Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Jetzt wirds interessant: Beitragsbescheid für 01/2013 erhalten - Wer hat schon?  (Gelesen 146752 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Am Samstag hab ich den Schrieb im Briefkasten gehabt... Kann also nicht sagen, wann der zugestellt worden ist...
Das können *DIE* auch nicht, wenn es - wie üblich - normale Postzustellung war ;)
...und ist insofern "Wurscht".

Wie soll ich den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jetzt (erneut) beantragen ?
Einfach das 1. Widerspruchsschreiben nehmen und dementsprechend abändern... ??!?!
Das wäre wohl das einfachste :)

Dranbleiben! Weitermachen!
Cool bleiben :)
..denn wenn hier einer Fracksausen hat, dann *DIE* ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2013, 23:18 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich gehöre zu den Menschen, die schon seit über 10 Jahren kein TV mehr haben - hab bis Ende 2012 brav fürs Radio gezahlt und würde das auch weiter tun - aber SO NICHT!
Richtig so!
Schon eingetragen bei www.zahlungsstreik.net ?
Da geht's den Menschen wie den Leuten - Du bist eine/r von 2-3 Millionen direkt Betroffenen
- wobei ja eigentlich *alle* betroffen sind bzgl. ihrer Grundrechte...
Zitat
Laut Antwort von Sahra Wagenknecht am 25.01.2013 auf die Frage von "Frau Funke"
http://www.abgeordnetenwatch.de/sahra_wagenknecht-575-38028--f367924.html#q367924
gibt es
~2,3 Millionen Menschen, die bisher aus verschiedensten Gründen nur Internet oder Hörfunk nutzten [...]
~1 Million "Totalverweigerer"
=3,3 Millionen direkt Betroffene

Davon sind manche vielleicht Mehrpersonen-Haushalte, andere wiederum gleichzeitig befreit.
Dennoch geht es hier um *MILLIONEN* und nicht nur um eine handvoll "uneinsichtiger Revoluzzer".

Diese Zahlen lassen sich sicher auch noch woanders finden.


Bei mir hat der ganze Mahnungs- und Widerspruchs-Hickhack auch schon angefangen, und jetzt bin ich trotz all der tollen Info hier etwas ratlos, weil die Wege in jeden Bundesland anders zu sein scheinen. Jemand aus Hessen hier, der mir Tips geben kann?
Es gibt einige wenige Bundeslälnder, in denen dem Klageverfahren kein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg41651.html#msg41651
Zitat
Das Widerspruchsverfahren gibt einer Behörde generell die Gelegenheit, die eigene Entscheidung noch einmal selbst zu überprüfen oder dies durch die nächsthöhere Widerspruchsbehörde tun zu lassen.
...und soll die Verwaltungsgerichte vor überbordenden Verfahrenswellen schützen, in dem auf der darunter befindlichen Ebene versucht wird, eine Klärung/ Einigung herbeizuführen.

Ob Hessen dazugehört, weiß ich nicht - dürfte aber aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebühren-/ Beitragsbescheids eindeutig ersichtlich sein.

Insofern sind "die Wege in jeden Bundesland" eigentlich nicht "anders".

Wenn Hessen zur Ausnahme zählt, dann eröffne am besten einen separaten Thread z.B. zum Thema
"Bundesland ohne Widerspruchsverfahren - direkte Klage" oder so ähnlich.

Ansonsten hat das Material hier seine Gültigkeit auch für Deinen *fiktiven* Fall.

Wenn Du in Deinem *fiktiven* Fall eine spezielle, noch nicht behandelte Konstellation siehst, auch dann am besten eigener Thread mit aussagekräftigem Betreff und anonymisierter Beschreibung.

Gutes Gelingen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

L
  • Beiträge: 4
Hallo Bürger,

danke für Deine Ermutigung! Den Eintrag beim Zahlungsstreik hab ich sofort nachgeholt. Keine Ahnung, ob es wirklich was hilft, aber nix tun hilft garantiert gar nix ;-)

Hab meine Unterlagen nochmal nach Hinweisen durchforstet, aber auf dem Bescheid (gegen den ich natürlich schon Widerspruch eingelegt habe, wie geraten unter Ausnutzung der Frist ;-)) steht bei der Rechtsbehelfsbelehrung nur ein kurzer Absatz: dass man Widerspruch einlegen kann, die 4-Wochen-Frist, schriftlich oder elektronisch. Also nicht viel Genaues.

Darauf kam kein Widerspruchsbescheid, sondern nur die lapidare Mitteilung, dass ich trotzdem zahlen müsse.
Soweit ich das sehe, ist das noch keine rechtsgültige Ablehnung, es fehlt auch jegliche Rechtsmittelbelehrung, auf der Rückseite steht nur eine Tabelle mit den Bankverbindungen sämtlicher Abwicklungskonten.

Noch eineinhalb Wochen, dann bin ich im Ausland - sollte ich nochmals schreiben und auf einem rechtskräftigen Ablehnungs-Bescheid bestehen?  Denn laut der tollen Info auf den Erste-Hilfe-Seiten kann man ja erst dann klagen. Oder einfach abwarten?

Mist, ich hab so gar keine Erfahrung mit solchen Sachen ;-(  Und den ganzen Rest meiner Sippe kümmert das auch nicht, die zahlen einfach gottergeben... na ja, die dauer-glotzen auch alle.
Also, ein kleiner Rat wär sehr willkommen.

Lieben Dank & bis morgen Abend,
Lilla



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x

xrw

  • Beiträge: 321
Noch eineinhalb Wochen, dann bin ich im Ausland - sollte ich nochmals schreiben und auf einem rechtskräftigen Ablehnungs-Bescheid bestehen?

Ja, freiwillig werden sie sonst keinen erstellen. Wobei das nicht eilig sein sollte; 3 Monate könnten sie sich ja normalerweise Zeit nehmen. Sicherer ist aber früher, falls unterstellt wird, dass aus dem Schreiben ersichtlich ist, dass sie ohne größeren Nachdruck nicht weiter reagieren wollen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L
  • Beiträge: 4
Hallo XRW,

danke für Deinen Fußtritt ;-)))
Du hast wohl recht, lieber nochmal ein nettes Brieflein geschrieben - sollen die Brüder ruhig mal was schaffen fürs Geld ;-)  Hab mir grerade ein paar höfliche Worte aus den Fingern gesogen, weil ich am Samstag dann für drei Wochen in die Wildnis verschwinde.
Zum Glück hütet mir meine Älteste derweil die Hütte - sie war RA-Gehilfin, arbeitet aber leider schon ein paar Jahre nicht mehr in ihrem Beruf. Sie kann ein wenig ein Auge darauf haben, aber sonst interessiert sie das hier leider gar nicht, sie ist Power-Glotzerin und hat daheim das komplette T-Entertain-Paket ;-(  Aber sonst ist sie ein gutes Kind ;-)

Wenn ich zurück bin, lasse ich die Gemeinde wissen, wie es weiterging, damit meine Erfahrungen anderen Newbies genauso Mut machen, wie Ihr alle das mit mir getan habt. Lieben Dank an Euch alle!

Gruß,
Lilla


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
So, nachdem am 05.07.13 für den Zeitraum 05/13 - 07/13 ja wieder eine Zahlungsaufforderung geschickt wurde, habe ich am 07.09.13 meinen dritten (!!!) Beitragsbescheid mit Datum 01.09.13 erhalten.
Also zweieinhalb Monate nach der eigentlichen Fälligkeit der Beiträge für 05/13 - 07/13 am 15.06.13.

Ich spiele natürlich gerne mit und schick nun ein drittes Mal meinen Widerspruch und meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Nachdem es hier im Forum ja langsam die ersten Widerspruchsbescheide vom Bayerischen Rundfunk gibt, rechne ich nach diesem Widerspruch auch mit einer Entscheidung des Bayerischen Rundfunks.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch einen vierten Beitragsbescheid für 08/13 - 10/13 geben wird.

Ende dieser und nächste Woche hab ich die Prüfungen meiner inzwischen 2 Jahre dauernden, berufsbegleitenden, Aufstiegsweiterbildung. Ich habe, als ich im April den ersten Widerspruch geschrieben habe, fest damit gerechnet, dass ich ausgerechnet in der Hauptlernzeit Juni - September, mich um die Klage kümmern muss.

Da hab ich wohl die Langsamkeit der "Behörde" Bayerischer Rundfunk bzw. Beitragsservice unterschätzt ;-)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es noch einen vierten Beitragsbescheid für 08/13 - 10/13 geben wird.

Oh doch!!!
Es wird noch einen 5. und einen 6. und einen 10. und einen x-ten Bescheid geben - solange keine Grundsatzentscheidung herbeigeführt worden ist, vgl.

Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6606.msg50150.html#msg50150

bzw.

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Zitat
[...] Außerdem müssen Nichtzahler damit rechnen, dass später fällige Beiträge durch neuerliche Beitragsbescheide festgesetzt werden.
Gegen jeden dieser Bescheide muss erneut Widerspruch und Klage erhoben werden. [...]


Allerdings läuft das dann nach meinen Informationen so, dass man zwar jedesmal erneut Widerspruch (ggf. mit erneutem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) einlegt, jedoch nicht jedesmal eine neue Einzelklage erhebt, sondern seine Klage erweitert.
Das dürfte auch kostenmäßig sinnvoll sein :) und würde vom Gericht vermutlich ohnehin so gehandhabt.

Wir dürfen gespannt bleiben :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
  • Beiträge: 168
Wegen mir können die ruhig weiter ihre Bescheide schicken, die 4,75 € alle 3 Monate investier ich gerne  ;D

Zur Abwechslung hab ich noch einen kleinen Absatz am Ende hinzugefügt:

Der Hinweis von Ihnen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in Bayern zu geltendem Landesrecht geworden ist, hat keinerlei Aussagekraft bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge.

Allein im Bereich der Bundesgesetzgebung wurden im Zeitraum von 1990 bis 2012 139 Bundesgesetze für nichtig oder verfassungswidrig erklärt. (Quelle: Deutscher Bundestag – Datenhandbuch – Kapitel 10.6)

Sind Sie weiterhin der Meinung, eine Verfassungswidrigkeit der Regelung nicht zu erkennen, bitte ich um Zusendung eines klagefähigen Widerspruchsbescheides, um die Sache gerichtlich klären zu lassen.


Kopieren und Einfügen können die beim Beitragsservice scheinbar auch nicht und Rechtschreibprüfung gibt's auch keine. In dem ersten Antwortbrief stand noch "Ratifizierung", in dem zweiten Antwortbrief "Ratifizierdung"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Nach langer Zeit mal wieder was neues:

Am 20. Januar, Poststempel vom 17. Januar, habe ich endlich den langersehnten Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks erhalten.

Wie üblich die Postverzögerung von ca. 10 Tagen, der Bescheid trägt als Datum den 10. Januar.

Leider bin ich wegen wenig Freizeit im Moment schon knapp dran mit der Klage, allzu viele Argumente werde ich meinem ursprünglichen Widerspruch nicht mehr hinzufügen können.

Das Argument der Gleichbehandlung werde ich noch erweitern und nicht nur die 5% Haushalte ohne Rundfunkgeräte nennen. Wobei ich auch hier darauf hinweisen werden, dass ich nicht übereinstimme, dass nahezu 100% der Haushalte Rundfunkgeräte besitzen. Ein PC, Smartphone o.ä. ist nämlich kein Rundfunkgeräte! Hier wird nicht passiv ein ausgestrahltes Signal empfangen, sondern es werden Daten von einem Server angefordert. Würden plötzlich hunderttausende auf die Livestreams der ÖR-Sender zugreifen, würden sofort deren Server zusammenbrechen. Das Internet ist kein Medium eines großen Senders und viele Empfänger. Hier ist vereinfacht gesagt die Zahl der Empfänger und Sender genau gleich groß. Jeder kann quasi Rundfunk empfangen aber auch selbst senden.

Zusätzlich bringe ich noch als Argument gegen den Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes, dass ungerechte Kriterium der Wohnung. Einpersonenhaushalte zahlen grundlos doppelt so viel wie Zweipersonenhaushalte usw...
Das Argument mit den höheren Zahlungen für Firmen mit vielen Filialen bei gleicher Mitarbeiterzahl bringe ich nicht, hier fehlt es doch an der persönlichen Betroffenheit :-)


Eine Frage habe ich noch: Ich habe hier ja schon einige Beispielklagen gesehen. Es wurde aber nirgends auf die Möglichkeit eines schriftlichen Verfahrens verwiesen. Falls meine Klage nicht zurückgestellt wird, möchte ich allein aus Kostengründen natürlich lieber keine mündliche Verhandlung.
Formuliere ich dann "Mit einem schriftlichen Verfahren bin ich einverstanden" oder darf ich sogar Schreiben "Ich beantrage ein schriftliches Verfahren"?

Anbei die ersten beiden Seiten des Widerspruchsbescheides. Und ja, der fängt mit Seite 2 an, dafür fehlt die Seitenzahl auf der letzten Seite.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Hier noch Seite 3 und 4 des Widerspruchsbescheides. Interessant ist, dass der eigentlich kaum etwas verwertbares enthält. Es wird nur mindestens 3 x darauf hingewiesen, dass ich mit einer Wohnung beitragspflichtig bin und zusätzlich mindestens 3 x gesagt, dass seit Januar 2013 keine Zahlungen erfolgten, obwohl ich angeblich dazu verpflichtet bin.

Schon ganz schön schwach  :o


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 168
Hier meine Klage:

Verwaltungsgericht Augsburg
Kornhausgasse 4
86152 Augsburg


16.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen den

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Ulrich Wilhelm

wegen:

Rundfunkbeiträgen für meine Wohnung XXX
Beitragsnummer XXX XXX XXX

und beantrage

die Beitragsbescheide vom 05.04.2013, vom 03.05.2013, vom 01.09.2013 und vom 01.11.2013 in Form des Widerspruchsbescheides vom 10.01.2014, eingegangen am 20.01.2014, aufzuheben.

Begründung:
Die Bescheide sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, gegen das Grundgesetz verstößt.

1.   Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag, sondern eine Steuer.
Um eine Rechtfertigung als Beitrag zu haben, benötigt der Rundfunkbeitrag einen Vorzugslastcharakter. 
Da der Rundfunkbeitrag aber nicht mehr an den Besitz von Geräten, sondern alleine an das bewohnen einer Wohnung anknüpft, wurde der Vorzugslastcharakter der früheren Rundfunkgebühr gegen einen Gemeinlastcharakter getauscht.


Der Rundfunkbeitrag zielt weder auf die Vergütung der tatsächlichen Nutzung, noch auf die Abschöpfung eines individuellen oder individualisierbaren Vorteiles ab.
Mit der neuen Wohnungsabgabe wird mir als Wohnungsmieter stattdessen eine voraussetzungslos zu zahlende Geldleistungspflicht auferlegt.
Das Argument das Bayerischen Rundfunks im Widerspruchsbescheid vom 10.01.2014, dass in nahezu 100% der Haushalte eine Empfangsmöglichkeit für öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhanden ist, mag durchaus zutreffen, jedoch handelt es sich bei der Verknüpfung von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rundfunkangebotes und Bewohnen einer Wohnung um eine nicht sachgerechte Verknüpfung unterschiedlicher Tatbestände.
Die Grundsätze der Folgerichtigkeit, System- und Sachgerechtigkeit bei der Schaffung und Ausgestaltung von Abgabentatbeständen wurde hier nicht Folge geleistet. So muss z.B. bei einer größeren Wohngemeinschaft pro Person ein viel geringerer Beitrag für den Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezahlt werden, als es bei mir als Single-Haushalt der Fall ist.
Der somit begründete Gemeinlastcharakter der Rundfunkbeiträge führt zu einer unzulässigen Steuer. Der Rundfunkbeitrag wurde durch die Länderparlamente verabschiedet. Diese besitzen jedoch laut Artikel 105 ff. Grundgesetz keine Gesetzgebungskompetenz für Steuern.

2.   Verletzung meiner Informationsfreiheit.
Ich nutze keinerlei Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich besitze zudem auch kein TV-Gerät und keinen PC/Notebook mit TV-Karte.
Das mir in Artikel 5 (1) Grundgesetz zugesicherte Recht der ungehinderten Informationsbeschaffung nutze ich mit allgemeinen Tages- / Wochenzeitungen und entsprechenden Internetangeboten.
Zwar besteht für mich auch nach Einführung des Rundfunkbeitrages keine Nutzungspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jedoch habe ich keinerlei Möglichkeit mehr, meinem Willen der Nichtnutzung der oben genannten Angebote Ausdruck zu verleihen.
Ich werde mit einem unverhältnismäßig hohen Betrag von 17,98 Euro pro Monat belastet, obwohl es meine grundgesetzlich zugesicherte Entscheidung war, keine Rundfunkleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben einer Wohnung und der damit verbundenen Missachtung, dass ich keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweise, grundrechtlich unzulässig.

Verweisen möchte ich ausdrücklich auf den Aufsatz „Der neue Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform“ von Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth, den ich in Auszügen für meine Klage verwendet habe.

Einer schriftlichen Abwicklung des Verfahrens stimme ich zu.

Mit freundlichen Grüßen



XXXX XXXXXXX

5 Anlagen (4 Beitragsbescheide und 1 Widerspruchsbescheid)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.234
Das hast du wunderbar auf den Punkt gebracht, ich wünsche dir viel Glück und Erfolg vor Gericht. Die nichtssagende, argumentationslose Klageerwiederung von denen ist jetzt schon vorprogrammiert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 32
Vielen dank, copernfan. Ich auch wünsche dir viel Glück. Ich habe vor, etwas änliches zu tun. Warte aber erst auf meinem Beitragsbescheid.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 27
Viel Glück Copernfan!


Eine Frage an die Allgemeinheit:

Kommt nach dem Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" (rückwirkend zum 01.01.2013; mit Angabe des Betrages) noch ein Schreiben, welches weder Mahngebühren und jedwede andere Konsequenzen nach sich zieht?

Ein Schreiben mit einer Rechtsbelehrung bzw. Paragrafen-Reiterei kam vorher wiederholt. Aber war nicht Bestandteil des Schreibens zur "Zahlung der Rundfunbeiträge".


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Kann es sein , dass du bereits schon einen Beitragsbescheid erhalten und ignoriert hast ? Denn dieser enthält diese Rechtsbehelfsbelehrung mit dazu lästiger Paragrafen-Reiterei. Diesen sollte man als wesentlich wichtiger ansehen als das eher wertlose Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Vielleicht habe ich was missverstanden. Kläre doch besser erst mal deinen aktuellen Stand auf. Welche schreiben hast du bis jetzt genau erhalten , möglichst mit dazugehörigem groben Zeitablauf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
You can win if you want

 
Nach oben