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Autor Thema: Widerspruch zum Festsezungsbescheid: Ist die Begründung so ok? [Bafög-Bezieher]  (Gelesen 2050 mal)

B
  • Beiträge: 6
Hallo Freunde,

Person A hat folgenden Widerspruch zum Festsetzungsbescheid zusammengestellt. Das momentanes Ziel ist es, den Kampf gegen die GEZ hinauszuzögern, weil der Stress im Studium nicht gebraucht werden kann. Deshalb wird
  • dem Festsetzungsbescheid widersprochen
  • und ein Antrag auf eine Befreiung gestellt

Text:
An den
Norddeutschen Rundfunk
Rothenbaumchaussee 132-134
20149 Hamburg


Widerspruch gegen den Bescheid vom ___________

Datum, Ort _____________,____________

Beitragsnummer ____________________



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom __________, mir zugestellt am __________, Widerspruch ein.


Begründung meines Widerspruchs:

Ich bin z. Z. Student und beziehe BAföG und kann ihren Zahlungsaufforderungen finanziell nicht nachkommen. Ich beantrage eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Mein Studium wird voraussichtlich am [...] enden. Einen Bafög-Bescheid lasse ich Ihnen in Kürze zukommen.

Ist die Begründung so OK oder muss da noch mehr juristischer Krimskrams rein?

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Widerspruch auf den Festsezungsbescheid im Falle von Person A überhaupt notwendig ist, da hier eine Befreiung gefordert wird, aber da es schließlich überall hier steht, dass der Festsetzungsbescheid einer der wenigen Dinge ist, denen man widersprechen sollte [damit es keine Rechtsgrundlage vor Gericht hat?], führe ich den Widerspruch wegen Formalitäten durch...


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1
  • Beiträge: 443
Widerspruch und ( rückwirkender ) Antrag ....in dieser fiktiven Situation
"Ich beantrage mich vollumfänglich nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV
von der Gebührenpflicht für Rundfunkbeiträge ab 01.01.2013 zu befreien"
Einkommen darlegen .. ( max 10 € über "Hartz4 Satz"..)...
siehe auch hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6547.msg102574.html#msg102574
-Rückwirkende Befreiung mit Einschränkungen doch möglich!-

Widerspruch Begründung:
Wie bereits dargelegt bin ich seit xxxxx nicht beitragspflichtig.
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung.
Ich fordere Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten                 
rechtsmittelfähigen Bescheid über meinen Antrag zu erlassen.

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Antrag / Widerspruch abgelehnt ( betreffs des Befreiungs Antrages) ? Gerichtskostenfreie Klage / Verwaltungsgericht ..
siehe verlinkter Thread
Die Anfechtungsklage bezüglich des "abgelehnten Widerspruchs - Gebührenbescheides" dürfte auch gerichtskostenfrei..
sein.... da die Begründung sich auf "bin zu befreien / nicht beitragspfichtig" bezieht (§ 188 Satz 2 VwGO)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2015, 13:50 von 12121212«

B
  • Beiträge: 6
@12121212: Ich weiß jetzt nicht, was davon in das Schreiben zu übernehmen ist. Oder ob stattdessen nicht der Text (der ganz anders ist) aus deinem verlinkten Thread rein sollte, und ob es in den Widerspruch zum Festsetzungsbescheid kommt oder in ein gesonderten Antrag. Kannst du das bitte erläutern?



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