Herr Lückerath,
Sie mögen sich seit über 10 Jahren mit dem dualen Rundfunksystem "befassen", dieses jedoch vermutlich nicht wirklich hinterfragt haben. Erst das Hinterfragen fördert jedoch so manches zu Tage ;)
Darauf müssen Sie sich schon einlassen.
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Die Diskussion erübrigt sich eigentlich - Rundfunk hat keine "Staatsaufgabe"-
jahrzentelange Reformverschleppung-
Das Grundgesetz - *kein* Privileg des Rundfunks!-
fehlende Legitimation eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - abwegige Vergleiche-
Gleichbehandlung *aller* Medien-
Medienbudget der Bürger *nicht* für Rundfunk reserviert-
steuerfinanzierter Rundfunk existiert schon - ARD-ZDF-GEZ gehen darüber hinaus-
gesetzgeberischer Winkelzug: "Beitrag" als Name - "Steuer" als Funktion-
solidarisch/ solidarische Finanzierung-
FAZIT:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Die Diskussion erübrigt sich eigentlich - Rundfunk hat keine "Staatsaufgabe"Es beginnt mit dem elementaren Missverständnis, das aus Ihren und den Begründungen ähnlich argumentierender "Verfechter" spricht, nämlich dass der Rundfunk eine "staatliche Aufgabe" hätte.
Dem Rundfunk fällt jedoch keine "allgemein steuerzufinanzierende" staatliche Aufgabe zu!
Oder besser: sie *sollte* ihm nicht zufallen.
Genau *das* war auch das ursprüngliche Ansinnen der sogenannten "staatsfernen Finanzierung" mittels der sogenannten "RundfunkGEBÜHR" - die dennoch "freiwillig" war, wenn auch lediglich an das "Bereithalten" eines Gerätes geknüpft.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::jahrzentelange ReformverschleppungBereits die Einführung z.B. der Videokassetten und (später?) auch der Privatsender hat dieses Zahlmodell eigentlich schon obsolet gemacht, weil bereits ab da die bis dato geltende Verbindung von "Bereithaltung eines Rundfunkgeräts" mit "ausschließlichem Empfang öffentlich-rechtlicher Programme" hinfällig war.
Reform? Fehlanzeige!
Technische Möglichkeiten einer nutzungsbasierten Abrechnung? Noch nicht vorhanden.
Allein die Erweiterung der Zahlerbasis auf Alltags-, Arbeits- und Gebrauchsgegenstände wie PC war ein absoluter Tabu-Bruch - garniert mit solch orwellschen Begriffsumdeutungen wie "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - bis hin zur euphemistischen Versteigerung in Begriffe wie "Demokratie-Abgabe"...
Die jetzigen Regelungen des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" toppen dies alles und führen einen Paradigmenwechsel herbei, der dem ursprünglichen Ansinnen eines sogenannten "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" geradezu diametral entgegensteht.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Das Grundgesetz - *kein* Privileg des Rundfunks!Noch einmal zum eingehenden Studium die Zeilen aus dem Grundgesetz:
"Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt."
Wie man aus diesem Artikel ein besonderes *PRIVILEG* für Rundfunk im Allgemeinen und für ARD-ZDF-GEZ im Besonderen ableiten kann, bleibt mehr als ein Rätsel.
Weder ist ein "VerfassungsAUFTRAG" erkennbar - schon gar nicht ein der Presse gegenüber bevorzugter "Auftrag".
Es ist auch nicht von einer "RUNDFUNKFREIHEIT", sondern - ganz im Gegenteil! - von einer *PRESSEFREIHEIT* die Rede!
Für Rundfunk (und Film) wird "lediglich" die "Freiheit der Berichterstattung" gewährleistet!
Genau genommen könnte/ müsste der Satz lauten:
"Die Freiheit der Berichterstattung durch
- Presse
- Rundfunk und
- Film
werden gewährleistet."
Das gehört *EIN FÜR ALLE MAL* aufs schärfste GERADEGERÜCKT!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::fehlende Legitimation eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - abwegige VergleicheEs steht - genaugenommen - überhaupt nichts drin von der Erfordernis eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - genausowenig, wie dort etwas steht von der Erfordernis dessen "solidarischer Allgemeinfinanzierung".
Ist ja auch *bisher* nicht so gewesen - seit *JAHRZEHNTEN* - sowohl *vor* als auch *nach* Einführung des sog. "dualen Systems mit den Privaten!
Ob neben dem privaten Rundfunk ein (wohlgemerkt: funktionierender!) überschaubarer öffentlich-rechtlicher Rundfunk ggf. *wünschenswert* sein könnte, wäre eine Frage...
...die aber - insbesondere hinsichtlich der inflationären Finanzierung - vor allem für NICHTnutzer jenseits der Debatte steht.
Es gibt - insbesondere für NICHTnutzer - *keine* Argumente für ein "Zwangs-Medien-Völlerei-Abo" im aktuellen Ausmaß von 100 Sendern und angesichts der Auswüchse, sittenwidrigen Gehälter für Spitzenfunktionäre und Supergagen für B-Promis, etc.
Es gibt keine Legitimation für einen "solidarisch", allgemein- bzw. "steuerfinanzierten" Rundfunk (gegenüber individuell zu zahlenden Medien wie Presse, etc.)
Lediglich eine *Gleichbehandlung* in Punkto "Freiheit" für Presse, Rundfunk und Film -
nicht mehr (aber auch nicht weniger) ist per Grundgesetz gefordert!
Es begründet sich wohl in der jahrzehntelangen Hofierung der Öffentlich-Rechtlichen seitens der Politik, ist aber - gelinde gesagt - eine Anmaßung seitens des Rundfunks, zu glauben, man sei "staatstragend" und habe aus diesem Grunde ein "verbrieftes Anrecht" auf eine "Allgemeinfinanzierung".
Und bitte hören Sie auf, den Rundfunk mit Krankenversorgung, etc. zu vergleichen.
Solche völlig abwegigen Vergleiche führen ins Nirvana und machen die Argumentation unglaubwürdig.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Gleichbehandlung *aller* MedienEs steht also im Grundgesetz überhaupt nichts drin von der Erfordernis eines "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - genausowenig, wie dort etwas steht von der Erfordernis einer "öffentlich-rechtlichen Presse".
Nun könnte man einwenden, dass man ja zwecks "Gleichbehandlung" auch die anderen Medien per Steuern finanzieren oder subventionieren könnte.
Doch wo soll das hinführen?
Und vor allem:
Wo soll das angesichts des Mediums "Internet" hinführen?
Das Internet is *bi-direktional*.
Die Konsumenten sind zum Großteil gleichzeitig auch *Produzenten*.
Im Grunde genommen hätten dann wir hier Anspruch auf "Subvention", denn *wir* beteiligen uns daran, hier
- zu berichten
- zu informieren und
- zu bilden...
Das scheint auch immer noch nicht in die Betonköpfe der Entscheider zu gehen, die nach wie vor die ungefragte Ausbreitung von ARD-ZDF-GEZ im Internet als Rechtfertigung dafür ansehen, jedem Internetnutzer auch die Nutzung deren Angebote zu unterstellen...
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::Medienbudget der Bürger *nicht* für Rundfunk reserviertBei dem sogenannten "Rundfunkbeitrag" handelt es sich um eine *ZWANGSUMLEITUNG* des MedienBUDGETs eines jeden Bürgers zugunsten eines völlig unbegründet *PRIVILEGIERTEN* öffentlich-privaten Hörfunk- und FERNSEH-Unternehmens.
Der Bürger kann diese Mittel dann NICHT MEHR FREI für seine ganz persönliche Medien-Kombination verwenden - wie z.B. Bücher, Zeitungen/ Zeitschriften, Filme/ Kino, Musik/ Konzerte, Theater, etc.
Und er kann diese im Laufe seines Lebens und dem Wandel seiner eigenen Vorlieben auch nicht mehr anpassen.
Die 215€/Jahr (völlig ungleich verteilt, in ungünstigen Fällen und zukünftig auch mehr) sollen *lebenslang* und *strikt* funktionsgebunden an Rundfunk-Medien abgedrückt werden.
Genau *das* ist eine *EKLATANTE VERLETZUNG* solch essenzieller BÜRGERRECHTE wie der negativen INFORMATIONSFREIHEIT, der SELBSTBESTIMMUNG und der allgemeinen HANDLUNGSFREIHEIT! Ganz abgesehen von meiner WÜRDE!
Diese Bürger sollen - ganz im WIDERSPRUCH zum wörtlichen Sinne des Artikels 5 GG - daran *gehindert* werden, sich "aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."Ist die Empörung der NICHTnutzer nun langsam verständlich...?!??!:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::steuerfinanzierter Rundfunk existiert schon - ARD-ZDF-GEZ gehen darüber hinausIm Übrigen auch hier noch einmal - wenn von einem "steuerfinanzierten Rundfunk" die Rede sein soll, dann existiert dieser bereits:
Die
Deutsche Wellehttp://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_WelleWohlgemerkt für einen *BRUCHTEIL* der Kosten die ARD-ZDF-GEZ verursachen und auf die Allgemeinheit abwälzen wollen.
Der ganze mediale Klamauk um ARD-ZDF-GEZ kommt also *OBENDRAUF* - und hat nichts, aber auch *GAR NICHTS* mit medialer oder gar unabhängiger "Grundversorgung" mehr zu tun!
Und schon GAR NICHTs mit Einrichtungen der Daseinsfürsorge bei denen es um Leib und Leben, Gesundheit und Risiko geht, namentlich Krankenhäuser, Krankenversicherungen, etc.!
Jegliche VERGLEICHE dieser Art und mit dem allgemeinen STEUERTOPF sind absolut *OBSOLET*!
Die unterschwellige Forderung nach einer "Steuerfinanzierung" eines öffentlichen Rundfunks wird bei der Deutschen Welle bereits praktiziert, wodurch eine "allgemeinfinanzierte Grundversorgung" faktisch schon gegeben ist - zu einem *BRUCHTEIL* der Summen, die ARD-ZDF-GEZ für sich beanspruchen!
Ein darüberhinaus gehender Bedarf an ARD-ZDF-GEZ besteht nicht - zumindest nicht auf Basis eines *unfairen*, *ungerechten*, *unsozialen* und *unsolidarischen* "Zwangs-Medien-Völlerei-Abos" wie dem pauschalen sogenannten Rundfunkbeitrag - und *insbesondere* nicht für NICHTnutzer!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::gesetzgeberischer Winkelzug: "Beitrag" als Name - "Steuer" als FunktionBei ARD-ZDF-GEZ jedoch eine quasi-Allgemeinfinanzierung (Steuer) mittels eines pauschal-Beitrags kaschieren zu wollen, ist ein gesetzgeberischer Winkelzug, der noch zum Bumerang werden wird.
Wenn die sogenannte "Gebühr" oder jetzt der sogenannte "Beitrag" endlich einmal als das bezeichnet würden was es ist: nämlich eine *STEUER* - um genau zu sein eine *ZWECKsteuer* - und für Alleinstehende sogar eine *KOPFsteuer* dann würde ARD-ZDF-GEZ allerdings mehr als nur in Erklärungsnöte geraten bzw. zu *radikalen* Umstrukturierungen genötigt sein, denn eine Steuerfinanzierung von HalliGalli, Herzschmerz, sittenwidrigen Funktionärsgehältern, Supergagen für B-Promis, etc. - schlicht genau *die* 90%, die absolut *nichts* mit "Grundversorgung" zu tun haben - wäre *AUSGESCHLOSSEN*!
Genau *das* ist der wunde Punkt, weshalb dieser bürgerrechtswidrige Kunstgriff vollzogen werden sollte:
Eine quasi unkündbare Allgemeinfinanzierung wünschen - aber eine Steuer ablehnen bzw. nicht als solche bezeichnen.
Verstehen Sie jetzt auch langsam, weshalb für Kritiker wie mich die Glaubwürdigkeit dieses Konstrukts ARD-ZDF-GEZ *absolut* ins Bodenlose gestürzt ist?Ein öffentlich-privates Medien-Unternehmen, dass so unverfroren lügt und betrügt, Grundgesetz und Bürgerrechte missachten bzw. umgehen will, unsozial agiert und neben orwellschen Begriffsumdeutungen wie "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" für Alltags-, Arbeits- und Gebrauchsgegenstände wie PC dann gar noch euphemistisch von "Demokratie-Abgabe" schwafelt - hat als sogenannte "vierte Gewalt" jegliche Legitimation verspielt!
Quasi-steuerliche Finanzierung eines solchen Apparats?
NIE IM LEBEN!!!
Hier gehört mehr als nur gründlich aufgeräumt!!!
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Und da das Wort "solidarisch* offensichtlich sehr unreflektiert und inflationär verwendet wird, hier für alle, die gern in die gleiche Kerbe schlagen, ein paar ZAHLENBEISPIELE, die recht anschaulich darstellen dürften, wie absolut absurd, abstrus - ja *euphemistisch* die Verwendung dieses Begriffes in diesem Kontext des zwangsweisen, pauschalen sogenannten "Rundfunkbeitrags" ist:
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"SOLIDARITÄT" > GEHÄLTER DER FÜHRUNGSEBENEQuelle
http://2.bp.blogspot.com/-cLj-BNmC5k0/Uit__Y0YHcI/AAAAAAAABFQ/tXCZ9Uyi2G0/s1600/rundfunkbeitrag_gehalt_intendanten.jpgmind. 10x Intendantengehälter mindestens ~240.000-360.000 €/Jahr, d.h.
mind. 10x Intendantengehälter mindestens ~20.000-30.000 €/mtl. !!!!!
...die Supergagen der "Star"-Moderator, B-Promis, etc. hier mal außen vor gelassen.
Zum Vergleich: Die Bundeskanzlerin(!) verdient...
Da ich hier bestimmt keine ör-Links - und auch keine "privaten" poste - bemühen Sie doch einfach mal die Suchmaschine:
"gehalt bundeskanzlerin ard".
Wenn man *großzügig* aufrundet, kommt sie immer noch auf *unter* 20.000 €/mtl.!!!!!
Und alle diese *SITTENWIDRIGEN*, *OBSZÖNEN* ör-Funktionärsgehälter sollen *zwangs*finanziert werden durch eine *pauschale* Wohnungsabgabe und somit u.a. auch durch alleinstehende GERINGVERDIENER, die sich den Wolf arbeiten und dafür in *EINEM* Jahr - wenn überhaupt - mitunter kaum über den Steuerfreibetrag von ~8.000 Euro kommen?!??!
Die also über *Jahre* schuften müssen, um das zu verdienen, was diese selbstgeilen, ungenierten "Demokratie-Abgabe"-Prediger in *einem* Jahr verdienen?!??!????
Komme man bitte nicht mit Vergleichen aus Manager-Ebenen der Privat-Wirtschaft - oder auch aus der Politik!
Das wäre eine schlechte Legitimation.
Nichts dergleichen wird durch ein unentrinnbares Lebenszeit-Abo solch *perfider* Art finanziert, denn:
Der pauschale sogenannte "Rundfunkbeitrag" soll - wie abgrundtief muss man sinken, um sich soetwas einfallen zu lassen?!? - selbst durch *diejenigen* Gerigverdiener mitfinanziert werden, die mangels Willen, Zeit, Geld, technischer Ausstattung oder Infrastruktur oder welchen Gründen auch immer nicht einmal im "Genuss" des sogenannten "Öffentlich-Rechtlichen" Rundfunks standen oder stehen und auch weiterhin nicht gewillt oder fähig sind, dieses Medium zu nutzen.
Was für eine Vorstellung von "Gerechtigkeit", "Fairness", "Sozialverträglichkeit" und - "Solidarität"!
Was für ein Moralverständnis!
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"SOLIDARITÄT" > KOSTEN FÜR NUTZUNG/ NICHTNUTZUNG - UNGLEICHE VERTEILUNG*NICHT*-Nutzer
1-Personen-Haushalt, Geringverdiener, 1-Raum-Wohnung, beruflich bedingte Zweit-Wohnung, kein Auto
36€/mtl bzw. 432€/a pro Person
*VIEL*-Nutzer
3-Personen-Haushalt, 3 Normal- bis Gutverdiener, 1 großes Anwesen, mind. 3 Autos
18€/mtl bzw. 216€/a Gesamt
6€/mtl bzw. 72€/a pro Person
Die "SOLIDAR"-Rechnung sieht dann so aus:
432€/a für den Geringverdiener (siehe oben)
72€/a für jeden der Normal- bis Gutverdiener (siehe oben)
Oben genannter GERINGVERDIENENDE *NICHT*-Nutzer zahlt also "SOLIDARISCH" einen Jahresbeitrag von 432(!) € pro Kopf, damit im MULTIMEDIAL VOLLVERNETZTEN GUT-VERDIENER-Haushalt pro Kopf NUR 72(!)€ pro Jahr anfallen - für HalliGalli, Herzschmerz und ...
LASST DIE KORKEN KNALLEN und DEN SCHAMPUS FLIESSEN!
HOCH LEBE DIE SOLIDARITÄT!!!
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"SOLIDARITÄT" mit...Und zu allerletzt stellt sich zu dieser These der "solidarischen Rundfunkfinanzierung" die "solidarisch"-logische Gegenfrage:
Wer ist eigentlich endlich mal *SOLIDARISCH* mit den NICHTnutzern?!??!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::FAZITEs bleibt zu konstatieren, dass faktisch alle Argumente, die "für" einen sogenannten "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" oder gar für die untragbare Neuregelung der Finanzierunge mittels "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ins Felde geführt werden, spätestens seit der Umstellung zum 01.01.2013 schon ausgiebigst diskutiert und faktisch widerlegt worden sind.
Die "Warum"-Frage stellt sich also schon nicht mehr.Jetzt lautet die Frage nur noch:
Bis wann?Dass dies in den Medien - mitunter selbst von Journalisten schlecht recherchiert und verwaschen - wiedergegeben wird, wirft ein schlechtes Licht auf die Ausbildung bzw. die medialen "(Un-)Freiheiten" und den "sachlich-investigativen" Anspruch.
Man hätte da durchaus mehr und besseres erwarten können.