Die Juristen des ÖRR sind primär sicher nicht dafür verantwortlich zu machen, wie die Rundfunkverträge gestaltet worden sind.
...na, na, na
dem gilt es,
entschieden zu widersprechen:
SWR - Geschäftsbericht 2012, Justitiariat http://www.swr.de/unternehmen/organisation/geschaeftsbericht-2012-justitiariat/-/id=7687068/did=11919294/nid=7687068/7i5wh2/index.htmlFür die ARD hat das SWR-Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) inne.
sowie
Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln, Vortragsreihe WS 15/16
Referent -
Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR
http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9283.html?&L=0[...] Seit 1998 betreut Eicher federführend in der ARD das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) und war in dieser Funktion maßgeblich an der Entwicklung des neuen Beitragsmodells beteiligt. [...]
Das einzige, was man den Juristen des ÖRR vorwerfen kann und auch sollte, ist die offenbare Ignoranz der gesamteuropäischen wie nationalen Grundrechte.
[...]
Zu klären wäre also in jedem Falle, warum BS wie ÖRR, gezeigt durch schlüssiges Handeln, meinen, daß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für sie keine Geltung habe.
Nein, das ist
bei weitem nicht das "einzige" was man den Juristen des ÖRR
"vorwerfen kann und auch sollte" - und zu klären wäre noch wesentlich mehr, insbesondere auch im Zusammenhang mit den Auftragsgutachten zum sog. "Rundfunkbeitrag".
Es gibt ein von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Auftrag gegebenes
Gutachten von Prof. Kirchhof.
Dieses Gutachten ist unter "maßgeblicher Beteiligung" - wie insbesondere auch Hr. Eicher - in mehreren
sehr wesentlichen Punkten nicht im Gesetz umgesetzt worden. Bis heute wird verleugnet, dass diese wesentlichen Punkte existieren oder Einfluss auf die Verfassungsmäßigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" hätten.
Es wurde (mit genau welchem Auftrag und aus welcher genauen Veranlassung heraus?!?) nach Inkrafttreten der Neuregelung ein
weiteres Gutachten in Auftrag gegeben an Prof. Kube.
Die Verteidigungsargumente von ARD-ZDF-GEZ in den bisherigen Verhandlungen - insbes. auch vor dem BVerwG - hören und lesen sich 1:1 wie die Argumente aus dem Kube-Gutachten.
Ein Gutachten, um nachträglich die vom Kirchhof-Gutachten in mehreren Punkten deutlich abweichende (verfassungswidrige) Gesetzgebung nachträglich "legitimieren" zu versuchen...
All dies in vollem Bewusstsein auch und insbesondere des SWR-Justitiariats.
Nein, so leicht kann sich hier keiner aus der Verantwortung ziehen.
Ich erkenne nirgendwo, dass ARD-ZDF-GEZ und deren Justitiare auch nur ansatzweise vor der fehlenden Umsetzung solch wesentlicher Kritierien wie der von Kirchhof formulierten
"Widerlegbarkeit der Regelvermutung" gewarnt oder (O-Ton Kirchhof-Gutachten)
"der Rechtssicherheit und öffentlichen Akzeptanz wegen" darauf gedrängt hätten.
Mehr dazu u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.htmlDas ist eine Schande. Und schon aus diesen Gründen solcher Scheinheiligigkeiten, Vertuschungen, einseitigen Vorteilsnahmen usw. hat das real existierende(!) System des sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" keinerlei Akzeptanz (mehr) verdient.
Meine persönliche Meinung:
Der "Dialog" wurde schon im Zuge des Gesetzgebungsprozesses aufgekündigt.Bald nun das vierte(!) Jahr in Folge werden die mehr als offensichtlichen Konsequenzen der Umstellung kleingeredet.
Das Modell wird als "Erfolg" gepriesen:
"sozial", "solidarisch", "fair", "gerecht", "zeitgemäß"...Die sog. "Evaluierung", die lediglich verpuffende Alibi-"Feinjustierungen" vornahm, ist des Papiers nicht wert, auf dem sie steht. Sie ist ein Hohn, ja ein Schlag ins Gesicht derer, die sich ernsthaft mit den Auswirkungen dieses Machwerks auseinandergesetzt haben.
Stellungnahmen, Petitionen usw. in den Wind und zum Dialog ausgestreckte Hände ausgeschlagen.
Die rote Linie ist mehrfach überschritten.
"Vertrauen"?
"Glaubwürdigkeit"?Adé...