Der/die Antragsstellerin bezweifelt,
dass das Vollstreckungsersuchen (Festsetzungsbescheid?) aus dem individuellen Datensatz des/der Adressat/in sowie vorgegebenen mathematischen Formeln, die in allen Fällen in derselben Weise zum Einsatz kommen, erstellt wurde (vgl. zu 37 VwVfG Tiedemann.... etc. pp.).
Die Gegenseite wird gebeten, entsprechende, stichhaltige Beweise vorzulegen, dass das Vollstreckungsersuchen ohne menschliches Zutun erstellt wurde.
@cecil
Mr. X ist mal so frech und sagt, dass er stichhaltige Beweise hat, damit bräuchte man die Gegenseite nicht mehr zu befragen.
Mit anderen Worten, das ist ja das Schlimme, dass alles von Maschinen erledigt wird. Die Maschine stellt fest, dass 'y' Defizit hat. Dann geht alles automatisch.
Dort ist nicht eine Person zwischengeschaltet, die das prüft. Das ist alles maschinell erstellt. Daher erscheint auch kein Name.
Mr. X hat das analysiert und sich gefragt, warum merken die nicht, dass hier und da ein Fehlerchen ist. Jedem Bearbeiter wäre das aufgefallen.
Wo aber keiner ist, kann auch nichts auffallen.
Es ist eben mehr als Schlimm, dass es ohne menschliches Zutun erstellt wird. Nur robots.
Von jeder anderen richtigen Behörde kommen ordentliche Schreiben.
nur so, ein Beispiel:
es geht um 180.- ,
im Schreiben steht: wenn die Summe 1000.- übersteigt, dann ...
Ein Mensch sieht, dass die 180.- die 1000.- nicht übersteigt und lässt den Satz weg. Ein Robot erkennt das nicht.