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Autor Thema: Wer hatte schon Erfolg?  (Gelesen 18794 mal)

B

Beitragender

Re: Wer hatte schon Erfolg?
#30: 17. Januar 2015, 13:21
Der nicht rechtsfähige Beitragsservice wurde durch die Rundfunkanstalten ins Leben gerufen und ist Teil der Rundfunkanstalten.

Das "nicht rechtsfähig" bezieht sich nur darauf, wenn der Beitragsservice im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt, dann kann der Beitragsservice nicht rechtlich herangezogen werden, sondern muss bei der zuständigen Rundfunkanstalt Widerspruch oder Klage einreichen. Sprich man kann nicht vorm Verwaltungsgericht gegen den Beitragsservice klagen. Da der Festsetzungsbescheid aber einen Verwaltungsakt darstellt, muss man sich aber an das Verwaltungsgericht wenden, darf aber halt nur rechtlich gegen die Rundfunkanstalt vorgehen.
Demnach wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer dann "nicht rechtsfähig", wenn er im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt -- wie auch immer etwas "nicht rechtsfähiges" im Namen einer juristischen Person etwas "erlassen" kann. Im Umkehrschluss wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in allen anderen Fällen "rechtsfähig". Welche Form der "Rechtsfähigkeit" soll dem sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio denn zugute kommen? Und wie verträgt sich das mit § 10 Abs. 7 S. 1 RBStV und § 2 der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten?


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#31: 17. Januar 2015, 13:22
Auf die Rundfunkanstalt mag das vielleicht zu treffen auf den Beitragsservice nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts

siehe Handlungsform

wobei das kein Hardfact ist. Das müsste jemand bestätigen


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#32: 17. Januar 2015, 13:29
Für mich heißt nicht rechtsfähig.....dass der Dr. Stefan Wolf keine Behördlichen Bescheide verschicken darf sondern dass tatsächlich dann ein Beamter ein Richter oder so machen muss....


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#33: 17. Januar 2015, 13:49
Zitat
Demnach wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer dann "nicht rechtsfähig", wenn er im Namen der Rundfunkanstalt einen Festsetzungsbescheid erlässt -- wie auch immer etwas "nicht rechtsfähiges" im Namen einer juristischen Person etwas "erlassen" kann. Im Umkehrschluss wäre der sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in allen anderen Fällen "rechtsfähig". Welche Form der "Rechtsfähigkeit" soll dem sog. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio denn zugute kommen? Und wie verträgt sich das mit § 10 Abs. 7 S. 1 RBStV und § 2 der Beitragssatzungen der Rundfunkanstalten?

Nein, er ist von vornherein "nicht rechtsfähig", sprich du kannst wie in unserem Fall des Beitrageinzugs nicht gegen ihn, sondern nur gegen die nächsthöhere "Behörde" widersprechen / klagen.

Rechtsfähigkeit Beitragsservice = öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und Teil der Rundfunkanstalten

Zitat
Für mich heißt nicht rechtsfähig.....dass der Dr. Stefan Wolf keine Behördlichen Bescheide verschicken darf sondern dass tatsächlich dann ein Beamter ein Richter oder so machen muss....

Der Beitragsservice darf auch keine Bescheide mit Rechtsbehelf verschicken, sondern nur im Namen der Rundfunkanstalt. Bloß ist dies eigentlich nie so wirklich erkennbar und sollte einen Mangel darstellen. Die Rundfunkanstalt darf wiederum nur Bescheide mit Rechtsbehelf erlassen, weil sie mit dem Beitragseinzug hoheitlich handelt (wurde leider vom BVerfG so dargestellt) und so nach §1 (4) Verwaltungsverfahrensgesetz mit einer staatlichen Verwaltungstätigkeit betraut ist und im Sinne des Beitragseinzuges als Behörde gilt. Sprich beim Beitragseinzug tritt die Rundfunkanstalt als Behörde auf, obwohl sie keine ist. Klingt schwachsinnig, ist es auch, aber halt Gesetz.


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#34: 17. Januar 2015, 14:05
Gut schön aber dann fehlt mir immer noch die amtliche Legitimation.....


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#35: 17. Januar 2015, 14:16
Zitat
§ 10 Abs. 5 RBStV:
Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

das ist die rechtliche Grundlage dafür...


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Beitragender

Re: Wer hatte schon Erfolg?
#36: 17. Januar 2015, 14:27
Nein, er ist von vornherein "nicht rechtsfähig"
Dann sind wir in diesem Punkt ja einer Meinung. Siehe:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung wg. Besitzstörung/Eigentumsbeeinträchtigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12552.msg84517.html#msg84517.

Der Beitragsservice darf auch keine Bescheide mit Rechtsbehelf verschicken, sondern nur im Namen der Rundfunkanstalt. Bloß ist dies eigentlich nie so wirklich erkennbar und sollte einen Mangel darstellen.
Dann sind wir auch in diesem Punkt einer Meinung. :)


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#37: 17. Januar 2015, 14:31

Das Bedeutet aber immer noch dass der Beitragsservice keine Behörde ist


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#38: 17. Januar 2015, 15:17
Zitat
Das Bedeutet aber immer noch dass der Beitragsservice keine Behörde ist

habe ich auch nicht das Gegenteil behauptet.  ;D


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abzocke1

Re: Wer hatte schon Erfolg?
#39: 17. Januar 2015, 17:14
ich glaube so langsam es wird nur deswegen von den Gerichten immer Abgeschmettert zum Nachtteil
der Rundfunk Teilnehmer
weil es  1. kein Gesetz ist
2. ARD, ZDF   keine Behörde ist
der  Zoll  das Finanzamt ist eine Behörde
ARD und ZDF Deutschlandradio  ist nur eine  Randfunk Anstalt des ÖR Rechts ,
seit und mach welchem Recht eigentlich war eine Anstalt überhaupt Gebühren und Bescheide festsetzten?

bei mir versucht man es seit einem Jahr sich an meinem Existenz Minimum von 480 € zu bereichern,
wir kann und werde nicht zahlen  und wenn was vom Gericht kommt werde ich meine Koffer packen
und ins EU Ausland flüchten, "in Deutschland macht man jagt auch auf das   Existenz Minimum"
das dürfe auch den EU Gerichtshof an interessieren.

Verträge  zu Lasten 3. sind die man selber nicht abgeschlossen sind ungültig,
ich werde mich auch hüten von selber mit dehnen  in Kontakt zu treten  nachher war das alles
nur eine Betrugs Firma die an meine Konto Daten kommen will,
ich dann die Echtheit  von einer Fälschung eh nicht unterscheiden und das ist auch nicht meine Aufgabe .


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Re: Wer hatte schon Erfolg?
#40: 07. Februar 2015, 16:33
Edit "Bürger":
Die Themen "Staatsvertrag", "LandesGESETZ" usw. sind im Forum ausführlich und mehrfach behandelt - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
und dürften schon lange als allgemeiner Kenntnisstand gelten.
Bitte endlich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen - beginnend beim
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Nachfolgende Ausführungen ignorieren dies jedenfalls leider vollkommen und leiten daher mit weiterhin irrigen Grundannehmen fehl.
Um weitere Verwirrungen zu vermeiden, wird dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Eine Moderation dieses und ggf. vorhergehender Beiträge bleibt vorbehalten.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.

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Ich hatte grad viel um die Ohren. Aber nun wieder dran da das Ding nun verschickt werden muss.
Ich habs nochmal angepasst und werde den Mann dann in das privat recht versuchen zu ziehen.

Was mir immer noch fraglich ist ob man gegen die richtigen angeht. Letztendlich sollte man sich doch gegen den Chef der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wehren als gegen diesen Beitragsservice der sich dann immer eins Lacht

Den Brief werde ich vom Notar beglaubigen lassen...sicher ist sicher


Korrespondenz Zeichen 15#001. Bitte bei zukünftiger Korrespondenz angeben.
Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom ***.15. Es lässt sich leider nicht erkennen ob Sie eine Behörde sind oder nicht. Zwar werden die öffentlich rechtlichen Anstalten als Behörden angesehen, handeln aber dennoch kaufmännisch und als Unternehmen bzw. als rechtlich selbstständige. Laut Bundesverfassungsgericht vom 25.3.2014 ist der ZDF Staatsvertrag Verfassungswidrig und somit nichtig. Ebenfalls ist nicht klar ob nicht ebenfalls der ARD sowie alle weiteren Verträge der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nicht Verfassungswidrig sind. Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde unter den einzelnen Ländern als einheitliche Regelung geschlossen. Eine Beteiligung der ARD und ZDF, noch Betragsservice etc. ist hier aber nicht vorhanden noch wurde dieser von der ARD und ZDF, noch Beitragsservice etc.  unterschrieben. Zudem der Begrifflichkeit eines Staatsvertrages welche eine Übereinkunft zwischen zwei Staaten oder einem Staat und einer Organisation ist, ist ebenfalls kein staatliches Organ erkennbar, noch sind die einzelnen Bundesländer anerkannte Staaten. Somit ist laut BGB § 126 hier kein Vertrag zu Stande gekommen. Es sind die Vertreter der einzelnen Länder ausgewiesen, wer das aber wirklich unterschrieben hat ist nicht ersichtlich. Es ist richtig dass der Rundfunkbeitrag-staatsvertrag auf Landesrecht angewandt wird und sich somit räumlich abgrenzt. Laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart vom 01.10.2014, ist nicht klar ob die Länder für die Einführung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz haben, grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 124 a Abs. 1 S. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag wurde somit in Bayern lediglich als eine Fußnote im Länderrecht veröffentlicht. Eine Fußnote hat rechtlich keine Auswirkung. Ein Gesetz ist das hiermit ebenfalls nicht. Somit ist es ein angeblicher Vertrag ohne Rechtsgrundlage und zudem ist ein Vertrag, zu Lasten dritter ohne Zustimmung, unwirksam. Auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist laut §58 Verwaltungsverfahrensgesetz gegenüber dritter ohne Zustimmung ungültig.
Ebenfalls ist nicht gegeben dass Sie nach §242 BGB handeln. Vieles ist undurchsichtig, nicht nachvollziehbar noch glaubhaft. Auch Ihre Berichterstattungen decken sich sehr oft nicht mit anderen transparenten / öffentlichen Nachrichten. Nach dem sich mehrere Millionen Menschen gegen dieses Vorgehen wären und Sie dies ignorieren ist ihr Handeln somit mehr als fragwürdig ob das Völkerrechtlich in Ordnung ist. Letztendlich ist dies ein Zwang und somit illegal. Laut BVG ECLI:DE:BVerfG:1999:rk19990906.1bvr101399 verletzen Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung das Grundrecht unter den Umständen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten, was Sie zweifelsohne tun.
Beweis Quelle:
 https://www.youtube.com/watch?v=a_fWq-jldWs
http://www.bildblog.de/38145/wie-eine-explosion-der-anderen/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+bildblog+%28BILDblog%29
http://medien-luegen.blogspot.co.at/2012/06/die-ard-und-zdf-lugner-dasselbe-video.html


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