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Autor Thema: Direktanmeldung  (Gelesen 96115 mal)

o
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Re: Direktanmeldung
#195: 03. Oktober 2022, 22:53
pinguin hat recht. Es ist die erste Baustelle.

Die Direktanmeldung ist kein Verwaltungshandeln, weil es keinen Amtswalter gibt. Der Beitragsservice ist keine Behörde, hier im Forum ist das ermüdend ausdiskutiert worden.

Die Intendantinnen haben (wohl in einer beitragsfinanzierten Rotweinrunde leutselig) den privatrechtlichen Beitragsservice mit der Direktanmeldung beauftragt.
Für diesen eklatanten massenhaften Verstoß gegen Datenschutz gehören sie in meinen Augen bestraft.

Das alles  hat nichts damit zu tun, was eine Wohnung ist.

Das ist frühestens bei diesen obskuren Kontoauszügen so. Da will der Beitragsservice sogar schon einen vermeintlichen Beitragsschuldner am Wickel haben, womöglich persönlich gesamtschuldnerisch haftend. Den würden sie stellvertretend für eine ganze WG in den Knast werfen lassen. Das sind andere Baustellen.


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Re: Direktanmeldung
#196: 03. Oktober 2022, 23:56
Aber Leute... ;)
Man kann (und sollte?) es doch von beiden/mehreren Seiten aus betrachten und auch von beiden/mehreren Seiten aus angehen:

Soll die "Direktanmeldung" (oder auch nur die Erstellung eines Beitragskontos aufgrund der - widerlegbaren - Vermutung der Beitragspflicht aufgrund eines Meldedatensatzes) "Verwaltungshandeln" sein, dann fehlt entweder der dazugehörige rechtsmittelfähige Verwaltungsakt und/oder schon die Befugnis/ Rechtsgrundlage für dieses und anderes "Verwaltungshandeln".

Schließlich besteht für die "Direktanmeldung" aka "Zwangsanmeldung" - bzw. neutraler - "Anmeldung durch Dritte" schon keine Gesetzesgrundlage.

Die "Anmeldung"/ "Anzeige" hat durch den "Beitragsschuldner" selbst (und nur durch diesen) "schriftlich nach BGB" zu erfolgen:
Satzungen der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge - Beispiel MDR (PDF, 8 Seiten, ~50kB)
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-satzung-verfahren-leistung-rundfunkbeitrag-100.htmlhttps://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-satzung-verfahren-leistung-rundfunkbeitrag-100-downloadFile.pdf
Zitat
§ 3 - Anzeigen, Formulare
(1) Anzeigen über Beginn und Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges sind unverzüglich schriftlich gemäß § 126 Abs. 1, 3 und 4 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle zuzuleiten. [...]

Schriftlich gem. BGB bedeutet normalerweise eigenhändige Namensunterschrift...
§ 126 BGB - Schriftform
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html
Zitat
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.


Es könnte - insbesondere, sofern man selbst eine solche "Anmeldung"/ "Anzeige" weder schriftlich noch elektronisch getätigt hat - z.B. von der Landesrundfunkanstalt die Vorlage dieser von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichneten "schriftlichen Anzeige"/ Urkunde angefordert werden... ;)
(z.B. um den Verdacht auszuräumen, dass hier eine strafrechtlich relevante Urkundenfälschung vorliegen könnte... - bzw. ggf. die "Veranlassung von Ermittlungen zu prüfen bzw. mit anwaltlicher Unterstützung prüfen zu lassen"?)

Fiktive Personen A/B/C, die sich von der ARD-ZDF-GEZ-PseudoTruppe nicht wirklich beeindrucken lassen, könnten bis zur Vorlage von "stillschweigender Aussetzung und Unterlassung jeglicher weiterer Maßnahmen" ausgegangen sein bzw. könnten bis zur Vorlage die Aussetzung und Unterlassung jeglicher weiterer Bescheidungs-, Mahn- oder gar Vollstreckungs-Maßnahmen ausdrücklich "angeraten" oder dazu aufgefordert haben... >:D


PS: Dass die "Gemeinsame Stelle" weder im RBStV noch in den Satzungen noch sonst irgendwo namentlich öffentlich bekanntgemacht ist und insofern auch nicht adressiert werden kann, das ist dann wahrlich wieder eine "andere Baustelle" - die aber durch fiktive Personen A/B/C auch schon ein bisschen in Bearbeitung ist ;)


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s
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Re: Direktanmeldung
#197: 04. Oktober 2022, 18:39
pinguin hat recht. Es ist die erste Baustelle.
Das steht für mich und viele andere auch außer Frage, nur Recht haben und Recht bekommen sind dennoch 2 Paar Schuhe ;)
Daher mein Alternativansatz... ;) ob das erfolgreich sein wird, wird Person A uns wohl berichten.


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Re: Direktanmeldung
#198: 27. Juni 2023, 17:22
In den obigen Kommentaren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg176359.html#msg176359
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg195022.html#msg195022
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg206354.html#msg206354
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg214309.html#msg214309
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg217793.html#msg217793
hatte ich bereits zusammengerechnet, dass es seit der Einführung des Rundfunkbeitrages rund 12,3 Millionen Direktanmeldungen gab. Im aktuellen Bericht des Beitragsservice für das Geschäftsjahr 2022 kommen erneut 0,94 Millionen Zwangsanmeldungen hinzu (vgl. ebenda, S.17), die dort nur noch "automatische Anmeldungen" genannt werden. Damit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

13,24 Millionen Direktanmeldungen,

die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Seit 2021 ist neu an der Darstellung der Zwangsanmeldung, dass man zwischen Empfängern von Klärungsschreiben zu unterscheiden versucht, die frecher Weise gar nicht reagieren oder sich herausnehmen, nicht so zu reagieren, wie der BS es sich wünscht (BS Jahresbericht 2022, S. 17):
Zitat von: "Beitragsservice", Jahresbericht 2022, S. 17
Insgesamt meldete der Beitragsservice für rund 1,43 Mio. der privaten Adressatinnen/Adressaten im Zuge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung eine Wohnung an:
  • Rund 0,49 Mio. Bürger/-innen beantworteten die Klärungsschreiben mit den erforderlichen Angaben und wurden entsprechend angemeldet.
  • Etwa 0,58 Mio. Empfänger/-innen der Klärungsschreiben reagierten entweder gar nicht oder unzureichend. Sie wurden automatisch angemeldet.
  • In weiteren knapp 0,36 Mio. Fällen reagierten die Angeschriebenen zwar auf das Klärungsschreiben, das Anmeldedatum stimmte aber nicht mit den übermittelten Daten der Meldebehörde überein. In diesen Fällen erfolgte eine Anmeldung zum von der Meldebehörde übermittelten Datum.
Insgesamt nahm der Beitragsservice infolge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung rund 0,94 Mio. automatische Anmeldungen vor.

Direktlink zum Beitragsservice Jahresbericht 2022 (PDF) siehe u.a. unter
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37287.0
Beitragsservice - Jahresbericht 2022 (PDF, 42 Seiten, ~1,3MB - siehe auch Anhang)
https://www.presseportal.de/download/document/64883010270000fd2c9f5107-09-jahresbericht2022.pdf

Damit ist die Anzahl der Bürger, die sich vom Beitragsservice nicht bevormunden lassen wollten, um 0,04 Millionen Bürger wieder angestiegen, da die Anzahl der Direktanmeldung im Jahre 2021 lediglich bei rund 0,9 Millionen Zwangsanmeldungen lag.


Zusatz-Anmerkung (hier im Thread bitte nicht zu vertiefen!):
Erfreulich ist auch, dass die Gesamtzahl der Beitragskonten im Widerstand ebenfalls wieder angestiegen ist, da der Beitragsservice berichtet (ebenda, S. 20):

Zitat von: "Beitragsservice", Jahresbericht 2022, S. 20
In Summe befanden sich Ende 2022 rund 3,22 Mio. der insgesamt knapp 46 Mio. Beitragskonten in einer Mahnstufe oder in der Vollstreckung – ein Anstieg um rund 220.000 (+7,3 %).
Der Anstieg der Nicht-Zahler des Rundfunkbeitrages dürfte jedoch wahrscheinlich eher auf die zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Haushalte zurückzuführen sein, als auf dem Bewusstsein der Bürger beruhen, dass mit der Zahlung des Rundfunkbeitrages Unrecht finanziert wird. Denn die meisten Zahler des Rundfunkbeitrags haben auf Grund von fehlender Aufklärung in der Tat keine Kenntnisse darüber, dass sie mit ihrer Beitragszahlung Unrecht in vielerlei Hinsicht in Deutschland fördern.

Diese und weitere Details zum Jahresbericht 2022 des Beitragsservice sollten jedoch in einem eigenen Thema oder dem folgenden Thema besprochen werden:
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37287.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Re: Direktanmeldung
#199: 17. Juli 2023, 14:50
Zum Verständnis des Themas der Direktanmeldungen ist es unerlässlich, sich mit den Jahresberichten des Beitragsservice zu beschäftigen, weshalb ich für alle Zitierungen mal auf die folgende Link-Sammlung verweise:

Geschäftsberichte/ Jahresberichte - GEZ/ Beitragsservice [Übersicht] 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36461.0


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  • Beiträge: 695
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Re: Direktanmeldung
#200: 26. Juni 2024, 15:56
In den vorherigen Kommentaren hatte ich bereits zusammengerechnet, dass es seit der Einführung des Rundfunkbeitrages rund 13,24 Millionen Direktanmeldungen gab. Im aktuellen Bericht des Beitragsservice für das Geschäftsjahr 2023 kommen erneut 0,89 Millionen Zwangsanmeldungen hinzu (vgl. ebenda, S.17), die dort nur noch "automatische Anmeldungen" genannt werden. Damit haben wir nach der selbst-ermächtigten Einführung der Direktanmeldung im Jahre 2014 durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

14,13 Millionen Direktanmeldungen,

die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Direktlink zum Beitragsservice Jahresbericht 2023 (PDF) siehe u.a. unter
"Beitragsservice" - Jahresbericht 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37965.0
Download
"Beitragsservice" Jahresbericht 2023 (PDF, 42 Seiten, ~1,3 MB)
https://www.presseportal.de/download/document/667a88fe270000fd2cbe807b-jahresbericht-2023.pdf


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

b
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Re: Direktanmeldung
#201: 08. Juli 2024, 13:00
Anfrage bei WDR über fragdenstaat.de bezüglich der Direktanmeldungen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-automatische-anmeldung-anlegung-des-beitragskontos-sanktionen/

Person P hat folgende offizielle Information zu ihren Unterlagen hinzugefügt.
Zitat
Weder die Anmeldung noch die vorherigen Schreiben stellen mangels Regelungsgegenstandes einen Verwaltungsakt dar.
Kein Verwaltungsakt --> keine Möglichkeit zu widersprechen.

Inhalt der Anfrage:
Zitat
Bitte schicken Sie die Information bezüglich der automatischen Anmeldung, die WDR durch den Beitragsservice macht.

1. Welchen Status haben die Angeschriebenen? Beitragsschuldner?

2. "trotz schriftlicher Erinnerung nicht reagieren" - müssen die Angeschriebenen reagieren oder nicht? Welche Sanktionen kommen bei Nichtreaktion?

3. "trotz schriftlicher Erinnerung nicht reagieren, meldet der Beitragsservice sie automatisch an". Die Nichtreaktion wird mit der automatischen Anmeldung sanktioniert. Sind die Feststellung der Nichtreaktion und die automatische Anmeldung Verwaltungsakte?

4. Im Rahmen der automatischen Anmeldung wird ein Beitragskonto angelegt und die Nummer vergeben. Sind die Anlegung eines Beitragskontos, Nummernvergabe Verwaltungsakte oder handelt es sich um interne Vorgänge des WDR?

Antwort:
Zitat
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht in § 11 Abs. 4 und 5 RBStV vor, dass der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Beitragsservice) zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürger:innen abgleicht. Ziel ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Gemäß § 7 der Meldedatenübermittlungsverordnung (MeldDÜV) Nordrhein-Westfalen ist die Datenübermittlung durch die Einwohnermeldebehörde zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs gesetzlich zugelassen.

Das Verfahren zur Klärung der Beitragspflicht auf der Grundlage des Meldedatenabgleichs gestaltet sich wie folgt:
Alle volljährigen Bürger:innen, denen nicht eindeutig ein Rundfunkbeitragskonto zugewiesen werden kann, erhalten Post vom Beitragsservice. In den Schreiben werden die Empfänger gefragt, ob für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird oder eine Anmeldung erforderlich ist. Potenzielle Beitragszahler:innen, die auf den ersten Brief nicht reagieren, erhalten vier Wochen später ein weiteres Schreiben. In dieser Erinnerung wird darauf hingewiesen, dass die betreffende Person zur Auskunft verpflichtet ist (§ 9 Abs. 1 RBStV) und eine Anmeldung der Wohnung erfolgt, sofern nicht innerhalb von weiteren vier Wochen eine Auskunft erteilt wird.
Verstreicht auch diese Frist ergebnislos, wird davon ausgegangen, dass für die Wohnung noch kein Beitrag gezahlt wird. Die Person wird rückwirkend zum Einzugsdatum in die Wohnung, frühestens aber zum 01.01.2020, durch den Beitragsservice angemeldet und erhält eine Anmeldebestätigung. Weder die Anmeldung noch die vorherigen Schreiben stellen mangels Regelungsgegenstandes einen Verwaltungsakt dar.

Wenn keine Anmeldepflicht besteht, werden die Anschriftendaten nicht auf Dauer gespeichert und entsprechend den Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) gelöscht.


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