürger«

 
Nach oben