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Autor Thema: BVerwG: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß  (Gelesen 17028 mal)

H
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Zitat
Die Annahme des Gesetzgebers, dass Rundfunkprogramme in Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen typischerweise empfangen werden und deren Inhaber hiervon in unternehmensspezifischer Weise profitieren, ist von seinem Gestaltungsspielraum noch gedeckt.

und wie immer, wird weiterhin auf den Besitz von Rundfunkempfangsgeräten abgestellt. Ich dachte damit sei es seit 2013 vorbei?

Nein, das hast du falsch verstanden: Das Inhaber bezieht sich hier auf die Rundfunkprogramme..und schon passt der Satz!  (#)


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[...]
Kommentar User azdb-opfer
örR vertreten durch 7 Anwälte (bzw. Justitiare, wer sie denn so betiteln möchte) der örR-Rechtsabteilung:
Hr. Beusen, Fr. Michel, Prof. Kube, Prof. Hesse, Dr. Eicher, Hr. Schneider, Hr. Winter,
Das Gefälligkeitsgutachten wäre damit praktisch entwertet.
[...]

Erbitte nähere Infos dazu, in welcher offiziellen "Eigenschaft" Prof. Kube im Gerichtssaal auf der Beklagtenseite anwesend war - tatsächlich als "Justiziar"? Oder etwa als "beauftragter" Anwalt?

Das klingt interessant bis bedenklich, denn als dem Prof. Kirchhof nahestehender Verfasser des weiteren Auftragsgutachtens 2013(!) zur "quasi-Legitimierung" der vom Kirchhof in wesentlichen Punkten abweichenden tatsächlichen Gesetzgebung, hat dies einen Beigeschmack... siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280


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  • Beiträge: 721
Ich dachte immer, die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz entscheidet der BVerfG in Karlsruhe. :-\

Höchste Verwaltungsrichter sitzen teilweise höchstpersönlich im Rundfunkverwaltungsrat:

Stephan Kersten*, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
http://www.vgh.bayern.de/

Stephan Kersten, Mitglied im Verwaltungsrat des Bayrischen Rundfunks (siehe letztes Gesicht)
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-3_-7f14f0c36170bc3100407e2bbd606c6af0d868fb.html

Das könnte möglicherweise erklären, warum diese eigentl. nicht zuständigen Gerichte/Richter um jeden Preis versuchen,
die im Jahre 2013 erfolgte Einführung der Zwangabkassierung für eine von Millionen und Abermillionen Menschen nicht erwünschte Möglichkeit einer Nutzung von ARD/ZDF&Co unter Missachtung von bestehenden Gesetzen und sogar Zuständigkeiten, solange wie möglich aufrecht zu halten. Jeder einzelne Tag bringt unglaubliche 22 Millionen Euro (plus Werbeeinnahmen)...

Wenn euch das ein oder andere weitere Gesicht bekannt vorkommt: Das sind dann wahrscheinlich Politiker im Verwaltungsrat des ach so staatsfernen Bayr. Rundfunks  ;)


* Siehe auch:
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.msg66729.html#msg66729

(Edit ChrisLPZ)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2016, 14:08 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 7.317
Dennoch wird 1x mehr übersehen, daß es gemäß EuGH und BVerfG keine Gegenleistung ist, was die Rundfunkgebühren bzw. -beiträge sind, stellen Rundfunkgebühren bzw. -beiträge doch die Finanzierung der Gesamtveranstaltung dar.

Wie kann in einem freien Markt überhaupt ein Marktteilnehmer gezwungen sein, ein am Markt agierendes Unternehmen zu unterstützen?

Wieso wird in einem freien Markt automatisch unterstellt, ein Marktteilnehmer würde die Dienstleistungen eines anderen Marktteilnehmers nutzen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

C
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[..] Erbitte nähere Infos dazu, in welcher offiziellen "Eigenschaft" Prof. Kube im Gerichtssaal auf der Beklagtenseite anwesend war - tatsächlich als "Justiziar"? Oder etwa als "beauftragter" Anwalt?

Bei der Feststellung der Anwesenheit der beteiligten Partien durch den vorsitzenden Bundesrichter wurde Prof. Kube als Rechtsvertreter für den WDR im Netto-Verfahren genannt:

Vertreter der Klägerin: RA Dr. Rauscher
Vertreter der Beklagten: Hr. Beusen, Fr. Michel, Prof. Kube, Dr. Eicher

Vermutlich fungierte er eher als "beauftragter" Anwalt, zumindest konnte ich keine Quelle finden, in der Prof. Kube als angestellter Justitiar einer der örR-Anstalten aufgeführt wird.


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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a

azdb-opfer

Bei der Feststellung der Anwesenheit der beteiligten Partien durch den vorsitzenden Bundesrichter wurde Prof. Kube als Rechtsvertreter für den WDR im Netto-Verfahren genannt:

Ich frage mich, ob der Herr Professor zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung schon den Auftrag hatte, den WDR zu verteidigen. Dann hätte er sein eigenes Gefälligkeitsgutachten nur zur Verteidigung des WDR (und damit zur Legitimierung seiner Äußerungen als Prozessvertreter vor dem BVerwG) erstellt.

Das "Gutachten" war möglicherweise nie zur Veröffentlichung als unabhängige rechtswissenschaftliche Literaturmeinung vorgesehen. Der ÖRR hat das Gutachten immer als unabhängige Expertenmeinung präsentiert und zum BVerwG-Verfahren wird der Prof. plötzlich als Prozessvertreter präsentiert.

Eigentlich ist sowas undenkbar und unmoralisch. Aber sowas würde mich nicht mehr überraschen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2016, 18:32 von azdb-opfer«

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Ingo Kraft, der Vorsitzende Richter für dieses Urteil war ebenfalls vorher beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof.

Kein Wunder, dass sie die "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" mit allen Mitteln verhindern wollen. Dieses Wortspiel ist sehr verräterisch - schon mehr als deutlich. Es sagt aus, dass das System nur mit Zwang gehalten werden kann, ansonsten wäre es verloren. Gehts noch ?!!

Wir haben eine Rundfunkmauer, war es früher die "Republikflucht", ist es heute die "Rundfunkbeitragsflucht".

Was sind das nur für Menschen!

Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 19:16 von Bürger«

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Was sind das nur für Menschen!

Wir erleben es beim Rundfunkbeitrag. Ihre Taten schränken sich sicher nicht auf ihn.


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b
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Es gibt keine "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag", da es keine staatliche/Landespflicht gibt, Rundfunkbeiträge zu zahlen, so sieht es die Bundesregierung seit September 2004. Der frühere Verfahren der Rundfunkgebührenerhebung fand staatsfern statt. Alle Stellen behaupten, dass das bis jetzt nicht geändert wurde. Staatsfern wie früher.

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert
Ausarbeitung WD 10- 029/06
Abschluss der Arbeit: 27.06.2006
Fachbereich WD 10: Kultur und Medien
https://www.bundestag.de/blob/413880/8e316e93e801051f0b69e7d151052fba/wd-10-029-06-pdf-data.pdf

S. 28
Zitat
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Juli 2004 die Bundesregierung zur vollständigen Umsetzung der Transparenzrichtlinie aufgefordert. In ihrem Antwortschreiben vom September 2004 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass [...] die Rundfunkteilnehmer die Gebühren aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtung unmittelbar selbst an die Anstalten entrichten und diese somit in einem staatsfernen Verfahren erhoben werden.


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Genau, sie werden "staatsfern" erhoben UND äußerst STAATSNAH (Gerichtsvollzieher, Verwaltungsgerichte) eingetrieben.
Schon pervers. Erinnert einen sehr an die Wortverdrehungen im Dritten Reich und in der ehemaligen DDR. Selbe Masche.

LG Peli


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Sind also die Bescheide der Rundfunkanstalten staatsfern? Amtsanmaßung?


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter in eigenständige/ allgemeine Themen abdriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerwG: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß
und sich hier explizit auf die besonderen Inhalte und den Ablauf des hiesigen Verfahrens bezieht.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Vermutlich fungierte er eher als "beauftragter" Anwalt, zumindest konnte ich keine Quelle finden, in der Prof. Kube als angestellter Justitiar einer der örR-Anstalten aufgeführt wird.

Vielen Dank - das könnte eine offizielle ("Transparenz"-)Anfrage wert sein.

Schon bei den Verhandlungen am BVerwG im März vernahm man Argumentationen der Beklagtenseite, die sich 1:1 anhörten wie die Begründungen von Prof. Kube... ich erlaube mir ein Eigenzitat - nachzulesen unter
Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19816.msg128999.html#msg128999
[...]
Es wurde (mit genau welchem Auftrag und aus welcher genauen Veranlassung heraus?!?) nach Inkrafttreten der Neuregelung ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben an Prof. Kube.
Die Verteidigungsargumente von ARD-ZDF-GEZ in den bisherigen Verhandlungen - insbes. auch vor dem BVerwG - hören und lesen sich 1:1 wie die Argumente aus dem Kube-Gutachten.
Ein Gutachten, um nachträglich die vom Kirchhof-Gutachten in mehreren Punkten deutlich abweichende (verfassungswidrige) Gesetzgebung nachträglich "legitimieren" zu versuchen...
All dies in vollem Bewusstsein auch und insbesondere des SWR-Justitiariats.
Nein, so leicht kann sich hier keiner aus der Verantwortung ziehen.
Ich erkenne nirgendwo, dass ARD-ZDF-GEZ und deren Justitiare auch nur ansatzweise vor der fehlenden Umsetzung solch wesentlicher Kritierien wie der von Kirchhof formulierten "Widerlegbarkeit der Regelvermutung" gewarnt oder (O-Ton Kirchhof-Gutachten) "der Rechtssicherheit und öffentlichen Akzeptanz wegen" darauf gedrängt hätten. [...]


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... so langsam wird mir die AfD richtig sympathisch.

Ich bleibe skeptisch. In ihrem Grundsatzprogramm (vom Mai 2016)...

https://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/sites/7/2016/05/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf 

... ist vom örR jedenfalls auf den ersten Blick nicht die Rede.

Vielleicht lohnt sich zur Einschätzung ihres genauen Standpunktes eine vertiefte Auseinandersetzung mit Programminhalten. Es könnte auch sein, dass die AfD auf Stimmenfang ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 22:09 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

c
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Wird S. 48 Punkt 7.5 gesucht?


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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - sagt man. Das gilt auch bei solchen Dingen  ;)

Mich überzeugt der benannte Abschnitte im Parteiprogramm nicht. Aber das gehört, wie schon die bisherige Diskussion, nicht in diesen thread.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte Rechtsfragen wie hier zum Kern-Thema
BVerwG: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsggemäß
nicht vermengen mit tendenziell abschweifenden parteipolitischen Exkursen, sondern bitte ab hier wieder eng am Kern-Thema diskutieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 00:37 von Bürger«
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