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  • "Beitragsservice" - Jahresbericht 2023, Vorstellung Di 25.06.2024: 25. Juni 2024

Autor Thema: "Beitragsservice" - Jahresbericht 2023  (Gelesen 1168 mal)

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"Beitragsservice" - Jahresbericht 2023
Autor: 04. Juni 2024, 01:55
rundfunkbeitrag.de
Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichts 2023
!Achtung! Achtung! Link führt zum BeitraXservice!
https://presse.rundfunkbeitrag.de/events/pressekonferenz-zur-vorstellung-des-jahresberichts-2022-106281
Zitat von: rundfunkbeitrag.de, Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichts 2023
25. Juni 2024 10:00 – 11:30

Auch in diesem Jahr bietet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anlässlich der Veröffentlichung seines Jahresberichts für interessierte Medienvertreter/-innen wieder ein Pressegespräch an.

...


Download:
"Beitragsservice" Jahresbericht 2023 (PDF, 42 Seiten, ~1,3 MB)
https://www.presseportal.de/download/document/667a88fe270000fd2cbe807b-jahresbericht-2023.pdf


Siehe auch externe Pressemeldungen unter
"Beitragsservice" - Jahresbericht 2023 (Pressemeldungen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38020.0


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich:

Nicht vergessen! Gleich ist es soweit:

Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichts 2023

Noch der Hinweis:

Beitragsservice teilt mit - 2282 Klagen gegen Rundfunkbeitrag im Jahr 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38016.0

Und natürlich der Aufruf:
Einfach für alle!
Einfach niX GEZahlt!


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  :)





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Presseportal vom 25.04.2024
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor:
Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands

https://www.presseportal.de/pm/120340/5809065
Zitat von: Presseportal 25.04.2024, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor
- Wohnungsbestand erhöht sich nach bundesweitem Meldedatenabgleich um rund 900.000 Wohnungen; erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet.

- Beitragserträge steigen durch Wohnungsneuanmeldungen auf rund neun Milliarden Euro; Ertragsrückgang nach Abschluss laufender Klärungsverfahren in diesem Jahr erwartet.

- Beitragsbefreiungen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erneut rückläufig; Bezug von Bürgergeld und Grundsicherung im Alter Hauptgründe für Befreiungen.

- Aufwandsentwicklung beim Beitragsservice trotz allgemeiner Teuerung deutlich unter Inflationsniveau; Effizienz- und Wirtschaftlichkeitssteigerungen sorgen für Einsparungen.


 Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro - ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 8,85 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio. 170 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Grund für den Ertragsanstieg ist der bundesweite Meldedatenabgleich 2022, infolgedessen im Jahr 2023 zahlreiche Wohnungen - teils für zurückliegende Zeiträume - neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet wurden. Die Zahl der Wohnungen stieg um 909.435 auf insgesamt 40.698.001. Damit waren erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeldet (2022: 39.788.566). Die Zahl der Beitragskonten erhöhte sich entsprechend auf insgesamt 47.016.711 (2022: 45.957.188).

Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, weist jedoch darauf hin, dass nicht alle neu angemeldeten Wohnungen dauerhaft im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. "Aus den Erfahrungen der zurückliegenden bundesweiten Meldedatenabgleiche wissen wir, dass nach Abschluss aller Verfahren zur Klärung der Beitragspflicht viele Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder der Wohnungsinhaber bzw. die Wohnungsinhaberin von der Beitragspflicht befreit werden kann." Nach aktueller Planung gehe man davon aus, dass ca. 500.000 der neu angemeldeten Wohnungen im Bestand des Beitragsservice verbleiben werden. Beim Anstieg der Beitragserträge im Berichtsjahr handele es sich um einen "Einmaleffekt". Für das laufende Jahr 2024 rechnet der Beitragsservice mit einem verringerten Ertragsniveau.

Beitragsbefreiungen trotz erschwerter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen rückläufig

Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und der hohen Inflation im Jahr 2023 ging die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, erneut leicht zurück. Allerdings betrug der Rückgang lediglich noch 0,4 Prozent (2022: -2,4 Prozent). Insgesamt waren damit zum 31. Dezember 2023 rund 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (2022: 2,43 Millionen). Seit 2018 nimmt die Anzahl der Befreiungen aufgrund des Bezugs von Bürgergeld - dem früheren Arbeitslosengeld II - kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht (62,84 Prozent) resultieren aus dem Bezug von Bürgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (27,54 Prozent).

Kostenentwicklung beim Beitragsservice deutlich unter allgemeiner Teuerungsrate

Beim Beitragseinzug sorgten gestiegene Kosten in mehreren Bereichen für ein leichtes Plus bei den Aufwendungen. Der Anstieg um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr lag jedoch erneut deutlich unter der durchschnittlichen Inflationsrate in Deutschland von 5,9 Prozent. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für den Beitragseinzug im Berichtsjahr auf knapp 182,8 Millionen Euro (2022: 178,1 Millionen Euro). Der durchschnittliche Aufwand je Beitragskonto betrug 3,89 Euro - dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um lediglich einen Cent je Beitragskonto (2022: 3,88 Euro).

Abfedern konnte der Beitragsservice seine höheren Ausgaben durch die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Diese führten unter anderem zu einer Reduktion des Personalaufwands, geringeren Abschreibungen sowie entfallenden Portokosten.

Neues Konzept der Servicekommunikation umgesetzt

Der Beitragsservice hat im Berichtsjahr ein Konzept zum Ausbau seiner Servicekommunikation erarbeitet und Anfang 2024 mit einem neuen Bereich auf rundfunkbeitrag.de umgesetzt. In der Rubrik "Servicethemen", die im Online-Newsroom des Beitragsservice angesiedelt ist, erscheinen mittlerweile regelmäßig Servicebeiträge zu verschiedenen Themen rund um den Rundfunkbeitrag.

Die Beiträge informieren über aktuelle Entwicklungen und erläutern die Regelungen des Rundfunkbeitrags für unterschiedliche Zielgruppen wie zum Beispiel Studierende oder Inhaber/-innen von Nebenwohnungen. Ziel ist es, die Betroffenen dazu zu befähigen, ihre Beitragsangelegenheiten mithilfe der zur Verfügung stehenden und stetig wachsenden Online-Services des Beitragsservice schneller und selbstständig zu erledigen.

Indem mehr Sachvorgänge online an den Beitragsservice übermittelt werden, trägt die Maßnahme nicht nur zur zügigen und zufriedenstellenden Erledigung der Anliegen der Beitragszahlenden bei, sondern erhöht zugleich die Kosteneffizienz der Vorgangsbearbeitung.

Pressekontakt:

Christian Gärtner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de

Download
"Beitragsservice" Jahresbericht 2023 (PDF, 42 Seiten, ~1,3 MB)
https://www.presseportal.de/download/document/667a88fe270000fd2cbe807b-jahresbericht-2023.pdf
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Heute gab es eine weitere Pressekonferenz. Die Ergebnisse des Zensus 2022 wurden vorgestellt.

ARD vom 5.06.2024
Zensus 2022
So wohnt und heizt Deutschland
Neben der Bevölkerung gibt der Zensus 2022 auch Auskunft zu Wohnungsgrößen, Heizarten und Mieten in Deutschland. Und zwischen den Bundesländern sind da teils erhebliche Unterschiede zu erkennen.
Achtung! Link führt zur ARD! Achtung! Link führt zur ARD!
https://www.tagesschau.de/inland/zensus-miete-heizen-100.html
Zitat
Das Statistische Bundesamt hat den Zensus 2022 vorgestellt. Demnach lebten am 15. Mai 2022 rund 82,7 Millionen Menschen in Deutschland.

...

Nach den veröffentlichten Ergebnissen stieg die Zahl der Wohnungen in Deutschland von 2011 bis 2022 um 2,5 Millionen auf rund 43,1 Millionen.

...


Aus dem Jahresbericht 2023 des BeitraXservice, Seite 11:

Zitat
Wohnungen

Zum 31.12. waren insgesamt 40.698.001 Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet. Das sind rund 2,3 % mehr als im Vorjahr (2022: 39.788.566). Der Zuwachs hängt maßgeblich mit dem bundesweiten Meldedatenabgleich 2022 zusammen: Im Zuge dessen wurden im Berichtsjahr viele Wohnungsinhaber/-innen neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet.

...

Achtung! Die Ga... Ga... Ga... Ga...
GaZeTa!



Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)

nur hier im GEZ-Boykott-Forum erhältlich!
Völlig kostenlos, glutenfrei, selbstverständlich i.S.d. GEZ-Boykott´s voreingenommen und parteiisch!
vom 25.06.2024
Autor: rasender Reporter Profät, rein fiktiv natürlich


Rom baut unsichtbare Trabantenstadt mit 3 Millionen Wohnungen!


Gallisches Dorf.
Der GaZeTa liegen unwiderlegbare Fakten, Fakten, Fakten, Fakten ... der ARD und des BeitraXservus in Castra Colonia vor die belegen, dass Rom heimlich eine unsichtbare Trabantenstadt mit 3 Millionen Wohnungen in der Nähe des gallischen Dorfes erbaut hat. Der BeitraXservus in Castra Colonia hat keine Kenntnis von dieser Trabantenstadt mit 3 Millionen Wohnungen. Nun stellt sich die Frage, wo denn genau diese 3 Millionen Wohnungen hin sind!?!



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Die Inhalte der GaZeTa sowie die Grundhaltung des Profäten spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des GEZ-Boykott-Forums, dessen Moderatoren und anderer Mitglieder wider. Die BeiträXe der GaZeTa erfolgen unter Berufung auf Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) und dem ZDF-Röhmermann-Recht-auf-Schmähkritik.


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Da ist es wieder oder immernoch, das strukturelle Problem beim Festhalten an Meldedaten ohne tatsächliches Register aller Raumeinheiten einen Beitrag -überhaupt sachgerecht- zu erheben. Zum Überfluss, an Raumeinheiten, hat der Beitrag nichts damit gemein, ist die Ankünpfung an solche weiterhin ohne Inhalt und Bezug.
--
Wer keine Raumeinheit zum Empfang bereit hält macht sich "keine" Sorgen, denn das strukturierte Daten Profil zur Raster Abtastung kann nur finden was bekannt ist.
Ohne nachzudenken könnte die Annahme getroffen werden, dass eine Differenz zwischen 43 und 40 in Millionen im Raster verschwunden ist.
Da Raumeinheiten nicht identisch mit Wohnungen sein müssen könnte der Raster Verlust tatsächlich noch um einen noch unbekannten Faktor größer sein.
In einer Gleichung wäre eine Nullstelle ein Berechnungs Problem, welches geeignet eliminiert werden kann. Eine strukturelle Nullstelle geeignet zu eliminieren ist eine andere Kunst.


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Tja, so iss das mit den staatlichen und staatsfernen Technokraten eben.

Dieser registergestützte Zensus und dieser registergestützte "bundesweite Meldedatenabgleich" haben so ihre Tücken. Wie jetzt 3 Millionen Wohnungen aus dem "Raster des BeitraXservice" verschwinden können ist ein Mysterium. Vielleicht hat ja der Umstand damit was zu tun, dass so ein Genie und BVerfG-Richter a.D. - dessen Bruder damals 2018 am BVerfG das Urteil Rundfunkbeitrag verlas - ein Gutachten "umhegte Wohnung Art. 13 GG"1 für die ARD schrieb. Wer weiß schon, ob die 3 Millionen Wohnung vom Bildschirm des ARD, ZDF, Deutschlandradio BeitraXservice verschwanden, weil sie tatsächlich leerstehen? Vielleicht ist der GEZ-Boykott ja viel erfolgreicher als wir alle dachten! Kann ja sein, dass in den letzten Jahren eine teutonische Trabantenstadt mit 3 Millionen Wohnungen aus dem Boden gestampft wurde und die Bewohner alle "melderechtlich untertauchten", indem sie sich gar nicht anmeldeten! Also ein wohnungsbezogener BeitraX für ungeliebte Anstalten ist jetzt bestimmt nicht so förderlich für melderechtskonformes Verhalten. Der staatferne ARD-Lobbyist und BVerfG-Richter a.D., der dem Staat einen Bärendienst leistete und dafür noch Ruhegehalt vom Bund kassiert. Tja, "Prof. umhegte Wohnung" kleiner ARD-Gutachten-BeitraX, große melderechtliche Wirkung!
Ey du musst dich noch Ummelden! Auch bei der GEZ! Jaaaa, klar! "Gleich" nächstes Jahr! Vielleicht ...
Geiler ARD-Gutachten-BeitraX zur Schrottung der "Meldedatenbanken, "Prof. umhegte Wohnung"! Supi Alter!
 
Jedenfalls sollen dem Beitragsservice zum "Stichtag 06.11.2022" (Seite 17; Jahresbericht 2023) wohl alle personenbezogenen Meldedaten (volljährig; keine Auskunftssperre § 51 BMG) übermittelt worden sein. Wieviel genau das waren verschweigt der Jahresbericht. Ob jetzt ganze Gemeinden GEZ-Sabotage betrieben und ihre Datenbestände "auf Null reduzierten" müssen diese Genies beim BeitraXservice "erforschen". Jedenfalls wissen wir aus dem

Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalten 2022

dass 72,9 Millionen Personendatensätze an den BeitraXservice übermittelt werden sollten.

Thema: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36058.msg217587.html#msg217587
Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalten 2022 (zip, 1.9 MB)
Quelle: https://www1.osci.de/meldewesen/xmeld/begleitende-informationen-zum-standard-xmeld-2247#T%C3%9C0120
 
So, jetzt ist dieser "registergestützte Zensus und bundesweite Meldedatenabgleich, mit wem wohnst du und wird GEZahlt" nur eine Momentaufnahme. Sozusagen das GEZ-Gesamtbewohner-Foto vom 06.11.2022. Am 07.11.2022 fanden schon die ersten Umzüge statt und die Momentaufnahme fing an zu verblassen. Naja, dann kam der Jahreswechsel und die Umzüge 2023 fingen an. Dazu schreiben die Genies vom BeitraXservice in ihrem Jahresbericht 2023 auf Seite 16-17:
Zitat
Ergebnisse der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung

Im Jahr 2023 verschickte der Beitragsservice auf Basis der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung knapp
3,8 Mio. Briefe an rund 2,4 Mio. private Adressen, um zu klären, ob der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Die Anzahl der
Klärungsschreiben liegt damit geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (2022: rund 3,9 Mio.).

Insgesamt meldete der Beitragsservice für mehr als 1,35 Mio. der privaten Adressatinnen/Adressaten im Zuge der
anlassbezogenen Meldedatenübermittlung eine Wohnung an:

- Rund 0,46 Mio. Bürger/-innen beantworteten die Klärungsschreiben eindeutig mit den erforderlichen Angaben und wurden entsprechend angemeldet.

- Rund 0,57 Mio. Empfänger/-innen der Klärungsschreiben reagierten entweder gar nicht oder nicht sachdienlich. Sie
wurden automatisch angemeldet.

- In weiteren rund 0,32 Mio. Fällen reagierten die Angeschriebenen zwar auf das Klärungsschreiben, das Anmeldedatum
stimmte aber nicht mit den übermittelten Daten der Meldebehörde überein. In diesen Fällen erfolgte eine Anmeldung zum von der Meldebehörde übermittelten Datum.

Insgesamt nahm der Beitragsservice infolge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung 0,89 Mio. automatische Anmeldungen vor.

Bearbeitung der anlassbezogen übermittelten Meldedaten

Nicht mehr benötigte Meldedaten löscht der Beitragsservice innerhalb der gesetzlichen Fristen. Konkret hat der
Beitragsservice die von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten der volljährigen Bürger/-innen 2023 wie
folgt bearbeitet:

- In rund 19,3 Mio. Fällen konnten die Daten der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung gelöscht werden. Sie waren entweder schon bekannt oder ließen sich einem bereits bestehenden Beitragskonto zuordnen. Die hohe Zahl hängt damit zusammen, dass gegenüber 2022 zwar rund 11 Mio. mehr Meldesätze geliefert wurden. Der Großteil
der zusätzlichen Meldesätze war aber vom Klärungsverfahren ausgeschlossen, da es sich lediglich um Fortschreibungsnachrichten aus dem Melderegister handelte, die aus einer Umstellung im Meldewesen resultierten. Folglich hatten die meisten dieser Meldesätze keine Relevanz für den Beitragsservice und wurden direkt verworfen.

- Rund 4,4 Mio. anlassbezogen übermittelte Datensätze führten zu einer Aktualisierung der Beitragskonten.


Wieviele dieser "Klärungsschreiben 2022 bundesweiter Meldedatenabgleich 2022 und anlassbezogene Meldedatenübermittlung 2023" im Post-Nirvana landeten, wissen die Genies beim BeitraXservice natürlich nicht. Wieviele "Bewegungsmeldungen", also wegen Umzugs" es tatsächlich gab, ist ein Geheimnis, da die Genies des BeitraXservice "Umzugsmeldungen" und "Korrekturmeldungen" in "einen Topf" werfen. Wir können allerdings feststellen, dass 19,3 Mio. "anlassbezogene Personendatenübermittlungen" für den Drops waren, da sie sofort vom BeitraXservice gelöscht wurden. Ob diese massenhaften Löschungen nun tatsächlich so sinvoll war, werden wir nie erfahren und weiß eigentlich nur der Programmierer beim BeitraXservice, da die Löschung ja nicht "einzeln händisch" durch einen Sachbearbeiter erfolgt.
Und schon sind wir bei der These der "Mata Hari des GEZ-Boykott´s"! Diese fiktive Agentin, die Mata Hari des GEZ-Boykott´s, ist Programmierin beim BeitraXservice und hat in den Programmablauf den "GEZ-Boykott-Wurm" "eingeschleust"! Der GEZ-Boykott-Wurm löscht nach dem Zufallsprinzip Millionenfach personenbezogene Daten des bundesweiten Meldedatenabgleichs 2022 und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung 2023!
Der Hammer ist, dass bei diesem nichtrechtsfähigen Konstrukt in Kölle, also bei NIEMAND, niemand schuld haben kann. Am Ende war es natürlich kein Mensch sondern die Maschine hat schuld!
Das wird dann wohl auch der Grund dafür sein, dass die Aufsichtbehörde Art. 51 DSGVO, der gemeinsame UnfuXdatenschutzbeauftragter BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr, rbb, Deutschlandradio und ZDF der Sache nicht auf den Grund geht. Wieso sollte er gegen Niemand ermitteln!?! Sind doch nur Millionenfach personenbezogene Daten betroffen, die völlig beknackt und rechtswidrig verarbeitet werden. Wen wundert es auch, dass über die "Aktualität der Wohnungskonten beim BeitraXservice" und die "Anordnung eines bundesweiten Meldedatenabgleichs § 11 Abs. 5 RBStV die KEF mit "Bericht" entscheidet!?!
Das jetzt "die Kosten" beim Beitragsservice nur leicht gestiegen sind, aber unter der "Infaltionsrate" liegen, ist auch so ein Ding! Wie zu jedem bundweiten Meldedatenabgleich, eXplodierten die Kosten für "IT-Fremdleistungen, Fremdbearbeitung" (Seite 34 Jahresbericht 2023) von 51.177.576,66 Euro im Jahr 2022 auf satte 58.029.120,81 Euro im Jahr 2023.
Naja, jedes Jahr seit 2013 kommt dieser "Jahres- / Geschäftsbericht Daten-Debakel" raus.

Thema: Geschäftsberichte/ Jahresberichte - GEZ/ Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36461.msg219058.html#msg219058
 
Die "Geschäfte" laufen wohl gut, schließlich gab es eine "Ertragssteigerung" auf knapp über 9 Milliarden Euro 2023.
So wie die da in Kölle allerdings mit ihren "Daten" umgehen, hab ick da so meine Zweifel. Ick möchte nicht wissen, was auf deren Bankkonten tatsächlich los ist. Nach den rbb-Skandal würde mich nicht wundern, wenn "auf Grund eines Programmfehlers" tatsächlich seit Jahren Milliarden verschwunden sind! Natürlich hat NIEMAND schuld, ist ja schließlich ein "nichtrechtsfähiges Konstrukt". Und am Ende war es ja die Maschine die Bitcoins digital erwarb und auf eine Südsee-Insel verschwand!

Jetzt könnt ihr euch alle aufregen oder auf den Rat des Profäten hören:

Einfach für alle! Einfach ALLE: die Ministerpräsidenten, regierenden Bürgermeister, ARD, ZDF, Deutschlandradio, den gemeinsamen UnfuXdatenschutzbeauftragten, ARD-Volljuristen und Lobbyisten, die jaanze römische GEZ-Welt herzhaft auslachen!


ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice Jahresbericht 2023?

ausGEZählt und ausgelacht!

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  :)



1 Seite 64; Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio
von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter
Abrufbar unterhalb Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf erhöht werden; "Titel":
Achtung! Link führt zum SWR

https://www.swr.de/unternehmen/suche-unternehmen-100.html?swx_restriction=%2Funternehmen&swx_q=Finanzierung
Zitat
Zudem nimmt dieser gesetzliche Tatbestand einer sozialen Gruppe die Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 GG auf, die die Gemeinschaft von Eltern und Kindern – als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, als Hausgemeinschaft und später als Begegnungsgemeinschaft – schützt. Jenseits dieses Haushaltskerns der „bürgerlichen Kleinfamilie“ als „familiales Grundmuster“ bietet der Privathaushalt in der Vielfalt moderner Lebensformen stets Gemeinschaften, die auf ein Zusammenleben – auch in allen Formen des Rundfunkempfangs – angelegt sind. Insoweit üben die Beteiligten ihre Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1) in ihrer unverletzlichen Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), dem räumlich – formalisiert umhegten Privatbereich aus, beanspruchen den „inneren Wohnungsschutz“ als Mittelpunkt ihrer menschlichen Entfaltung und individuellen Persönlichkeitsgestaltung. Der Abgabengesetzgeber erfasst und bündelt also unterschiedliche Formen der Rundfunknutzung in der sozialen Gemeinschaft, die in besonderer Weise „unverletzlich“ ist, deswegen weiteres Fragen und Nachforschen nicht erlaubt. Dieser Tatbestand kann in der Wohnung formalisiert erfasst werden.


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