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Autor Thema: Wer hatte schon Erfolg?  (Gelesen 18793 mal)

s
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Wer hatte schon Erfolg?
Autor: 11. Januar 2015, 18:45
Hallo zusammen,

ich habe seit kurzen auch das leidige Thema an der Backe. Ich habe schon viel recherchiert und komme zu dem Schluss dass es zwar unglaublich viele Argumentationen zu geben scheint aber noch nie jemand schreibt dass er Erfolg gehabt hat?

1. Mich würde interessieren wer hier in dem Forum tatsächlich Erfolg hatte?
2. Hat schon mal jemand Strafanzeige wegen Nötigung gestellt? Wenn ja, wie ging das aus?

Dann fehlen mir noch ein paar Infos die leider schwammig sind.

3. Wer hat den RfStv unterschrieben. Es fehlt Name und Vorname. Weiß das jemand? Immerhin würde ich gerne mal die Meinung von so einem Landesvertreter hören.

Dann hab ich so den Eindruck, dass man da machen kann was man will und es Gutachten geben kann wie es will. Ein einzelner Richter bestimmt einfach und ignoriert ganze Expertenteams.
Ich bezweifle dass diese Richter so viel wissen besitzen wie ganze Teams und Gremien.
Das hat eine gewisse Willkür die nicht mehr richtig nachvollziehbar ist.

4. Hat schon mal jemand Versucht Beschwerde gegen solche Richter einzulegen.
5. Hat jemand den Namen des Bremer Richters z.B.?
6. Hat mal jemand versucht diesen Dr. Stefan Wolf persönlich zu kriegen? z.b. Schadenersatz, Nötigung usw.

Grüße

Scat


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#1: 11. Januar 2015, 19:09
Moin Moin scatman,

wenn du zum runden Tisch Bremen, am 22.01.2015 um 19:00 Uhr kommst, kann ich dir die Unterschriften der Gutsherren mit bringen!

Treffpunkt ist die "Watch-Bar"

gegenüber des Eingangs vom Cinemaxx-Kino am Hbf.

Watch Bar Bremen

Bahnhofsplatz 11,
28195 Bremen
0421 3059817

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

V
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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#2: 11. Januar 2015, 20:30
Willkommen scatman im Forum,

denn Erfolg erarbeiten wir uns Tag für Tag. Der Weg dahin ist friedlich nicht von heute auf morgen zu schaffen. Mehrere Klagen gehen in die Berufung, die Presse macht täglich Druck, sogar der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat sich mit dem Gutachten in unserem Sinne eingeschaltet. Die Anstalten fangen an, sich gegenseitig zu beschuldigen.

Nach Mahatma Gandhi sind wir bei der Phase 3:

Zuerst ignorieren sie dich,
dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich
und dann gewinnst du.

Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Bitte, sehe dich im Forum mehr um. Du entdeckst Aktivitäten, die auf lange Sicht den Erfolg bringen werden.


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T
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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#3: 12. Januar 2015, 18:49
Eine Klage beim Verwaltungsgericht kostet momentan 105 €. Ist doch gutes Geld, weil du mindestens für die Zeit bis zur Verhandlung offiziell nichts zahlen musst. Bei manch einem sind jetzt schon zwei Jahren verstrichen  ;)

Der Trend geht vermehr dorthin, dass bei den Verwaltungsgerichten die Verfahrensruhe ausgesprochen wird. Wer Glück hat - muss nichts zahlen, nur warten wie es beim Bundesverfassungsgericht darüber entschieden wird. Wer unglücklich oder zu wenig formuliert hat - der muss unter Vorbehalt zahlen.

Eine anonyme Person hat das Feststellen einer Nötigung in die Klage aufgenommen, wurde aber noch nichts darüber entschieden  >:D

Bedenke, aber dass der Beitragsservice hier aktiv/passiv mitmacht  8)


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#4: 12. Januar 2015, 19:03
Wenn jemand schon "Erfolg" gehabt hätte, dann hätten *alle* den Erfolg...
...denn es geht ja nicht um "Einzelfälle", sondern im Großen und Ganzen insbesondere um die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage des zum offiziell eingetragenen und somit (noch) geltenden LandesGESETZ erhobenen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) ansich.

Dessen offensichtliche "Verfassungswidrigkeit" muss aber erst nach Ausschöpfung des Rechtswegs (Instanzenweg) irgendwann vor dem BVerfG erstritten und höchstrichterlich beurteilt werden.

Bis dahin können ARD-ZDF-GEZ versuchen auf Grundlage des RBStV weterhin ihre Forderungen geltend zu machen oder gar einzuziehen...
...es sei denn, Person A-Z verweigert sich dem - am besten eben per ZahlungsVERWEIGERUNG und dann aber  rechtswirksam mit dem regulären, offiziellen Rechtsweg von Widerspruch gegen den Beitrags-FestsetzungsBESCHEID und KLAGE gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEID.

All dies ist im Forum ausgiebig und mehrfach behandelt...
...und soll hier (auch zwecks Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums) nicht Gegenstand einer Mehrfachdiskussion werden.


Daher bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


...ergänzend auch noch diese Hintergründe:

Neuester Stand? Irgendetwas Aussichtsreiches? Gesamtentwicklung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11588.msg78171.html#msg78171

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#5: 13. Januar 2015, 23:01
define:Erfolg

keine weitere Post, nach "Z-Anmeldung", zwei "Bescheiden" und zwei Mahnungen
keine Vollstreckung
keinen Widerspruchsbescheid, trotz Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch
keine Klage bisher von Nöten
keine Kosten > 2,- €

so gesehen bisher Erfolg


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#6: 14. Januar 2015, 00:29
@scatman
Schau mal da nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Ministerpr%C3%A4sidenten_der_deutschen_L%C3%A4nder
Die Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages fand vom 15. bis 21. Dezember 2010 statt.
Nachdem der Vertrag von allen Länder ratifiziert wurde, trat der Hauptteil der Änderungen nun am 1. Januar 2013 in Kraft
Ergo waren die Unterzeichner die Minister,die zu dem Zeitpunkt(2010) im Amt waren

Hier auch ne PDF Datei mit allen Unterschriften:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CCcQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.ard.de%2Fdownload%2F682716%2F15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf&ei=m6u1VNiFKcfkaPepgqAM&usg=AFQjCNF52_yrKPUKOImvRYBDw6JEFDxftw&cad=rja


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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

s
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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#7: 15. Januar 2015, 16:59
Ok Danke für eure Antworten.

Da hab ich das Problem bei dem unterschriebenen Vertrag dass der nicht beglaubigt ist. Auch die Namen sind nicht sichtbar. Das könnte, wenn man es genau nimmt, jeder unterschrieben haben. Sehr schwierig. Und das bei einer so wichtigen Sache. Wenn ich heute ein Haus kaufe geht ohne Notar nichts aber so etwas soll gehen........krass

Was ich immer noch nicht glauben kann dass keiner den Dr. Stafan Wolf mal Privat bekommen hat. Hat jemand die Adresse von dem Mann?

Auch die Richter mit diesen Urteilen ohne gesetzlichen Hintergrund. Dass da noch niemand Beschwerde gegen diese Männer gemacht hat ist eigentlich unhaltbar.

@Bürger:
Es ist ganz klar kein Gesetz. Es ist eine Regelung zur Vereinheitlichung der Länder.....dass das im Saarland genau so ist wie in Berlin....das ist alles. Das einzige was mit dem Länderrecht auf sich hat ist dass es darauf hin angewendet wird und somit eine räumliche Abgrenzung besitzt. Mehr nicht.....kein Gesetz. Das IHK Gesetz zB ist ein Gesetz.....aber das nicht.

@ohmanoman: Ich bin leider etwas südlicher beheimatet deswegen kann ich da nicht kommen. Aber Poste doch einfach mal den Namen....und schicke ihn mir als private Nachricht.

Ich hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Mal schauen wie es funktioniert.

Werde es hier dann noch rein Posten.

Grüße


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#8: 15. Januar 2015, 17:32
@Bürger:
Es ist ganz klar kein Gesetz. Es ist eine Regelung zur Vereinheitlichung der Länder.....dass das im Saarland genau so ist wie in Berlin....das ist alles. Das einzige was mit dem Länderrecht auf sich hat ist dass es darauf hin angewendet wird und somit eine räumliche Abgrenzung besitzt. Mehr nicht.....kein Gesetz.

Es ist sehr wohl ein zum offiziell eingetragenen, geltenden LandesGESETZ erhobener Staatsvertrag.
In jedem Bundesland durch die Landtage durch Zustimmung ratifiziert.
Mach Dich bitte erst mal mit den Grundlagen vertraut., bevor Du irrige oder gar falsche Annahmen zur Grundlage Deines Widerstandes machst... ;)

Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Fundstellen des LANDESgesetzes


Zitat
Wer sich die Mühe macht, und als Suchbegriff mal "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Fundstellen" verwendet, wird schnell "fündig" bzgl. der Veröffentlichung dieses *LandesGesetzes*... ;)

Nur auszugsweise...
Hamburg:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&st=lr

NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

Sachsen-Anhalt:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-RdFunkBeitrStVtrSTrahmen

Fündig wird man insbesondere, wenn man in die Suchmaschine "RdFunkBeitrStVtr" eingibt und dazu noch eines der Länderkürzel ;)
BW = Baden-Württemberg
BY = Bayern
BE = Berlin
BB = Brandenburg
HB = Bremen
HH = Hamburg
HE = Hessen
MV = Mecklenburg-Vorpommern
NI = Niedersachsen
NW = Nordrhein-Westfalen
RP = Rheinland-Pfalz
SL = Saarland
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
SH = Schleswig-Holstein
TH = Thüringen


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#9: 15. Januar 2015, 18:14
Ich finde die Ansicht schon auch interessant und Diskussionswürdig.

Meine Argumentation ist folgende. An sich ist der RfStV kein Gesetz. Der Rfstv ist die Anlage dazu...praktisch die Fußnote. Er wird nach Zustimmung der Länder zum Landesrecht...... das kenn ich auch.

An sich wenn man das genau nimmt und das muss man es ja nun auch, heißt es z.B. hier.
----Gesetz Anfang------
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 15. Februar 2011
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 vom 15. Dezember bis zum 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Artikel 2 Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht. Artikel 3 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Ausgefertigt Hamburg, den 15. Februar 2011. Der Senat
---------Gesetz Ende------

Das war es.....somit ist der RfStV nicht im Gesetz verankert......Fußnoten sind rechtlich nicht relevant.

Damit bleibt das eine reine Regelung der Länder unter einander.



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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#10: 16. Januar 2015, 09:29
hier ist noch was interessantes was man finden kann

Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.

Die ARD und ZDF noch der Beitragsservice sind keine Behörden.


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#11: 16. Januar 2015, 10:57
Hallo scatman,

erkläre doch bitte, warum die Transformation in ein Gesetz nicht gültig sein soll und warum die bisherigen Gerichtsverfahren dieses angebliche "kein Gesetz sein" nicht aufgreifen? Weitere Frage wäre, warum keiner der Gutachten:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
dieses Argument verwendet?


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#12: 16. Januar 2015, 11:14

Ich weiß was du sagen willst. Ich finde das auch komisch. Aber irgendwas muss dran sein. Ich gehe hier strikt von der Definition der Begrifflichkeiten aus. Und es ist tatsächlich so dass der Vertrag als Fußnote veröffentlicht worden ist. Und eine Fußnote hat rechtlich keine Bedeutung.

Kannst du nachweisen dass es ein Gesetz ist wenn es nicht im Gesetzestext verankert ist. Und genau das sollen Sie dann auch tun....Sie sollen den Nachweis erbringen.

Was hier passiert ist, ist dass die Länder untereinander eine Regelung getroffen haben und dies Vertraglich festgehalten haben. Letztendlich wurde somit nur gesagt das der Vertrag Gültig ist aber im Gesetz verankert hat man diesen nicht.

Meine Argumentation:

Sehr geehrter Herr Dr. Stef......,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom *****2015. Es lässt sich leider nicht erkennen ob Sie eine Behörde sind oder nicht. Ebenfalls arbeiten die öffentlich rechtlichen Anstalten nicht als Behörden sondern als Unternehmen. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde unter den einzelnen Ländern als einheitliche Regelung geschlossen. Eine Beteiligung der ARD und ZDF, noch Betragsservice etc. ist hier aber nicht vorhanden noch wurde dieser von der ARD und ZDF, noch Beitragsservice etc. unterschrieben. Es ist ebenfalls ist kein staatliches Organ erkennbar. Somit ist laut BGB § 126 hier kein Vertrag zu Stande gekommen. Es sind die Vertreter der einzelnen Länder ausgewiesen, wer das aber wirklich unterschrieben hat ist nicht ersichtlich. Es ist richtig dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag auf Landesrecht angewandt wird und sich somit räumlich abgrenzt. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde aber lediglich als eine Fußnote im Länderrecht veröffentlicht. Eine Fußnote hat rechtlich keine Auswirkung. Ein Gesetz ist das hiermit ebenfalls nicht. Somit ist es ein angeblicher Vertrag ohne Rechtsgrundlage und zudem ist ein Vertrag, zu Lasten dritter ohne Zustimmung, unwirksam. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist laut §58 Verwaltungsverfahrensgesetz gegenüber dritter ohne Zustimmung ungültig.

Ich habe festgestellt dass Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen und Sie somit nach Umsatzsteuergesetz §27a als Unternehmer oder ähnlich mit allen Rechten und Pflichten wahrnehmbar sind.
Ich nehme Ihr Schreiben daher als Angebot war welches ich unter folgenden und rechtlich einwandfreien Voraussetzungen akzeptiere.

1.
Ein Nachweis ihrer amtlichen Legitimation in einer notariellen beglaubigten Form, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen ..............usw.


 


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#13: 16. Januar 2015, 12:18
Netter und berechtigter Brief  :)

Anm.:
Rundfunkstaatsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit allen seinen Konsequenzen und nach der Transformationstheorie als einfaches Landesrecht zu qualifizieren. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der Rundfunkstaatsvertrag, wie alle Staatsverträge, im Vergleich zu den Vorschriften des Grundgesetzes und der Bundesgesetze nachrangig und im Falle eines Verstoßes dagegen nichtig ist. (siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg84019.html#msg84019)


Aus VG Stuttgart • Urteil vom 1. Oktober 2014 • Az. 3 K 1360/14
http://openjur.de/u/743433.html

Zitat

Ob der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Nordrhein-Westfalen allein durch seine bloße Bekanntmachung (GV. NRW 2011 Nr. 30 vom 16.12.,2011, S. 661 bis 682) wirksam in dortiges Landesrecht transformiert worden ist oder ob es hierzu der Gesetzesform bedurft hätte, wie die Klägerin meint, bedarf vorliegend deshalb keiner Entscheidung, weil in ihrem Fall nicht das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen, sondern das von Baden-Württemberg maßgeblich ist. …

Das Gesetz ist im Gesetzestext verankert:

Geltende Gesetze und Verordnungen:

Die Bekanntmachung für NRW ist hier nachzulesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=0&menu=1


Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19525&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=rundfunk#det0
Zitat
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 17. Januar 2012 (Fn 1)

Nachdem am 29. Dezember 2011 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 7 Absatz 2 am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Absatz 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Ministerpräsidentin
 des Landes Nordrhein-Westfalen

Fn 1 -> GV. NRW. S. 26.

GV. NRW. S. 26. -> ?


Zustimmung (= Transformation ?) -> Zustimmungsgesetz (auch Transformationsgesetz genannt):
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13027&vd_back=N675&sg=0&menu=1

Wenn Zustimmung gleich Transformation bedeutet, dann wäre es für NRW in Ordnung.


Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#FN1


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#14: 16. Januar 2015, 12:35
Für diejenigen, die sich mit der durchaus komplexen rechtslage, der Welt der §§ die Auseinandersetzung bzw. Beschäftigung scheuen mag die Sicht über die vielzitierten Hinweise, das seien doch Unternehmen, einfach klingen.

Wir leben in einer Rechtegemeinschaft und da hat man sich auf dem juristischen Weg, zur Klärung ob ein Gesetzt oder hier der RBStV gültig ist, zu begeben. Man kann das Länderzustimmunggesetzt anzweifeln ob dies verfassungsgemäß ist oder nicht. Das klären in diesem Land immernoch Gerichte und für die Verfassungsmäßigkeit ist das BVerG zuständig.


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