Dieser Artikel bezieht sich augenscheinlich auf den vielbesagten (allerdings auch nicht zwangsläufig 1:1 auf jedes andere Bundesland übertragbaren) Beschluss des
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html...derzeit jedoch am BGH
in Revision befindlich unter AZ.: I ZB 64/14
Dies steht so auch bei
https://openjur.de/u/708173.html unter
"Verfahrensgang: I ZB 64/14 folgend"
...wenn man es denn zu deuten weiß

Insofern ist dieser Artikel auch noch mit entsprechender Zurückhaltung zu betrachten.
Eine Entscheidung des BGH könnte evtl. schon in den ersten Monaten 2015 erfolgen.
Inwiefern diese Entscheidung dann allerdings Allgemeingültigkeit besitzen wird, bleibt abzuwarten.