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Autor Thema: Mahnung, spezieller und interessanter Fall...  (Gelesen 24068 mal)

P
  • Beiträge: 41
Z.Z. gibt es von Z. keine Neuigkeiten.

Z. hat allerdings nochmals alle GEZ Briefe einer Frau durchforstet und festgestellt das im Juli 2014 ein Gebühren-Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung eingegangen ist. Seine Frau hat diesen Brief wohl übersehen !

Unglaublich!!!! Wenn eine wirklich sauber agierende Behörde hier einen Verwaltungsakt -nämlich den Bescheid- glaubhaft eintreiben möchte, hätten hier doch schon längst andere Mechanismen greifen müssen? Die Behörde wartet doch keine 6 Monate. In der Zeit wäre doch schon längst die Vollstreckung im Gange? Also das Finanzamt oder das Landeszollamt z.B. das ALG-Bescheide vollstreckt, warten nicht so lange ab.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2015, 23:21 von seppl«

J

Jay

  • Beiträge: 26
Z.`s Frau hat nun ein Fax an den Beitragsservice geschickt mit ähnlicher Formulierung wie von Person X vorgeschlagen.
Es gilt nun abzuwarten was passiert  ;)


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q
  • Beiträge: 389
In diesem sehr speziellfen Fall bietet sich noch ein ganz anderer Weg an, wenn man ein wenig "um die Ecke" denkt. Wenn Z eigentlich Geld von den Rundfunkanstalten für seine Werke bekommen müßte (Anspruch auf Vergütung begründet durch das Urhberrecht) und dieses von den Sendern nicht gezahlt wird, so würde ich an seiner Stelle die Forderung der GEZ mit Verweis auf §273 BGB zurückweisen.

Zitat
§ 273
Zurückbehaltungsrecht

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.

Dies bedeutet: solange die Rundfunksender die im Auftrag erstellten Werke nicht in vollem Umfang - auch rückwirkend - vergüten, wird über den geforderten Rundfunkbeitrag das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt.

Wegen Inanspruchnahme von §273 BGB kann die GEZ nicht vollstrecken, sie müßte klagen, und zwar (je nach Höhe des Streitwertes, der sich hier nach den rückständigen Werkvergütungen bemessen würde) vor dem Amts- oder Landgericht. In NRW werden, soweit mir bekannt ist, alle Urheberrechtsprozesse zudem noch vor einem Schwerpunktgericht, dem Landgericht Köln, geführt.

Auf diesem Wege könnte man die GEZ, so denke ich, richtig schön aus dem Tritt bringen, denn mit einem derartigen Rechtsstreit rechnet dort niemand.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

J

Jay

  • Beiträge: 26
In der Theorie ist Querkopfs Gedanke natürlich super aber leider so in der Praxis nicht durchführbar !
Z. hat die Wahrnehmungsrechte seiner Werke an die GEMA abgetreten. D.h. die Gema reklamiert die
nicht verrechneten Werke im Auftrag von Z. bei den jeweiligen Sendern !
Der Vergleich is ungefähr so: Z. bzw. seine Frau schulden aktuell dem Beitragsservice ca. 550€;
wenn diese Schuld überhaupt rechtens ist, was ja zweifelhaft ist bzw. angezweifelt wird !
Die TV Sender schulden Z. allerdings mittlere 5stellige Beträge für die Nutzung seiner Musiktitel !
Das kann man also kaum vergleichen. Das ist Fiat 500 vs. Ferrari ! ;) >:D
Auch aus diesem Grund hat Z. ein persönliches Problem dem Beitragsservice der ARD/ZDF und
all seinen Untersendern überhaupt zu antworten was er aber getan hat bzw. stets tut damit man
die Widerspruchsfristen einhält !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 08:20 von Bürger«

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  • Beiträge: 389
Die Rolle der GEMA wäre in der von mir vorgeschlagenen Konstruktion kein Hindernis. Denn ein Autor behält grundsätzlich die Urheberrechte, die sind nämlich unveräußerbar. Und zu den Urheberrechten gehört auch der Anspruch auf Vergütung.

Die GEMA kann durch den Verrag zwischen Urheber und der Verwertungsgesellschaft lediglich mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragt werden, ähnlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts, der ja ebenfalls die Rechte seines Mandanten wahrnimmt. Der Urheber verliert hierdurch allerdings nicht das Recht, seinen Vergütungsanspruch selbst gegenüber dem Nutzer der Werke geltend zu machen. Allerdings lautet dieser Anspruch nun nicht mehr "zahle direkt an mich", sondern "zahle an die GEMA, die mir meinen Anteil weiterleitet".

Allerdings könnte hier durch den Wortlaut des GEMA-Vertrages, den ich nicht kenne, eine direkte Geltendmachung der Rechte durch den Autor ausgeschlossen werden. Dies wäre anhand des Vertragstextes - und möglicherweise mit Hilfe eines Anwalts - genau zu prüfen.

Dies dürfte allerdings nicht den Zurückbehaltungsanspruch gegenüber der GEZ einschränken, denn, wie ja schon gesagt, das Urheberrecht ist unveräußerbar.

Auch wenn der Betrag, den die GEZ fordert, gegenüber der rückständigen Vergütungsanspruch lächerlich ist, ist die Zurückbehaltung bzw. Aufrechnung ein wirksamer Nadelstich. Denn die GEZ dürfte mit einer solchen Konstruktion, die ja absolut nicht in deren Verhaltensmuster paßt, ziemlich schnell überfordert sein.

Und noch ein ganz anderer Ansatzpunkt, den ich derzeit auch vor dem OVG verfolge, ist §10 Abs. 5 RBStV. Danach sind rückständige Rundfunkbeiträge durch die Landesrundfunkanstalt selbst festzusetzen. Die GEZ ist hierzu schon allein wegen der Nicht-Rechtsfähigkeit nicht befugt, auch wenn diese sich gern auf §10 Abs. 7 RBStV beruft. Mit den dort genannten Rechten sind aber nur solche Rechte wie Auskunftsansprüche, Datenerhebung, Entgegennahme von "Anzeigen" (d.h. Anzeige von gebührenerheblichen Sachverhalten durch die jeweiligen Nutzer, nicht durch Dritte), die Entgegennahme von Zahlungen bzw. der Einzug derselben von den Konten der Nutzer, etc gemeint. Dieses Thema ist ein umfangreicher Komplex und sprengt sicher den Rahmen dieses Beitrags. In jedem Fall darf die GEZ (bzw. der Beitragsservice, wie es ja korrekt heißt) keine rückständigen Beiträge festsetzen und auch nicht vollstrecken. Die derzeit zahlreiche Vorgehensweise der GEZ ist m. E. rechtswidrig.


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Jay

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Z. wartet nun ab was der Beitragsservice auf sein aktuelles Fax antworten wird !
Man kann das Ass dann immernoch aus dem Ärmel ziehen...
D.h. Querkopfs Gedanken gehen definitiv in die richtige Richtung !


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Jay

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Update...
Heute ist bei Z.s Frau ein "Festsetzungbescheid" eingetroffen. Man möchte für den Zeitraum von 01.07 bis 30.09.2014 einen Betrag von 61,94€. Der Bescheid (als einfacher Brief) wäre ein vollstreckbarer Titel. Damit möchte man wohl Angst machen. Die Vorraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung wären somit nun gegeben ! ?
Man verweist noch auf den Hinweis das man insgesamt einen Betrag von 569,63€ zu zahlen hätte (quasi die komplette Gebühr seit der Einführung des neuen Systems). Wenn man den offenen Betrag umgehend zahlt könnten andere Maßnahmen vermieden werden. Auf der Rückseite findet man eine maschinell geschriebene Rechtsbelehrung mit einer Widerspruchsfrist von einem Monat.
Der Beitragsservice geht nun also wieder den drohenden Weg aber davon lässt sich Z. nicht beirren. Er wird der Forderung widersprechen. >:D



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B
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Es wundert mich, dass der BS deine Faxe kommentarlos akzeptiert.

In seiner Klageerwiderung war der WDR der Meinung, dass meine Klage gegen den Rundfunk-Beitrag gar nicht zulässig wäre, da ich die Schriftform im Vorverfahren nicht eingehalten hätte. Dabei hatte ich auch sämtliche Widersprüche etc. als Originaldokument mit handschriftlicher Unterschrift per Fax versandt. Das haben die dummer Weise als Computer-Fax missdeutet. Aber nicht schlimm. Ich habe ja die originalen Dokumente noch vorliegen und könnte diese dem Richter gerne zur Einsicht vorlegen....  8)

Das Gericht hat kürzlich nachgehakt, ob ich angesichts der Urteile vom OVG Münster weiter an meiner Klage festhalten möchte. Dabei haben die wohl übersehen, dass die Klage bereits in Revision auf dem Weg zum BVerfG nach Karlsruhe ist... komischer Verein...  :D


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

J

Jay

  • Beiträge: 26
Es kommt wohl auf den jeweiligen Sachbearbeiter an  >:D

Solange kein Briefchen vom Amtsgericht eintrudelt bzgl. Zwangsvollstreckung kann man das Spielchen ja so weiter spielen.
Erst dann muß man wohl gezielt handeln und klagen. Die Faxe werden übrigens unterschrieben. Bisher kamen ja nur einfache
Briefe mit mehr oder weniger belanglosen Forderungen, mal mit Mahngebühren, mal ohne. Manchmals will man das ganze Geld, ein andermal will man nur für bestimmte Monate das Geld. Es ist halt ein hin und her  :-\
Am auffälligsten ist wohl die Tatsache das man jetzt gezielt Z.s Frau anschreibt, die keine deutsche Staatsbürgerin ist, was aber wohl nicht relevant sein wird. Z. hatte vorher 10 Jahre auf keine Briefe der GEZ geantwortet.


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G
  • Beiträge: 1
Guten Abend,

ich bin neu hier im Forum und aus gegebenem Anlass sehr an der Thematik interessiert.

Ein Bekannter namens B. hat kürzlich ebenfalls einen Feststellungsbescheid erhalten, nachdem er alle Briefe der GEZ ignoriert hatte.

Lieber Jay,

vielen Dank dafür, dass du so ausführlich und kontinuierlich berichtest. Könntest du dein bisheriges Vorgehen sowie deine gewählten schriftlichen Formulierungen vielleicht noch einmal knapp zusammenfassen? Zudem wäre es toll, wenn du weiterhin den aktuellen Stand durchgibst. B. ist wirklich verunsichert, wie zu verfahren ist, möchte aber auch nicht klein beigeben.

Vielen lieben Dank und einen schönen Abend allerseits :)


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J

Jay

  • Beiträge: 26
Hallo Gez trouble,

Z.s Frau hat sich bei der Formulierung der Briefe und Widersprüche an die Formulierungsvorschläge von Bürger, Viktor7 und PersonX gehalten. Lese doch einfach mal bitte den ganzen thread durch. :) ;) Ich denke danach werden die Dinge etwas klarer. Es ist wohl auch nicht immer ganz einfach auf jede Person gleich anzuwenden da der BS und deren Sachbearbeiter wohl individuell vorzugehen scheinen und Ihre Taktik mehrfach ändern.

Gruß
Jay


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J

Jay

  • Beiträge: 26
Update....   ;)

Z`s Frau hat heute wieder einen einfachen Brief des Beitragsservice bekommen der recht amüsant ist...

Zuerst entschuldigt man sich für die Verzögerung weil es z.Z. soviele Anfragen geben würde ! lol :D

Dann behandelt man in Absatz 2 den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der in allen Länderparlamenten ratifiziert worden wäre.
Laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz und Bayern wäre alles sozusagen verfassungsgemäß.

In Absatz 3 behandelt man das die Bescheide in EDV massengesteuerten Verfahren verschickt würden.
Nach gesetzlicher Bestimmung wäre der Brief nach 3 Tagen....bla bla bla...usw...das kennen wir ja alles schon...
Da die an Z. versandten Bescheide nicht als unzustellbar zurückgesandt worden sind würde keine Zweifel am Eingang bestehen.

In Absatz 4 meint man das man sowohl im Briefkopf als auch an der Namensangabe erkennen "könnte" das es sich um eine "nicht" rechstfähige öffentliche "Verwaltungsgemeinschaft" im Namen und Auftrag der jeweiligen Rundfunkanstalt handeln würde.

In Absatz 5 bezeichnet man dann das Anliegen als geklärt und verweist weiterhin auf einen Kontostand von €569,63

Als Anhang findet man zusätzlich alle bisher geschickten Bescheide  :) ;) wow.....

Also, wieder ein Brief mit viel bla bla bla und wenig Sinn....einfach nur ein "Hallo" sozusagen.....

Z`s Frau wird momentan wohl nichts tun und abwarten was ggf. als nächstes passiert.....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 14:56 von Jay«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Als Anhang findet man zusätzlich alle bisher geschickten Bescheide  :) ;) wow.....
Also, wieder ein Brief mit viel bla bla bla und wenig Sinn....einfach nur ein "Hallo" sozusagen.....
Z`s Frau wird momentan wohl nichts tun und abwarten was ggf. als nächstes passiert.....

Die Bescheide - wenn auch in Kopie - sind nunmehr prinzipiell zugestellt = bekanntgegeben.

Will "Person" sich nicht vollkommen unglaubwürdig machen, wäre vermutlich angeraten, *jetzt* auf diese augenscheintlich *erstmalig* zugesendeten Bescheide innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat ab Zustellung = Bekanntgabe) mit dem geeigneten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) zu reagieren...
...incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung".

Zitat
...gegen die mir mit Schreiben vom ... erstmalig (in Kopie) zugestellten/ bekanntgegebenen Bescheide lege ich hiermit Widerspruch ein...
...oder so ähnlich.

Eine Nicht-Reaktion dürfte die Angelegenheit sehr wahrscheinlich nicht gerade vereinfachen!

Mglw. sind die Vorder- und Rückseiten der Original-Bescheide hier in Kopie auf jeweils separaten Blättern beigefügt. Dies könnte "Person" ggf. ebenfalls monieren - jedoch wenigstens hilfsweise Widerspruch einlegen, da nicht zweifelsfrei klar ist, ob es sich in dieser Form um verbindliche Verwaltunsgakte handelt.

Alles weitere dazu unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 19:53 von Bürger«
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Jay

  • Beiträge: 26
Z`s Frau hat sämtliche Forderungen wegen unmittelbarer Nichtigkeit per fax und Brief nun widersprochen.
Es ist abzuwarten wie`s weitergeht. Wahrscheinlich kommt als nächstes wieder eine Mahnung. ;)


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Jay

  • Beiträge: 26
Heute hat Z`s Frau erneut einen Brief vom Beitragsservice bekommen.

Es ist erstaunlich; als ob vorher nichts gewesen wäre schickt der Beitragsserive nun einen einfachen Brief.
"Zahlung der Rundfunkbeiträge". Die Rundfunbeiträge in Höhe von mittlerweile 622,13€ wären zum 15.08. fällig.
Punkt. Das war die Mitteilung.

Keine Mahnung. Keine Drohungen. Nichts dergleichen.
Der alte Zyklus scheint, wie in den Jahren zuvor auch, beendet zu sein und es geht wieder von vorne los !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2015, 13:02 von Jay«

 
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