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Autor Thema: PAV Card GmbH/ P. Albrechts Verlag > Auftragsdatenverarbeitung? Datenschutz?  (Gelesen 7720 mal)

m
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Edit "Bürger:
Aufgrund eigenständiger Thematik ausgegliedert aus
Kleine Recherche zum Paul Albrechts Verlag / PAV Card
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18749.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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Ich habe auch auf Grund der Tatsache, dass die PAV Card bzw. Paul Albrechts Verlag die Briefe in der Auftragsdatenverarbeitung druckt und versendet mal recherchiert. Da hier von Interesse ist, wer denn die beiden/eine Firma eigentlich beauftragt hat. Denn grundsätzlich verantwortlich für die Daten ist die LRA. Diese gibt ja als Auftragsdatenverarbeitung die Daten an den nicht rechtsfähigen Verein in Köln. Wenn dieser als nicht rechtsfähig die PAV bzw. Paul Albrechts Verlag beauftragt, für sie zu drucken, ist der Vertrag nichtig. Hierzu habe ich so eben im Internet eine schöne PDF Datei gefunden. Zu finden unter folgendem Link:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:167708-2016:TEXT:DE:HTML&tabId=1

Und da brate mir doch einer einen Storch, was lesen meine gesunden Äuglein da:

Zitat
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
Zu Händen von: Herrn Messedat
50829 Köln
Deutschland
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Fax: +49 221/5061-2801

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/ausschreibungen/index_ger.html

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://prego-vergabeplattform.prhos.com
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Somit ist doch der BS Auftraggeber des ganzen.
Da ich persönlich derzeit sowieso im Kontakt zu einem hier bekannten Anwalt bin wegen eigener Sache und er mich auf diese Punkte auch im Telefonat hingewiesen hat und selbst schon im Kontakt stand zur PAV Card GmbH, werde ich ihm natürlich gerne diese Information zukommen lassen und damit arbeiten lassen.


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Ich verlinke mal meinen Beitrag von heute mit meinen Recherchen:
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138286.html#msg138286

Auch so ähnlich als Klagegrund benannt.

VG rave


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'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

m
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Ich habe heute bezüglich meiner Datenanfrage nach BDSG eine Antwort der PAV erhalten.
Somit wurde mir bestätigt dass die im Auftrag des BS arbeiten. Diese ganze Datenweitergabe ist somit für mein Verständnis rechtswidrig.
Zitat
Sehr geehrter mistersh,
die PAV Card GmbH ist Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 11 BDSG für den Beitragsservice.
Verantwortliche Stelle ist - und damit allein auskunftsverpflichtet im Sinne des § 34 BDSG - der Beitragsservice.

Das ist ein Auszug aus der Mail. An den Anwalt wurde das ganze schon weiter geleitet. Mal schauen was daraus wird.


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f

faust

... ich habe das an anderer Stelle schon einmal geäußert, Verschwörungstheorien sind ja sowieso gerade "in", aber es passt wohl auch hier:

Die Geschichte dieser Firma mag einfach nur ein weiterer hässlicher Baustein dafür sein, aber:

Ich wüsste gern, ob es irgendwo im Verlaufe dieses unglaublichen Datenstroms jemanden (-> Personen, Institutionen, whatever) gibt, die hier die Hände aufhalten und einfach mal heimlich, still, leise und lächelnd alles absahnen was sie da kriegen können.

Fakt ist ja nach wie vor:
Der Beitragsservice weiss mehr über Dich und mich als die Polizei.
Und die Erfahrung lehrt:

Wo  SO  VIELE  Leute  SO  INTENSIV  wegschauen, wie das hier der Fall ist, muss es eigentlich um noch mehr gehen als um überhöhte Pensionen und ein paar "Beiträge" ...

Vorschläge?


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@mistersh:

Schau Dir mal genau meinen Beitrag an unter
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138286.html#msg138286
Da steht die Antwort eigentlich schon drin.

Nach §11 BDSG ist explizit der Postversand keine Auftragsdatenverarbeitung. (siehe link oben)

Unter:
http://ausschreibungen-deutschland.de/246367_Druckdienstleister_2015_Koeln
steht der Auftraggeber genannt:

Zitat
Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Hier wäre sinngemäß zu fragen, wer denn das ist namens „Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio“. Diese Firma kenne ich nicht. Oder ist damit die jeweils einzelne LRA gemeint (also exemplarisch NDR, SWR, BR etc.).

Unter:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML
steht drin, was der Beauftragte alles tun soll. Wenn da kein Postversand drin ist, verspeise ich meine Klagebegründung noch heute abend. (#)

Der Auftraggeber wurde vermutlich aus folgendem Grund so „gestaltet“:
§10 (7) RBStV. Dort steht sinngemäß, dass die LRA etwas an Dritte übertragen kann. Hier ist aber nur die LRA legitimiert; nicht der BS oder sonstwer.

Da müsste man jemand befragen, der sich im Vertragsrecht auskennt.

Es würde aber nicht verwundern, wenn LRA bzw. BS irgendwie rechtsgrundlos alles dürften. Dieser Verdacht drängt sich nämlich auf.

VG rave


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Zum Thema PAV Card läuft gerade eine Beschwerde von Person M beim Landesdatenschutzbeauftragten.
Person M hat gestern eine Mail erhalten mit Rückfragen und diese entsprechend beantwortet. Jetzt heißt es abwarten was vom Landesdatenschutzbeauftragten kommt.
Beschwerdegrund war die Verweigerung der Auskunft nach §34 BDSG. Begründung der PAV Card war die Auftragsdatenverarbeitung für den Beitragsservice. Hat Person M so schriftlich erhalten.


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q
  • Beiträge: 402
Die Frage, ob der PAV nun in gewisse historische Verstrickungen verwickelt war oder nicht bringt uns in der Sache nicht wirklich weiter, ebenso ist das Thema Datenschutz nach meiner Ansicht nur ein Nebenschauplatz.

Ein viel interessanterer Ansatz, der auch durchaus für die zahlreichen laufenden Verfahren Bedeutung erlangt, ist die Frage, ob der PAV die Beitragsbescheide nur druckt, oder auch versendet, also die fertig kuvertierten Briefe tatsächlich an die Post übergibt. In diesem Fall sind nämlich die in der jeweiligen Beitragshistorie gespeicherten Versendevermerke hinfällig, da eben nicht der BS oder die LRA, sondern der PAV die Aufgabe der Bescheide zur Post bewirkt hat. Ich bezweifle, daß der PAV jederzeit genau nachweisen kann, welche Briefe er wann an die Post übergeben hat, geschweige denn daß er Aufzeichnungen darüber führt.

Damit aber besteht ein gravierende Argument vor Gericht gegen die sogenannte Zugangsfiktion, mit der die LRAs immer wieder gern begründen, warum das Bestreiten des Zugangs eines Beitragsbescheids unglaubwürdig sei. Denn wenn der Bescheid eben nicht durch die LRA, sondern durch einen Dienstleister gedruckt und zur Post gegeben wird und dieser die Absendung eines bestimmten Briefes möglicherweise nicht mit Sicherheit nachweisen kann, dann läuft die Zugangsfiktion ins Leere und der Versandvermerk in der beim BS gesführten Teilnehmerhistorie entpuppt sich lediglich als Auslösen des Druckauftrags.

Aus dem Auslösen eines Druckauftrags aber kann nicht hergeleitet werden, daß dieser störungsfrei tatsächlich ausgeführt wurde und daß der Bescheid tatsächlich auf den Postweg gelangt ist.

Hier sollte m. E. die weitere Recherche ansetzen, um gerichtsfeste Beweise für die o. a. Argumentation zu gewinnen.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Frage, ob der PAV nun in gewisse historische Verstrickungen verwickelt war oder nicht bringt uns in der Sache nicht wirklich weiter, ebenso ist das Thema Datenschutz nach meiner Ansicht nur ein Nebenschauplatz.
Nein, Datenschutz ist nicht nur ein "Nebenschauplatz", sondern ein SEHR WICHTIGER Aspekt mit weitreichenden Folgen!!!
Datenschutz ist eine GRUNDSATZfrage - und macht (bei richtiger Betrachtung) auch das aktuelle Modell als verwaltungs- und datenschutzpraktisch dauerhaft nicht durchsetzbar deutlich.

Ein viel interessanterer Ansatz, der auch durchaus für die zahlreichen laufenden Verfahren Bedeutung erlangt, ist die Frage, ob der PAV die Beitragsbescheide nur druckt, oder auch versendet, also die fertig kuvertierten Briefe tatsächlich an die Post übergibt. In diesem Fall sind nämlich die in der jeweiligen Beitragshistorie gespeicherten Versendevermerke hinfällig, da eben nicht der BS oder die LRA, sondern der PAV die Aufgabe der Bescheide zur Post bewirkt hat. Ich bezweifle, daß der PAV jederzeit genau nachweisen kann, welche Briefe er wann an die Post übergeben hat, geschweige denn daß er Aufzeichnungen darüber führt.

Damit aber besteht ein gravierende Argument vor Gericht gegen die sogenannte Zugangsfiktion [...]
...ja, aber das ist nicht Gegenstand des hiesigen Threads, sondern wird bereits andernorts im Forum behandelt ;)
siehe u.a. unter

Urteil Druckdienstanbieter welcher Bescheide für Beitragsservice druckt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18047.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18047.msg118748.html#msg118748
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18047.msg118704.html#msg118704
sowie auch unter
Briefpost des BS über externen Dienstleister - Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16042.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2017, 01:39 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

q
  • Beiträge: 402
Also die Tätigkeit eines Druckdienstleisters sehe ich unter datenschutzrechtlichen Aspekten als vollkommen unbedenklich an.

Denn es ist davon auszugehen, daß der Dienstleister eben keine Kopie der Teilnehmerdatenbank des BS erhalten hat. Üblicherweise werden nämlich durch die entsprechenden EDV-Systeme, ich gehe davon aus, daß auch der BS Submit And Pray benutzt, nämlich Drucksteuerdateien erstellt, die den fertigen Druckauftrag enthalten. Das ist vergleichbar als wenn man (auf einem Windows-Rechner) "drucken in Datei" auswählt. Natürlich enthalten diese Steuerdateien auch alle Adreßdaten des Empfängers, allerdings in einer Form, die nur unter großem (Software-) Aufwand für den Menschen lesbar gemacht oder in eine Datenbak übernommen werden könnte.

Die Drucksteuerdaten werden dann über eine feststehende Datenleitung - nicht über das Internet, da für die tägliche gigantische Datenmenge eine gesicherte Bandbreite zur Verfügung stehen muß, mal ganz abgesehen von den Sicherheitsaspekten - zum Druckdienstleister übertragen, der diese Steuerdateien über einen eigenen EDV-Workflow dann auf die Druckanlage schickt.

Da jeder vom BS ausgelöste Druckjob, also jeder Brief, eine eindeutige Jobnummer trägt, kann dieser Job natürlich über den ganzen Workflow verfolgt werden. Über der Anschrift befindet sich ein Zahlencode, der übrigens auch die Teilnehmernummer enthält, die auch in einer eineindeutigen Beziehung zu der Druckjobnummer stehen dürfte. Hierüber läßt sich dann schlußendlich am fertigen Druckprodukt, nämlich dem versandfertigen Umschlag mit dem gedruckten Schriftstück, kontrollieren, ob auch alle Druckaufträge ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Die Zahlencodes werden maschinell gelesen und üblicherweise mit der Liste der Druckjobs abgeglichen. Gibt es eine Übereinstimmung zwischen dem Adreßfeldcode und dem Druckjob, wird dieser als erledigt markiert. Alle nicht als erledigt markierten Jobs sind dann also nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden und werden wiederholt. Dazu bedarf es nur eines Mausklicks.

Wie schon eingangs gesagt ist davon auszugehen, daß der Druckdienstleister eben keine personenbezogenen Daten, also keine Meldedaten, erhält. Sicher kann ein Mitarbeiter auf den fertig eingetüteten Briefen die Anschrift des Empfängers lesen - aber das kann der Briefträger ja auch.

Im Vergleich dazu halte ich es datenschutzrechtlich für viel bedenklicher, wenn ein Händler, bei dem etwas online bestellt wurde, die Email-Adresse des Käufers an den Paketdienstleister übermittelt, damit dieser das Paket per Email ankündigen kann. Ganz zu schweigen von solchen Datenkraken wie Amazon oder Facebook - wer hier seine Daten preisgibt, der sollte sich über die Übermittlung von Druckdaten an einen Dienstleister nicht beschweren.

Abschließend sei noch gesagt, daß ich es, schon aus beruflichen Gründen, sehr genau nehme, was den Datenschutz anbelangt. Aber bei dem Ausdruck der Papierberge des BS durch einen Dienstleister habe ich absolut keine Bauchschmerzen und sehe auch keine Angriffspunkte. Die Darstellung des Ablaufs solcher Druckjobs beruht auf meiner beruflichen Erfahrung - allerdings im Bereich der Printmedien.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

m
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@Querkopf: Das ist schön, dass du entsprechende Kenntnisse in diesem Bereich hast. Jedoch ist hier wichtig: Die PAV Card hat mit einem nicht rechtsfähigen Verein einen Vertrag abgeschlossen, somit erlischt die Auftragsdatenverarbeitung. Denn somit ist die PAV Card selbst verantwortlich für die Datensätze die sie haben.

Person M hat dies auch im Vorfeld mit einem Anwalt besprochen und entsprechende Anfragen gestartet bei der PAV Card. Hier ist wichtig heraus zu bekommen, dass der Vertrag tatsächlich zwischen dem BS und der PAV Card entstanden ist und dass dieser somit nichtig ist.

Zum Thema Nachverfolgung kann ich folgendes noch sagen:
Der BS schickt den Druckauftrag raus mit Datum (Person M gerade sehr aktuell mal wieder bekannt) 01.02.2017 (Festsetzungsbescheid). Der Brief kommt bei Person M am 14.02.2017 an. Seltsam dieser lange Postlaufweg. Schaut man aber auf das Adressfenster sieht man dort den schönen DataMatrixCode aufgedruckt. Dieser lässt sich so schön auslesen und dann stellt man fest, dieses Schreiben wurde am 13.02.2017 erst gedruckt mit dem Datum 01.02.2017.
Was genau landet jetzt beim BS in der Datenbank als Postabgang? Richtig der 01.02.2017.
Person M hat dieses Spiel nun ausprobiert und mit gestrigem Datum Widerspruch eingelegt. Theoretisch nach dem aufgedruckten Datum einen Tag zu spät.
Aber mit dem Wissen, dass dieser Brief erst am 13.02. gedruckt wurde noch deutlich innerhalb des Zeitrahmens von 4 Wochen.
Person M lässt sich jetzt mal überraschen, ob der Widerspruch angenommen wird oder abgelehnt weil angeblich zu spät. Dann wird Person M das ganze nämlich vor Gericht klären lassen. Lässt sich ja alles so schön nachweisen.
In der Datenbank des BS taucht nämlich nie im Leben ein ordentlicher Postausgangsvermerk auf. Denn dann müsste ja eine Rückmeldung von PAV Card kommen, wann der Brief gedruckt wurde. Das scheint man aber gar nicht zu wollen, denn technisch möglich sollte das ja wohl schon sein. Es ist üblich bei dem Verein, dass Briefe bewusst falsch datiert werden um so die Fristen zu verringern.

Und genau deshalb ist es so wichtig, diese entsprechende Datenschutzanfrage bzw. Beschwerde zu führen um hier Verstöße feststellen zu können. Eventuell sind somit alle erteilten Aufträge nichtig und somit auch alle Post die man erhält?


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g
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Denn somit ist die PAV Card selbst verantwortlich für die Datensätze die sie haben.

..., dass der Vertrag tatsächlich zwischen dem BS und der PAV Card entstanden ist und dass dieser somit nichtig ist.

Der Brief kommt bei Person M am 14.02.2017 an. Seltsam dieser lange Postlaufweg.

Person M lässt sich jetzt mal überraschen, ob der Widerspruch angenommen wird oder abgelehnt weil angeblich zu spät. Dann wird Person M das ganze nämlich vor Gericht klären lassen. Lässt sich ja alles so schön nachweisen.

Das scheint man aber gar nicht zu wollen, denn technisch möglich sollte das ja wohl schon sein. Es ist üblich bei dem verbrecher Verein, dass Briefe bewusst falsch datiert werden um so die Fristen zu verringern.

Es existiert die Ausschreibung vom BS und die Vergabe an den PAV.
Die Frage ist, wieso gerade der PAV den Zuschlag erhält, nach welchen Kriterien ausgewählt worden ist. Demzufolge muss dann auch ein Vertrag fixiert werden.
Lt. Ausschreibung ist angeblich der BS der Vertreter der LRAs, was rechtlich jedoch gar nicht möglich ist.

Du hast recht, es ist so mit den Laufzeiten (10 ... 14 Tage). Das besagt, dass der BS die Datensätze fertig macht mit an sich immer zum 01. , die zum PAV schickt, wo gedruckt und abgeschickt wird.
In der Ausschreibung steht:  Info und auch personalisierte Schreiben, also auch mit Daten, die nicht nach außerhalb gehen dürfen. Gegen die Info-Schreiben ist nichts einzuwenden, wenn nur die Adresse drauf steht. Wenn da Geldforderungen und Drohungen drin stehen, dann darf das nicht an den PAV gehen, keine rechtsrelevanten Schreiben, eben nur Info.

Einen Widerspruch, besser Zurückweisung, schickt man an die LRA. In Kopie an die GEZ. An die GEZ allein hat keinen Sinn.
In diese Schreiben gehört rein, dass man bitte nie wieder vom nicht rechtsfähigen BS belästigt werden möchte. Dann ist i.d.R. auch so gut wie Ruhe und man hört weder von dem Einen was noch von dem Anderen. (mal so zwei Schreiben mit Kontostand)


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Ich melde mich mal wieder bezüglich der laufenden Beschwerde beim Zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.

Ich habe zwischenzeitlich zwei Briefe erhalten.
Der erste war Sinngemäß, dass man die Beschwerde angenommen hat und die PAV Card GmbH aufgefordert hat eine Stellungnahme abzugeben.

Dies wurde dann mit einem zweiten Brief letzte Woche nochmal genauer mitgeteilt. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat wohl noch einmal nachhaken müssen bei der PAV, weil wohl aus der Stellungnahme nicht ganz ersichtlich ist, ob denn tatsächlich eine Auftragsdatenverarbeitung überhaupt vorliegt.

Nun heißt es also erst einmal weiter abwarten wann die Post vom Landesdatenschutzzentrum eintrifft mit neuen Infos und deren Verständnis für Auftragsdatenverarbeitung oder nicht.


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Mich würde es interessieren, warum es überhaupt so lange Postlaufzeiten geben soll.

Dauert es mit EDV länger als früher(TM) ohne, als man als Gute Verwaltung sich noch bemühte, die Post möglichst schreibmaschinenwarm ins Kuvert zu stecken, mit der Frankiermaschine abzustempeln und in den Postwurfbeutel zu werfen? Da hatte man sich wirklich beeilt, um sich nichts nachsagen zu lassen. So wie sich ehrbare Kaufmänner lieber erschossen hätten, als sich etwas nachsagen zu lassen.

Der Welt lügt der verfassungsfeindliche BS in seinem notorisch nichtigen Schreiben, mit dem er auf einen WBescheid verzichten möchte, nämlich vor, dass er keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten habe.

Wohl hat er einen Einfluss: Er könnte die Differenz zwischen Ship-Out (Köln->PAV) und QR-Datum vertragsmäßig verkürzen lassen.

Aber der BS lässt sich alles nachsagen. Ist in seinem Verhalten auch eher mit einer verkommenen Anwaltskanzlei zu vergleichen.

Alles nichtige Überlegungen über einen nicht vorhandenden Nichtverein.


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Wie versprochen die Korrespondenz des ULD als Anhang.
Ich habe die Sachbearbeiter bewusst auch geschwärzt.

Ansonsten war die Beschwerde von mir per Mail an das ULD gegangen. Wenn die Beschwerde auch noch gesehen werden will, müsste ich diese noch nachreichen.


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Ich bin gerade durch ein anderes Thema wieder hierauf aufmerksam geworden.

Und zwar hier mal der Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Berliner Parlament:

Zitat
Die  GEZ  arbeitet  als  Auftragsdatenverarbeiter.  Ich  hätte  mir  auch  gewünscht,  dass  klarere  Regeln,  ähnlich  wie in § 11 Abs. 2, schon ins Gesetz hineingenommen werden, dass die GEZ sozusagen als Auftragsdatenverarbeiter die Verpflichtung  eines  normalen  Auftragnehmers  hat.

Quelle: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/AusschussPr/ebm/ebm16-068-wp.pdf Seite 13

Also hat doch hier klar der Datenschutzbeauftragte zu Protokoll gegeben, dass die GEZ/BS Auftragsdatenverarbeiter ist. Wie kann es sein, das ein Auftragsdatenverarbeiter einen Auftrag an einen weiteren angeblichen Auftragsdatenverarbeiter erteilt?
Irgendwie will mir diese Logik nicht in den Kopf gehen.

Viel schöner noch der abschließende Satz des Datenschutzbeauftragten:

Zitat
Ich komme damit zum Ende. Ich kann Ihnen nur die Empfehlung aus datenschutzrechtlicher Sicht geben. Bei diesem Vertrag, der verfassungsrechtlich zumindest  –  ich will es freundlich ausdrücken – zweifelhaft  ist, kann ich nur empfehlen, alles dafür zu tun, damit dieser Vertrag keine Geltung erlangt. – Danke schön!


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