Hallo werte Freunde des mündlichen Widerspruchs

Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen? Kürzer als ich gedacht habe: Zuerst wurde ich bei der Aufnahme gefragt, ob mein Widerspruch kurz oder umfangreich sei. Nach meiner Nachfrage, was als umfangreich zu verstehen sei, habe ich also bestätigt, dass dies der Fall sei. Daraufhin weigerte sich die zuständige Sachbearbeiterin diesen Widerspruch in diesem Umfang anzunehmen. Nach einigem hin- und her, weil ja gesetzlich nicht festgelegt sei, wie umfangreich so ein Widerspruch auszufallen habe, bekam diese Sachbearbeiterin dann Unterstützung von zwei anderen Mitarbeitern.
Diese haben mit mir ebenfalls ohne Einigung herumdiskutiert. Schließlich packte dann die neu hinzugekommene Mitarbeiterin ihren 'Joker' aus: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2003, demnach Behörden Protokolle von Widersprüchen ab einem gewissen Umfang ablehnen dürfen. Hier der Link:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.htmlDas hat mir zu diesem Zeitpunkt den Wind aus den Segeln genommen, da ich auch kein Fachmann in dieser Sache bin. Ich habe es akzeptiert, und darauf hin meinen ausgedruckten Widerspruch (fristgerecht) schriftlich eingereicht.
Also an alle Leute, die künftig mit umfangreichen Widersprüchen ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen: Es scheint so, als ob unsere Aktion Wirkung zeigt, da die sich jetzt so vorbereiten.
Bereitet euch also auf dieses Argument vor.