Vielen Dank Leute für die vielen Antworten.
Über die Möglichkeit des Beistands habe ich mich bereits belesen.
Soweit ich dies aufgenommen habe, darf ein Beistand, so wie es der Name bereits erahnen lässt, nur dem Kläger oder Angeklagten beistehen jedoch nichts sagen. Dies würde nicht helfen, da die Freundin von Person A keine Aussage treffen könnte zum Thema. Des Weiteren muss sie arbeiten und selbst wenn sie sich freinehmen würde, würde dies nicht helfen, da sie wie gesagt zum Thema der Klage nichts sagen könnte.
Person A hat heute beim Verwaltungsgericht angerufen. Es war, wie zu erwarten, ein Trauerspiel. Es hat mindestens 20 Anrufe gedauert, bis da überhaupt mal jemand den Hörer von der Station genommen hat und selbst dann konnte keiner eine klare Auskunft geben. Morgen darf Person A nochmal anrufen und wird dann evtl. eine genauere Auskunft erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es aber aus meiner Sicht nicht gut aus, dass die Person A als Vollmacht akzeptieren.
Die meinten am Telefon noch irgendwas von "persönliches Erscheinen", dass das nicht verlangt wird. Naja, morgen wissen wir mehr. Entweder Verhandlung wird dann "abgesagt", da Person A als Vollmacht nicht eintreten darf und alles andere keinen Sinn ergibt oder die sagen, dass es in Ordnung geht.
Edit "Bürger":
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