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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin  (Gelesen 39423 mal)

G

Gast

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#60: 28. Februar 2015, 10:16
Eine beliebige Person X wollte ohnehin nur ihren Widerspruch schriftlich einreichen und so hat sie leider das gegebene Spielchen mitgespielt und die Option 'Unterlagen am Empfang abzugeben' genutzt, ohne dass Sie einen Ansprechpartner vom Fach gegenüber hatte. Naja, Schwamm drüber - X ist sich sicher nicht das letzte Mal vorort einen Widerspruch eingelegt haben zu müssen.  :laugh:


Zur allgemeinen Belustigung stelle ich auch ein Gedächtnisprotokoll von einem Widerspruch ein, wie es sich 2014 noch zugetragen haben hätte können - natürlich für eine beliebige Person X.  ;)

Zitat von: Widerspruch 2014
- X war das erste mal beim RBB, Haus des Rundfunks
- X erkundigte sich beim Pförtner nach dem Weg zur Abteilung, die Rundfunkbeitrags-Sachen bearbeitet
- Pförtner griff zum Telefon, wählte eine Nummer und sprach: "Wir haben da wieder jemanden."
- Pförtner weiste X den Weg (EG, Raum 190)
- Kurz vor der Ankunft am Raum 190 ging die Tür auf, ein Sachbearbeiter trat heraus, sah X, verschwand wieder in den Raum und empfing X
- Sachbearbeiter: "Kennen wir uns nicht irgendwoher?"
- X: "Nein, ich denke nicht."
- Sachbearbeiter: "Ich bin mir sicher ich habe Sie schonmal gesehen."
- X: "Nein, das kann ich mir nicht vorstellen."
- nach dem Vortragen von X's Anliegens, nämlich dass X einen Widerspruch einlegen möchte und als Nachweis über den Zugang Kopien davon gestempelt haben möchte, übergab X ihren Widerspruch im verschlossenen Kuvert, der Sachbearbeiter öffnete den Kuvert und legte den zweiseitigen Widerspruch (inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) auf den Tresen
- X sagte X hätte Kopien von den zwei Seiten dabei, übergab diese und der Sachbearbeiter legte auch diese auf den Tresen
- Sachbearbeiter: "So, und welche möchten Sie nun gestempelt zurück haben? Die Originale oder die Kopien?"
- X signalisierte mit einem kurzen freundlichen Lächeln, dass X den Witz verstanden habe, als der Sachbearbeiter aber mit seinem Mienenspiel vorgab X's Reaktion nicht verstanden zu haben entgegnete X: "Ich möchte die Kopien gestempelt zurück haben."
- nach flüchtigem Vergleichen der Originale mit den Kopien stempelte der Sachbearbeiter die beiden kopierten Seiten, reichte sie X und fügte hinzu: "Das hätten wir dann."
- X bat den Sachbearbeiter noch um Unterschriften auf beiden Seiten woraufhin er X fragte: "Wieso?" und X ihm entgegnete "Der Form wegen."
- Sachbearbeiter nahm einen Stift und fragte X, wo er denn unterschreiben solle
- X zeigte auf die Stempel und sagte: "Da, wo es üblich ist zu unterschreiben."
- Sachbearbeiter: "Woher wissen Sie denn was bei uns üblich ist?"
- Sachbearbeiter unterschrieb wie gewünscht und beließ diesmal die Kopien auf den Tresen ohne sie X zu reichen
- X erkundigte sich nach dem Namen des Sachbearbeiters
- Sachbearbeiter: "..."
- X nahm die gestempelten und unterschriebenen Kopien und wünschte einen guten Tag


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GEZockt

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#61: 28. Februar 2015, 10:20
Danke für den guten Bericht!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#62: 28. Februar 2015, 10:46
Zitat
- H bestätigte die Ausführungen von F - es gäbe im Hause keinen Ansprechpartner mehr

Das bedeutet, es gibt auch keinen mehr der Bescheide erlassen kann. Ebenso gibt es auch keinen mehr dem die Zwangsbeiträge zustehen. Es wird dringend Zeit, die einer Fachaufsicht zu unterstellen. Ich schlage dafür das Amt für Abfallwirtschaft vor.

Die sind so unglaublich arrogant, daß sie sich von einer Sicherheitsfirma verleugnen lassen. Person X sollte sich bei der Rechtsaufsicht, der Landesregierung, beschweren. Der RBB hat schließlich leider immer noch Behördenstatus und hat sich an geltendes Recht zu halten.


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Gast

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#63: 28. Februar 2015, 11:06
Person X und ihrem Anliegen wurde ja gewissermaßen entsprochen, daher weiß X nicht, ob in ihrem derzeitigen Fall eine Beschwerde zielführend wäre, denkt aber eher nicht.

Leute! Zurück zum eigentlichen Thema: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin

AUF ZUM HAUS DES RUNDFUNKS!  :laugh:

(Am besten mit Zeugen!)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#64: 28. Februar 2015, 11:15
Wie sieht es in München aus, gibt es Erfahrungen, ob dort aktuell noch der Service "Widersprüche zur Niederschrift" angeboten wird?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#65: 28. Februar 2015, 11:19
Wie sieht es in München aus, gibt es Erfahrungen, ob dort aktuell noch der Service "Widersprüche zur Niederschrift" angeboten wird?

Was heißt "angeboten wird"? Das ist Gesetz! Das müssen die!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
#66: 28. Februar 2015, 11:23
Wie sieht es in München aus, gibt es Erfahrungen, ob dort aktuell noch der Service "Widersprüche zur Niederschrift" angeboten wird?

Was heißt "angeboten wird"? Das ist Gesetz! Das müssen die!


In Berlin augenscheinlich nicht mehr:

"- zielstrebig wollte X zum Raum 190
- Frau F (Empfangsdame): "Halt, wo möchten Sie denn hin?"
- X: "Ich möchte zum RBB"
- F: "Zeigen Sie mir bitte Ihren Ausweis."
- X: "Wieso muss ich Ihnen denn jetzt meinen Ausweis zeigen? Ich möchte zum RBB, Raum 190."
- F: "Sie möchten zur GEZ? Gebühreneinzugs..." stammelt sie. Weiter: "Diese Abteilung gibt es seit Mitte Dezember hier im Hause nicht mehr. Sie müssen sich an die Abteilung in Köln wenden."
- X: "Ich habe einen Festsetzungsbescheid vom RBB erhalten und möchte diesem hier im Hause des RBB's widersprechen."
- F: "Das ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung in Köln. Die Adressen und Telefonnummern sind ja bekannt."
- X: "Ich habe aber mit 'Köln' nichts zu tun."
- F: "Doch."
- nach erfolgloser Erkundigung nach einem Ansprechpartner in dieser Sache fragte X nach einem Vorgesetzten, jemanden vom RBB
- Herr H trat zu X in den Empfangsraum und gab sich als jemand der dort tätigen Sicherheitsfirma und direkten Vorgesetzten der Frau F aus
- H bestätigte die Ausführungen von F - es gäbe im Hause keinen Ansprechpartner mehr"


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#67: 28. Februar 2015, 11:26
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#68: 28. Februar 2015, 11:30
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


Auf dem Papier, ja. In Berlin weigern sie sich!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#69: 28. Februar 2015, 11:34
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


Auf dem Papier, ja. In Berlin weigern sie sich!

Schaun wir mal wie lange!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#70: 28. Februar 2015, 15:38
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


Auf dem Papier, ja. In Berlin weigern sie sich!


Das ist doch das beste, was einem passieren kann!

Der Widerspruch ist exakt an der Adresse einzulegen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben ist.
Da braucht man sich auch nicht irgendwohin verweisen zu lassen.
Falls der Widerspruch an dieser Adresse, so wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben, nicht möglich ist und man dies (z.B. durch Zeugen) beweisen kann, ist man doch fein raus aus der Angelegenheit.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#71: 28. Februar 2015, 16:08
Der RBB hat schließlich leider immer noch Behördenstatus
Das ist halt die Frage, denn gemäß Abgabenordnung bzw. Verwaltungsverfahrensgesetz ist Behörde nur, wer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Was verwalten Rundfunkanstalten öffentlich? Allenfalls die Landesrundfunkanstalten könnten eine Behörde sein, die Sender nimmer.

Früher hätte man gesagt, die Landesrundfunkanstalten vergeben Sendelizenzen an die privaten Sender; dafür hat es nun die Landesmedienanstalt, die ja für die Privaten zuständig ist?

Wieso braucht es 2 Landes***anstalten zur Vergabe von Sendelizenzen oder Bearbeitung öffentlicher Aufträge?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Cry for Justice
Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#72: 28. Februar 2015, 16:40
Die sind so unglaublich arrogant, daß sie sich von einer Sicherheitsfirma verleugnen lassen.
Wieso hat man sich denn von einer zur eigentlichen Sache nichts zusagen habenden Sicherheitsfirma abwimmeln lassen ? War da nicht schon wieder zu viel unnötiger unangebrachter Respekt im Spiel ?
Dieser die Rechtsbehelfsbelehrung vor die Nase gehalten und auf die darin mögliche Niederschrift bestanden.
Zumindest hätte sich bei anbahnender Eskalierung mit dem abblockenden "Wachhund" ein echter Mitarbeiter der LRA blicken lassen müssen , wenigstens dann mit dem Verweis auf eine nötige Terminvereinbarung zur späteren Niederschrift.




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Schrei nach Gerechtigkeit

T
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#73: 28. Februar 2015, 17:04
Aaaalso *reibtsichdieHände*...

Das ist keine Beratung oder Anleitung für irgendwas. Aber evtl. kann Themenersteller/in aus einer fiktiven Lebenserfahrung profitieren.

Die Personalausweispflicht hast du nur gegenüber einer Behörde bzw. Polizei usw. Wenn diese Bude keine extra Befugnis diesbezüglich hat, dann braucht man den Perso nicht vorzulegen. Diese Weigerung des Anstalt- oder Sicherheitspersonals den Widerspruch zur Niederschrift entgegenzunehmen, bzw. jemand im Haus dafür zu organisieren gibt den Joker in die Hände. Mindestens bedeutet es die Verlängerung der Frist zum Einreichen des Widerspruchs. Muss aber auf jeden Fall schriftlich der Anstalt von dem Vorfall mitgeteilt werden. Eine "dumme" Ausrede der dortigen Mitarbeiter, dass die GEZ jetzt in Köln ist kann nicht einfach so ziehen. Denn die Anstalt muss ja einen davon unterrichten. Ansonsten ist es lustig: im Bescheid steht eine Adresse drin die nicht mehr gilt und der betroffene Bürger wurde über diesen Umzug nicht informiert...

Also alles gesagte der Anstalt in einem Schreiben aufs Brot schmieren und erklären, dass Gedächtnisprotokoll auch eidesstaatlich beim Gericht zu bestätigen. Super wäre es natürlich die Namen der beiden Gesprächskontrahenten anzugeben...

Wie ist es aber mit dem alten Spiel, nämlich der nicht-rechtsfähigkeit von Kölner Beitragsservice, wenn auch die Bescheide und Widerspruchsbescheide dort gehandelt werden sollen?


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Gast

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#74: 28. Februar 2015, 22:47
Wieso hat man sich denn von einer zur eigentlichen Sache nichts zusagen habenden Sicherheitsfirma abwimmeln lassen ? War da nicht schon wieder zu viel unnötiger unangebrachter Respekt im Spiel ?

Hallo tokiomotel,

ich kann Dir sagen, dass es im Falle von X auf jeden Fall an Besonnenheit und flexiblen Absichten gefehlt hat. X ist in der Annahme zur LRA gejoggt, dass sie wie gewohnt persönlich einen schriftlichen Widerspruch bei der LRA einlegen kann. Die neuen Umstände haben X jedoch überrumpelt und X hat sich schließlich dazu bewegen lassen ihren Widerspruch dennoch 'im Hause abzugeben', auch wenn X der Anschein vermittelt wurde, dass der Widerspruch damit nicht im Hause abgegeben, sondern nur weitergeleitet wurde. X ist eben auch nur ein Mensch und hinterher sind ebensolche oft schlauer als zuvor.  ;)

Die Personalausweispflicht hast du nur gegenüber einer Behörde bzw. Polizei usw. Wenn diese Bude keine extra Befugnis diesbezüglich hat, dann braucht man den Perso nicht vorzulegen.

Richtig, deshalb ist X diesem Wunsch auch nicht nachgekommen. Es war scheinbar sowieso ein Missversändnis: die Empfangsdame wollte wohl einen RBB Ausweis sehen. Sie muss - wie sich im Laufe des Gespräches herausgestellt hat - als ersten Satz von X verstanden haben (wollen?): "Ich bin vom RBB" statt "Ich möchte zum RBB".

Diese Weigerung des Anstalt- oder Sicherheitspersonals den Widerspruch zur Niederschrift entgegenzunehmen, bzw. jemand im Haus dafür zu organisieren gibt den Joker in die Hände.

Wie im Gedächtnisprotolkoll auch nicht beschrieben war X nicht auf einen Widerspruch zur Niederschrift aus und hat ebenso ein Verlangen danach auch nicht explizit formuliert. Dennoch machte es für X den Anschein, als wäre dies momentan beim RBB grundsätzlich nicht möglich!


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