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Autor Thema: BVerwG: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß  (Gelesen 18815 mal)

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Bis zu 12 Wochen für die Veröffentlichung? Bis zu 3 Wochen hätt' ich ja noch verstanden, aber gleich 12?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.247
Zitat
Gesendet: Mittwoch, 22. März 2017 um 11:15 Uhr
Von: "Entscheidungsversand, eversand" <entscheidungsversand@bverwg.bund.de>
An: "Unbequeme Fragensteller"
Betreff: Entscheidungsversand

"Sehr geehrter Herr "Unbequeme Fragensteller",

zu Ihrer Anfrage vom 5. März 2017 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Entscheidung BVerwG 6 C 12.15 nunmehr auf unserer Internetseite eingestellt wurde. Die Parallalentscheidungen 6 C 13.15 und 14.15 sind noch nicht versendungsfähig. Diese sind mit der 6 C 12.15 gleichlautend. Wenn Sie trotzdem eine Information nach Veröffentlichung dieser Entscheidungen wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

"Liebe Fragenbeantworterin"
Entscheidungsversand

Anlage(n): keine
--------------------------------------------------------------------
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
Telefon: 0341/2007-****
Telefax: 0341/2007-1000

E-Mail: entscheidungsversand@bverwg.bund.de
www.bundesverwaltungsgericht.de


****Edit "Bürger":
Nummern ohne QUelle/ Link können nicht auf ihre Richtigkeit und Öffentlichkeit hin überprüft werden und sind daher auch im Forum nicht zu veröffentlichen.
Die Fax-Nummer ist öffentlich u.a. unter http://www.bundesverwaltungsgericht.de/informationen/kontakt.php
Die Mail-Adresse ist aufzufinden u.a. unter http://www.bverwg.de/entscheidungen/wk/agb.php
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtgung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2017, 21:03 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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