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Umfrage

Ist es sinnvoll, diese Auskunft gerichtlich zu erzwingen?

Ja, ich will das wissen
29 (85.3%)
Ja, aber nur in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
5 (14.7%)
Mir doch egal
0 (0%)
Nein, das interessiert mich nicht
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 31

Autor Thema: Umfrage: IFG-Auskunft zum Kirchhof-Vertrag/-Honorar gerichtlich erzwingen?  (Gelesen 17530 mal)

a

azdb-opfer

Ich würde eine Anfrage in NRW stellen, habe aber Bedenken, das ich die sattelfeste Formulierung nicht gut hinkriege. Oder ist das eher nicht so wichtig, pointiert diese zu stellen?
Ich weiß, worum es geht, aber letztendlich bin ich ja nur Normalobürger und keine Person, die täglich solche Anfragen an Abgeordnete stellt.

Individuell finde ich schon besser als ein Musterschreiben, aber haben alle Lust und Zeit, so etwas zu schreiben?
Es kann ja kurz und knapp sein, eben eine kleine Anfrage...
Ich mache das für NRW, wenn Ihr wollt.
Gruß

Alternative: Kontaktaufnahme mit Herrn Oppong, der hat ja schon Erfahrung.  >:D Außerdem arbeitet er mit größeren Zeitungen zusammen.

Wie "Bürger" schon geschrieben hat
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
sind die Landesregierungen/Landtage noch lange nicht ausgelastet:

Zitat
Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Wir könnten ja als "Grundgerüst" ein Musteranschreiben erstellen, das jeder individuell ergänzen/verändern kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 21:49 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Wir könnten ja als "Grundgerüst" ein Musteranschreiben erstellen, das jeder individuell ergänzen/verändern kann.

Die Idee mit dem Grundgerüst finde ich gut.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2016, 21:50 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 7.406
Man ist gegen eine Zwangsgebühr, will aber andererseits den Gang des Zwanges gegenüber anderen selber beschreiten? Wäre das glaubwürdig?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

azdb-opfer

Man ist gegen eine Zwangsgebühr, will aber andererseits den Gang des Zwanges gegenüber anderen selber beschreiten? Wäre das glaubwürdig?

Ja, sonst dürfte keiner mehr klagen. -> Ich will den "Gegner" zwingen, den rechtswidrigen Bescheid aufzuheben.
Warum sollte man nicht mit der gleichen Methode die "Wurzel allen Übels" bekämpfen?

Außerdem: ich werde doch (unrechtmäßig) gezwungen. Warum darf ich mich nicht mit allen rechtmäßig verfügbaren Mitteln wehren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 22:46 von azdb-opfer«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Zusatzinfos zum Thema:

Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de

Zitat
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.

Ein Autor hat es mal wie folgt formuliert:

Zitat
23. März 2016, https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch
„Vielleicht wäre es gut gewesen, in dem Gutachten das Honorar zu erwähnen, das Kirchhof für diese Auftragsarbeit erhalten hatte. Allerdings sucht man solche Angaben dort vergebens. Oder hat er für das 85-Seiten-Werk etwa kein Geld erhalten? In jedem Fall bleibt es ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ein Gutachten über ihre eigene Finanzierung schreiben lassen und die Länder dies umgehend im Dezember 2010 in einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gießen, in dem diese Finanzierung der Sender genehmigt wird.

Damit ist die neue Haushaltsabgabe quasi ein „Auftragsgesetz“ der öffentlich-rechtlichen Sender selber. Der nächste Witz besteht darin, dass uns dieses Gutachten bis heute als über jeden Zweifel erhabenes Wort eines unabhängigen Experten verkauft wird.“


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a

azdb-opfer

Zusatzinfos zum Thema:

Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de

Zitat
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.

"Marktübliches Honorar" kann, je nach Situation, anders interpretiert werden:

Beispiel 1:

fiktiver Stundenlohn für eine freiberufliche Nebentätigkeit eines Jura-Professors: 200€
Durchschnittliche Stundenleistung: 1 Seite
Anzahl der Arbeitsstunden: 85
fiktives Honorar: 17.000€

Beispiel 2:

Wert für den Auftraggeber: 1,5 Milliarden Mehreinnahmen für 1 Beitragsperiode (4 Jahre) = 375 Millionen / Jahr
fiktive Provision für den Auftragnehmer: geschätzt ca. 0,15%-0,25% der Jahresmehreinnahmen, (ca. 600.000€-1.000.000€),
vielleicht auch mehr, einige würden sich bei diesem geringen Anteil wahrscheinlich "unterbezahlt" fühlen

Was ist wahrscheinlicher?

- Wenn alles ordnungsgemäß offiziell abgerechnet werden muss und alle Zahlen veröffentlicht werden: Beispiel 1
- In der inoffiziellen "Schattenwirtschaft", egal ob privat, "staatsfern" oder staatlich organisiert: Beispiel 2

In Beispiel 2 kann der Auftragnehmer den Preis deutlich nach oben treiben, wenn es keiner erfahren darf.

Wenn es nichts zu verheimlichen gäbe, hätten die Sender und Prof. Kirchhof die Zahlen längst veröffentlicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2016, 03:03 von azdb-opfer«

a

azdb-opfer

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Ich weiß, worum es geht, aber letztendlich bin ich ja nur Normalobürger und keine Person, die täglich solche Anfragen an Abgeordnete stellt.
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Die Idee mit dem Grundgerüst finde ich gut.

Hier ist eine ältere Beispiel-Petition von Bürger:
Muster: Petition gegen RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.0.html
Die kann man etwas umwandeln und an die aktuelle Anfrage und das jeweilige Bundesland anpassen.

Ich habe gesehen, dass die hier aktive Userin Sophia Orthoi die von Viktor7 zitierte Anfrage an Herrn Bocklet (CSU, Landtag Bayern) geschrieben hat:

Zusatzinfos zum Thema:

Abgeordnete Reinhold Bocklet bei abgeordnetenwatch.de

Zitat
22.08.2013, http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_bocklet-512-11187--f385264.html#q385264
Das Honorar für das Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass ihm ein für ein juristisches Gutachten marktübliches Honorar gezahlt wurde.

Da sind doch auch gute Formulierungen enthalten. Die Anfragen sollten noch etwas individualisiert werden, sonst gibt es nur Copy-and-Paste-Antworten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2016, 19:42 von Bürger«

e
  • Beiträge: 811
Gibt es eigentlich mittlerweile Infos über die Höhe des Honorars? Ich fürchte, nicht.

Vielleicht könnte das im Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden und den Befürchtungen des Herrn Vosskuhle über die Richter des Verfassungsgerichtes nochmal brandaktuell werden  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2018, 01:54 von Bürger«
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                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 3.239
Es wird sich zu sehr darauf konzentriert, wie hoch das Honorar für das Auftragsgutachten war. Dabei spielt der Betrag keine wirkliche Rolle. Sobald die Summe bekannt ist, wird überall veröffentlicht, dass örR sich ein Gutachten für soundsoviel Geld gekauft hat. Diese Schlagzeilen will örR sich ersparen, denn es ist eine herbe Klatsche für örR, wenn bekannt wird, dass örR überhaupt dieses Gutachten in Auftrag gegeben und für dieses Gutachten bezahlt hat. Lasst uns doch einfach Fakenews auf Fakebook veröffentlichen, dass von örR für ein juristisches Gutachten ein marktübliches Honorar von (ca. 600.000€-1.000.000€) Euro gezahlt wurde. Die Summe wird nicht hinterfragt, da nicht relevant, aber das Thema wird öffentlich diskutiert.


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  • Beiträge: 811
 ;)...super Idee :) auf ein paar Tausend Euro mehr oder weniger kommt es wirklich nicht an....hauptsache, die Diskussion läuft an und alle, die es noch nicht wissen, wissen es dann >:D


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                                                Curt Goetz

c

cleverle2009

Das sind die Ausnahmen:

Zitat
§ 18
Ausnahmen von §§ 16 und 17
(1) § 16 Abs. 1 und 3 und § 17 sind nicht anzuwenden auf Vergütungen für

1. eine Lehr- oder Unterrichtstätigkeit,
2. eine Mitwirkung bei Prüfungen,
3. eine schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit oder eine Vortragstätigkeit,
4. Tätigkeiten auf dem Gebiet der anwendungsbezogenen oder wissenschaftlichen Forschung,
5. eine mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbständige Gutachtertätigkeit gemäß § 7,
6. Tätigkeiten als gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Sachverständiger,
7. Gutachtertätigkeiten von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten für Versicherungsträger oder für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
8. ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verrichtungen der in Nummer 7 genannten Personen, für die nach den Gebührenordnungen Gebühren zu zahlen sind,
9. Arbeitnehmererfindungen,
10. Tätigkeiten, die ausschließlich während eines unter Fortfall der Dienstbezüge gewährten Urlaubs von mehr als drei Monaten oder in besonderen Ausnahmefällen von mehr als einem Monat ausgeübt werden,
11. Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs oder im öffentlichen Interesse notwendig sind, soweit das Staatsministerium eine Ausnahme von der Ablieferungspflicht für erforderlich hält,
12. die vertretungsweise Wahrnehmung der Planstelle eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Beamten an einer Hochschule,
13. die Tätigkeit als Professor gemäß Art. 18 Abs. 8 Satz 1 BayHSchPG,
14. Tätigkeiten im Vollzug staatlicher Programme und in staatlich geförderten Einrichtungen, die der Innovationsförderung oder dem Technologietransfer dienen,
15. Tätigkeiten als Rechtsvertreter vor Gericht auf Grund eines Auftrags einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

(2) §§ 24 und 25 bleiben unberührt.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchLNV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

ist zwar für Bayern, aber die anderen Länder haben sicherlich Ähnliches

Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht aufgeführt.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)

Dem unter
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.0.html
verlinkten Artikel ist u.a. zu entnehmen:
Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen Paul Kirchhof für sein Gutachten nach Schätzungen von Medienrechtsprofessoren mindestens 100.000 Euro oder mehr gezahlt haben. ARD und ZDF selbst haben keine Kosten des Kirchhof-Gutachtens genannt.
Original-Quelle: http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/it-medien/streit-um-finanzierung-von-ard-und-zdf-gegner-der-rundfunkgebuehr-lehnen-verfassungsrichter-wegen-befangenheit-ab/21182950.html

Also das hätte selbst ich nicht erwartet, sondern hätte es "wohlwollend" irgendwo um die 30.000 taxiert.
100.000 (oder gar "mehr") klingt schon eher nach Bestechung...


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  • Freistatt Bayern
@azdb-opfer:
Anküpfend an die Pressemeldung telemdicus
https://www.telemedicus.info/article/2194-OVG-Muenster-zum-Informationsanspruch-gegen-den-WDR.html

Die Pressemeldung des "Deutschen Journalisten Verbandes" ist nun archiviert, jetzt unter:
Informationsfreiheitsgesetz: WDR muss Auskunft erteilen
https://www.djv-nrw.de/startseite/info/aktuell/online-meldungen/details/article/wdr-muss-auskunft-erteilen.html

Pressemitteilung OVG Münster, NRW, ist nun archiviert, jetzt unter:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2012/05_120209/index.php
in dem Archiv 2012:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2012/index.php

Das Urteil OVG Münster 5 A 166/10, NRW unter:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/5_A_166_10urteil20120209.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2018, 11:32 von DumbTV«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

  • Beiträge: 118
  • Freistatt Bayern
Nachtrag zu "Anknüpfend an die Pressemeldung telemedicus"

Informationsfreiheitsgesetz (IFG, NRW): WDR muss Auskunft erteilen:
https://www.djv-nrw.de/startseite/info/aktuell/online-meldungen/details/article/wdr-muss-auskunft-erteilen.html

OVG-Münster, Presse: WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben, 09.02.12:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2012/05_120209/index.php

Oppong-Blog: WDR legt Nichtzulassungsbeschwerde ein:
https://oppong.wordpress.com/2012/04/02/wdr-legt-nichtzulassungsbeschwerde-ein/

Oppong-Blog: WDR-Gesetz wird geändert
https://oppong.wordpress.com/2009/05/02/wdr-gesetz-wird-geandert/

Daneben soll in das WDR-Gesetz ein neuer Paragraf § 55a eingefügt werden, der regelt:
Zitat
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG, NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht
journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der
Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind.


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

 
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