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Autor Thema: beitragsservice anschreiben?  (Gelesen 2065 mal)

K
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beitragsservice anschreiben?
Autor: 25. Dezember 2014, 12:08
Person a hat sich 2011 bei der GEZ abgemeldet und ist 2012 ins Ausland gegangen. Da es sich nur um work&travel handelte, hat Person a sich nicht aus Deutschland abgemeldet, der Mietvertrag "ruhte" von da an. Nach Rückkehr im Dezember 2013 hat Person a hartz 4 bekommen. Da person a keine Rundfunkgeräte zur Verfügung hatte, kümmerte sie sich nicht weiter um GEZ. Nach Arbeitsaufnahme im Oktober 2014 und Umzug ins elterliche Heim wurde Person a nun offenbart, dass es neue Regelungen im Bereich GEZ gibt. Der Verein selbst hat sich mit dato nie wieder bei Person a gemeldet. hartz 4 gibt zwar die Möglichkeit der beitragsfreiheit, doch das muss ja extra beantragt werden. Auch die Familie von Person a zahlt brav GEZ. Da dies jedoch bis heute von Person a nicht gemeldet wurde, geht person a nun davon aus, dass die Gebühren trotzdem in den Augen der GEZ rückwirkend zu entrichten sind. Person a fürchtet auch, dass die GEZ das Auslandsjahr nicht anerkennt. Nun bleibt die Frage,  was tun? Aussitzen und hoffen nie wieder Post zu erhalten oder alles brav angeben und hoffen man wird nicht weiter belangt...?


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G

Gast

Re: beitragsservice anschreiben?
#1: 25. Dezember 2014, 18:54
Es ist doch für a überhaupt keine Not für irgendeine Handlung gegeben. Daher wird es wohl keinen ver-
nünftigen Grund geben in so einer Sache auf 'Beitragsservice' drauf zuzugehen und damit Klärungsbedarf
zu provozieren. Wenn 'Beitragsservice' von a Geld abpressen will, dann wird sich 'Beitragsservice' schon
melden. Und eben dann kann die Sache auch geklärt werden. Wieso also ein gar nicht existierendes Pro-
blem angehen? Sieht a denn etwa Vorteile darin eine ehrliche Meldung ggü. der Rundfunkbande zu machen?

Aussitzen und hoffen nie wieder Post zu erhalten oder alles brav angeben und hoffen man wird nicht weiter belangt...?

Ob man nun "aussitzt und hofft" oder einfach nur "abwartet und schaut" - das ist wohl Einstellungssache.  >:D


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P
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Re: beitragsservice anschreiben?
#2: 25. Dezember 2014, 19:25
mit dem Umzug einer Person A zu Personen E wurde sicherlich seitens der Meldebehörde eine Information weiter gegeben. Für die aktuelle Wohnung besteht bei Post vom BS aus Sicht von PersonX nur insoweit Handlungsbedarf, als mit dem Verweis, dass bereits bezahlt wird (wobei das natürlich zu überdenken wäre, würde aber wahrscheinlich auf die Einstellung der Personen E ankommen)

Problem 12/2013 bis 10/2014 es gäbe laut Forum die Möglichkeit einer rückwirkenden Befreiung bei Harz4 -prüfen und entscheiden -> siehe Links.

Link1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12136.msg81584.html#msg81584
Link2
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11383.msg77040.html#msg77040

Sonst abwarten auf das was seitens vom BS kommt und gegebenfalls Widerspruch einlegen.


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s
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Re: beitragsservice anschreiben?
#3: 26. Dezember 2014, 14:40
Es kann auch nicht schaden zu wissen, wer in der Zeit des "ruhenden Mietvertrags" diese Wohnung bewohnt hat. So könnte man im Notfall belegen, dass A trotz Meldeadresse nicht dort gewohnt hat.


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