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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin  (Gelesen 39533 mal)

s
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#45: 02. Oktober 2014, 13:00
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Hier ist das Bild des Eingangs:
https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0

Die Öffnungszeiten habe ich weiter oben bekannt gemacht. Um ganz sicher zu sein, kann man auch einen Termin vereinbaren. Er ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig; ich wurde nicht explizit nach einem Termin gefragt.

Für mich wäre es interessant, ob in der Rechtsbehlfsbelehrung genau diese Adresse des RBB angegeben ist?

Es ist so angegeben. Und die Hausnummer ist am Eingang, sowie auf dem Bild oben zu sehen, angebracht.


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s
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#46: 02. Oktober 2014, 14:46
Danke, wenigstens das stimmt!

Und bei Klage ist die korrekte Anschrift des zuständigen VG´s angegeben?


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R
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#47: 02. Oktober 2014, 14:55
Die Adresse des zuständigen VG ist erst beim Widerspruchsbescheid angegeben. Wir sind ja nicht in Bayern (dort und in Niedersachsen kann man auch direkt klagen).


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#48: 02. Oktober 2014, 23:22
Eine Methode, dennoch längere Widersprüche durchzubekommen, könnte folgende sein:

Den vorbereiteten Widerspruch in der Tasche lassen und an der Theke angeben, dass man a) entweder keine Ahnung hat, wie umfangreich die Begründungen ausfallen werden, weil man es ja mündlich diktieren möchte oder b) diese angemessen sind; (umfangreich bzw. angemessen ist bekanntlich relativ) Sobald man anfängt, kann man ja als Hilfe ein paar 'Notizen' herausholen, von denen dann man 'frei' abliest. Diese können auch kleingedruckt werden, damit es auch auf eine/ein paar Seite(n) passt.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2014, 23:26 von gandalf81«
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

T
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#49: 03. Oktober 2014, 09:12
Eine Methode, dennoch längere Widersprüche durchzubekommen, könnte folgende sein...
Die Frage ist, ob das den gewünschten Effekt hat? So angemessen ein ausführlicher Widerspruch sein mag, letztendlich ist es doch eher eine Form von Schikane, diesen über Stunden zur Niederschrift zu diktieren, die nicht unbedingt mehr Sympathien für die eigentliche Sache einbringt.

Ich hatte auch schon überlegt, in meinem Widerspruch so etwas zu schreiben in der Art Mitschuld suggerierend: "Währet den Anfägen.", "Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, für wen sie da arbeiten?", "Gehören Sie auch zu den Leuten, die die Generation unserer Großeltern fragte, warum habt ihr nix gegen die Nazis unternommen." etc.

Alldieweil selbst die Klagen - wenn auch höchst fragwürdig - abgeschmettert werden, braucht man wohl doch einen anderen Ansatz, eine noch größere Lobby, mehr Sympthatisanten. Mehr Volks-Solidarität, aber diese ist dem gemeinen Deutschen erfolgreich aberzogen worden.

Wenn Zwangsgebühren rechtmäßig sein sollen und nonchalant, ungerecht(fertigt) über "Minderheiten" (wie Nicht-gucker) typisiert werden dürfen, dann sollte es auch einen Weg geben, die ÖR zurück auf die eigentliche Aufgabe zu "nötigen". Denn bei über 7 Mrd Euro jährlichem Budget ist es für mich nur schwer glaubhaft zu machen, am Trend mit der Quote mitmachen zu müssen, weil die ÖR damit unmissverständlich ihre eigene Überflüssigkeit eingestehen. Entweder sind sie nicht in der Lage ihre Aufgaben zu erfüllen, oder sie werden gar nicht erst vom Volk (zur Versorgung) gebraucht. Die ganzen internen Machenschaften politischer und raffgieriger Natur mal außen vor.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#50: 03. Oktober 2014, 10:31
Die Menschen sind doch selber Schuld: Es sind Millionen Haushalte (fast alle) denen das tolle "Angebot" augenscheinlich rund 18 Euro monatlich Wert ist (auch wenn sie darüber schimpfen). Und weil nur einem kleinen Prozentsatz das nicht wert ist (bzw. auch tatsächlich die nicht gewünschte Leistung auch nicht zahlt), darf der Gesetzgeber diesen kleinen Prozentsatz unter den Tisch fallen lassen und alle pauschal zahlen lassen. Weil es nur so wenige sind, die ungerecht behandelt werden. Das ist die ganze Problematik. Würden nur mehr sich dagegen auflehne, wäre das ganze nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

T
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#51: 19. November 2014, 21:51
Die neuen Öffnungszeiten des "Beitragsservice" im Haus des Rundfunks des RBB sind:

Montag 9-12, 13-15 Uhr
Donnerstag 9-12, 13-15 Uhr


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Gast

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#52: 27. Februar 2015, 14:49
Seit Mitte Dezember gibt es wohl beim RBB keine Abteilung mehr, die sich um Angelegenheiten rund um den sog. "Rundfunkbeitrag" kümmert.

Ggf. wird einem angeboten Unterlagen nach Köln weiterzuleiten. Man bekommt dann lediglich ein Formular ausgehändigt, welches bescheinigt dass man "Unterlagen" "abgegeben" hat und diese an "Beitragsservice weitergeleitet" werden. Dieses Formular wird gestempelt, jedoch selbst auf Nachfrage hin nicht unterschrieben.

Es gibt im Haus des Rundfunks keine Ansprechpartner mehr. Man wird nach Köln verwiesen.

Ein Widerspruch zur Niederschrift dürfte damit beim RBB nicht mehr möglich sein, obgleich es ausdrücklich in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids als eine Option ausgewiesen ist. Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsbeugung? Oder gar ein anderer Straftatbestand?


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GEZockt

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#53: 27. Februar 2015, 14:56
Das sind nicht unbedingt schlechte Nachrichten. Hat also was gebracht das einige die Niederschrift abgelegt haben. Jetzt müsste man natürlich mit Zeugen hin, der bestätigt das die Niederschrift abgelehnt wurde. Ein Widerspruch somit wie rechtlich gewährleistet, nicht möglich ist. Das dürfte sich auf den weiteren Prozessverlauf auswirken, wenn es dazu kommt. Abgesehen davon bin ich der Meinung das Leute die wirklich nicht lesen und schreiben können, dennoch dort die Niederschrift ablegen dürfen. Mitte des Monats habe ich noch eine Niederschrift dort abzulegen, werde mal testen was geht. Gibt's nen "Zeugen"?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#54: 27. Februar 2015, 15:02
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Wenn der RBB keinen Widerspruch entgegennehmen kann, darf er doch bestimmt keine Verwaltungsakte erlassen.

Zuständig für die Rechtsaufsicht wäre die Landesregierung.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0CC4QFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.uni-goettingen.de%2Fde%2Fstaatliche-aufsicht-%25C3%25BCber-den-%25C3%25B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk%2F50590.html&ei=4HnwVIS0IcHbPKrIgagB&usg=AFQjCNHSJsE4orQF_G2M1vdw-3tjsegyiA&bvm=bv.87269000,d.ZWU&cad=rja


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#55: 27. Februar 2015, 15:33
...auf seiner Webseite wirbt der BS aber noch mit seinen "Außenstellen":
Da ist der rbb auch noch dabei.

http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

v
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#56: 27. Februar 2015, 18:07
...auf seiner Webseite wirbt der BS aber noch mit seinen "Außenstellen":
...
Der BS ist aber nicht die erlassende Behörde!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#57: 27. Februar 2015, 20:45
...auf seiner Webseite wirbt der BS aber noch mit seinen "Außenstellen":
...
Der BS ist aber nicht die erlassende Behörde!

Dann drehe eine Person A bis Z das Ganze um:

Wenn der RBB, also nicht die Behörde ist, welche den Widerspruch annehmen will, dann
kann diese formal auch nicht die Behörde sein, welche dieses erlassen hat. Denn der Widerspruch ist immer bei der erlassenden Behörde möglich. Daraus folgt, wenn das nicht möglich gemacht wird, dann kann diese Behörde den Bescheid auch nicht ausgestellt haben, ein Bescheid dürfte auch nicht im Namen dieser Behörde erlassen werden.
Stellt also eine Partei A im Namen einer Behörde B einen Bescheid aus, und weigert sich die Behörde B, so einen Widerspruch gegen einen Bescheid aufzunehmen, dann wäre so gesehen dieser Bescheid ja eine Fälschung. -> Also prüfen lassen, ob der Bescheid echt sei, der RBB möge bitte die Echtheit des Bescheids bestätigen, kommt er diesem nicht nach, dann

-> 3 Fälle
Damit sollte die Frage sein, welche Behörde den Verwaltungsakt erlassen hat.
3 Fälle:
Fall 1:
Antwortet der RBB mit, das der Bescheid durch den BS in Köln erlassen wurde, das schriftlich geben lassen. Oder viele Zeugen, Ton Mitschnit oder Video.
Fall 2:
Antwortet der RBB mit, das es eine Behörde in Köln erlassen hat, das ebenso schriftlich geben lassen, und nach dem genauen Namen der Behörde fragen.
Fall 3a:
Antwortet der RBB das es im Auftrag des RBB mittels des BS in Köln erlassen wurde ->
Fall 3b:
Antworter der RBB das es im Auftrag des RBB erlassen wurde ->

Im Fall 3a und 3b ist der Widerspruch zu Niederschrift beim RBB zulässig, wird die Aufnahme des Widerspruchs verweigert -> mit Anwalt zur Niederschrift erscheinen.

Im Fall 1: Der BS ist keine Behörde, damit ist der Bescheid direkt nichtig, es wäre keine weitere Reaktion erforderlich.

Im Fall 2:
Den Namen der Behörde notieren, prüfen ob es mit RBB übereinstimmt. Fall ja -> Widerspruch beim RBB einlegen.

Fall nein, dann den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Behörde prüfen und den Bescheid bei Abweichung der Aufgedruckten Angaben oder der örtlichen Nichtzuständigkeit zum Wohnort der Person A bis Z, diesen dann wegen Formfehlern direkt zurückweisen, diese Fehler können zur Nichtigkeit führen.

---
Sonst

Erklärt der RBB die Echtheit des Bescheids, dann ist der Widerspruch beim RBB zulässig, schließlich kann nur die ausstellende Behörde die Echtheit bezeugen.

Einfach so ein Musterfahrplan aufmalen, Frage -> ja nein -> Pfeil zur nächsten Frage/Schritt -> Am Ende ist klar ob der Widerspruch beim RBB möglich sei oder ob der Bescheid z.B. eine Fälschung sein kann, oder ob sich der BS als Behörde ausgibt, oder ob der BS im Namen einer unbekannten Behörde handelt, oder ...


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Gast

Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#58: 27. Februar 2015, 23:28
Das ist ja löblich da algorithmisch vorzugehen, nur wird dies die Damen und Herren am Empfang nicht sonderlich beeindrucken dürfen.

Auch denke ich, dass die Empfangscrew nicht befugt oder gar dazu ausgebildet ist die Echtheit von Dokumenten festzustellen.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#59: 27. Februar 2015, 23:51
dann A immer schön ruhig bleiben und zu Punkt B übergehen

B
nach der jeweils zuständigen Person fragen
-> falls erklärt wird dass es diese nicht gäbe -> C
C
nach der jeweils über der Person stehenden Person im Haus fragen, weil diese das ja dann wissen sollte

also immer von unten nach oben durch fragen, am besten auch gleich aufschreiben wer das dann sei, und entsprechend dort sofort vorsprechen, den Sachverhalt wiederholen -> na klar, da gehört dazu, dass etwas Selbstbewustsein vorhanden sei, aber das kommt von ganz allein, die Damen und Herren dort kochen ja auch nur mit Wasser, und sind sich bewusst, dass sie schon sehr bald einen anderen Posten benötigen,
vielleicht sind diese ja auch bereits aktiv auf der Suche ...

so eine kleine Dame auf der unteren Ebene kann das mit Sicherheit nicht -->
eine weitere Möglichkeit wäre dann auch noch zu erfragen, wer die Bescheide beim RBB im Haus "herstellt"/"produziert" unterschreibt, oder für das Layout verantwortlich ist ...

Auch ein Satz der Person A könnte wie folgt fallen, Es ist "TM* Person A" durchaus bewusst, dass Sie als Dame hier am Emfang nicht die Möglichkeit besitzen die Echtheit direkt festzustellen, weil dass ja auch gar nicht Ihre Aufgabe sei, aber mit Sicherheit können Sie "TM alte russische Raumstation" doch weiterhelfen, wenn Sie bitte jetzt prüfen, wer dafür in Ihrem Haus zuständig sein könnte. Sollten Sie keine direkt zuständige Person in Ihrem Verzeichnis finden, dann würde "Person A" gerne mit einer Person sprechen, welche hier im Haus entsprechend qualifiziert wäre, Person A in diesem Punkt eine weiterführende Auskunft zu erteilen.


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