Eine "normale" Behörde orientiert sich möglichst an einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen -- das vereinfacht das Handeln durch Vermeidung von unnötigen Verfahren. Der ÖRR ist keine "normale" Behörde, er hat ein Eigeninteresse an den erhobenen Beiträgen -- da könnte hypothetisch auch rechts- und/oder urteilswidrig vorgegangen werden, bis möglicherweise das Controlling sagt, daß die verursachten Kosten größer werden als die generierten Einnahmen.
Quelle:
Obdachloser muss keinen R.beitrag zahlen - SWR verzichtet auf Rechtsmittelhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31434.msg194519.html#msg194519Das ist so wichtig für diejenigen, die denken, dass das Klagen gegen den Rundfunkbeitrag keinen Sinn hätte. Und für die, die denken, der Beitragsservice könnte Härtefallanträge aus Gewissensgründen mehr oder weniger objektiv bearbeiten...
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)