Na, Person C schreibt, dass man einfach das Konto löschen lassen soll...Genau DAS hat A mit seinem ersten Schreiben versucht zu unternehmen:
[...]In Ihrem Schreiben vom 05.09.2014 behaupten Sie, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
Sie geben einen Betrag zu einer Beitragsnummer an, die nicht existent sein kann. Auch gab es hierzu keinen förmlichen, rechtskräftigen Beitragsbescheid.
A hat mit Ihrem Unternehmen keine Ratenzahlung in irgendeiner Weise vereinbart, weder schriftlich noch fernmündlich.
Sollte diese Vereibarung doch bestehen, übersenden Sie A diese, von A unterzeichnete Vereinbarung, noch einmal (auch gerne als PDF) zur Vervollständigung seiner Akten.
Es kann weiterhin keine Beitragsnummer bestehen, da für diesen Haushalt bereits ein Beitragskonto seiner Partnerin und Hauseigentümerin besteht, das auch regelmäßig bedient wird.
Person A empfehlet Ihnen daher einen Abgleich Ihrer Stammdaten und die Ausführung der notwendigen Korrekturen.
Einen Verwaltungsakt in Form der Erstellung eines Beitragsbescheides ersparen Sie bitte sowohl A als auch sich selber.
Für A besteht seit seinem Zuzug aus der Schweiz kein eigener Hausstand mehr.
Die Bestätigung der Löschung des Beitragskontos ********* übersenden Sie A bitte zeitnah per Post.
Da A hauptsächlich im Ausland tätig ist, werden Sie bitte weitere Kommunikation, die Sie per Post vornehmen, ebenfalls per E-Mail an unten genannte Adresse weiterleiten.
A bittet um Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens!
Mit freundlichen Grüßen[...]
Danach kam das übliche Bla-Fasel von wegen Auskunftspflicht etc.pp.
Also sooo einfach ist das nicht von wegen "einfach löschen lassen".
Gruß
\/essel