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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: TVfrei am 11. September 2014, 23:39

Titel: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: TVfrei am 11. September 2014, 23:39
Angeregt durch die wertvollen Berichte zu dem Thema Widerspruch zur Niederschrift
Widerspruch zur Niederschrift - Was kann man tun wenn dies verweigert wird?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11041.0.html

und
Widerspruch zur Niederschrift...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7349.msg74160.html#msg74160

können in diesem Themenblock Termine zum gemeinsamen Besuch des
 
Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

koordiniert werden.


Übersicht der Städte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.0.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 17. September 2014, 09:36
Moin.

Ich plan nächste Woche beim RBB vorbeizuschaun, und wollte diesbezüglich morgen mal anrufen und einen Termin vereinbaren.

Jemand Lust und Zeit mitzukommen, würd dann dementsprechend meinen Termin legen wollen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 22. September 2014, 13:47
So, nachdem man mich erst abwimmeln wollte weil ja die Option zur Niederschrift nur für Leute sein soll die anders nicht dazu in der Lage seinen, und ich ihnen entgegnete das ich aus der Rechtsbelehrung nicht rauslesen kann das ich dafür Analphabet sein muss ( hallo GEZockt :p ), hab ich jetzt einen Termin für Donnerstag den 25. September um 13:00 bekommen :D

Würd mich freuen wenn jemand mitkommen würde :)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 23. September 2014, 18:21
Gut gemacht. Du hast Dich nicht abwimmeln lassen.   8)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: karlsruhe am 23. September 2014, 18:46
Zum Thema Abwimmeln, siehe:
Widerspruch zur Niederschrift - München
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76549/topicseen.html#msg76549

Bericht folgt noch
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 23. September 2014, 19:09
So, nachdem man mich erst abwimmeln wollte weil ja die Option zur Niederschrift nur für Leute sein soll die anders nicht dazu in der Lage seinen, und ich ihnen entgegnete das ich aus der Rechtsbelehrung nicht rauslesen kann das ich dafür Analphabet sein muss ( hallo GEZockt :p ), hab ich jetzt einen Termin für Donnerstag den 25. September um 13:00 bekommen :D

Würd mich freuen wenn jemand mitkommen würde :)

Ich bin fast mit meinem mittlerweile 12 Seiten umfassenden Widerspruch fertig (#) spätestens DO muss der raus, da Ende des Monats die Frist abläuft. Kannst mir gerne eine msg schicken wegen Koordination.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Systemfehler am 23. September 2014, 22:34
So, nachdem man mich erst abwimmeln wollte weil ja die Option zur Niederschrift nur für Leute sein soll die anders nicht dazu in der Lage seinen, und ich ihnen entgegnete das ich aus der Rechtsbelehrung nicht rauslesen kann das ich dafür Analphabet sein muss ( hallo GEZockt :p ), hab ich jetzt einen Termin für Donnerstag den 25. September um 13:00 bekommen :D

Würd mich freuen wenn jemand mitkommen würde :)

Als Zeuge würde ich schon gerne mitkommen  8)
Muss aber bis 12h arbeiten und brauche ca. 50 Min. bis zum RBB (wenn nichts dazwischen kommt), wird sehr knapp mit 13h  :(
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 23. September 2014, 23:07
Ich hab ebenfalls einen Termin davor, aber ich denke wir könnten das koordiniert kriegen. Muss den für jede Niederschrift ein anderer Zeuge bzw. überhaupt ein Zeuge dabei sein? Würde mich natürlich freuen, wenn noch welche mitkommen :D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Systemfehler am 23. September 2014, 23:13
Nope, es muss kein Zeuge dabei sein, kann dir aber auch nicht verwehrt werden.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 23. September 2014, 23:47
Also mir hatte schon jemand via PM Teilnahme angekündigt, hätte also dann schon jemanden.
Gandalf, ruf am besten an, wenn ich ich die richtig verstandne hab sind das zwei Personen dort, und beide sind am Donnerstag da soweit ich weiss, hab nur leider verpeilt mir den Namen zu notieren als ich angerufen hab.

Wenn du selber vorher nen Termin hast und beim Systemfehler das auch relativ knapp wird, dann versuch doch direkt einen nach mir zu bekommen.

Ich hab mir für den Tag extra Urlaub genommen, das muss an dem Tag laufen bei mir ;P
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 23. September 2014, 23:51
Ja, ich werde dort morgen einfach mal anrufen. Noch nen schönen Abend zusammen!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 24. September 2014, 14:56
Also, habe eben beim RBB angerufen und mir wurde gesagt, dass ich dazu jederzeit hingehen kann (Werktags von 8-18 Uhr)  ;)

Ist aber auch irgendwie klar denn auf meiner Rechtsbelehrung sind keine Uhrzeiten angegeben und deshalb darf ich davon ausgehen, dass ein Widerspruch zu den normalen Geschäftszeiten aufgenommen werden kann. Außerdem habe ich das Recht, mir innerhalb der angegebenen Frist (hier einen Monat) für einen Widerspruch Zeit zu lassen. Das habe ich auch noch am letzten Tag, und deshalb müsste mir an diesem Tag sowieso Zeit genommen werden.

In Anbetracht dieser Infos können wir Verabredungen nun unter uns ausmachen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 24. September 2014, 16:03
"Also, habe eben beim RBB angerufen und mir wurde gesagt, dass ich dazu jederzeit hingehen kann (Werktags von 8-18 Uhr)"

17:30 ist wohl die beste Zeit seinen Widerspruch zu diktieren (gerade bei 12 Seiten)  >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 24. September 2014, 16:32
"Also, habe eben beim RBB angerufen und mir wurde gesagt, dass ich dazu jederzeit hingehen kann (Werktags von 8-18 Uhr)"

17:30 ist wohl die beste Zeit (gerade bei 12 Seiten)  >:D
Hab ich mir auch gedacht... aber ich will es mal nicht so drauf ankommen lassen.  ;D Wenn aber ein dritter Bescheid 'reinflattert, dann werde ich den alten nochmal verwenden und dann so um kurz vor 17:00 am Freitag damit ankommen :)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 25. September 2014, 12:17
Oha, wärend ich gerade in der s-bahn Richtung RBB sitze, fällt mir grad auf das ich mein Festsetzungsbescheid zuhaus vergessen hab *doh*

Sollte hoffentlich kein Problem darstellen -.-
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 25. September 2014, 14:00
So, kein Problem, aber die Person die gerade meinen Widerspruch abtippt, wird von zeit zu zeit zunehmend grantiger.

Knappe stunde vergangen und man ist aktuell gerade einmal bei der Ablehnung des Säumniszuschlages ^^

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Radio_Libertas am 25. September 2014, 14:42
Warum muss sie ihn abtippen???  ;D Ich dachte, man soll das vorlesen, zur Niederschrift... Abtippen ist einfach zu lustig. Sollte ich noch einmal in die Verlegenheit kommen, Widerspruch gegen irgendwas einlegen zu müssen, werde ich das ebenfalls zur Niederschrift tun. Geniale Aktion.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 25. September 2014, 15:54
Sie meinte zu mir ob sie das nicht doch lieber abtippen solle, würde schneller gehen als wenn ich ihr das Wort für Wort diktiere.

Gegen gegen 14:30 sagte man der Sekretärin die den Widerspruch abtippte dann das gegen 15:00 Schluss sei weil die Sprechzeiten zuende seien und man mit mir einen Termin für nächsten Donnerstag machen solle, ich doch hätte vorher auch mitteilen sollen das ich da mit 11 Seiten ankomm ^^

Hab's jetzt bis zu dem Punkt aufnehmen lassen wo ich mir das Recht vorhalte meine Begründungen in einem separaten Schriftstück mitzuteilen, und hab das dann a) so in der Form unterschrieben und mit Datum abstempeln lassen.

Is denk ich mal ok so, Begründungen sind ja dann für die Klage wichtig. Aussetzung der Vollziehung und Ablehnung des Säumniszuschlages sind beide mit drin.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Radio_Libertas am 25. September 2014, 16:03
Ist ja auch deine Zeit  ;) und du kannst den Rest ja nachreichen. Aber als Aktion einfach nur genial.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 25. September 2014, 16:12
Coole Aktion. Beim 2. oder 3. mal wird es so aber nicht mehr gehen. :D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 25. September 2014, 16:30
Ist ja auch deine Zeit  ;)

Ich hätte da ruhig noch länger sitzen können :D

Der Blick von denen war auch super als ich mit zwei weiteren Leuten da aufgeschlagen bin ( danke nochmals an Person X* und Y* fürs erscheinen :) )

Egal ob nun beim Empfang neben dem Haus des Rundfunks, beim Empfang beim Haus des Rundfunks, oder dann später im Büro von der Beitragsserviceabteilung :D

@GEZockt:

Ja mal gucken, meinten ja das ich als nächstes nen Widerspruchsbescheid bekomme, ich aber nur entgegnete das ich da aktuell noch nicht dran glaub und ich mich dann ggf bald zum zweiten Widerspruch nochmal melde :)

Und Gandalf will ja auch noch hin, mal schaun was er so zu berichten hat.


Edit "Bürger":
*auf Bitte des Beitragserstellers geändert
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Systemfehler am 25. September 2014, 17:07
Und Gandalf will ja auch noch hin, mal schaun was er so zu berichten hat.

Ich war dabei und kann nur so viel sagen, Beitragsverweigerer sind beim RBB direkt vor Ort nicht gerne gesehen, sowohl wirtschaftlich als auch visuell  >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 25. September 2014, 17:26
Hallo Zusammen,

zu einer Niederschrift ist es heute bei uns leider nicht gekommen, weil wir 1 min nach 15:00 Uhr dort angekommen sind - und die Pforte uns dann nicht mehr reinlassen wollte.

Ich habe mir jetzt die genauen Öffnungszeiten notiert (und dies wurde mir am Eingang mit Stempel bestätigt):

RBB (BERLIN) Mo - Do 9:00-12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

EDIT: Ich habe mittlerweile 14 Seiten und werde es jetzt am Dienstag um 9:00 Uhr versuchen.

Noch eine hypothetische Frage:
Weiß jemand, ob eine Person das Recht hat, bei nicht-Annahme eines Widerspruchs eine schriftliche Bestätigung nebst Unterschrift einzufordern? (die Frage gilt sowohl im Falle einer Niederschrift wie auch im Falle einer ausgedruckten Version)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 25. September 2014, 18:40
Sollte eigentlich keine Probleme hinsichtlich der Aufnahme geben, die Bearbeiterin heute hatte auch mit ihrer Rechtsabteilung gesprochen, wohl auch wegen der 11 Seiten mit denen ich ankam. Warauf du dich ggf einstellen solltest wär das du das wohl in mehreren Sitzungen aufnehmen musst. Und selbst wenn der zum Zeitpunkt der Abgabe nicht komplett war und erst später vervollständigt wird,  soll wohl laut Mitarbeiterin der erste erbrachte Teil erstmal zur Fristwahrung gelten bzw reichen. Hatte da auch selber erst gegen protestiert weil ich der Meinung war das bei nem Termin nächsten Donnerstag die Frist zum Widerspruch ablaufen würde.


Ansonsten würd ich denen einfach nen Schrieb mit folgendem Inhalt:


Zitat
Hiermit bestätigte ich _______ , in meiner Position als _____ beim rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg, dem Teilnehmer ________ mit der Beitragsnummer __________ sein Recht auf Niederschrift gemäss § 70 VwGO verwehrt zu haben. Ich wurde darüber belehrt das es im Gesetztestext keinerlei Beschränkungen in der Form des Widerspruchs hinsichtlich der Länge gibt, bestehe aber trotzdem darauf den durch den Teilnehmer erbrachten Widerspruch nicht aufzunehmen.

Ich bin mir der Trageweite dieser Entscheidung bewusst.


Berlin, den _____________


Unterschrift____________

unter die Nase halten und fragen ob Sie mit anwesenden Zeugen und nach Rücksprache mit ihrer Rechtsabteilung wirklich immer noch bei ihrer Entscheidung bleiben wollen :D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 25. September 2014, 19:28
Sollte es mal soweit kommen, dass die Niederschrift nicht aufgenommen wird, ist es sehr wahrscheinlich das auch kein Mitarbeiter dieses Formular unterschreibt. Dann am besten den Mitgebrachten Zeugen die Verweigerung schriftlich festhalten lassen. Wenn kein Zeuge zur Verfügung steht, selbst ein Gedächtnisprotokoll anfertigen mit genauen Zeiten und wenn möglich Namen der Beteiligten.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: karlsruhe am 26. September 2014, 01:12
Hallo liebe Mitstreiter,
vielen Dank für diesen tollen Bericht. Na wenn das nicht ein wichtiger Schritt für unsere Sache ist ;)

War heute beim Runden Tisch in Freiburg und die müssen ihre Widersprüche zur Niederschrift in Stuttgart abgeben, na dann mal frisch ans Werk.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 29. September 2014, 13:49
Ich habe jetzt endlich einen Termin für morgen bekommen, und das erst beim zweiten Versuch. Beim ersten Mal wollte mich trotz höflicher Anfrage eine sichtlich genervte Sachbearbeiterin erst gar nicht weiterverbinden, weil 'alle Leitungen belegt' seien, und mich dann mit einem Rückruftermin abspeisen. Ich wollte das aber nicht akzeptieren, weil das mir zu lange dauert und mir auch nicht garantiert wird, dass auch wirklich zurückgerufen wird bzw. ich auch nicht immer erreichbar bin. Sie hat dann das Gespräch für beendet erklärt.

Es scheint, als ob die Leute da schon ziemlich genervt werden, so eine Aktion leistet einen guten Beitrag  >:D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Radio_Libertas am 29. September 2014, 14:10
Ich habe jetzt endlich einen Termin für morgen bekommen, und das erst beim zweiten Versuch. Beim ersten Mal wollte mich trotz höflicher Anfrage eine sichtlich genervte Sachbearbeiterin erst gar nicht weiterverbinden, weil 'alle Leitungen belegt' seien, und mich dann mit einem Rückruftermin abspeisen.

Na, na, na! Ich dachte bei ARD und ZDF sitzt man in der ersten Reihe?!! Wo bleibt denn hier der Service? Das geht aber nicht. So kann man uns als Neukunden doch nicht behandeln ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: ohmanoman am 29. September 2014, 14:21
Zitat von Rasio_Libertas:
"Na, na, na! Ich dachte bei ARD und ZDF sitzt man in der ersten Reihe?!! Wo bleibt denn hier der Service? Das geht aber nicht. So kann man uns als Neukunden doch nicht behandeln ;)"


Ne,ne,ne!!! Bei ARD und ZDF reiert man in die ersten Sitze 8)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Thejo am 30. September 2014, 14:17
Oha, ich hab das mit meinem Widerspruch (Schreiben des BS war datiert 1.9 - erreicht hat's mich am 9.9.) so lange aufgeschoben, dass ich nun abschicken "muss".

Ich bin aber durchaus interessiert - i.s.f. mir möglich - andere dort hin zu begleiten  ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 30. September 2014, 15:42
Hallo werte Freunde des mündlichen Widerspruchs :)

Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen? Kürzer als ich gedacht habe: Zuerst wurde ich bei der Aufnahme gefragt, ob mein Widerspruch kurz oder umfangreich sei. Nach meiner Nachfrage, was als umfangreich zu verstehen sei, habe ich also bestätigt, dass dies der Fall sei. Daraufhin weigerte sich die zuständige Sachbearbeiterin diesen Widerspruch in diesem Umfang anzunehmen. Nach einigem hin- und her, weil ja gesetzlich nicht festgelegt sei, wie umfangreich so ein Widerspruch auszufallen habe, bekam diese Sachbearbeiterin dann Unterstützung von zwei anderen Mitarbeitern.

Diese haben mit mir ebenfalls ohne Einigung herumdiskutiert. Schließlich packte dann die neu hinzugekommene Mitarbeiterin ihren 'Joker' aus: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2003, demnach Behörden Protokolle von Widersprüchen ab einem gewissen Umfang ablehnen dürfen. Hier der Link:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html)

Das hat mir zu diesem Zeitpunkt den Wind aus den Segeln genommen, da ich auch kein Fachmann in dieser Sache bin. Ich habe es akzeptiert, und darauf hin meinen ausgedruckten Widerspruch (fristgerecht) schriftlich eingereicht.

Also an alle Leute, die künftig mit umfangreichen Widersprüchen ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen: Es scheint so, als ob unsere Aktion Wirkung zeigt, da die sich jetzt so vorbereiten.

Bereitet euch also auf dieses Argument vor.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: spreefischer am 30. September 2014, 16:08
Person U berichtete Person A über seine Abgabe gestern kurz vor Toreschluss

"An der Theke selbst ging alles recht flott, eine Sachbearbeiterin bat sich noch "eine halbe Minute" Wartezeit aus, um irgend etwas am Bildschirm zu beenden. Dann legte ich ihr meine vier Seiten vor, sie knallte den Eingangsstempel mit Datum drauf und tippte nochmal was in den PC, vermutlich meine "Beitragsnummer" zum Abgleich. Auf meine Bitte um Empfangsbestätigung kopierten sie mir die abgestempelte erste und alle weiteren Seiten meines Widerspruchs und händigten mir diese aus. (Wenn man es ganz genau nimmt, müsste man die erste Seite nummerieren mit z.B. "Seite 1 von 4")"

"In der Zwischenzeit ist dann noch jemand aufgetaucht, vermutlich der letzte für den gestrigen Montag, der auch abgab und den ich danach angesprochen habe. Hab ihm den Link zum Forum mitgegeben, welches er noch nicht kannte. Er hat Interesse am nächsten Runden Tisch."

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: ss32 am 30. September 2014, 16:15
Oha, ich hab das mit meinem Widerspruch (Schreiben des BS war datiert 1.9 - erreicht hat's mich am 9.9.) so lange aufgeschoben, dass ich nun abschicken "muss".
/quote]

Warum? Die Frist läuft doch noch bis mindestens 9.10.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Thejo am 30. September 2014, 18:48
Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen?
Da es hier nicht völlig OT ist und "Bürger" "Roggis" Widerspruch-Thema temporär geschlossen hat:
Warum 16 Seiten? Selbst Roggie hat in seinem Thema geschrieben, das, was er niedergelegt hat, wäre für einen Widerspruch (der eh abgelehnt wird) zu viel. Ich hab Roggis Vorlage auf 2 DIN A4 Seiten gekürzt, allein schon, weil mir das Papier zu schade war  ;)

Warum? Die Frist läuft doch noch bis mindestens 9.10.
Ich befasse mich noch nicht so lang mit dem Thema (hatte bis dato die BS Brieflein einfach ignoriert) und wollte denen weniger Angreifpunkte geben.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 30. September 2014, 19:27
Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen?
Da es hier nicht völlig OT ist und "Bürger" "Roggis" Widerspruch-Thema temporär geschlossen hat:
Warum 16 Seiten? Selbst Roggie hat in seinem Thema geschrieben, das, was er niedergelegt hat, wäre für einen Widerspruch (der eh abgelehnt wird) zu viel. Ich hab Roggis Vorlage auf 2 DIN A4 Seiten gekürzt, allein schon, weil mir das Papier zu schade war  ;)

Bei einer Klage wirst Du um die Arbeit eh nicht herumkommen. Ich habe mir gedacht, deswegen schon beim Widerspruch diese Vorarbeiten zu leisten. Die Argumente bleiben ja bestehen, die Gegenseite bekommt einen Eindruck von dem, was sie erwartet und ich möchte hier auch keine Spielchen mit zurückgehaltenen Argumenten machen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Redfox am 01. Oktober 2014, 11:20
(...)  Schließlich packte dann die neu hinzugekommene Mitarbeiterin ihren 'Joker' aus: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2003, demnach Behörden Protokolle von Widersprüchen ab einem gewissen Umfang ablehnen dürfen. Hier der Link:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html)

Das hat mir zu diesem Zeitpunkt den Wind aus den Segeln genommen, da ich auch kein Fachmann in dieser Sache bin. Ich habe es akzeptiert, und darauf hin meinen ausgedruckten Widerspruch (fristgerecht) schriftlich eingereicht.

Also an alle Leute, die künftig mit umfangreichen Widersprüchen ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen: Es scheint so, als ob unsere Aktion Wirkung zeigt, da die sich jetzt so vorbereiten.

Moin,

ich halte die Argumentation des Verwaltungsgerichts für schlüssig. Die Niederschrift ist dem Zweck nach nicht für denjenigen gemacht, die lesen und schreiben können. Also entweder Widerspruch und kurze Begründung und die ausführliche schriftlich nachreichen oder man kann wie gedruckt frei sprechen. (Das können in den seltesten Fällen Analphabeten). Bei Folgewidersprüchen kann man ggf. auf die erste Begründung verweisen.

Ich bin eher ein Freund von ausführlichen Widersprüchen - dann bekommt sowohl der BS als auch später das Gericht den Eindruck eines ernsthaften Klägers und nicht den eines Trolls. ;) Ein ausführlicher Widerspruch reduziert ggf. auch die Wahrscheinlichkeit einer Vollstreckung, die gerade in Berlin nicht unbedingt erstrebenswert ist (Verwaltungsvollstreckung über Finanzämter, da ist schnell das Konto dicht).

Zu der Ganzen Aktion gebe ich auch zu bedenken, dass die Verwaltungsangestellen nicht das Ziel von Protesten sind. Intendanten (oder gar Politiker) bekommen dies wenn überhaupt nur am Rande mit.

Vielleicht kann man das Protestpotential andere, zielführendere Proteste nutzen?

Jedenfalls ein nettes Thema für den 10. Oktober (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11275.0.html).
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Radio_Libertas am 01. Oktober 2014, 11:30
Zu der Ganzen Aktion gebe ich auch zu bedenken, dass die Verwaltungsangestellen nicht das Ziel von Protesten sind. Intendanten (oder gar Politiker) bekommen dies wenn überhaupt nur am Rande mit.

Nein, die Verwaltungsangestellten des RBB sind nicht Ziel des Protests, aber schon allein dass dieses Urteil herausgesucht wurde, zeigt, dass a) dieses Forum dort sehr genau mitgelesen wird und b) sich auch schon höhere Angestellte des RBB mit dem Thema befassen mussten. Diese Protestform ist also zielführend und schlichtweg genial.

Gleichzeitig könnte man ja den mündlichen Widerspruch zur Niederschrift relativ kurz fassen, um dann im Anschluß noch eine ausführliche Begründung nachzureichen: Oh, ich kann wieder lesen und schreiben  ::)

Meine Meinung daher: Coole Sache, am Ball bleiben, weiter machen, es muss für den RBB zunehmend ungemütlich werden.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: spreefischer am 01. Oktober 2014, 12:21
Zu der Ganzen Aktion gebe ich auch zu bedenken, dass die Verwaltungsangestellen nicht das Ziel von Protesten sind. Intendanten (oder gar Politiker) bekommen dies wenn überhaupt nur am Rande mit.

Nein, die Verwaltungsangestellten des RBB sind nicht Ziel des Protests, aber schon allein dass dieses Urteil herausgesucht wurde, zeigt, dass a) dieses Forum dort sehr genau mitgelesen wird und b) sich auch schon höhere Angestellte des RBB mit dem Thema befassen mussten. Diese Protestform ist also zielführend und schlichtweg genial.

Gleichzeitig könnte man ja den mündlichen Widerspruch zur Niederschrift relativ kurz fassen, um dann im Anschluß noch eine ausführliche Begründung nachzureichen: Oh, ich kann wieder lesen und schreiben  ::)

Meine Meinung daher: Coole Sache, am Ball bleiben, weiter machen, es muss für den RBB zunehmend ungemütlich werden.

Vielleicht kann man das Protestpotential andere, zielführendere Proteste nutzen?
Jedenfalls ein nettes Thema für den 10. Oktober (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11275.0.html).

Das eine schliesst das andere ja nicht aus.

Denke umso mehr Mitarbeiter, auch der an der Pforte, von dem Protest mitbekommen, haben diese Menschen in ihrem privaten Umfeld wieder was zu berichten (... weißt du was da heute für Typen aufgetaucht ....).

Selbst wenn jmd. nur hingeht und den Widerspruch abgibt, die Angestellten konfrontiert nach der Abgabebestätigung gibt das der Aktion ein Gesicht.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Thejo am 01. Oktober 2014, 12:38
Person U berichtete Person A über seine Abgabe gestern kurz vor Toreschluss
"An der Theke selbst ging alles recht flott, eine Sachbearbeiterin bat sich noch "eine halbe Minute" Wartezeit aus, um irgend etwas am Bildschirm zu beenden.
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Übrigens bieten die sogar 'ne kostenlose 90-minütige Führung. Vielleicht sollte man so was kombinieren?  :laugh:
http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/fuehrungen/berlin/Oeffentliche_Fuehrung_Berlin.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: spreefischer am 01. Oktober 2014, 14:00
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Ja. Dort beim Pförtner anmelden, den Grund Niederschrift nennen und auf das Gesicht der Person achten  ;D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 01. Oktober 2014, 14:19
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Hier ist das Bild des Eingangs:
https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0 (https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0)

Die Öffnungszeiten habe ich weiter oben bekannt gemacht. Um ganz sicher zu sein, kann man auch einen Termin vereinbaren. Er ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig; ich wurde nicht explizit nach einem Termin gefragt.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: TVfrei am 01. Oktober 2014, 22:33
Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Haus des Rundfunks sieht ja bereits nach einer sympathischen Architektur aus <??? Achtung Ironie 8)> und erweckt doch irgendwie den Eindruck an totalitäre Zeiten. Wie aus beitragsfreien Informationsquellen (http://de.wikipedia.org/wiki/Haus_des_Rundfunks) zu entnehmen, ist der Bau bereits im Januar 1931 eingeweiht worden, aber diente dann vor allem als Zentrale des "Großdeutschen Rundfunks" (1939-1945). Welch eine Ironie der Geschichte! Das scheint doch zu dem gegenwärtig totalisierenden Zwangsbeglückungsanspruch der Rundfunkanstalten ("EINFACH FÜR ALLE") hervorragend zu passen...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Redfox am 02. Oktober 2014, 08:11
Das Gebäude wird auch hier näher beschrieben:  ::)

(...)
ÖR:
- ÖR wollen 20 Cent anheben bis 2016 und sind gegen eine Senkung des Beitrages laut KEF - Zitat Intendantin Dagmar Reim: "Man kriegt die Zahnpaste nicht mehr zurück in die Tube"
- Denkmal gerechte Fassadensanierung des Haus des Rundfunks. Zitat Intendantin Dagmar Reim: "Sie sehen, unser Schmuckstück ist uns nicht nur lieb, sondern auch teuer."
- nächstes Projekt - Neuplanung des Geländes rund um das Fernsehzentrum
- Die Zusätzlichen Einnahmen seit 2013 betragen 5%. Die Zahl für die gesamte Beitragsperiode (2013-2016) ist unklar.
(...)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: zAZDerBeSchaffer am 02. Oktober 2014, 09:43
Ja das Haus hat schon seinen Charme. Du muffige Geruch innen, die versiften Toiletten oder die Elektrik innerhalb der Räume, wo es schon mal passieren kann dass das Licht ausgeht wenn 3 Räume weiter die Tür zugeschmissen wird.

Hatte für mich erst den Eindruck einer alten SED Parteizentrale gemacht, wusst nicht das da sogar schon der Führer mal ein und ausgegangen ist :D
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: smartorakel am 02. Oktober 2014, 12:42
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Hier ist das Bild des Eingangs:
https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0 (https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0)

Die Öffnungszeiten habe ich weiter oben bekannt gemacht. Um ganz sicher zu sein, kann man auch einen Termin vereinbaren. Er ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig; ich wurde nicht explizit nach einem Termin gefragt.

Für mich wäre es interessant, ob in der Rechtsbehlfsbelehrung genau diese Adresse des RBB angegeben ist?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: spreefischer am 02. Oktober 2014, 13:00
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Hier ist das Bild des Eingangs:
https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0 (https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0)

Die Öffnungszeiten habe ich weiter oben bekannt gemacht. Um ganz sicher zu sein, kann man auch einen Termin vereinbaren. Er ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig; ich wurde nicht explizit nach einem Termin gefragt.

Für mich wäre es interessant, ob in der Rechtsbehlfsbelehrung genau diese Adresse des RBB angegeben ist?

Es ist so angegeben. Und die Hausnummer ist am Eingang, sowie auf dem Bild oben zu sehen, angebracht.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: smartorakel am 02. Oktober 2014, 14:46
Danke, wenigstens das stimmt!

Und bei Klage ist die korrekte Anschrift des zuständigen VG´s angegeben?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Redfox am 02. Oktober 2014, 14:55
Die Adresse des zuständigen VG ist erst beim Widerspruchsbescheid angegeben. Wir sind ja nicht in Bayern (dort und in Niedersachsen kann man auch direkt klagen).
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: gandalf81 am 02. Oktober 2014, 23:22
Eine Methode, dennoch längere Widersprüche durchzubekommen, könnte folgende sein:

Den vorbereiteten Widerspruch in der Tasche lassen und an der Theke angeben, dass man a) entweder keine Ahnung hat, wie umfangreich die Begründungen ausfallen werden, weil man es ja mündlich diktieren möchte oder b) diese angemessen sind; (umfangreich bzw. angemessen ist bekanntlich relativ) Sobald man anfängt, kann man ja als Hilfe ein paar 'Notizen' herausholen, von denen dann man 'frei' abliest. Diese können auch kleingedruckt werden, damit es auch auf eine/ein paar Seite(n) passt.  ;)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Thejo am 03. Oktober 2014, 09:12
Eine Methode, dennoch längere Widersprüche durchzubekommen, könnte folgende sein...
Die Frage ist, ob das den gewünschten Effekt hat? So angemessen ein ausführlicher Widerspruch sein mag, letztendlich ist es doch eher eine Form von Schikane, diesen über Stunden zur Niederschrift zu diktieren, die nicht unbedingt mehr Sympathien für die eigentliche Sache einbringt.

Ich hatte auch schon überlegt, in meinem Widerspruch so etwas zu schreiben in der Art Mitschuld suggerierend: "Währet den Anfägen.", "Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, für wen sie da arbeiten?", "Gehören Sie auch zu den Leuten, die die Generation unserer Großeltern fragte, warum habt ihr nix gegen die Nazis unternommen." etc.

Alldieweil selbst die Klagen - wenn auch höchst fragwürdig - abgeschmettert werden, braucht man wohl doch einen anderen Ansatz, eine noch größere Lobby, mehr Sympthatisanten. Mehr Volks-Solidarität, aber diese ist dem gemeinen Deutschen erfolgreich aberzogen worden.

Wenn Zwangsgebühren rechtmäßig sein sollen und nonchalant, ungerecht(fertigt) über "Minderheiten" (wie Nicht-gucker) typisiert werden dürfen, dann sollte es auch einen Weg geben, die ÖR zurück auf die eigentliche Aufgabe zu "nötigen". Denn bei über 7 Mrd Euro jährlichem Budget ist es für mich nur schwer glaubhaft zu machen, am Trend mit der Quote mitmachen zu müssen, weil die ÖR damit unmissverständlich ihre eigene Überflüssigkeit eingestehen. Entweder sind sie nicht in der Lage ihre Aufgaben zu erfüllen, oder sie werden gar nicht erst vom Volk (zur Versorgung) gebraucht. Die ganzen internen Machenschaften politischer und raffgieriger Natur mal außen vor.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 03. Oktober 2014, 10:31
Die Menschen sind doch selber Schuld: Es sind Millionen Haushalte (fast alle) denen das tolle "Angebot" augenscheinlich rund 18 Euro monatlich Wert ist (auch wenn sie darüber schimpfen). Und weil nur einem kleinen Prozentsatz das nicht wert ist (bzw. auch tatsächlich die nicht gewünschte Leistung auch nicht zahlt), darf der Gesetzgeber diesen kleinen Prozentsatz unter den Tisch fallen lassen und alle pauschal zahlen lassen. Weil es nur so wenige sind, die ungerecht behandelt werden. Das ist die ganze Problematik. Würden nur mehr sich dagegen auflehne, wäre das ganze nicht mehr mit dem Gesetz vereinbar.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: TVfrei am 19. November 2014, 21:51
Die neuen Öffnungszeiten des "Beitragsservice" im Haus des Rundfunks (http://de.wikipedia.org/wiki/Haus_des_Rundfunks) des RBB sind:

Montag 9-12, 13-15 Uhr
Donnerstag 9-12, 13-15 Uhr
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 27. Februar 2015, 14:49
Seit Mitte Dezember gibt es wohl beim RBB keine Abteilung mehr, die sich um Angelegenheiten rund um den sog. "Rundfunkbeitrag" kümmert.

Ggf. wird einem angeboten Unterlagen nach Köln weiterzuleiten. Man bekommt dann lediglich ein Formular ausgehändigt, welches bescheinigt dass man "Unterlagen" "abgegeben" hat und diese an "Beitragsservice weitergeleitet" werden. Dieses Formular wird gestempelt, jedoch selbst auf Nachfrage hin nicht unterschrieben.

Es gibt im Haus des Rundfunks keine Ansprechpartner mehr. Man wird nach Köln verwiesen.

Ein Widerspruch zur Niederschrift dürfte damit beim RBB nicht mehr möglich sein, obgleich es ausdrücklich in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids als eine Option ausgewiesen ist. Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsbeugung? Oder gar ein anderer Straftatbestand?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 27. Februar 2015, 14:56
Das sind nicht unbedingt schlechte Nachrichten. Hat also was gebracht das einige die Niederschrift abgelegt haben. Jetzt müsste man natürlich mit Zeugen hin, der bestätigt das die Niederschrift abgelehnt wurde. Ein Widerspruch somit wie rechtlich gewährleistet, nicht möglich ist. Das dürfte sich auf den weiteren Prozessverlauf auswirken, wenn es dazu kommt. Abgesehen davon bin ich der Meinung das Leute die wirklich nicht lesen und schreiben können, dennoch dort die Niederschrift ablegen dürfen. Mitte des Monats habe ich noch eine Niederschrift dort abzulegen, werde mal testen was geht. Gibt's nen "Zeugen"?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEiZ ist geil am 27. Februar 2015, 15:02
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Wenn der RBB keinen Widerspruch entgegennehmen kann, darf er doch bestimmt keine Verwaltungsakte erlassen.

Zuständig für die Rechtsaufsicht wäre die Landesregierung.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0CC4QFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.uni-goettingen.de%2Fde%2Fstaatliche-aufsicht-%25C3%25BCber-den-%25C3%25B6ffentlich-rechtlichen-rundfunk%2F50590.html&ei=4HnwVIS0IcHbPKrIgagB&usg=AFQjCNHSJsE4orQF_G2M1vdw-3tjsegyiA&bvm=bv.87269000,d.ZWU&cad=rja
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: rave am 27. Februar 2015, 15:33
...auf seiner Webseite wirbt der BS aber noch mit seinen "Außenstellen":
Da ist der rbb auch noch dabei.

http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: volkuhl am 27. Februar 2015, 18:07
...auf seiner Webseite wirbt der BS aber noch mit seinen "Außenstellen":
...
Der BS ist aber nicht die erlassende Behörde!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: PersonX am 27. Februar 2015, 20:45
...auf seiner Webseite wirbt der BS aber noch mit seinen "Außenstellen":
...
Der BS ist aber nicht die erlassende Behörde!

Dann drehe eine Person A bis Z das Ganze um:

Wenn der RBB, also nicht die Behörde ist, welche den Widerspruch annehmen will, dann
kann diese formal auch nicht die Behörde sein, welche dieses erlassen hat. Denn der Widerspruch ist immer bei der erlassenden Behörde möglich. Daraus folgt, wenn das nicht möglich gemacht wird, dann kann diese Behörde den Bescheid auch nicht ausgestellt haben, ein Bescheid dürfte auch nicht im Namen dieser Behörde erlassen werden.
Stellt also eine Partei A im Namen einer Behörde B einen Bescheid aus, und weigert sich die Behörde B, so einen Widerspruch gegen einen Bescheid aufzunehmen, dann wäre so gesehen dieser Bescheid ja eine Fälschung. -> Also prüfen lassen, ob der Bescheid echt sei, der RBB möge bitte die Echtheit des Bescheids bestätigen, kommt er diesem nicht nach, dann

-> 3 Fälle
Damit sollte die Frage sein, welche Behörde den Verwaltungsakt erlassen hat.
3 Fälle:
Fall 1:
Antwortet der RBB mit, das der Bescheid durch den BS in Köln erlassen wurde, das schriftlich geben lassen. Oder viele Zeugen, Ton Mitschnit oder Video.
Fall 2:
Antwortet der RBB mit, das es eine Behörde in Köln erlassen hat, das ebenso schriftlich geben lassen, und nach dem genauen Namen der Behörde fragen.
Fall 3a:
Antwortet der RBB das es im Auftrag des RBB mittels des BS in Köln erlassen wurde ->
Fall 3b:
Antworter der RBB das es im Auftrag des RBB erlassen wurde ->

Im Fall 3a und 3b ist der Widerspruch zu Niederschrift beim RBB zulässig, wird die Aufnahme des Widerspruchs verweigert -> mit Anwalt zur Niederschrift erscheinen.

Im Fall 1: Der BS ist keine Behörde, damit ist der Bescheid direkt nichtig, es wäre keine weitere Reaktion erforderlich.

Im Fall 2:
Den Namen der Behörde notieren, prüfen ob es mit RBB übereinstimmt. Fall ja -> Widerspruch beim RBB einlegen.

Fall nein, dann den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Behörde prüfen und den Bescheid bei Abweichung der Aufgedruckten Angaben oder der örtlichen Nichtzuständigkeit zum Wohnort der Person A bis Z, diesen dann wegen Formfehlern direkt zurückweisen, diese Fehler können zur Nichtigkeit führen.

---
Sonst

Erklärt der RBB die Echtheit des Bescheids, dann ist der Widerspruch beim RBB zulässig, schließlich kann nur die ausstellende Behörde die Echtheit bezeugen.

Einfach so ein Musterfahrplan aufmalen, Frage -> ja nein -> Pfeil zur nächsten Frage/Schritt -> Am Ende ist klar ob der Widerspruch beim RBB möglich sei oder ob der Bescheid z.B. eine Fälschung sein kann, oder ob sich der BS als Behörde ausgibt, oder ob der BS im Namen einer unbekannten Behörde handelt, oder ...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 27. Februar 2015, 23:28
Das ist ja löblich da algorithmisch vorzugehen, nur wird dies die Damen und Herren am Empfang nicht sonderlich beeindrucken dürfen.

Auch denke ich, dass die Empfangscrew nicht befugt oder gar dazu ausgebildet ist die Echtheit von Dokumenten festzustellen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: PersonX am 27. Februar 2015, 23:51
dann A immer schön ruhig bleiben und zu Punkt B übergehen

B
nach der jeweils zuständigen Person fragen
-> falls erklärt wird dass es diese nicht gäbe -> C
C
nach der jeweils über der Person stehenden Person im Haus fragen, weil diese das ja dann wissen sollte

also immer von unten nach oben durch fragen, am besten auch gleich aufschreiben wer das dann sei, und entsprechend dort sofort vorsprechen, den Sachverhalt wiederholen -> na klar, da gehört dazu, dass etwas Selbstbewustsein vorhanden sei, aber das kommt von ganz allein, die Damen und Herren dort kochen ja auch nur mit Wasser, und sind sich bewusst, dass sie schon sehr bald einen anderen Posten benötigen,
vielleicht sind diese ja auch bereits aktiv auf der Suche ...

so eine kleine Dame auf der unteren Ebene kann das mit Sicherheit nicht -->
eine weitere Möglichkeit wäre dann auch noch zu erfragen, wer die Bescheide beim RBB im Haus "herstellt"/"produziert" unterschreibt, oder für das Layout verantwortlich ist ...

Auch ein Satz der Person A könnte wie folgt fallen, Es ist "TM* Person A" durchaus bewusst, dass Sie als Dame hier am Emfang nicht die Möglichkeit besitzen die Echtheit direkt festzustellen, weil dass ja auch gar nicht Ihre Aufgabe sei, aber mit Sicherheit können Sie "TM alte russische Raumstation" doch weiterhelfen, wenn Sie bitte jetzt prüfen, wer dafür in Ihrem Haus zuständig sein könnte. Sollten Sie keine direkt zuständige Person in Ihrem Verzeichnis finden, dann würde "Person A" gerne mit einer Person sprechen, welche hier im Haus entsprechend qualifiziert wäre, Person A in diesem Punkt eine weiterführende Auskunft zu erteilen.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 28. Februar 2015, 10:16
Eine beliebige Person X wollte ohnehin nur ihren Widerspruch schriftlich einreichen und so hat sie leider das gegebene Spielchen mitgespielt und die Option 'Unterlagen am Empfang abzugeben' genutzt, ohne dass Sie einen Ansprechpartner vom Fach gegenüber hatte. Naja, Schwamm drüber - X ist sich sicher nicht das letzte Mal vorort einen Widerspruch eingelegt haben zu müssen.  :laugh:


Zur allgemeinen Belustigung stelle ich auch ein Gedächtnisprotokoll von einem Widerspruch ein, wie es sich 2014 noch zugetragen haben hätte können - natürlich für eine beliebige Person X.  ;)

Zitat von: Widerspruch 2014
- X war das erste mal beim RBB, Haus des Rundfunks
- X erkundigte sich beim Pförtner nach dem Weg zur Abteilung, die Rundfunkbeitrags-Sachen bearbeitet
- Pförtner griff zum Telefon, wählte eine Nummer und sprach: "Wir haben da wieder jemanden."
- Pförtner weiste X den Weg (EG, Raum 190)
- Kurz vor der Ankunft am Raum 190 ging die Tür auf, ein Sachbearbeiter trat heraus, sah X, verschwand wieder in den Raum und empfing X
- Sachbearbeiter: "Kennen wir uns nicht irgendwoher?"
- X: "Nein, ich denke nicht."
- Sachbearbeiter: "Ich bin mir sicher ich habe Sie schonmal gesehen."
- X: "Nein, das kann ich mir nicht vorstellen."
- nach dem Vortragen von X's Anliegens, nämlich dass X einen Widerspruch einlegen möchte und als Nachweis über den Zugang Kopien davon gestempelt haben möchte, übergab X ihren Widerspruch im verschlossenen Kuvert, der Sachbearbeiter öffnete den Kuvert und legte den zweiseitigen Widerspruch (inkl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) auf den Tresen
- X sagte X hätte Kopien von den zwei Seiten dabei, übergab diese und der Sachbearbeiter legte auch diese auf den Tresen
- Sachbearbeiter: "So, und welche möchten Sie nun gestempelt zurück haben? Die Originale oder die Kopien?"
- X signalisierte mit einem kurzen freundlichen Lächeln, dass X den Witz verstanden habe, als der Sachbearbeiter aber mit seinem Mienenspiel vorgab X's Reaktion nicht verstanden zu haben entgegnete X: "Ich möchte die Kopien gestempelt zurück haben."
- nach flüchtigem Vergleichen der Originale mit den Kopien stempelte der Sachbearbeiter die beiden kopierten Seiten, reichte sie X und fügte hinzu: "Das hätten wir dann."
- X bat den Sachbearbeiter noch um Unterschriften auf beiden Seiten woraufhin er X fragte: "Wieso?" und X ihm entgegnete "Der Form wegen."
- Sachbearbeiter nahm einen Stift und fragte X, wo er denn unterschreiben solle
- X zeigte auf die Stempel und sagte: "Da, wo es üblich ist zu unterschreiben."
- Sachbearbeiter: "Woher wissen Sie denn was bei uns üblich ist?"
- Sachbearbeiter unterschrieb wie gewünscht und beließ diesmal die Kopien auf den Tresen ohne sie X zu reichen
- X erkundigte sich nach dem Namen des Sachbearbeiters
- Sachbearbeiter: "..."
- X nahm die gestempelten und unterschriebenen Kopien und wünschte einen guten Tag
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 28. Februar 2015, 10:20
Danke für den guten Bericht!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Februar 2015, 10:46
Zitat
- H bestätigte die Ausführungen von F - es gäbe im Hause keinen Ansprechpartner mehr

Das bedeutet, es gibt auch keinen mehr der Bescheide erlassen kann. Ebenso gibt es auch keinen mehr dem die Zwangsbeiträge zustehen. Es wird dringend Zeit, die einer Fachaufsicht zu unterstellen. Ich schlage dafür das Amt für Abfallwirtschaft vor.

Die sind so unglaublich arrogant, daß sie sich von einer Sicherheitsfirma verleugnen lassen. Person X sollte sich bei der Rechtsaufsicht, der Landesregierung, beschweren. Der RBB hat schließlich leider immer noch Behördenstatus und hat sich an geltendes Recht zu halten.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 28. Februar 2015, 11:06
Person X und ihrem Anliegen wurde ja gewissermaßen entsprochen, daher weiß X nicht, ob in ihrem derzeitigen Fall eine Beschwerde zielführend wäre, denkt aber eher nicht.

Leute! Zurück zum eigentlichen Thema: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin

AUF ZUM HAUS DES RUNDFUNKS!  :laugh:

(Am besten mit Zeugen!)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 28. Februar 2015, 11:15
Wie sieht es in München aus, gibt es Erfahrungen, ob dort aktuell noch der Service "Widersprüche zur Niederschrift" angeboten wird?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Februar 2015, 11:19
Wie sieht es in München aus, gibt es Erfahrungen, ob dort aktuell noch der Service "Widersprüche zur Niederschrift" angeboten wird?

Was heißt "angeboten wird"? Das ist Gesetz! Das müssen die!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - München
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 28. Februar 2015, 11:23
Wie sieht es in München aus, gibt es Erfahrungen, ob dort aktuell noch der Service "Widersprüche zur Niederschrift" angeboten wird?

Was heißt "angeboten wird"? Das ist Gesetz! Das müssen die!


In Berlin augenscheinlich nicht mehr:

"- zielstrebig wollte X zum Raum 190
- Frau F (Empfangsdame): "Halt, wo möchten Sie denn hin?"
- X: "Ich möchte zum RBB"
- F: "Zeigen Sie mir bitte Ihren Ausweis."
- X: "Wieso muss ich Ihnen denn jetzt meinen Ausweis zeigen? Ich möchte zum RBB, Raum 190."
- F: "Sie möchten zur GEZ? Gebühreneinzugs..." stammelt sie. Weiter: "Diese Abteilung gibt es seit Mitte Dezember hier im Hause nicht mehr. Sie müssen sich an die Abteilung in Köln wenden."
- X: "Ich habe einen Festsetzungsbescheid vom RBB erhalten und möchte diesem hier im Hause des RBB's widersprechen."
- F: "Das ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung in Köln. Die Adressen und Telefonnummern sind ja bekannt."
- X: "Ich habe aber mit 'Köln' nichts zu tun."
- F: "Doch."
- nach erfolgloser Erkundigung nach einem Ansprechpartner in dieser Sache fragte X nach einem Vorgesetzten, jemanden vom RBB
- Herr H trat zu X in den Empfangsraum und gab sich als jemand der dort tätigen Sicherheitsfirma und direkten Vorgesetzten der Frau F aus
- H bestätigte die Ausführungen von F - es gäbe im Hause keinen Ansprechpartner mehr"
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Februar 2015, 11:26
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 28. Februar 2015, 11:30
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


Auf dem Papier, ja. In Berlin weigern sie sich!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEiZ ist geil am 28. Februar 2015, 11:34
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


Auf dem Papier, ja. In Berlin weigern sie sich!

Schaun wir mal wie lange!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: nopagonada am 28. Februar 2015, 15:38
Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 70
[Form und Frist des Widerspruchs]

(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt.

Gilt in ganz Deutschland, auch in Berlin.


Auf dem Papier, ja. In Berlin weigern sie sich!


Das ist doch das beste, was einem passieren kann!

Der Widerspruch ist exakt an der Adresse einzulegen, die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben ist.
Da braucht man sich auch nicht irgendwohin verweisen zu lassen.
Falls der Widerspruch an dieser Adresse, so wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben, nicht möglich ist und man dies (z.B. durch Zeugen) beweisen kann, ist man doch fein raus aus der Angelegenheit.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: pinguin am 28. Februar 2015, 16:08
Der RBB hat schließlich leider immer noch Behördenstatus
Das ist halt die Frage, denn gemäß Abgabenordnung bzw. Verwaltungsverfahrensgesetz ist Behörde nur, wer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Was verwalten Rundfunkanstalten öffentlich? Allenfalls die Landesrundfunkanstalten könnten eine Behörde sein, die Sender nimmer.

Früher hätte man gesagt, die Landesrundfunkanstalten vergeben Sendelizenzen an die privaten Sender; dafür hat es nun die Landesmedienanstalt, die ja für die Privaten zuständig ist?

Wieso braucht es 2 Landes***anstalten zur Vergabe von Sendelizenzen oder Bearbeitung öffentlicher Aufträge?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: tokiomotel am 28. Februar 2015, 16:40
Die sind so unglaublich arrogant, daß sie sich von einer Sicherheitsfirma verleugnen lassen.
Wieso hat man sich denn von einer zur eigentlichen Sache nichts zusagen habenden Sicherheitsfirma abwimmeln lassen ? War da nicht schon wieder zu viel unnötiger unangebrachter Respekt im Spiel ?
Dieser die Rechtsbehelfsbelehrung vor die Nase gehalten und auf die darin mögliche Niederschrift bestanden.
Zumindest hätte sich bei anbahnender Eskalierung mit dem abblockenden "Wachhund" ein echter Mitarbeiter der LRA blicken lassen müssen , wenigstens dann mit dem Verweis auf eine nötige Terminvereinbarung zur späteren Niederschrift.


Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: ThisIsSparta! am 28. Februar 2015, 17:04
Aaaalso *reibtsichdieHände*...

Das ist keine Beratung oder Anleitung für irgendwas. Aber evtl. kann Themenersteller/in aus einer fiktiven Lebenserfahrung profitieren.

Die Personalausweispflicht hast du nur gegenüber einer Behörde bzw. Polizei usw. Wenn diese Bude keine extra Befugnis diesbezüglich hat, dann braucht man den Perso nicht vorzulegen. Diese Weigerung des Anstalt- oder Sicherheitspersonals den Widerspruch zur Niederschrift entgegenzunehmen, bzw. jemand im Haus dafür zu organisieren gibt den Joker in die Hände. Mindestens bedeutet es die Verlängerung der Frist zum Einreichen des Widerspruchs. Muss aber auf jeden Fall schriftlich der Anstalt von dem Vorfall mitgeteilt werden. Eine "dumme" Ausrede der dortigen Mitarbeiter, dass die GEZ jetzt in Köln ist kann nicht einfach so ziehen. Denn die Anstalt muss ja einen davon unterrichten. Ansonsten ist es lustig: im Bescheid steht eine Adresse drin die nicht mehr gilt und der betroffene Bürger wurde über diesen Umzug nicht informiert...

Also alles gesagte der Anstalt in einem Schreiben aufs Brot schmieren und erklären, dass Gedächtnisprotokoll auch eidesstaatlich beim Gericht zu bestätigen. Super wäre es natürlich die Namen der beiden Gesprächskontrahenten anzugeben...

Wie ist es aber mit dem alten Spiel, nämlich der nicht-rechtsfähigkeit von Kölner Beitragsservice, wenn auch die Bescheide und Widerspruchsbescheide dort gehandelt werden sollen?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 28. Februar 2015, 22:47
Wieso hat man sich denn von einer zur eigentlichen Sache nichts zusagen habenden Sicherheitsfirma abwimmeln lassen ? War da nicht schon wieder zu viel unnötiger unangebrachter Respekt im Spiel ?

Hallo tokiomotel,

ich kann Dir sagen, dass es im Falle von X auf jeden Fall an Besonnenheit und flexiblen Absichten gefehlt hat. X ist in der Annahme zur LRA gejoggt, dass sie wie gewohnt persönlich einen schriftlichen Widerspruch bei der LRA einlegen kann. Die neuen Umstände haben X jedoch überrumpelt und X hat sich schließlich dazu bewegen lassen ihren Widerspruch dennoch 'im Hause abzugeben', auch wenn X der Anschein vermittelt wurde, dass der Widerspruch damit nicht im Hause abgegeben, sondern nur weitergeleitet wurde. X ist eben auch nur ein Mensch und hinterher sind ebensolche oft schlauer als zuvor.  ;)

Die Personalausweispflicht hast du nur gegenüber einer Behörde bzw. Polizei usw. Wenn diese Bude keine extra Befugnis diesbezüglich hat, dann braucht man den Perso nicht vorzulegen.

Richtig, deshalb ist X diesem Wunsch auch nicht nachgekommen. Es war scheinbar sowieso ein Missversändnis: die Empfangsdame wollte wohl einen RBB Ausweis sehen. Sie muss - wie sich im Laufe des Gespräches herausgestellt hat - als ersten Satz von X verstanden haben (wollen?): "Ich bin vom RBB" statt "Ich möchte zum RBB".

Diese Weigerung des Anstalt- oder Sicherheitspersonals den Widerspruch zur Niederschrift entgegenzunehmen, bzw. jemand im Haus dafür zu organisieren gibt den Joker in die Hände.

Wie im Gedächtnisprotolkoll auch nicht beschrieben war X nicht auf einen Widerspruch zur Niederschrift aus und hat ebenso ein Verlangen danach auch nicht explizit formuliert. Dennoch machte es für X den Anschein, als wäre dies momentan beim RBB grundsätzlich nicht möglich!
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 05. März 2015, 18:50
X hat sich mitlerweile besonnen.  8)

Zudem hat X dank eines Postunternehmens es nun fertigbringen können ihren Widerspruch an den RBB zu richten, und zwar nachweislich fristgerecht - wobei nach X's Auffassung ohnehin § 58 Abs. 2 VwGO und die damit verbundene Fristverlängerung gegriffen haben hätte sollen.

X ist nun insb. gespannt, ob der RBB im weiteren Verlauf Person X unterstellt ihr Geschriebenes frei erfunden zu haben und / oder ob X damit einen zeitnahen Widerspruchsbescheid provoziert hat, in welchem auf X's neuestem Widerspruch gar nicht eingegangen wird.

Mal schauen was geht ...  :)

Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 05. März 2015, 18:52
Nur noch als kleiner Hinweis:

Das Thema lautet: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin

AUF ZUM HAUS DES RUNDFUNKS!  :laugh:
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 10. März 2015, 11:36
Ich habe mit dem RBB telefoniert. Widerspruch zur Niederschrift ist nach wie vor im Haus des Rundfunks möglich. Spontan hingehen ist allerdings, wie vor ein paar Monaten auch, als ich das Thema angesprochen habe, nicht möglich. Das heißt praktisch:

- man ruft den RBB (Telefonnummer auf Webseite)
- besteht drauf das man nicht an den Beitragsservice Köln weitergeleitet wird
- sagt, dass man einen Termin für den Widerspruch zur Niederschrift vereinbaren möchte
- dann wird man weiter verbunden oder zurück gerufen
- vereinbart eine Termin
- geht zum Termin hin
- macht seinen Widerspruch (Keine 10 Seiten Romane!)
- fertig

Alles ganz freundlich, wie bei meinem ersten Widerspruch zur Niederschrift.
siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11041.msg75492.html#msg75492 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11041.msg75492.html#msg75492)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: ThisIsSparta! am 10. März 2015, 12:31
Und warum eigentlich keine 10 Seiten Romane? Will die Anstalt etwa vorschreiben wie der Widerspruch gestaltet werden soll? Die sind per Gesetz verpflichtet die Mitarbeiter zur Seite des Bürgers zu stellen, damit der Widerspruch niedergeschrieben wird. Auch wenn es 100 Seiten gibt...
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEZockt am 10. März 2015, 12:34
Gebietet der Menschenverstand. Es kann natürlich jeder seinen Widerspruch formulieren wie  er möchte und versuchen diesen dann zu platzieren. Ich habe nur aufgezeigt wie es ohne Probleme funktioniert und ich für richtig halte.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: GEiZ ist geil am 10. März 2015, 12:43
Auch wenn es 100 Seiten gibt...

Nein, auch dazu gibt es eine Gerichtsentscheidung. Der Widerspruch zur Niederschrift soll eine Hilfe für diejenigen sein, die nicht schreiben können. Wenn also jemand 100 Seiten verfasst und die mündlich vorträgt und die Dummfunker sollen mitstenografieren, macht sich derjenige über die Behörde lustig, das muß die sich nicht gefallen lassen....... So ähnlich war die Begründung des Gerichts, war sogar hier im Forum ein Thema.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: spreefischer am 10. März 2015, 14:21
Auch wenn es 100 Seiten gibt...

Nein, auch dazu gibt es eine Gerichtsentscheidung. Der Widerspruch zur Niederschrift soll eine Hilfe für diejenigen sein, die nicht schreiben können. Wenn also jemand 100 Seiten verfasst und die mündlich vorträgt und die Dummfunker sollen mitstenografieren, macht sich derjenige über die Behörde lustig, das muß die sich nicht gefallen lassen....... So ähnlich war die Begründung des Gerichts, war sogar hier im Forum ein Thema.

in Antwort nr. 30 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11073.msg76900.html#msg76900) hier nachzulesen, nochmal der link

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: PersonX am 10. März 2015, 14:41
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html


Zitat
Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, nach der ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt auch zur Niederschrift bei der Behörde erhoben werden kann, diene dazu, auch Rechts- oder Schreibunkundigen die Erhebung eines formwirksamen Widerspruchs zu ermöglichen.

Einen Widerspruch zur Niederschrift, wenn das keine 10 bis 100 Seiten zulässt, wobei nach dem "Klang" im Link oben wahrscheinlich bereits 1 Seite zuviel wäre, dann halt, nur die ersten drei Zeilen entsprechend mündlich vortragen, und die vollständige Begründung als Anlage anschließend dazu reichen.
Die Anlagen dürfen dann ja soviele Seiten haben, wie Person A sich das vorstellt. Auch müssen diese dann keine formwirksame Form haben.

Das dürfte dann ja so gesehen nicht mehr weiter rechtsmissbräuchlich sein.

Als Antwort auf die Nachfrage, warum Person A, das so möchte, weil es zulässig ist, und in Deutschland alle Personen gleich behandelt werden sollen. Es kann und darf nicht sein, wie in dem Urteil oben beschrieben, dass es hier nun eine Bevorzugung der Personen gibt, welche Rechts- oder Schreibunkundig sind. ImZweifel ist eine Person A Rechtsunkundig und bezeugt das durch gut gestellte Fragen. ;-)
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: Gast am 10. März 2015, 17:57
Ich habe mit dem RBB telefoniert. Widerspruch zur Niederschrift ist nach wie vor im Haus des Rundfunks möglich. Spontan hingehen ist allerdings, wie vor ein paar Monaten auch, als ich das Thema angesprochen habe, nicht möglich. Das heißt praktisch:

- man ruft den RBB (Telefonnummer auf Webseite)
...

@ GEZockt: Danke für die Info, dass es derzeitig wohl möglich ist beim RBB nach Telefonanfrage und Terminvereinbarung einen Widerspruch einzulegen.

@ all:

Fiktiver Fall:

Person Ä erhält einen Zahlungsbescheid.
Auf dem Zahlungsbescheid sind bis auf Anschrift keine weiteren Kontaktdetails der erlassenden Behörde ersichtlich.
Desweiteren sind auch Anschrift und diverse Kontaktmöglichkeiten einer Einrichtung angegeben, die nach Ä's Recherche jedoch nicht rechtsfähig ist. Ä ist diese Einrichtung also einerlei.
Laut Rechtsbelehrung ist es u. a. möglich bei der erlassenden Behörde Widerspruch einzulegen; nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist es sogar vorgesehen bei der erlassenden Behörde diesen einzulegen.
Person Ä entschließt sich von ihrem Recht Gebrauch zu machen und möchte Widerspruch bei der erlassenden Behörde einlegen und macht sich also zu der ihr genannten Anschrift auf.
Bei der Behörde angekommen teilt man Person Ä mit, dass es nicht möglich ist unter dieser Anschrift einen Widerspruch einzulegen.

Fragen:

Sollte Person Ä nun überhaupt angehalten sein weitere Kontaktmöglichkeiten zu erforschen, welche sich noch nicht einmal aus dem Zahlungsbescheid und der zugehörigen Rechtsbelehrung ableiten lassen? Wenn ja, wann sollte die Mitwirkung von Ä ausgeschöpft sein? Ist es zwingend erforderlich eine Brieftaube loszuschicken, Morsezeichen oder Rauchzeichen abzugeben; in der Hoffnung die erlassende Behörde meldet sich bei Person Ä zurück wegen ihrem Anliegen einen Widerspruch einzulegen?

Allgemeingültige Antworten möglich?
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: PersonX am 10. März 2015, 19:35
Am besten schriftlich geben lassen, das an dieser Adresse nicht die gesuchte "Behörde" ist.
Damit dürfte die Rechtsbelehrung dann falsch sein.
Eine falsche Belehrung könnte direkt zur Nichtigkeit führen, das sollte geprüft werden.

Bei einer fehlenden Rechtsbelehrung verlängert sich normalerweise eine Frist.

Ist somit aber die Behörde nicht erkennbar, weil nicht prüfbar oder würde diese an der angebenen Adresse halt nicht ermittelbar sein, so wäre der Bescheid aus Sicht von PersonX nichtig. Weil die ausstellende Behörde diese angegebene ja nicht sein kann. Der BS selbst keine Behörde ist, aber das wäre zu prüfen.
Möglicherweise wäre der Bescheid rechtswidrig, wenn der BS sich als Behörde sieht, aber diesen Status nicht hat. Überhaupt sollte auch auf den Bescheiden stehen, in Auftrag von ... LRA ... usw.
Titel: Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
Beitrag von: TVfrei am 28. August 2015, 16:52
Neueste Erfahrungen mit dem Widerspruch zur Niederschrift beim RBB nun in einem eigenen Thema:

Widerspruch zur Niederschrift, Berlin, Donnerstag, 27.08.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15544.0.html



Edit karlsruhe: Datum wurde von mir ergänzt