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Autor Thema: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge  (Gelesen 14291 mal)

S
  • Beiträge: 58
  • Steter Tropfen höhlt den Stein!!!
@ Grinsekatze!

Ich kann dir versichern das beim Bs nur Leute arbeiten die völlig Humorfrei sind.
Er fand mein Lachen nämlich nicht lustig.
Der arme.......!  ;)
Ich wart jetzt erstmal auf Antwort und die Löschung dieses Beitragskontos.
Was mich aber mal brennend interessieren würde ist ,ob diese Schmalspurcowboys beim Bs verbeamtet sind (was sie ja theoretisch nicht sein dürften,aber naja......  :o ) oder ob sie ganz "normale" Angestellte sind.
Vielleicht weiß es ja jemand. Ich bin nur Neugierig.  ;)


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s
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Ja es sind zwei verschiedene Beitragsnummern.
Gleiche Adresse, gleiche Wohnungsnummer und gleicher Nachname (da verheiratet).
Vielleicht bin ich wirklich zu dumm um den Sinn dieses Unsinns zu verstehen.

Wenn es um ein Ehepaar geht, ist zumindest die neue Zwangsanmeldung erklärlich.
Da hat man nicht gemerkt, dass schon ein Konto des Ehepartners existiert. Das lässt sich einfach durch das mitgelieferte Formular klären.

Rätselhaft bleibt nur der Festsetzungsbescheid. Zu welcher Beitragsnummer gehört der denn?


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Der Festsetzungsbescheid gehört zur Beitragsnummer von Person B.
A und B sind allerdings schon zu "GEZ" zeiten verheiratet gewesen so das es bereits bei der Umstellung ersichtlich gewesen sein muss.
Und bis zu diesem Festsetzungsbescheid waren A+B (dumme) Zahler, so dass die Zwangsanmeldung "eigentlich" nicht aus Beitragsrückständen her rühren kann.
Eigentlich....aber A wundert bei dem Verein nichts mehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2014, 22:26 von Uwe«

 
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