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Autor Thema: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)  (Gelesen 34740 mal)

K
  • Beiträge: 12
Meine lieben Mitgeschädigten und Mitstreiter,

es ist vollbracht!!!!!  Die ganze Arbeit hat sich gelohnnnnt!!!
Das Ruhen meines Verfahrens wurde inzwischen durch das Gericht angeordnet.
Ich kann euch raten, euch nicht einschüchtern zu lassen! Angst vernebelt die Gedanken und ist ein schlechter Wegbegleiter! Was hat man mir nicht für Drohbriefe geschrieben, auf mögliche Lohnpfändungen etc. gedroht. Aber ich habe nicht aufgegeben und weitergemacht.  Wenn wir diese Zwangsgebühren zur Fall bringen wollen, dann müssen wir alle Menschen in unserer Umgebung aufklären und sie bestärken, den Klageweg zu gehen! Ich habe alle Mahnungen des Beitragsservice ignoriert, dem Gebühren- und Festsetzungsbescheid widersprochen und gegen den Widerspruchsbescheid geklagt mit dem Ergebnis, dass jetzt meine Klage gegen die Rundfunkanstalt bis zur Klärung durch ein höchstrichterliches Urteil ruht. Gekostet hat mich das nur 105 Euro Verwaltungsgebühr.

BITTE KLAGT UND GEBT NICHT AUF, JE MEHR WIR SIND, DIE KLAGEN, DESTO STÄRKER WIRD DER ÖFFENTLICHE DRUCK!!! BLOß NICHT AUFGEBEN EGAL WER WAS SAGT MILLIONEN MENSCHEN KÖNNEN NICHT IGNORIERT WERDEN!!!

ALLEN VIEL ERFOLG!

Kigili


Edit "Bürger - zur Information für alle:
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. auch diesen weiteren Threads zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg92412.html#msg92412

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 02:52 von Bürger«

  • Beiträge: 285
Erfreulich wenn das Verfahren zur Ruhe gebracht wurde. Ein paar mehr Infos zu VG, Az. etc. wären hilfreich.

Die Politpropaganda hat hier allerdings nichts zu suchen. Auch die in deiner Wahlempfehlung zitierte Partei hat uns den ganzen Dr*ck erst eingebrockt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 02:35 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

H
  • Beiträge: 63
Herzlichen Glückwunsch!  In welchem Bundesland und vielleicht Gerichtsort hattest Du den Erfolg? In Baden-Württemberg scheint da ja eine andere Haltung der Gerichte verbreitet als in Niedersachsen.

Zur Parteienwerbung: die AfD löst sich gerade selber auf, von deren Volksbegehren in NRW ist nichts mehr zu hören. Die LINKEN haben seinerzeit zwar in den Landtagen gegen die Gesetze zim Rundfunkstaatsvertrag gestimmt (wie auch FDP und NPD), aber seit die selber einen Ministerpräsidenten in Thüringen stellen,  gehen die in Deckung und sind jetzt auch für das GEZ-Modell. Also genauso enttäuschend wie ALLE Parteien.

Wir werden es nur außerplanmäßig schaffen, Druck auf der Straße,  und auf dem Rechtsweg. Auch mit Hilfe der Staatsanwaltschaft. Und mit einer MASSENBEWEGUNG!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 02:35 von Bürger«

c
  • Beiträge: 3
Herzlichen Glückwunsch an Kigali
Jetzt fehlen nur noch einige Hunderttausend andere ;)

Den anderen Aussagen kann ich mich nicht anschließen. Was soll  das die Afd hätte was eingebrockt?  So was von unwahr.
Die Volksinitiative lebt und insgesamt werden 66000 Unterschriften benötigt. Das ist nicht mal eben so und ihr dürft alle unterstützen. Heute noch hab ich gesammelt. Es kann jeder sammeln der als Sammlungsbeauftragter gemeldet wird.
Nur vereint und mit den Rechtsmitteln die in der Restdemokratie zur Verfügung stehen können wir uns wehren und was erreichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 02:36 von Bürger«

  • Beiträge: 285
Im Ausgangspost stand ursprünglich eine reißerische Wahlaufforderung für die Linkspartei, wurde offenbar von einem Moderator entfernt.


Edit "Bürger":
Korrekt. Inclusive einer Information und Bitte um Verständnis/ Berücksichtigung.
Bitte auch hier keine weiteren parteipolitischen Abschweifungen, denn das klare Thema dieses Threads lautet
DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 02:38 von Bürger«
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

t
  • Beiträge: 17
Gibt es das schriftlich ? Wenn ja bitte umgehend hochladen.


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"Es ist solange unmöglich, bis man es geschafft hat" Nelson Mandela

W
  • Beiträge: 22
Bitte mehr Informationen?

Welches Verfahren ruht?
Welche Klage?
Bitte mehr Infos.


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X
  • Beiträge: 1
Ist die Überschrift nicht etwas übertrieben, wenn etwas ruht, ist kein Urteil gefallen, oder irre ich?
Mehr Infos wären wirklich wünschenswert. Danke  :)


Edit "Bürger":
Der Betreff des Beitrags war vom User etwas unglücklich gewählt. Mit einem "Urteil" ist dies eben nicht zu vergleichen. Daher der später noch ergänzte Zusatz "(Ruhendstellung durch das Gericht)" ;)
Eine weitere Änderung des Titels wäre derzeit nicht zweckmäßig, da der Link incl. Titel/ "Vorschau" bereits zahlreich im Netz weiterverbreitet wurde.
Wir warten gespannt auf nähere Infos zum Aktenzeichen usw.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2015, 13:48 von Bürger«

K
  • Beiträge: 12
Die ganze Arbeit hat sich gelohnnnnt!!!
Das Ruhen meines Verfahrens wurde inzwischen durch das Gericht angeordnet.

Hi Leute,

hier von mir eine kurze Aktualisierung des Sachstands und meiner Erfahrungen, die ich mit dem öffentlichen Rundfunk gemacht habe und aktuell wieder mache.

Nachdem einige Zeit lang durch die Anordnung des Gerichts das Verfahren erstmal ruhen zu lassen, nichts von der Rundfunkanstalt gehört hatte, haben die mir inzwischen wieder einen Festsetzungsbescheid mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Dabei erwähnt die Rundfunkanstalt, dass der Bescheid ein vollstreckbarer Titel und damit eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben sei.
Absurderweise "informiert" die Anstalt mich darüber, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Beendigung des derzeit laufenden gerichtlichen Verfahrens abgesehen wird. Beendet wird das Schreiben mit der bekannten Rechtsbehelfsbelehrung binnen einen Monats Widerspruch einlegen zu können.

Ich finde das Vorgehen insofern lächerlich, als dass ja das laufende Verfahren aktuell ruht und frage mich, ob jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob es hier überhaupt sinnvoll erscheint formal nochmal ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

Mir persönlich geht es gar nicht um das bisschen Geld was ich im Worst Case zu zahlen hätte, das kriege ich finanziell locker hin. Mir geht es ums Prinzip.

Da bin ich auch mal gespannt, wie die vollmundig versprechende AfD nun mit 94 Abgeordneten im Bundestag gegen die GEZ vorgeht. Bisher hört man ja gar nix von denen diesbezüglich, außer dass sie mal wieder gegen Flüchtlinge und Minderheiten hetzen. Jetzt müssen die Rattenfänger liefern, wird aber nicht passieren!

Viele Grüße

Kigili


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H
  • Beiträge: 584
Ich könnte mir vorstellen, dass der neuerliche Festsetzungbescheid eine möglicherweise eintretende Verjährung verhindern soll. Auch kann ich auf diese Art und Weise sehr kostengünsig feststellen, ob die gespeicherten Adressdaten nocht richtig sind.

Grüße
Adonis



Edit "DumbTV":
Das ausgedehnte Zitat des Vorkommentars entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen umfangreichen Zitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2017, 17:07 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Warum haben wir bis heute nicht erfahren um welches Bundesland/LRA/VG es sich handelt?  ???
So ist es unmöglich, sichere Antworten zu geben oder Vergleiche zu ziehen. Die VGs ticken je nach Bundesland anders...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
  • Beiträge: 81
@Kigili,

siehe mein neulich (29.11.2017) eingestellten Beitrag:
Thema: 11/2017 unterschrieb. "Beitragsbesch. m. Zahl.-aufford." f. 2014 trotz Ruhen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25439.msg160603.html#msg160603

mit unflüchtigen Grüßen,
Ketzerkater


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2017, 17:10 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 12
@Ketzerkater: Besten Dank, schaue ich mir gerne mal an.

@Seppl: Ich vertrete die Position, dass es egal ist welches Bundesland, da alle Vorgehen von Interesse sind. Mich zumindest interessiert es genauso sehr wie es im Bundesland A als auch im Bundesland B oder C ausschaut. Aber ich mache dir gerne folgendes Angebot. Wenn du mir per Privatnachricht eine Telefonnummer hinterlässt, rufe ich dich gerne auch an und wir können weitergehende Details besprechen. Wäre das was für dich?


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.176
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich finde das Vorgehen insofern lächerlich, als dass ja das laufende Verfahren aktuell ruht und frage mich, ob jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob es hier überhaupt sinnvoll erscheint formal nochmal ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

Es ist immer sinnvoll auf einen Festsetzungsbescheid mit einem Widerspruch zu reagieren, ganz gleich, ob ein Ruhen des Verfahrens oder eine sog. technische Sperre vorliegt.

Wird kein Widerspruch eingelegt, kann ein Bescheid als bestands- oder rechtskräftigt angesehen werden und die Folgen, z.B. Zwangsvollstreckung, können nur noch mit erhöhtem Arbeits- Zeit- und Kostenaufwand angegangen werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.239
Da bin ich auch mal gespannt, wie die vollmundig versprechende AfD nun mit 94 Abgeordneten im Bundestag gegen die GEZ vorgeht. Bisher hört man ja gar nix von denen diesbezüglich, [..]

auch an dieser Stelle (nochmals): die Rundfunkgeschichte ist LÄNDERsache. Also 16 Runden drehen. Bundestag hat da nichts zu sagen.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2017, 11:04 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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