Wie es ausschaut, pfeifen die Macher des RBStV aufs Europarecht. Die Oberhäupter der Länder, die für die Einhaltung von Recht und Ordnung mit zuständig sind, halten sich hierbei selbst nicht dran. (Rechtsbeugung)
@pinguin ,
Gibt es hinsichtlich des BS, der ja Teil der LRA sein soll und sich selbst nicht verwalten darf und auch nichts anderes verwalten darf, da dafür lt. Gesetz die LRA für das jeweilige Land zuständig ist, vergleichsweise europäische Bestimmungen?
Gibt es etwas ähnliches?
Diesen BS mit all seinen Abteilungen, als eigener Großkonzern, der sich als Vertreter aller LRAs bezeichnet, darf es so, wie er derzeit ist, rechtlich gesehen gar nicht geben.
Es gibt ihn aber in der Form! Leider!
Weil es Vetternwirtschaft und Korruption und Vertuschung und Schönrederei gibt.
(Siehe NSU-Trio. Spurenverwischung, Aktenvernichtung, angebliche Selbstmorde und Zeugensterben sowie Lügen am laufenden Band.)