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Autor Thema: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...  (Gelesen 24066 mal)

J

Jay

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Mahnung, spezieller und interessanter Fall...
Autor: 04. September 2014, 22:15
Hallo Leute,

ich bin neu hier im Forum. Es freut mich das es soviele Gleichgesinnte gibt  :)

Ok...nun zum Fall....

Generell hätte Z. eigentlich wenig Probleme damit die GEZ Gebühren zu zahlen !
Er kann aber auch alle Boykotteure verstehen denn Zwangsabgaben sind doof !

Also....

Z. arbeitet als Tv Composer für sämtliche Deutschen TV Sender sowie auch für den US und UK Markt.
D.h. man könnte also davon ausgehen: wieso zahlt Z. nicht seine Gebühren; er lebt ja auch davon !

Die harte Realität ist allerdings: über 60% seiner genutzten TV Musik wird nicht gemeldet und somit auch nicht verrechnet !
Das hat vielerlei Gründe. Diese Gründe alle zu nennen würde hier den Rahmen sprengen.
Fakt ist: alle Deutschen TV Sender bedienen sich seiner Musik und viel davon wird halt nicht abgerechent !

Also, so dachte sich Z. vor Jahren, bezahlt er auch keine GEZ Gebühren solange man seine Musik nicht richtig verrechnet.

Seit seiner Rückkehr aus dem Ausland, das sind nun ca. 7-8 Jahre her, bekommt Z. von der GEZ regelmäßig Briefe.
Er hat die Briefe nie geöffnet bzw. immer gleich in`s Altpapier getan.
Seit der Gebührenreform schreibt die GEZ nun aber an die Frau von Z. Wahrscheinlich denkt die GEZ Z. gibt es
einfach nicht mehr. Nun, seine Frau öffnet die Briefe  >:(

Heute kam dann wieder ein Brief vom Beitragsservice. Der Brief ist als "Mahnung" deklariert.
Natürlich wird dort gedroht. Nun hat seine Frau bis 15.09.2014 zeit €xx,xx ? Mahnung zu zahlen.

Der eigentliche 4stellige Gesamtrückstand besteht seit Januar 2013. Man will aber nur den Mahnbetrag gezahlt haben. Merkwürdig ?
"Um weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.09.2014 den Mahnbetrag von xx,xx EUR auzugleichen", so lautet der Text.

Bis dato hat weder Z. noch seine Frau ein Einschreiben erhalten. Es sind alles einfache Briefe.
Z. und seine Frau haben bis dato noch nie auf einen GEZ Brief reagiert.

Was kann Z. bzw. seine Frau nun tun ?
- Ist das Schreiben zu ignorieren oder soll man auf ein Mahnungs-Einschreiben warten
- Widerspruch einlegen oder nichts tun

Der GEZ ist es wohl völlig egal ob die TV Sender für seine Musik zahlen oder nicht !
Die wollen Ihr Geld "egal" ob Z. seine royalties/Lizenzen bekommt oder nicht !

Beste Grüße....


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Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Aber:
Mahnung ohne vorhergehenden Beitragsbescheid dürfte den Rang von Reklame haben.


Forums-suche:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search2
Bitte nach Mahnung suchen.


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Bis dato hat weder Z. noch seine Frau ein Einschreiben erhalten. Es sind alles einfache Briefe.
Z. und seine Frau haben bis dato noch nie auf einen GEZ Brief reagiert.

Was kann Z. bzw. seine Frau nun tun ?
- Ist das Schreiben zu ignorieren oder soll man auf ein Mahnungs-Einschreiben warten
- Widerspruch einlegen oder nichts tun

Z. und seine Frau haben wie praktisch alle anderen in diesem Stadium befindlichen auch bisher allenfalls nur Briefe per normalem Postversand erhalten - oder auch nicht erhalten.

Ob hierunter auch ein BeitragsBESCHEID war, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen... ;)
Im Zweifel wäre dies und der Zeitpunkt des Zugangs aber wohl durch den Absender nachzuweisen.

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Da also mglw. gar kein Bescheid zugegangen ist, könnten Z. und seine Frau prüfen, ob sie - statt "Vogel Strauß" zu spielen - dem "Beitragsservice" nicht einfach schlicht mitteilen, dass der in der Mahnung wohl erwähnte(?) Bescheid augenscheinlich gar nicht zugestellt sei und sie doch bitte vor Erstellung von Mahnungen erst einmal deren Grundlage zusenden mögen... ;)

Danach wäre dann wohl gem. Schema F zu verfahren...
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


Sollte "Beitragsservice" unkooperativ bleiben, dann müssten sich Z. und seine Frau wohl besser schon mal mit
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

und den Folgeabschnitten vertraut machen
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]


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Jay

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Es ist schwierig zu sagen ob Z. oder seine Frau einen regulären Beitragsbescheid der GEZ erhalten haben.
Jedenfalls gingen bisher nur reguläre Briefe ohne Einschreiben ein.
Von daher ist es Z. bis dato nicht ganz verständlich ob auf normale Brief überhaupt zu reagieren ist ?


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Von daher ist es Z. bis dato nicht ganz verständlich ob auf normale Brief überhaupt zu reagieren ist ?

...und deswegen müsste im Zweifel ggf. die im VwVfG stehende Regel herhalten, dass
"im Zweifel [...] der Zugang und der Zeitpunkt des Zugangs durch die Behörde nachzuweisen" ist ;)

Deswegen: Lesen ;)
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

sowie die weiteren o.g. Links


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Jay

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D.h. Z. sollte jetzt aktiv werden und den Beitragsservice schriftlich bitten nachzuweisen
wann der reguläre Beitragsbesheid bei Z. überhaupt eingegangen ist.
Z. teilt außerdem mit das man von daher die Mahung nicht akzeptiert.
Man begründet dies mit dem erwähnten passenden Gesetzestext und schickt den
Brief als Einschreiben ab.
Ist das der Weg den Z. einschlagen sollte ?


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Möglich. Wenn ich ich wäre, würde ich aber vielleicht noch gar nicht mit dem "Nachweis-Argument" kommen (das würde im Streitfalle wohl immer noch möglich sein), sondern einfach freundlich darum bitten, den mglw. gar nicht zugestellten Bescheid doch bitte erst mal zuzusenden und von solcherlei Mahnungen Abstand zu nehmen, da diese ohne (im Zweifel nachweislich) zugestellten Bescheid wohl gegenstandslos sein dürfte.
Somit wäre dokumentiert, dass man nicht den Kopf in den Sand gesteckt hat.
Ob die sich dann bemüßigt fühlen, bliebe abzuwarten.
Versuch macht kluch ;)


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Jay

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Soll Z. da einen einfachen Brief schreiben oder muß immer alles per Einschreiben gesendet werden ?


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Z. soll ein großes schweres Paket schicken ;) :D
Naja, also ernsthaft:
Das muss Z. für sich entscheiden.
Nachweismöglichkeiten sind per Einschreiben etwas besser.
Wenn möglich, kann Z. es auch einfach per Fax mit Sendeprotokoll senden.
Von Email ist abzuraten. Es sei denn man hat allen nötigen Signatur-Schnicki-Schnacki.
Oder persönlich vorbeigehen ;)


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jo, und wenn Z. bzw. seine Frau jetzt darauf reagiert, kommt möglicherw. erstmal die Bestätigung der (Zwangs-)Anmeldung, und schwupps hat die Falle wieder zugeschnappt.  ...und dann noch mehr (Mahn-)Gebühren hinterher ....


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

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Re: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...
#10: 05. September 2014, 23:14
jo, und wenn Z. bzw. seine Frau jetzt darauf reagiert, kommt möglicherw. erstmal die Bestätigung der (Zwangs-)Anmeldung, und schwupps hat die Falle wieder zugeschnappt.  ...und dann noch mehr (Mahn-)Gebühren hinterher ....

Bitte keine völlig unbegründete Angst verbreiten. Der BS ist nicht rechtsfähig und seine eventuelle "Bestätigung der Anmeldung" ist so viel Wert wie die Infopost: "Sie haben gewonnen". ;)

Die Mahngebühren können erst ab der nachgewiesenen Beitragsbescheidzustellung entstehen.


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Re: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...
#11: 05. September 2014, 23:50
jo, und wenn Z. bzw. seine Frau jetzt darauf reagiert, kommt möglicherw. erstmal die Bestätigung der (Zwangs-)Anmeldung, und schwupps hat die Falle wieder zugeschnappt.  ...und dann noch mehr (Mahn-)Gebühren hinterher ....

"jo, und wenn Z. bzw. seine Frau jetzt darauf *nicht* reagiert, kommt zwangsläufig irgendwann die (Zwangs-)Vollstreckung, und schwupps hat die Falle wieder zugeschnappt.  ...und dann noch mehr (Mahn-)Gebühren hinterher ..."

Es sei denn Z. und seine Frau "stehen drauf" und sind entsprechend gefestigt in der Argumentation...
...muss jeder selbst wissen ;)

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


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Re: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...
#12: 06. September 2014, 01:24
Ich glaube Z. versteht die ganzen Kürzel hier noch nicht bzw. was nun genau zu tun ist  :)

Denn es gibt ja anscheinend mehrere Möglichkeiten...von nichts tun bis ausgefeilte Briefe
schreiben ist da alles dabei.

Fakt ist: bisher ging bei Z. noch kein einziges Einschreiben mit einer konkreten Aufforderung
bzw. einem Beitragsbescheid ein !


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Re: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...
#13: 06. September 2014, 10:54
Hallo Jay,

wie wäre es, wenn Person XYZ zuerst aktiv wird?

Anruf, Brief oder E-Mail über die BS Seite (ja auch E-Mail, Nachweis des Zugangs der E-Mail durch die Antwort des BS/der Anstalt):

-------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor Sie mir weitere unbegründete Mahnungen zuschicken, möchte ich Sie bitten, mir einen rechtsgültigen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt zukommen zu lassen oder den Zugang eines rechtsgültigen Beitragsbescheides als Verwaltungsakt zweifelsfrei nachzuweisen. 

Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden. Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde. Ohne einen als Verwaltungsakt ausgestalteten Beitragsbescheid fehlt die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, ohne eine solche Pflicht besteht kein Rückstand, kann kein Rückstandsbescheid erlassen und erst recht kein Säumniszuschlag tituliert werden.

Auf Grund der geänderten Rechtsgrundlage ist die Ausstellung eines rechtsgültigen Beitragsbescheides als Verwaltungsakt unumgänglich.


Bitte teilen Sie mir ebenfalls die Kontaktdaten des Leiters des Beitragsservices mit.

Diese Mitteilung sende ich der Rundfunkanstalt und der Staatskanzlei des Landes als Aufsichtssorgan ebenfalls zu.

MfG
...
-------------------------------------------------------------

WICHTIG:
XYZ hat immer die Wahl. Sich treiben und belästigen zu lassen oder den Spieß umzudrehen.


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Re: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...
#14: 06. September 2014, 11:54
D.h. Z. sollte jetzt aktiv werden und den Beitragsservice schriftlich bitten nachzuweisen
wann der reguläre Beitragsbesheid bei Z. überhaupt eingegangen ist.
ich würde gar nicht nachgewiesen bekommen wollen, wann der Bescheid zugegangen ist, sondern auf welcher rechtsgrundlage die Kosten geltend gemacht werden.

Vorsorglich würde ich noch schreiben, dass mir gegenüber jedenfalls keine Forderung, wie auch immer, geltend gemacht wurde.

Ich will nicht einen Nachweis bekommen, wann mit ein Bescheid zugestellt wurde (das kommt erst im zweiten Schritt), sondern ersteinmal die Grundlage. Dann kann ich immer noch sagen, dass mir nichts zugegangen ist, und um entsprechende Beweise bitten....


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