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Autor Thema: Person A, wohnt bei Person B, Person B, ist angemeldet zahlt aber nicht.  (Gelesen 6615 mal)

C
  • Beiträge: 173
....Naja, wieso sollte A das aus Sicht des BS sehen? BS macht sich ja auch nicht die  Mühe, das aus Sicht von A zu sehen  :laugh:
...
Naja, aber andererseits ist das ein VERTRAG, und das DatenschutzGESETZ gibt Person A und Person B  doch in Bezug auf
den Umgang mit ihren Daten (informationelle Selbstbestimmung) ein etwas größeres Kaliber in die Hand.....
Hmmm, da werden die Aussendienstler, oder auch 'Schnüffler' genannt, abgeschafft, aber das scheint einigen auch nicht zu passen. Deswegen aber ist der BS jetzt nunmal auf die Auskunft bei solchen Konstellationen angewiesen.
IN diesem Fall wissen wir mittlerweile, dass nur ein Beitragskonto besteht, aber wieviele schlagen hier im Forum auf, fragen dumm, was sie nun machen sollen, da 2x pro Wohnung angeschrieben und berechnet wurde ...anstatt einfach mal ein Konto löschen zu lassen..... es könnte für die so einfach sein.

Der RBSTV ist kein Vertrag, er hat lediglich eine für die Bevölkerung missverständliche Bezeichnung. Er ist ein Gesetz !

Bitte und willkommen hier im Forum und wünsche schöne Feiertage zu haben.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

v
  • Beiträge: 3
Na, Person C schreibt, dass man einfach das Konto löschen lassen soll...Genau DAS hat A mit seinem ersten Schreiben versucht zu unternehmen:

[...]In Ihrem Schreiben vom 05.09.2014 behaupten Sie, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

Sie geben einen Betrag zu einer Beitragsnummer an, die nicht existent sein kann. Auch gab es hierzu keinen förmlichen, rechtskräftigen Beitragsbescheid.

A hat mit Ihrem Unternehmen keine Ratenzahlung in irgendeiner Weise vereinbart, weder schriftlich noch fernmündlich.
Sollte diese Vereibarung doch bestehen, übersenden Sie A diese, von A unterzeichnete Vereinbarung, noch einmal (auch gerne als PDF) zur Vervollständigung seiner Akten.

Es kann weiterhin keine Beitragsnummer bestehen, da für diesen Haushalt bereits ein Beitragskonto seiner Partnerin und Hauseigentümerin besteht, das auch regelmäßig bedient wird.

Person A empfehlet Ihnen daher einen Abgleich Ihrer Stammdaten und die Ausführung der notwendigen Korrekturen.

Einen Verwaltungsakt in Form der Erstellung eines Beitragsbescheides ersparen Sie bitte sowohl A als auch sich selber.

Für A besteht seit seinem Zuzug aus der Schweiz kein eigener Hausstand mehr.

Die Bestätigung der Löschung des Beitragskontos ********* übersenden Sie A bitte zeitnah per Post.

Da A hauptsächlich im Ausland tätig ist, werden Sie bitte weitere Kommunikation, die Sie per Post vornehmen, ebenfalls per E-Mail an unten genannte Adresse weiterleiten.

A bittet um Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Schreibens!

Mit freundlichen Grüßen[...]


Danach kam das übliche Bla-Fasel von wegen Auskunftspflicht etc.pp.
Also sooo einfach ist das nicht von wegen "einfach löschen lassen".

Gruß

\/essel


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Dezember 2014, 20:29 von Uwe«

 
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