Zusatzinfos zum Thema:
Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.
"Marktübliches Honorar" kann, je nach Situation, anders interpretiert werden:
Beispiel 1:fiktiver Stundenlohn für eine freiberufliche Nebentätigkeit eines Jura-Professors: 200€
Durchschnittliche Stundenleistung: 1 Seite
Anzahl der Arbeitsstunden: 85
fiktives Honorar: 17.000€
Beispiel 2:Wert für den Auftraggeber: 1,5 Milliarden Mehreinnahmen für 1 Beitragsperiode (4 Jahre) = 375 Millionen / Jahr
fiktive Provision für den Auftragnehmer: geschätzt ca. 0,15%-0,25% der Jahresmehreinnahmen, (ca. 600.000€-1.000.000€),
vielleicht auch mehr, einige würden sich bei diesem geringen Anteil wahrscheinlich "unterbezahlt" fühlen
Was ist wahrscheinlicher?- Wenn alles ordnungsgemäß offiziell abgerechnet werden muss und alle Zahlen veröffentlicht werden: Beispiel 1
- In der inoffiziellen "Schattenwirtschaft", egal ob privat, "staatsfern" oder staatlich organisiert: Beispiel 2
In Beispiel 2 kann der Auftragnehmer den Preis deutlich nach oben treiben, wenn es keiner erfahren darf.
Wenn es nichts zu verheimlichen gäbe, hätten die Sender und Prof. Kirchhof die Zahlen längst veröffentlicht.