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Autor Thema: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge  (Gelesen 14243 mal)

S
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@rundfunkgegner!

Person A hat einen Dauerauftrag, der alle drei Monate automatisch von der Bank erledigt wird. Außerdem ist Person A seit Jahr und Tag bei ein- und derselben Bank. Dann hätte bereits viel früher etwas passieren müssen.
Uns "Ja", Person A möchte nicht mehr der Herde hinterher.  ;D


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Zwar hat Person A erst die letzten drei Jahre geschafft, aber bereits in diesem Zeitraum zeigt sich dass lückenlos gezahlt wurde.
Person A hat einen Dauerauftrag, der alle drei Monate automatisch von der Bank erledigt wird. Außerdem ist Person A seit Jahr und Tag bei ein- und derselben Bank.
Wo ist dann jetzt das eigentliche Problem ?
GVs wühlen sich doch mit Vorliebe durch Stapel von Kontoauszügen.
Bei Person A würde er dann wohl nichts zu beanstanden haben und Person A nichts anhaben können.
Der Vorgang geht dann dahin zurück , wo das Chaos herkommt , nach Köln - Freimersdorfer Weg
Und "Ja", Person A möchte nicht mehr der Herde hinterher.  ;D
Na also geht doch , dann mal die Hammelbeine geschwungen und schnellstens den Dauerauftrag gekündigt... ;D


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s
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Dass die schon am 1.12. einen Bescheid für die Zeit bis 30.11. raushauen, wundert mich sehr. Hat jemand anders den schon so früh bekommen?

Wenn das nicht neuerdings üblich ist, wäre das für mich (neben den nicht berücksichtigen Zahlungen und dem dreifachen Rückstand ohne weitere Post) ein starkes Anzeichen, dass da beim BS etwas schiefgelaufen ist.
Das ist ein Fall, wo man es durchaus mal mit informeller Kommunikation (Anruf, Mail, formloser Brief) versuchen kann, ehe man einen förmlichen Widerspruch schreibt.


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s
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Wo ist dann jetzt das eigentliche Problem ?
GVs wühlen sich doch mit Vorliebe durch Stapel von Kontoauszügen.
Bei Person A würde er dann wohl nichts zu beanstanden haben und Person A nichts anhaben können.
Der Vorgang geht dann dahin zurück , wo das Chaos herkommt , nach Köln - Freimersdorfer Weg

Wenn der Bescheid nicht aufgehoben wird, interessieren den GV nur solche Zahlungen, die auf diesen Bescheid geleistet werden.
Und da es diese nicht gibt, würde er vollstrecken.
Der recherchiert nicht, ob der Bescheid inhaltlich korrekt ist. Das muss man vorher mit der Rundfunkanstalt klären.


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Was soll denn das , Person A gibt an keine Zahlungsrückstände zu haben und kann dies anhand seiner Kontoauszüge beweisen. Da steht schließlich nachvollziehbar wohin das Geld gegangen ist.
Mit der LRA oder dem Bservice würde ich da gar nichts klären , wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Wozu soll Person A denn nachforschen , wo der Fehler in deren Chaos liegt .
Hier liegt doch sicher ein fehlerhafter Bescheid auf der Hand , wofür aber nicht Person A verantwortlich ist.
Die Kontoauszüge sind Nachweis genug , dass hat ein GV zu akzeptieren und sich nicht nur stur auf einen offensichtlich fehlerhaften Bescheid zu stützen.
Wenn Person A für die fraglichen Zeiträume entsprechende Zahlungen anhand ihrer Kontoauszüge nachweisen kann , dann hat das auch ein GV zur Kenntnis zu nehmen. Ob er will oder nicht .....


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C
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....
Wenn Person A für die fraglichen Zeiträume entsprechende Zahlungen anhand ihrer Kontoauszüge nachweisen kann , dann hat das auch ein GV zur Kenntnis zu nehmen. Ob er will oder nicht .....
Das Problem ist aber nunmal, dass bei einer drohenden Vollstreckung lt. BS ein vollstreckbarer Titel vor liegen würde.
Gut, wir wissen, dass dem in den allermeisten Fällen nicht so ist, das wissen aber die allermeisten GV's noch nicht  ;)
Die GV's sind aber (ohne das ich das Beweisen könnte) vermutlich in der Überzahl keine Unmenschen. Auch wenn das Chaos durch schlampige Arbeit beim BS entstanden ist, nutz es nichts, man muß selber aktiv werden um die Sache zu klären. Sei es nun vorab aussergerichtlich oder eben per Klage. Bis das soweit ist, egal welcher Weg gewählt wurde, lassen sich GV's aber i.d.R. abwimmeln, wenn man verbünftig mit denen kommuniziert und Nachweise liefern kann.
Aber die haben primär einen Auftrag, den sie erstmal versuchen werden zu Vollstrecken.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

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  • Cry for Justice
Per kostenpflichtiger Klage würde ich so etwas auf gar keinem Fall klären.
Wer sagt denn , dass bei denen alle Zahlungen richtig zugeordnet worden sind.
Die ersticken scheinbar so langsam in ihrer selbst inszenierten Wahnsinnsbürokratie.
Person A könnte dem Bservice oder der LRA alle relevanten Kontoauszüge als Kopie (unwichtiges geschwärzt) senden . Dann sollen die sich doch gefälligst damit auseinander setzen und den Fehler finden. Person A hat ganz offenbar fehlerfreie Beweise und seiner Mitwirkungspflicht zur Aufklärung genüge getan und gut ist. Andere Leute werden für ihre "Arbeit" von uns bezahlt , warum es denen also zu leicht machen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

S
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Wunderschönen guten Morgen!  ;D

Erst einmal vielen Dank für die vielen tollen Meinungen.
Das hat mir schon sehr weiter geholfen.  ;)
Person A hat für sich beschlossen den Kampf aufzunehmen.
Deshalb schlürft sie jetzt genüsslich ihren Kaffee und legt dann los.
Ich werde Euch über den weiteren Werdegang auf dem laufenden halten.  :laugh:


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S
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Cäsarenwahn beim Beitragsservice
#23: 22. Dezember 2014, 22:23
Schönen Guten Abend alle zusammen!

Jetzt hat Person S auch endlich etwas mehr Zeit und das dringende Bedürfnis mal wieder Neuigkeiten loszuwerden.  :laugh:

Person S kam ja anfang Dezember in dieses Forum weil S einen Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge erhielt.
Davon hat S bereits ausführlich berichtet und der Widerspruch läuft.
Naja,aber das ist nicht der neueste Coup dieser "Institution"
Heute eröffnete sich ein neues,natürlich rein fiktives  ;), Kapitel in der Volksverdummung.
 
Person S hatte heute einen Brief vom Beitragsservice mit einer Zwangsanmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 im Briefkasten.
Person S fragte sich im ersten Moment ob sie tatsächlich so Dumm aussieht wie die Mitarbeiter des Beitragsservice es anscheinend denken.
Nun hat sich Person S tatsächlich mal den Spaß gemacht und beim Beitragsservice angerufen.  ;)
Natürlich gab es für besagtes Telefonat einen Zeugen.
Frau gönnt sich ja sonst nichts.  ;D
Nach kurzer Verifizierung, muss ja alles seine Richtigkeit haben, fragte ich den leicht gestressten Mitarbeiter warum mir eine Zwangsanmeldung zugesandt wurde da unser Haushalt ja bis dato Zahler war.
Und ob dem Beitragsservice da vielleicht ein Fehler unterlaufen ist.
Nach einer kurzen Atempause antwortete der "nette"Herr mit folgendem Satz: "Der Beitragsservice macht keine Fehler"!
Den Lachanfall konnte S sich leider nicht verkneifen.
Er meinte dann kurz und knapp ich solle S Anliegen schriftlich einreichen und man würde es dann prüfen.

Person S hat natürlich bereits ein Schreiben per Einschreiben abgeschickt und auch auf die Aussage des Mitarbeiters (namentlich benannt) verwiesen.

Es wird wirklich immer Bunter mit denen.
Haben die diese miesen Maschen echt nötig?
Person S ist selten Sprachlos, ;) aber heute war S es.

LG eure Steffi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2014, 22:55 von Uwe«

G

Gast

Cäsarenwahn beim Beitragsservice

Hallo!

Person R denkt, dass S sich von dem Rundfunkzwangsbeitrag zu sehr beeindrucken lässt.
S könnte einfach die möglicherweise eintreffenden Festsetzungsbescheide abwarten und
daraufhin ggü. der Landesrundfunkanstalt (LRA) jeweils einen begründeten Widerspruch
inkl. 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' einlegen.

R denkt weiterhin, dass im Rahmen eines Boykotts jedwede andere Kommunikation mit BS
und LRA vergebens, daher überflüssig und daher nicht zielführend ist!  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 00:13 von Uwe«

  • Beiträge: 213
V würde da rein gar nichts machen.

Allenfalls schriftlich per Fax (Sendebericht unbedingt aufheben) den Sachverhalt unter Angabe deiner Teilnehmernummer (er)klären und gut ist.

Nix mit Versand per Einschreiben, hat S zuviel Geld ? Wozu die unnötigen Kosten dafür ?
Zumal S anscheinend nichts falsch gemacht hat und Seine Zahlungen ja auch über einen längeren Zeitraum nachweisen kann.
Es kann ja nicht seine Aufgabe sein deren Fehler zu korrigieren ...  ::)

Der GV wird/kann da nichts machen wenn S nachweisen kann das Zahlungen bereits erfolgt sind. Auf welcher Grundlage denn ?
S hat einen (nachweisbar falschen) Bescheid bekommen und kann belegen das S seinen Zahlungen nachkommt, Thema erledigt.

Nehmen wir mal an es geht bis zum äussersten und die Sache landet früher oder später irgendwann vor Gericht, dann würde V sich da voller Genuss deren Pleite reinziehen. :)

Gruß,
ViSa


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 08:46 von Uwe«

C
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...
Es kann ja nicht seine Aufgabe sein deren Fehler zu korrigieren ...  ::)
Das ist sicherlich definitiv nicht die Aufgabe der vermeindl. Beitragsschuldner. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass es für den BS offensichtlich nicht möglich erscheint, dass die Fehler machen. Selbst einfachste und simpelste Fehler können die wohl nicht eingestehen und korrigieren.

Der GV wird/kann da nichts machen wenn S nachweisen kann das Zahlungen bereits erfolgt sind. Auf welcher Grundlage denn ?
S hat einen (nachweisbar falschen) Bescheid bekommen und kann belegen das S seinen Zahlungen nachkommt, Thema erledigt.
....
Das stimmt soweit, aber dann tritt das ein, was ich oben schon geschrieben habe:
....
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...
Die Probleme hat man erstmal am Hals....  >:(


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Re: Cäsarenwahn beim Beitragsservice
#27: 23. Dezember 2014, 17:14
Person S hatte heute einen Brief vom Beitragsservice mit einer Zwangsanmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 im Briefkasten.

Selber Name und selbe Adresse wie im Festsetzungsbescheid?
Und die Beitragsnummern der geleisteten Zahlungen, des Festsetzungsbescheids und dieser Anmeldung sind alle verschieden?


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Schönen Guten Abend!

Ich hab mir zwei Tage ruhe gegönnt zum Kraft tanken.  :laugh:

@ss32!

Ja es sind zwei verschiedene Beitragsnummern.
Gleiche Adresse, gleiche Wohnungsnummer und gleicher Nachname (da verheiratet).
Vielleicht bin ich wirklich zu dumm um den Sinn dieses Unsinns zu verstehen.
Aber im Grunde genommen haben diese "Intellenzbestien" vom Bs ihren eigen Vertrag gebrochen.
Es wäre einfach zu schön wenn man dem Beitragsservice wegen diesem augenscheinlichen "Vertragsbruch" mal so richtig schön ans Bein pi........ könnte. Aber die sind ja mit allen Wassern gewaschen.

Und das Geld für dieses Schreiben hab ich gern ausgegeben. Ich investiere in diesem Fall lieber in die Deutsche Post als Monat für Monat in abgehalftertes Fernsehen.  ;)


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  • Kein Geld für Volksverdummung!
Re: Cäsarenwahn beim Beitragsservice
#29: 26. Dezember 2014, 21:46
Nach einer kurzen Atempause antwortete der "nette"Herr mit folgendem Satz: "Der Beitragsservice macht keine Fehler"!

Hab auch herzlich gelacht - genial !!! :laugh: :laugh: :laugh:


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