Also die Tätigkeit eines Druckdienstleisters sehe ich unter datenschutzrechtlichen Aspekten als vollkommen unbedenklich an.
Denn es ist davon auszugehen, daß der Dienstleister eben keine Kopie der Teilnehmerdatenbank des BS erhalten hat. Üblicherweise werden nämlich durch die entsprechenden EDV-Systeme, ich gehe davon aus, daß auch der BS Submit And Pray benutzt, nämlich Drucksteuerdateien erstellt, die den fertigen Druckauftrag enthalten. Das ist vergleichbar als wenn man (auf einem Windows-Rechner) "drucken in Datei" auswählt. Natürlich enthalten diese Steuerdateien auch alle Adreßdaten des Empfängers, allerdings in einer Form, die nur unter großem (Software-) Aufwand für den Menschen lesbar gemacht oder in eine Datenbak übernommen werden könnte.
Die Drucksteuerdaten werden dann über eine feststehende Datenleitung - nicht über das Internet, da für die tägliche gigantische Datenmenge eine gesicherte Bandbreite zur Verfügung stehen muß, mal ganz abgesehen von den Sicherheitsaspekten - zum Druckdienstleister übertragen, der diese Steuerdateien über einen eigenen EDV-Workflow dann auf die Druckanlage schickt.
Da jeder vom BS ausgelöste Druckjob, also jeder Brief, eine eindeutige Jobnummer trägt, kann dieser Job natürlich über den ganzen Workflow verfolgt werden. Über der Anschrift befindet sich ein Zahlencode, der übrigens auch die Teilnehmernummer enthält, die auch in einer eineindeutigen Beziehung zu der Druckjobnummer stehen dürfte. Hierüber läßt sich dann schlußendlich am fertigen Druckprodukt, nämlich dem versandfertigen Umschlag mit dem gedruckten Schriftstück, kontrollieren, ob auch alle Druckaufträge ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Die Zahlencodes werden maschinell gelesen und üblicherweise mit der Liste der Druckjobs abgeglichen. Gibt es eine Übereinstimmung zwischen dem Adreßfeldcode und dem Druckjob, wird dieser als erledigt markiert. Alle nicht als erledigt markierten Jobs sind dann also nicht ordnungsgemäß abgearbeitet worden und werden wiederholt. Dazu bedarf es nur eines Mausklicks.
Wie schon eingangs gesagt ist davon auszugehen, daß der Druckdienstleister eben keine personenbezogenen Daten, also keine Meldedaten, erhält. Sicher kann ein Mitarbeiter auf den fertig eingetüteten Briefen die Anschrift des Empfängers lesen - aber das kann der Briefträger ja auch.
Im Vergleich dazu halte ich es datenschutzrechtlich für viel bedenklicher, wenn ein Händler, bei dem etwas online bestellt wurde, die Email-Adresse des Käufers an den Paketdienstleister übermittelt, damit dieser das Paket per Email ankündigen kann. Ganz zu schweigen von solchen Datenkraken wie Amazon oder Facebook - wer hier seine Daten preisgibt, der sollte sich über die Übermittlung von Druckdaten an einen Dienstleister nicht beschweren.
Abschließend sei noch gesagt, daß ich es, schon aus beruflichen Gründen, sehr genau nehme, was den Datenschutz anbelangt. Aber bei dem Ausdruck der Papierberge des BS durch einen Dienstleister habe ich absolut keine Bauchschmerzen und sehe auch keine Angriffspunkte. Die Darstellung des Ablaufs solcher Druckjobs beruht auf meiner beruflichen Erfahrung - allerdings im Bereich der Printmedien.