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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin  (Gelesen 39537 mal)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#30: 30. September 2014, 15:42
Hallo werte Freunde des mündlichen Widerspruchs :)

Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen? Kürzer als ich gedacht habe: Zuerst wurde ich bei der Aufnahme gefragt, ob mein Widerspruch kurz oder umfangreich sei. Nach meiner Nachfrage, was als umfangreich zu verstehen sei, habe ich also bestätigt, dass dies der Fall sei. Daraufhin weigerte sich die zuständige Sachbearbeiterin diesen Widerspruch in diesem Umfang anzunehmen. Nach einigem hin- und her, weil ja gesetzlich nicht festgelegt sei, wie umfangreich so ein Widerspruch auszufallen habe, bekam diese Sachbearbeiterin dann Unterstützung von zwei anderen Mitarbeitern.

Diese haben mit mir ebenfalls ohne Einigung herumdiskutiert. Schließlich packte dann die neu hinzugekommene Mitarbeiterin ihren 'Joker' aus: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2003, demnach Behörden Protokolle von Widersprüchen ab einem gewissen Umfang ablehnen dürfen. Hier der Link:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html

Das hat mir zu diesem Zeitpunkt den Wind aus den Segeln genommen, da ich auch kein Fachmann in dieser Sache bin. Ich habe es akzeptiert, und darauf hin meinen ausgedruckten Widerspruch (fristgerecht) schriftlich eingereicht.

Also an alle Leute, die künftig mit umfangreichen Widersprüchen ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen: Es scheint so, als ob unsere Aktion Wirkung zeigt, da die sich jetzt so vorbereiten.

Bereitet euch also auf dieses Argument vor.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#31: 30. September 2014, 16:08
Person U berichtete Person A über seine Abgabe gestern kurz vor Toreschluss

"An der Theke selbst ging alles recht flott, eine Sachbearbeiterin bat sich noch "eine halbe Minute" Wartezeit aus, um irgend etwas am Bildschirm zu beenden. Dann legte ich ihr meine vier Seiten vor, sie knallte den Eingangsstempel mit Datum drauf und tippte nochmal was in den PC, vermutlich meine "Beitragsnummer" zum Abgleich. Auf meine Bitte um Empfangsbestätigung kopierten sie mir die abgestempelte erste und alle weiteren Seiten meines Widerspruchs und händigten mir diese aus. (Wenn man es ganz genau nimmt, müsste man die erste Seite nummerieren mit z.B. "Seite 1 von 4")"

"In der Zwischenzeit ist dann noch jemand aufgetaucht, vermutlich der letzte für den gestrigen Montag, der auch abgab und den ich danach angesprochen habe. Hab ihm den Link zum Forum mitgegeben, welches er noch nicht kannte. Er hat Interesse am nächsten Runden Tisch."



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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#32: 30. September 2014, 16:15
Oha, ich hab das mit meinem Widerspruch (Schreiben des BS war datiert 1.9 - erreicht hat's mich am 9.9.) so lange aufgeschoben, dass ich nun abschicken "muss".
/quote]

Warum? Die Frist läuft doch noch bis mindestens 9.10.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#33: 30. September 2014, 18:48
Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen?
Da es hier nicht völlig OT ist und "Bürger" "Roggis" Widerspruch-Thema temporär geschlossen hat:
Warum 16 Seiten? Selbst Roggie hat in seinem Thema geschrieben, das, was er niedergelegt hat, wäre für einen Widerspruch (der eh abgelehnt wird) zu viel. Ich hab Roggis Vorlage auf 2 DIN A4 Seiten gekürzt, allein schon, weil mir das Papier zu schade war  ;)

Warum? Die Frist läuft doch noch bis mindestens 9.10.
Ich befasse mich noch nicht so lang mit dem Thema (hatte bis dato die BS Brieflein einfach ignoriert) und wollte denen weniger Angreifpunkte geben.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#34: 30. September 2014, 19:27
Also wie ist es heute mit meinen 16 Seiten gelaufen?
Da es hier nicht völlig OT ist und "Bürger" "Roggis" Widerspruch-Thema temporär geschlossen hat:
Warum 16 Seiten? Selbst Roggie hat in seinem Thema geschrieben, das, was er niedergelegt hat, wäre für einen Widerspruch (der eh abgelehnt wird) zu viel. Ich hab Roggis Vorlage auf 2 DIN A4 Seiten gekürzt, allein schon, weil mir das Papier zu schade war  ;)

Bei einer Klage wirst Du um die Arbeit eh nicht herumkommen. Ich habe mir gedacht, deswegen schon beim Widerspruch diese Vorarbeiten zu leisten. Die Argumente bleiben ja bestehen, die Gegenseite bekommt einen Eindruck von dem, was sie erwartet und ich möchte hier auch keine Spielchen mit zurückgehaltenen Argumenten machen.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#35: 01. Oktober 2014, 11:20
(...)  Schließlich packte dann die neu hinzugekommene Mitarbeiterin ihren 'Joker' aus: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juni 2003, demnach Behörden Protokolle von Widersprüchen ab einem gewissen Umfang ablehnen dürfen. Hier der Link:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20030613.13149.html

Das hat mir zu diesem Zeitpunkt den Wind aus den Segeln genommen, da ich auch kein Fachmann in dieser Sache bin. Ich habe es akzeptiert, und darauf hin meinen ausgedruckten Widerspruch (fristgerecht) schriftlich eingereicht.

Also an alle Leute, die künftig mit umfangreichen Widersprüchen ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen: Es scheint so, als ob unsere Aktion Wirkung zeigt, da die sich jetzt so vorbereiten.

Moin,

ich halte die Argumentation des Verwaltungsgerichts für schlüssig. Die Niederschrift ist dem Zweck nach nicht für denjenigen gemacht, die lesen und schreiben können. Also entweder Widerspruch und kurze Begründung und die ausführliche schriftlich nachreichen oder man kann wie gedruckt frei sprechen. (Das können in den seltesten Fällen Analphabeten). Bei Folgewidersprüchen kann man ggf. auf die erste Begründung verweisen.

Ich bin eher ein Freund von ausführlichen Widersprüchen - dann bekommt sowohl der BS als auch später das Gericht den Eindruck eines ernsthaften Klägers und nicht den eines Trolls. ;) Ein ausführlicher Widerspruch reduziert ggf. auch die Wahrscheinlichkeit einer Vollstreckung, die gerade in Berlin nicht unbedingt erstrebenswert ist (Verwaltungsvollstreckung über Finanzämter, da ist schnell das Konto dicht).

Zu der Ganzen Aktion gebe ich auch zu bedenken, dass die Verwaltungsangestellen nicht das Ziel von Protesten sind. Intendanten (oder gar Politiker) bekommen dies wenn überhaupt nur am Rande mit.

Vielleicht kann man das Protestpotential andere, zielführendere Proteste nutzen?

Jedenfalls ein nettes Thema für den 10. Oktober.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#36: 01. Oktober 2014, 11:30
Zu der Ganzen Aktion gebe ich auch zu bedenken, dass die Verwaltungsangestellen nicht das Ziel von Protesten sind. Intendanten (oder gar Politiker) bekommen dies wenn überhaupt nur am Rande mit.

Nein, die Verwaltungsangestellten des RBB sind nicht Ziel des Protests, aber schon allein dass dieses Urteil herausgesucht wurde, zeigt, dass a) dieses Forum dort sehr genau mitgelesen wird und b) sich auch schon höhere Angestellte des RBB mit dem Thema befassen mussten. Diese Protestform ist also zielführend und schlichtweg genial.

Gleichzeitig könnte man ja den mündlichen Widerspruch zur Niederschrift relativ kurz fassen, um dann im Anschluß noch eine ausführliche Begründung nachzureichen: Oh, ich kann wieder lesen und schreiben  ::)

Meine Meinung daher: Coole Sache, am Ball bleiben, weiter machen, es muss für den RBB zunehmend ungemütlich werden.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#37: 01. Oktober 2014, 12:21
Zu der Ganzen Aktion gebe ich auch zu bedenken, dass die Verwaltungsangestellen nicht das Ziel von Protesten sind. Intendanten (oder gar Politiker) bekommen dies wenn überhaupt nur am Rande mit.

Nein, die Verwaltungsangestellten des RBB sind nicht Ziel des Protests, aber schon allein dass dieses Urteil herausgesucht wurde, zeigt, dass a) dieses Forum dort sehr genau mitgelesen wird und b) sich auch schon höhere Angestellte des RBB mit dem Thema befassen mussten. Diese Protestform ist also zielführend und schlichtweg genial.

Gleichzeitig könnte man ja den mündlichen Widerspruch zur Niederschrift relativ kurz fassen, um dann im Anschluß noch eine ausführliche Begründung nachzureichen: Oh, ich kann wieder lesen und schreiben  ::)

Meine Meinung daher: Coole Sache, am Ball bleiben, weiter machen, es muss für den RBB zunehmend ungemütlich werden.

Vielleicht kann man das Protestpotential andere, zielführendere Proteste nutzen?
Jedenfalls ein nettes Thema für den 10. Oktober.

Das eine schliesst das andere ja nicht aus.

Denke umso mehr Mitarbeiter, auch der an der Pforte, von dem Protest mitbekommen, haben diese Menschen in ihrem privaten Umfeld wieder was zu berichten (... weißt du was da heute für Typen aufgetaucht ....).

Selbst wenn jmd. nur hingeht und den Widerspruch abgibt, die Angestellten konfrontiert nach der Abgabebestätigung gibt das der Aktion ein Gesicht.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#38: 01. Oktober 2014, 12:38
Person U berichtete Person A über seine Abgabe gestern kurz vor Toreschluss
"An der Theke selbst ging alles recht flott, eine Sachbearbeiterin bat sich noch "eine halbe Minute" Wartezeit aus, um irgend etwas am Bildschirm zu beenden.
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Übrigens bieten die sogar 'ne kostenlose 90-minütige Führung. Vielleicht sollte man so was kombinieren?  :laugh:
http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/fuehrungen/berlin/Oeffentliche_Fuehrung_Berlin.html


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#39: 01. Oktober 2014, 14:00
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Ja. Dort beim Pförtner anmelden, den Grund Niederschrift nennen und auf das Gesicht der Person achten  ;D


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#40: 01. Oktober 2014, 14:19
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Hier ist das Bild des Eingangs:
https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0

Die Öffnungszeiten habe ich weiter oben bekannt gemacht. Um ganz sicher zu sein, kann man auch einen Termin vereinbaren. Er ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig; ich wurde nicht explizit nach einem Termin gefragt.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#41: 01. Oktober 2014, 22:33
Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Haus des Rundfunks sieht ja bereits nach einer sympathischen Architektur aus <??? Achtung Ironie 8)> und erweckt doch irgendwie den Eindruck an totalitäre Zeiten. Wie aus beitragsfreien Informationsquellen zu entnehmen, ist der Bau bereits im Januar 1931 eingeweiht worden, aber diente dann vor allem als Zentrale des "Großdeutschen Rundfunks" (1939-1945). Welch eine Ironie der Geschichte! Das scheint doch zu dem gegenwärtig totalisierenden Zwangsbeglückungsanspruch der Rundfunkanstalten ("EINFACH FÜR ALLE") hervorragend zu passen...


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#42: 02. Oktober 2014, 08:11
Das Gebäude wird auch hier näher beschrieben:  ::)

(...)
ÖR:
- ÖR wollen 20 Cent anheben bis 2016 und sind gegen eine Senkung des Beitrages laut KEF - Zitat Intendantin Dagmar Reim: "Man kriegt die Zahnpaste nicht mehr zurück in die Tube"
- Denkmal gerechte Fassadensanierung des Haus des Rundfunks. Zitat Intendantin Dagmar Reim: "Sie sehen, unser Schmuckstück ist uns nicht nur lieb, sondern auch teuer."
- nächstes Projekt - Neuplanung des Geländes rund um das Fernsehzentrum
- Die Zusätzlichen Einnahmen seit 2013 betragen 5%. Die Zahl für die gesamte Beitragsperiode (2013-2016) ist unklar.
(...)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#43: 02. Oktober 2014, 09:43
Ja das Haus hat schon seinen Charme. Du muffige Geruch innen, die versiften Toiletten oder die Elektrik innerhalb der Räume, wo es schon mal passieren kann dass das Licht ausgeht wenn 3 Räume weiter die Tür zugeschmissen wird.

Hatte für mich erst den Eindruck einer alten SED Parteizentrale gemacht, wusst nicht das da sogar schon der Führer mal ein und ausgegangen ist :D


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Re: Widerspruch zur Niederschrift - Berlin
#44: 02. Oktober 2014, 12:42
Ist das gleich am Haupteingang 8-14?

Achtung: es gibt 2 verschiedene Eingänge. Der für uns interessante ist der des 'Haus des Rundfunks' (mit goldenen Lettern überm Eingang).

Hier ist das Bild des Eingangs:
https://www.google.de/maps/@52.5076078,13.2764334,3a,75y,51.19h,80.69t/data=!3m4!1e1!3m2!1sNP5hmtiMKI2jKbRh-htYKw!2e0

Die Öffnungszeiten habe ich weiter oben bekannt gemacht. Um ganz sicher zu sein, kann man auch einen Termin vereinbaren. Er ist aber meines Erachtens nach nicht notwendig; ich wurde nicht explizit nach einem Termin gefragt.

Für mich wäre es interessant, ob in der Rechtsbehlfsbelehrung genau diese Adresse des RBB angegeben ist?


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