Hallo zusammen,
Nachtrag von meiner Seite:
Ich hatte bei meiner Klage immer auf den kopfsteuerlichen Charakter dieser Zwangsabgabe hingewiesen - und darauf, dass für die Menschenwürde innerhalb veränderlicher Lebensumstände eine freie Wahl der individuell zur Verfügung stehenden (erarbeiteten) monitären Mitteln eine eigenverantwortliche und ausgabenkritische Lebenführung unabdingbar ist.
IMHO ist es besonders bei einer Klage wichtig, nicht allzu sehr theoretisch herumschwurbeln, sondern auf die für viele zutreffende angespannte finanzielle Leistungsfähigkeit konkret (ggf. mit individuellen Fakten) hinzuweisen.
Für den statistischen Normalverdiener bedeuten 5 Jahre Zwangsbeiträge (über 1000,- Euro) z.B. eine Gleitsichtbrille, Zahnersatz oder eine notwendige Autoreparatur (um die Arbeitsstelle zu erreichen), solche Zahlen müssen auch lebendig in das Bewusstsein der entscheidenden Instanzen hineingehämmert werden.
Ab- und zu (bei wem es halt zutreffend ist), kann ein Realitätscheck über die Gebührenhöhe und die Gehälter von ÖR Mitarbeitern im Vergleich zu den monitären Mitteln von Otto-Normalverdiener nicht schaden, um an die Größenordnung des Ausgabenwahnsinns der ÖR Grundversorgung zu erinnern.
Da passt es ganz gut, wenn gerichtliche EU-Instanzen den ÖR Rundfunkbeitrag als Steuer definieren
Selbst Personen, die vielleicht gerne die Angebote des ÖR nutzen, müssen von Rechts wegen die Möglichkeit erhalten, in prekären Lebensituationen eine temporäre und unkomplizierte Abbestellung der Gebührenlast zu erreichen - und damit sind nicht die sowieso befreiten Hartz4 Empfänger gemeint.
Dies nur als Anregung, wenn der doch ziemlich umfangreiche Widerspruch von @Frei als Grundlage für eine Klage verwendet wird.
mit besten Gruß
Ketzerkater